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Call-Eckdaten
Ausbildung der nationalen Richter im EU-Wettbewerbsrecht
Förderprogramm
Binnenmarktprogramm
Call Nummer
SMP-COMP-2025-JUDG
Termine
Öffnung
10.06.2025
Deadline
24.09.2025 17:00
Förderquote
90%
Budget des Calls
€ 800.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
zwischen € 50.000,00 und € 300.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Ziel dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen ist die Kofinanzierung von Projekten zur Schulung nationaler Richter*innen im Zusammenhang mit der Durchsetzung der europäischen Wettbewerbsregeln. Dies umfasst die öffentliche und private Durchsetzung sowohl der Kartellvorschriften als auch der Vorschriften über staatliche Beihilfen, wodurch die Kenntnisse und das Know-how der nationalen Richter*innen verbessert werden. Diese Ziele lassen sich am besten durch Projekte erreichen, die speziell auf die Rolle der einzelstaatlichen Richter*innen bei der Anwendung des EU-Wettbewerbsrechts, ihre besonderen Bedürfnisse und ihr Arbeitsumfeld sowie ihre bereits vorhandene Ausbildung und ihr Wissen ausgerichtet sind.
Call-Ziele
Themen und Prioritäten
Die Projekte müssen den oben genannten Zielen entsprechen und ihren EU-Mehrwert eindeutig nachweisen, d. h., dass die Intervention der Union in Form einer Finanzierung durch dieses Zuschussprogramm im Vergleich zu Maßnahmen der Mitgliedstaaten allein einen zusätzlichen Nutzen bringen kann.
Das Zielpublikum muss aus nationalen Richter*innen aus förderfähigen Ländern bestehen, die mit Wettbewerbsfällen befasst sind, wie im Abschnitt Ziele definiert. Dazu gehören auch Staatsanwält*innen, nationale Richter*innen in der Ausbildung und das Personal der nationalen Gerichte.
Das oben definierte Zielpublikum wird im Folgenden als "nationale Richter*innen" bezeichnet. Ausbildungsprojekte, die sich nicht an nationale Richter*innen aus einem förderfähigen Land im Sinne von Abschnitt 6 richten, fallen nicht in den Anwendungsbereich der vorliegenden Aufforderung.
Die Projekte sollten sich auf mindestens eine der unten aufgeführten thematischen Prioritäten beziehen, können aber auch mehr als eine betreffen. Die Antragsteller werden aufgefordert, für jede der unten aufgeführten Prioritäten eine bestimmte Mindestanzahl von Themen auszuwählen.
Prioritätsachse 1: Schulungen zur Anwendung der Artikel 101 und 102 AEUV und des einschlägigen Sekundärrechts.
Die Antragstellenden werden aufgefordert, mindestens 3 der 7 unten aufgeführten Themen auszuwählen:
- Anwendungsbereich von Artikel 101 (Begriff des Unternehmens, Begriff der Vereinbarung und der abgestimmten Verhaltensweise);
- Wettbewerbsbeschränkungen nach Zweck und Wirkung gemäß Artikel 101;
- Begriff der Marktbeherrschung (einschließlich Marktdefinition und Marktmachtanalyse) gemäß Artikel 102;
- Ausschließende und ausbeuterische Missbräuche gemäß Artikel 102;
- Begriff der Beeinträchtigung des Handels zwischen Mitgliedstaaten;
- Gruppenfreistellung und Leitlinien für vertikale Vereinbarungen;
- Gruppenfreistellungen und Leitlinien für horizontale Kooperationsvereinbarungen (einschließlich Nachhaltigkeitsvereinbarungen).
Priorität 2: Schulungen mit Schwerpunkt auf Verfahrensgarantien und der wirksamen Durchsetzung des EU-Wettbewerbsrechts.
Die Antragstellenden werden gebeten, mindestens 2 der 4 unten aufgeführten Themen zu wählen:
- Durchsetzungsbefugnisse der nationalen Wettbewerbsbehörden (Artikel 5, 22 Verordnung 1/2003, Artikel 6-23 ECN+ Richtlinie);
- Zusammenarbeit und gegenseitige Unterstützung zwischen der Kommission und den nationalen Wettbewerbsbehörden (Artikel 11, 12, 13, 22 Verordnung 1/2003; Artikel 24-29 ECN+-Richtlinie);
- Zusammenarbeit zwischen der Kommission und den nationalen Gerichten der Mitgliedstaaten (Artikel 6, 15 und 16 der Verordnung 1/2003);
- Verfahrensstandards und Grundrechtsgarantien in wettbewerbsrechtlichen Verfahren (Artikel 2 Verordnung 1/2003, Artikel 3, 6-12 ECN+-Richtlinie und einschlägige Rechtsprechung der EU-Gerichte und des EGMR).
Priorität 3: Schulungen mit Schwerpunkt auf den nationalen Gesetzen zur Umsetzung der Richtlinie 2014/104 über kartellrechtliche Schadenersatzklagen.
Die Antragstellenden werden gebeten, mindestens 2 der 5 unten aufgeführten Themen zu wählen:
- Die Offenlegung von Beweismitteln in Verfahren im Zusammenhang mit einer Schadensersatzklage;
- Abwälzung überhöhter Entgelte und das Zusammenspiel von Schadenersatzklagen, die sich auf dieselbe Zuwiderhandlung beziehen, aber von Geschädigten auf verschiedenen Ebenen der Lieferkette erhoben werden;
- die Quantifizierung des kartellrechtlichen Schadens im Rahmen von Schadenersatzklagen, einschließlich der Anwendung der im Praktischen Leitfaden der Kommission über die Quantifizierung des kartellrechtlichen Schadens genannten Methoden zur Quantifizierung;
- Die Wechselwirkung zwischen der öffentlichen und der privaten Durchsetzung des Wettbewerbsrechts, wobei der Schwerpunkt sowohl auf der positiven Wechselwirkung (wie können Kläger*innen und Richter*innen von Durchsetzungsmaßnahmen der Wettbewerbsbehörden profitieren und diese konsultieren) als auch auf Maßnahmen zur Vermeidung negativer Wechselwirkungen (z. B. Beschränkungen der Offenlegung von Beweismitteln und der gesamtschuldnerischen Haftung, die sich aus der Schadensersatzrichtlinie ergeben) liegt;
- Fallmanagement und bewährte Praktiken bei der Behandlung von Fragen der Zuständigkeit und des anwendbaren Rechts sowie beim Umgang mit Parallel- oder Folgeverfahren in verschiedenen Mitgliedstaaten.
Priorität 4: Schulungen, die sich auf die grundlegenden wirtschaftlichen Prinzipien des Wettbewerbsrechts konzentrieren.
Die Antragstellenden werden gebeten, mindestens ein Thema zu wählen:
- Ökonomische Prinzipien und ökonomische Argumentation (z.B. Angebot und Nachfrage, Kostenanalyse, Substitution und strategische Interaktionen in verschiedenen Wettbewerbsumfeldern, Marktdefinition, horizontale und vertikal verbundene Märkte, Marktmacht);
- Bewertung wirtschaftlicher Beweise in Kartellfällen (einschließlich Marktdefinition, Marktanteile, Kostenmessungen und Preis-Kosten-Tests in Fällen von Behinderungs- und Ausbeutungsmissbrauch);
- Bewertung wirtschaftlicher Beweise/Studien in kartellrechtlichen Schadensersatzprozessen und deren verfahrensrechtliche Behandlung, einschließlich einer Übersicht über die derzeit verwendeten (qualitativen und quantitativen) Schätzmethoden, ihre Vorteile und Grenzen sowie die Bedeutung von Konsistenz, Robustheit und Replizierbarkeit der Ergebnisse.
Priorität 5: Schulungen mit Schwerpunkt auf der Anwendung des Wettbewerbsrechts in regulierten Branchen (z. B. Energie, Telekommunikation, Pharmazie) und digitalen Märkten.
Die Antragstellenden werden gebeten, mindestens ein Thema zu wählen:
- Anwendungsbereich des Wettbewerbsrechts in regulierten Sektoren und Zusammenspiel zwischen Wettbewerbsrecht und sektorspezifischer Regulierung, wie dem Gesetz über digitale Märkte (DMA);
- Wechselwirkung zwischen Rechten des geistigen Eigentums und Wettbewerbsrecht;
- Marktdefinition in regulierten und digitalen Branchen (einschließlich zwei- oder mehrseitiger Märkte, Nullpreismärkte);
- Bewertung von Marktmacht und Marktbeherrschung in regulierten Industrien und digitalen Märkten (einschließlich regulatorischer Marktzutrittsschranken, geistiger Eigentumsrechte, direkter und indirekter Netzwerkeffekte, dynamischer Effizienz, Bedeutung des Zugangs zu Daten, Single- und Multi-Homing);
- Jüngste Rechtsprechung und Entscheidungspraxis in Bezug auf regulierte Branchen und digitale Märkte.
Priorität 6: Schulungen über staatliche Beihilfen und die Rolle der nationalen Gerichte bei der Durchsetzung.
Die Antragstellenden müssen das Thema unter Punkt 3 einbeziehen und mindestens ein zusätzliches Thema aus der folgenden Liste auswählen (die Mindestanzahl der Themen unter dieser Priorität beträgt 2):
- Begriff der Beihilfe (einschließlich der Vorschriften über Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse);
- Die Verordnungen, die Ausnahmen von der Pflicht zur Anmeldung staatlicher Beihilfen bei der Kommission vorsehen, d. h. vor allem die De-minimis-Verordnung und die Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung, einschließlich ihrer Überarbeitung im Jahr 2023 zur weiteren Erleichterung und Beschleunigung des grünen und digitalen Wandels;
- Die Rolle der einzelstaatlichen Gerichte bei der Durchsetzung des Beihilferechts (auf der Grundlage der Bekanntmachung über die Durchsetzung des Beihilferechts durch die einzelstaatlichen Gerichte und der Bekanntmachung über die Rückforderung sowie praktischer Erfahrungen aus den einzelstaatlichen Gerichtsbarkeiten). Besonderes Augenmerk sollte auf die Nutzung der den nationalen Gerichten zur Verfügung stehenden Kooperationsinstrumente gelegt werden;
- Hauptaspekte der EU-Verfahrensvorschriften (wie das Anmeldeverfahren bei der Europäischen Kommission) und Grundsätze zur Vereinbarkeit staatlicher Beihilfen.
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Erwartete Effekte und Auswirkungen
Aktivitäten, die finanziert werden können
Die Projekte müssen maßgeschneiderte Schulungsmaßnahmen zum EU-Wettbewerbsrecht umfassen, wie z. B:
- Konferenzen;
- interaktive, praxisorientierte Seminare und Workshops;
- gemeinsame Studienbesuche bei EU-Gerichten;
- Erstellung von Schulungsmaterialien und -instrumenten für Präsenzschulungen, Blended Learning oder E-Learning, z. B. Handbücher, Leitfäden, Train-the-Trainer-Veranstaltungen, Vernetzungsplattformen, Videos, Podcasts usw. in Verbindung mit der Organisation der oben genannten Schulungsmaßnahmen.
Die Schulungen sollten praxisorientiert sein, Fallstudien enthalten, sich auf die einschlägige Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs beziehen und eine Analyse der einschlägigen EU-Rechtsprechung beinhalten.
Das Umfeld, in dem die partizipative Fortbildung für nationale Richter*innen stattfindet, muss hinreichend gesichert sein, damit die Teilnehmer*innen ihre Ansichten und Erfahrungen frei austauschen und voneinander lernen können, ohne dass eine Überwachung oder Einmischung von außen stattfindet. Die Projekte richten sich daher bestenfalls ausschließlich an nationale Richter*innen.
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Erwartete Ergebnisse
Die im Rahmen dieser Aufforderung geförderten Projekte sollten zu den folgenden Wirkungen beitragen:
- Verbesserte kohärente und konsistente Anwendung des EU-Wettbewerbsrechts durch die nationalen Gerichte in den Mitgliedstaaten, einschließlich der Vorschriften über staatliche Beihilfen, da die Zahl der nationalen Richter*innen mit mehr Wissen und Know-how ausgestattet wird.
- Verstärkte Zusammenarbeit und Vernetzungsmöglichkeiten zwischen den Richter*innen der Mitgliedstaaten, die durch die Schulungs- und Sensibilisierungsmaßnahmen in Bezug auf das allgemein anwendbare EU-Wettbewerbsrecht erreicht werden. Befähigung der nationalen Richter*innen, sich um eine kohärente Rechtsprechung zu bemühen, wenn sie mit Entwicklungen an der Schnittstelle zwischen Wettbewerbsrecht und neuen rechtlichen oder wirtschaftlichen Entwicklungen konfrontiert werden.
Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Liechtenstein, Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Nein
Projektpartnerschaft
- juristische Personen sein (öffentliche oder private Einrichtungen)
- ihren Sitz in einem der förderfähigen Länder haben, d. h.:
- EU-Mitgliedstaaten (einschließlich der überseeischen Länder und Gebiete (ÜLG))
- Nicht-EU-Länder: aufgelistete EWR-Länder und mit dem Binnenmarktprogramm assoziierte Länder(Liste der teilnehmenden Länder)
- für private Einrichtungen: Einrichtungen ohne Erwerbszweck
Besondere Fälle
- Natürliche Personen sind NICHT förderfähig (mit Ausnahme von Selbstständigen, d. h. Einzelunternehmern, bei denen das Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit besitzt).
- Internationale Organisationen sind förderfähig. Die Regeln für förderfähige Länder gelten nicht für sie.
- Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter*innen in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien für den Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen (mit Ausnahme der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission) können NICHT Teil des Konsortiums sein.
- Einrichtungen, die aus Mitgliedern bestehen, können als "Alleinbegünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Bitte beachten Sie, dass, wenn die Maßnahme von den Mitgliedern durchgeführt wird, diese ebenfalls teilnehmen sollten (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
- Begünstigte aus Ländern, mit denen Verhandlungen über die Teilnahme am Programm laufen (siehe Liste der teilnehmenden Länder oben), können sich an der Aufforderung beteiligen und Finanzhilfen unterzeichnen, wenn die Verhandlungen vor der Unterzeichnung der Finanzhilfe abgeschlossen sind und wenn die Assoziation die Aufforderung abdeckt (d. h. rückwirkend ist und sowohl den Teil des Programms als auch das Jahr abdeckt, in dem die Aufforderung veröffentlicht wurde).
- Für Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen der EU gemäß Artikel 29 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) und Artikel 215 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU (AEUV) unterliegen, gelten besondere Regeln. Solche Einrichtungen sind in keiner Weise teilnahmeberechtigt, auch nicht als Begünstigte, verbundene Einrichtungen, assoziierte Partner, Unterauftragnehmer*innen oder Empfänger*innen von finanzieller Unterstützung für Dritte (falls vorhanden).
- Besondere Regeln gelten für Einrichtungen, die Maßnahmen unterliegen, die auf der Grundlage der EU-Verordnung 2020/2092 angenommen wurden. Diese Einrichtungen können keine geförderte Rolle übernehmen (Begünstigte, verbundene Einrichtungen, Unterauftragnehmer*innen, Empfänger*innen von finanzieller Unterstützung für Dritte usw.). Derzeit gelten solche Maßnahmen für ungarische Stiftungen von öffentlichem Interesse, die nach dem ungarischen Gesetz von 2021 gegründet wurden, oder für Einrichtungen, die sie unterhalten (siehe Durchführungsbeschluss (EU) 2022/2506 des Rates vom 16. Dezember 2022).
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSDR - EU Strategie für den Donauraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Projektlaufzeit
24 Monate
Zusätzliche Informationen
Die Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals für Finanzierungen und Ausschreibungen eingereicht werden. Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle geforderten Informationen sowie alle erforderlichen Anhänge und Nachweise enthalten:
- Antragsformular Teil A - enthält administrative Angaben zu den Teilnehmer*innen (künftiger Koordinator*innen, Begünstigte und verbundene Einrichtungen) und den zusammengefassten Finanzplan für das Projekt (direkt online auszufüllen)
- Antragsformular Teil B - enthält die technische Beschreibung des Projekts (Vorlage, die vom Portal Submission System heruntergeladen, ausgefüllt, zusammengestellt und wieder hochgeladen werden muss)
- obligatorische Anhänge und unterstützende Dokumente (Vorlagen, die vom Portal Submission System heruntergeladen, ausgefüllt, zusammengestellt und wieder hochgeladen werden müssen):
- detaillierte Budgettabelle
- Lebensläufe (Standard des Kernprojektteams)
- Tätigkeitsberichte des letzten Jahres
- Liste früherer Projekte (Schlüsselprojekte der letzten 4 Jahre) (Vorlage in Teil B verfügbar)
Die Vorschläge sind auf maximal 70 Seiten begrenzt (Teil B).
Kontakt
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