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Call-Eckdaten
Gezielte Maßnahmen zur Stärkung von Krankenhäusern und Gesundheitsdienstleistern
Förderprogramm
Digitales Europa
Call Nummer
DIGITAL-ECCC-2025-DEPLOY-CYBER-08-CYBERHEALTH
Termine
Öffnung
12.06.2025
Deadline
07.10.2025 17:00
Förderquote
50%
Budget des Calls
€ 30.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
zwischen € 3.000.000,00 und € 5.000.000,00
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Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Mit dieser Maßnahme soll die Cybersicherheit von Krankenhäusern und Gesundheitsdienstleister*innen verbessert werden. Ziel ist es, sicherzustellen, dass Krankenhäuser und Gesundheitsdienstleister*innen, die wichtige Stakeholder im Gesundheitssektor sind, Cyberbedrohungen, insbesondere Ransomware, die ein erhebliches Risiko darstellen, wirksam erkennen, überwachen und darauf reagieren können, um so die Widerstandsfähigkeit des europäischen Gesundheitssystems zu verbessern. Die Maßnahme wird einen Beitrag zum EU-Aktionsplan für Cybersicherheit in Krankenhäusern und im Gesundheitswesen leisten, der von der Kommission im Januar 2025 angenommen wurde.
Call-Ziele
Diese Aktion zielt auf den wachsenden Bedarf an kontinuierlicher Überwachung der Cybersicherheit, an Bedrohungsdaten und an Reaktion auf Zwischenfälle in Krankenhäusern und Gesundheitsdienstleister*innen ab, denen es oft an speziellen Cybersicherheitsressourcen fehlt, um sich angemessen vor Cyberbedrohungen zu schützen.
Im Rahmen der Aktion werden Pilotprojekte unterstützt, die Akteur*innen wie regionale und/oder nationale Verbände von Krankenhäusern und Gesundheitsdienstleister*innen (wie nationale Gesundheitssysteme, Krankenhäuser oder Verbände von Krankenhäusern, Gesundheitsdienstleister*innen und/oder Berufsverbände von Angehörigen der Gesundheitsberufe) sowie Anbieter von Cybersicherheitsdienstleistungen zusammenbringen.
Im Rahmen der Pilotprojekte wird der Stand der Vorbereitungen der Cluster von Krankenhäusern und Gesundheitsdienstleister*innen in der Europäischen Union ermittelt, um ihren Bedarf zu bewerten. Auf der Grundlage dieser Analyse werden sie einen Überblick über die modernsten Cybersicherheitslösungen und -ressourcen (Technologien, Dienstleistungen, Werkzeuge, Humanressourcen, Schulungsbedarf usw.) für Krankenhäuser und Gesundheitsdienstleister*innen erstellen, die für die Durchführung der Maßnahme erforderlich sind. Dazu können zum Beispiel gehören: Sicherheitsoperationszentren, die Echtzeitüberwachung, Bedrohungserkennung und schnelle Reaktion auf Zwischenfälle bieten, sowie fortschrittliche Cybersicherheitstools, wie z. B. Plattformen für das Sicherheitsinformations- und Ereignis-Management (SIEM), Bedrohungsdaten und automatisierte Reaktionsmöglichkeiten, um nur einige zu nennen.
Die Pilotprojekte werden technische Pläne entwickeln, die auf die Bedürfnisse repräsentativer Krankenhäuser und Gesundheitsdienstleister*innen (z. B. kleine oder große Krankenhäuser, private Gesundheitsdienstleister*innen usw.) zugeschnitten sind und auch Empfehlungen für die bestmögliche Umsetzung und Kostenschätzungen für eine effektive Einführung enthalten müssen.
Die Pilotprojekte werden eine Demo-Implementierung dieser technischen Pläne durchführen, um ihre Effektivität im Betrieb bei den Interessenvertreter*innen zu demonstrieren, wobei verschiedene Anwendungsfälle für unterschiedliche Nutzer*innengruppen in kleinen, mittleren und großen Krankenhäusern und Gesundheitsdienstleister*innen in mindestens zwei verschiedenen Mitgliedstaaten vorgestellt werden.
Die Pilotprojekte werden als Demonstrationsprojekte dienen und darüber hinaus dem Personal ihrer Partnerkrankenhäuser und Gesundheitsdienstleister*innen Schulungen zur Cybersicherheit anbieten, um das Bewusstsein zu schärfen und bewährte Verfahren zum Schutz sensibler Gesundheitsdaten zu gewährleisten.
Schließlich werden die Pilotprojekte in Zusammenarbeit miteinander Aktivitäten zur weiten Verbreitung bewährter Verfahren in der gesamten EU durchführen, mit dem spezifischen Ziel, die Aktivitäten der Pilotprojekte so weit wie möglich zu replizieren und auszuweiten.
Die Pilotprojekte werden Gesundheitseinrichtungen bei der Einhaltung der NIS-2-Richtlinie unterstützen.
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Erwartete Ergebnisse
- Kartierung der gemeinsamen Cybersicherheitsbedürfnisse von Krankenhäusern und Gesundheitsdienstleistern.
- Leitlinien für Gesundheitsdienstleister zur Bewertung ihres aktuellen Stands des Cybersicherheitsschutzes und des entsprechenden Bedarfs.
- Technische Cybersicherheitspläne zur Verbesserung der Bereitschaft und Widerstandsfähigkeit: verbesserte Erkennungs- und Reaktionsfähigkeiten für Gesundheitseinrichtungen zur Minimierung der Auswirkungen von Cyberangriffen, insbesondere von Ransomware. Dazu gehören auch spezielle Schulungskurse für das Personal.
- Pilot-Demo-Installationen zur Cybersicherheit in Partnerkrankenhäusern und an Standorten von Gesundheitsdienstleistern, um sicherzustellen, dass Krankenhäuser und Gesundheitsdienstleister die Betriebskontinuität angesichts von Cybersicherheitsvorfällen aufrechterhalten können. Dies sollte durch spezifische KPIs überwacht werden.
- Breite Verbreitungskampagnen, um die Bereitschaft von Krankenhäusern und Gesundheitsdienstleistern in Europa zu erhöhen.
Die Antragstellenden sollten für die Aktion relevante KPIs und Metriken zur Messung von Fortschritt und Leistung angeben. Die Vorschläge können die unten aufgeführten Indikatoren oder solche ihrer Wahl enthalten.
Falls zutreffend, müssen Ausgangs- und Zielwerte angegeben werden.
- Anzahl der eingesetzten Cybersicherheits- und/oder -tools;
- Anzahl der Nutzer*innen und Nutzer*innengemeinschaften, die Zugang zu den eingesetzten Tools erhalten;
- Anzahl der Einrichtungen, die bei der Stärkung der Abwehrbereitschaft und der Reaktion auf schwerwiegende Cybersicherheitsvorfälle unterstützt werden;
- Anzahl der Tools, Methoden, Organisations- und Managementpraktiken, die im Gesundheitswesen und in Gesundheitseinrichtungen, insbesondere in kleinen und mittleren Einrichtungen, eingesetzt werden, um die Auswirkungen von Cyberangriffen zu minimieren;
- Anzahl der auf Cybersicherheit ausgerichteten Schulungskurse für das Personal von Gesundheitseinrichtungen;
- Anzahl der Pilotinstallationen von Cybersicherheitsdemos in Partnerkrankenhäusern und bei Gesundheitsdienstleister*innen;
- Anzahl der Personen, die durch Verbreitungskampagnen erreicht werden.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Island (Ísland), Liechtenstein, Norwegen (Norge)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um förderfähig zu sein, müssen die Antragsteller (Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen):
- juristische Personen sein (öffentliche oder private Einrichtungen)
- ihren Sitz in einem der förderfähigen Länder haben, d. h.:
- EU-Mitgliedstaaten (einschließlich der überseeischen Länder und Gebiete (ÜLG))
- EWR-Länder (Norwegen, Island, Liechtenstein)
Sonderfälle
Natürliche Personen sind NICHT förderfähig (mit Ausnahme von Selbstständigen, d. h. Einzelunternehmern, bei denen das Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit besitzt).
Internationale Organisationen sind NICHT förderfähig, es sei denn, es handelt sich um internationale Organisationen von europäischem Interesse im Sinne von Artikel 2 der Verordnung "Digitales Europa" (d. h. internationale Organisationen, deren Mitglieder mehrheitlich Mitgliedstaaten sind oder deren Sitz sich in einem Mitgliedstaat befindet).
Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien für den Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
EU-Einrichtungen (mit Ausnahme der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission) können NICHT Teil des Konsortiums sein.
Einrichtungen, die aus Mitgliedern bestehen, können als "Alleinbegünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Bitte beachten Sie, dass, wenn die Maßnahme von den Mitgliedern durchgeführt wird, diese ebenfalls teilnehmen sollten (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
Begünstigte aus Ländern, über deren Teilnahme am Programm derzeit verhandelt wird (siehe Liste der teilnehmenden Länder oben), können sich an der Aufforderung beteiligen und Finanzhilfen unterzeichnen, wenn die Verhandlungen vor der Unterzeichnung der Finanzhilfe abgeschlossen sind und wenn die Assoziation die Aufforderung abdeckt (d. h. rückwirkend ist und sowohl den Teil des Programms als auch das Jahr abdeckt, in dem die Aufforderung veröffentlicht wurde).
Für Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen der EU gemäß Artikel 29 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) und Artikel 215 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU (AEUV) unterliegen, gelten besondere Regeln. Solche Einrichtungen sind in keiner Weise teilnahmeberechtigt, auch nicht als Begünstigte, verbundene Einrichtungen, assoziierte Partner, Unterauftragnehmer oder Empfänger von finanzieller Unterstützung für Dritte (falls vorhanden).
Besondere Regeln gelten für Einrichtungen, die Maßnahmen unterliegen, die auf der Grundlage der EU-Verordnung 2020/2092 angenommen wurden. Diese Einrichtungen können keine geförderte Rolle übernehmen (Begünstigte, verbundene Einrichtungen, Unterauftragnehmer, Empfänger von finanzieller Unterstützung für Dritte usw.). Derzeit gelten solche Maßnahmen für ungarische Stiftungen von öffentlichem Interesse, die gemäß dem ungarischen Gesetz IX von 2021 gegründet wurden, oder für alle von ihnen unterhaltenen Einrichtungen (siehe Durchführungsbeschluss (EU) 2022/2506 des Rates, Stand 16. Dezember 2022).
weitere Förderkriterien
Dieses Thema richtet sich insbesondere an Interessengruppen wie regionale und/oder nationale Verbände von Krankenhäusern und Gesundheitsdienstleister*innen (wie nationale Gesundheitssysteme, Krankenhäuser oder Verbände von Krankenhäusern, Gesundheitsdienstleister*innen und/oder Berufsverbände von Angehörigen der Gesundheitsberufe) sowie an Anbieter*innen von Cybersicherheitsdiensten.
Die Vorschläge müssen von mindestens 2 unabhängigen Antragstellenden (Begünstigte; nicht verbundene Einrichtungen) aus mindestens 2 förderfähigen Ländern eingereicht werden.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Projektlaufzeit
18 oder 24 Monate
Zusätzliche Informationen
Die Anträge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Funders & Tenders Portal eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich Search Funding & Tenders ). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle geforderten Informationen sowie alle erforderlichen Anhänge und Nachweise enthalten:
- Antragsformular Teil A - enthält verwaltungstechnische Angaben zu den Teilnehmern (künftiger Koordinator, Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen) und den zusammengefassten Finanzplan für das Projekt (direkt online auszufüllen)
- Antragsformular Teil B - enthält die technische Beschreibung des Projekts (Vorlage, die vom Portal Submission System heruntergeladen, ausgefüllt, zusammengestellt und wieder hochgeladen werden muss)
- obligatorische Anhänge und unterstützende Dokumente (Vorlagen, die vom Portal Submission System heruntergeladen, ausgefüllt, zusammengestellt und wieder hochgeladen werden müssen):
- Erklärungen zur Eigentumskontrolle (auch für verbundene Partner und Unterauftragnehmer):
Die Vorschläge sind auf maximal 70 Seiten begrenzt (Teil B).
Call-Dokumente
Call Document DIGITAL-ECCC-2025-DEPLOY-CYBER-08Call Document DIGITAL-ECCC-2025-DEPLOY-CYBER-08(kB)
Kontakt
applicants@eccc.europa.eu
Website
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