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Call-Eckdaten
Migration, Entkolonialisierung, Sklaverei und multikulturelle europäische Gesellschaften
Förderprogramm
Programm Bürgerinnen und Bürger, Gleichstellung, Rechte und Werte
Call Nummer
CERV-2025-CITIZENS-REM-HISTMIGRATION
Termine
Öffnung
19.06.2025
Deadline
01.10.2025 17:00
Budget des Calls
€ 4.700.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
min. € 50.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Migration hat in Europa eine lange und wechselvolle Geschichte, wird aber oft nur als ein Phänomen der Gegenwart behandelt. Bevölkerungsbewegungen in Europa, von wirtschaftlicher und politischer Migration bis hin zu Vertreibung und Deportation nach dem Zweiten Weltkrieg, von der Flucht vor Gewalt und Verfolgung bis zur Migration nach der Gründung der EU, haben jedoch die europäische Geschichte des 20 Jhdt. Auch die spezifische Geschichte der Frauenmigration kann betrachtet werden. Migration hat viele Gesichter, und die Erfahrungen der Migration nach, aus oder innerhalb Europas sind eine Lehre für künftige Generationen.
Call-Ziele
Migration, Entkolonialisierung, Versklavung und Imperialismus sind in die europäische Geschichte eingebettet und haben tiefgreifende Auswirkungen auf die heutige Gesellschaft.
Erzwungene Migration, Binnenvertreibung und Vertreibung sind eine Erfahrung, die viele Europäer*innen während der Kriegszeit gemacht haben. Dazu gehören auch die Vertreibung und Verfolgung der Roma-Bevölkerung während und nach dem Zweiten Weltkrieg und ihre langfristigen Folgen.
Die Notwendigkeit, sich mit der Vergangenheit auseinanderzusetzen, wird allgemein anerkannt. Die Diskussion über den strukturellen Rassismus, einschließlich des Antiziganismus, beinhaltet eine Untersuchung der Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft des kulturellen Gefüges in Europa.
Kolonialismus, Sklaverei und Imperialismus haben in der Weltgeschichte ihre Spuren hinterlassen. Vorurteile und Stereotypen können bekämpft werden, indem die historischen Wurzeln des Rassismus anerkannt werden, auch aus einer intersektionellen Perspektive. Die Entkolonialisierung, die Zerschlagung der Kolonialreiche vor allem im 20. Jahrhundert und die entstehenden postkolonialen europäischen Gesellschaften sind bis heute von dieser Erfahrung geprägt. Während der Kolonialismus für viele als ein Kapitel der Geschichte gilt, sind die Folgen imperialistischer Herrschaft innerhalb und außerhalb Europas noch heute spürbar und mit strukturellem Rassismus und Diskriminierung verwoben. Diese Debatten sind jedoch viel zu lange ausgeblendet worden und müssen fest in eine europäische Erzählung eingebettet werden. Die Sicherstellung des Gedenkens ist ein wichtiger Bestandteil der Förderung von Integration und Verständnis.
Nach dem Entkolonialisierungsprozess in den internationalen Beziehungen zu Beginn des 20. Jahrhunderts stellte die UN-Weltkonferenz zur Bekämpfung von Rassismus, Rassendiskriminierung und Fremdenfeindlichkeit fest, dass strukturelle Ungleichheiten auf die Folgen von Kolonialismus und Sklaverei zurückzuführen sind. Ausgehend von dieser Feststellung hat die Kommission in ihrem EU-Aktionsplan zur Bekämpfung des Rassismus 2020-2025 Anstrengungen unternommen, um die historischen Wurzeln des Rassismus zu bekämpfen.
Projekte zu diesem Thema könnten sich auf Folgendes konzentrieren:
- Erforschung des Erbes des Kolonialismus und seiner anhaltenden Auswirkungen auf die heutigen multikulturellen europäischen Gesellschaften, um einen Beitrag zu den Zielen des EU-Aktionsplans gegen Rassismus 2020-2025 zu leisten, einschließlich der Behandlung von Themen wie Diskriminierung und Rassismus
- Sensibilisierung für die Geschichte und Kultur der Roma, um zur Stärkung der multikulturellen europäischen Gesellschaften beizutragen, im Einklang mit dem Strategischen Rahmen der EU für Gleichstellung, Integration und Teilhabe der Roma
- Untersuchung gemeinsamer europäischer Migrationserfahrungen im Zusammenhang mit historischen Ereignissen wie Kriegen, Übergangsphasen, Kolonisierung und Entkolonisierung, wirtschaftlichen Auswirkungen oder Verfolgung
- Annahme eines intersektionellen Ansatzes, um mehrere Minderheitengruppen, einschließlich Jud*innen, Roma, Übersee-Bürger*innen und andere Minderheitengruppen mit einer langen Migrationsgeschichte zu erfassen, um ein differenzierteres Verständnis der multikulturellen europäischen Gesellschaften zu fördern.
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Erwartete Effekte und Auswirkungen
- Beitrag zur Umsetzung der im Rahmen der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen unterstützten politischen Initiativen;
- Engagement von Europäer*innen mit unterschiedlichem Hintergrund - einschließlich junger Menschen und Menschen, die als Multiplikatoren fungieren (staatliche Verwaltungsbeamt*innen, Strafverfolgungsbeamt*innen, Mitglieder der Justiz, politische Entscheidungsträger*innen, Rechtsverteidiger*innen, Lehrende, Erziehende usw.) - bei der Befürwortung, Stärkung und Unterstützung demokratischer Institutionen und Strukturen, die auf Rechtsstaatlichkeit basieren;
- Förderung der Entwicklung einer gemeinsamen Geschichtserzählung und einer europäischen Erinnerungskultur, auch in Bezug auf die negative Geschichte Europas;
- Digitalisierung von historischem Material und Zeitzeug*innenberichten für Bildungs- und Ausbildungszwecke;
- Einbeziehung einer europäischen Dimension in relevante nationale und internationale Debatten über wichtige historische Ereignisse und Momente der jüngeren europäischen Geschichte;
- Erleichterung der Debatte über divergierende und gegensätzliche nationale Geschichtsdarstellungen, insbesondere über die gemeinsame negative Geschichte, auf regionaler und europäischer Ebene, um eine gemeinsame Geschichte zu schaffen;
- Identifizierung, Sicherung und Verfügbarkeit, insbesondere online, von Archivmaterial, Zeugnissen und authentischen Stätten für Bildungszwecke, Gedenken und Forschung;
- Engagement der Europäer*innen im Kampf gegen Rassismus, Antisemitismus, Antiziganismus, antimuslimischen Hass, LGBTIQ-Phobie und alle Arten von Intoleranz;
- Mehr transnationale Koalitionen zur europäischen Erinnerung;
- Verstärkte Bekämpfung von Geschichtsverzerrung, -revisionismus und -negationismus, einschließlich der Leugnung, Verzerrung und Verharmlosung des Holocaust;
- Stärkeres Bewusstsein für den Beitrag von Minderheiten wie Juden, Roma, Muslimen, LGBTIQ-Menschen und anderen Minderheiten zum kulturellen Reichtum, zur Vielfalt und zur gemeinsamen Geschichte Europas;
- Sicherstellung des Gedenkens an die Opfer von Antiziganismus, Gewalt und Verfolgung im Laufe der Geschichte;
- Vertiefung der Kenntnisse über die Geschichte des Antisemitismus und des jüdischen Lebens in Europa;
- Vertiefte Kenntnisse über die Geschichte des Antiziganismus und der Roma-Kultur in Europa;
- Vertiefte Kenntnisse der Geschichte und des Vermächtnisses von Kolonialismus, Versklavung und Sklav*innenhandel sowie der allgemeinen historischen Wurzeln des Rassismus; Anerkennung der Geschichte von Menschen afrikanischer Abstammung (PADs) in Europa.
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Erwartete Ergebnisse
Von den Projekten wird erwartet, dass sie:
- Verknüpfung verschiedener Arten von Organisationen, um Synergien zu schaffen (zwischen gemeinnützigen Organisationen, Basisorganisationen, lokalen, regionalen und nationalen Verwaltungen, Hochschulen, Museen, Gedenk- und Lernorten und Bildungseinrichtungen);
- Entwicklung verschiedener Arten von Aktivitäten (Schulungsaktivitäten, Ausstellungen, öffentliche Debatten, nicht-formale Bildung, Sensibilisierung, Forschung, Sammlung und Digitalisierung von Zeug*innenaussagen, Veröffentlichungen, Online-Tools, innovative und kreative Aktionen usw.);
- Einrichtung und Durchführung von Schulungen für Rechtsverteidiger*innen, Beamt*innen, Mitglieder der Justiz, Strafverfolgungsbeamt*innen, Journalist*innen und politische Entscheidungsträger*innen;
- Förderung integrativer, partizipatorischer und zukunftsorientierter Erinnerungsansätze mit Schwerpunkt auf Bildung, generationenübergreifendem Dialog und Ansprache unterschiedlicher Zielgruppen;
- Einrichtung und Durchführung von Bildungsaktivitäten. Zu den Zielgruppen können Schüler*innen, Studierende, junge Menschen, Lehrende und andere Bildungsfachleute gehören;
- Schaffung von Gelegenheiten für einen generationenübergreifenden Austausch zwischen Zeitzeug*innen und künftigen Generationen;
- Unterstützung und Stärkung von Erinnerungsaktivisten und lokalen Basisorganisationen;
- Menschen aus verschiedenen Zielgruppen und Geschlechtern einbeziehen, einschließlich, wenn möglich, Menschen, die mit Rassismus, Antisemitismus, Antiziganismus, LGBTIQ-Phobie oder anderen Formen von Diskriminierung und Intoleranz konfrontiert sind, sowie Neuankömmlinge und Migrant*innen.
Die Projekte sollten eine europäische Dimension haben und vorzugsweise auf transnationaler Ebene durchgeführt werden (was die Schaffung und den Betrieb von transnationalen Partnerschaften und Netzwerken beinhaltet). Von der Durchführung der Projekte wird erwartet, dass sie die Gleichstellung der Geschlechter und die Nichtdiskriminierung als Querschnittsaufgabe fördern. Dazu gehört eine geschlechtsspezifische Analyse, die relevante geschlechtsspezifische Unterschiede im Kontext der europäischen Erinnerung aufzeigt. Zu diesem Zweck wird den Antragstellern empfohlen, sich die Aufzeichnung des Online-Workshops der GD JUST zum Thema Gender Mainstreaming von Projektvorschlägen anzusehen. Den Antragstellern wird außerdem empfohlen, bei der Durchführung ihrer Gender-Analyse die auf der EIGE-Website aufgeführten Schlüsselfragen zu konsultieren. Unbeabsichtigte negative Auswirkungen der Maßnahme auf eines der beiden Geschlechter sollten vermieden werden (Do-no-harm-Ansatz). Von den Antragstellern wird erwartet, dass sie ihre Kommunikations- und Verbreitungsmaßnahmen auf nicht diskriminierende und geschlechtersensible Weise konzipieren und durchführen. Das Gleiche gilt für die Konzeption und Durchführung von Monitoring- und Evaluierungsmaßnahmen. Von den Antragstellern wird außerdem erwartet, dass sie in ihren Vorschlägen die Geschlechterperspektive in ihre Kommunikations-, Verbreitungs- und Überwachungsmaßnahmen einbeziehen.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Serbien (Srbija/Сpбија), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um förderfähig zu sein, müssen die Antragsteller (Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen):
- Hauptantragstellenden (d. h. der "Koordinator"): juristische Personen ohne Erwerbszweck (öffentliche oder private Einrichtungen) oder eine internationale Organisation sein.
- Mitantragstellende: juristische Personen ohne Erwerbszweck oder mit Erwerbszweck (öffentliche oder private Einrichtungen). Organisationen mit Gewinnerzielungsabsicht können sich nur in Partnerschaft mit öffentlichen Einrichtungen, privaten Organisationen ohne Erwerbszweck oder internationalen Organisationen bewerben.
- Sie müssen ihren Sitz in einem der förderfähigen Länder haben, d. h.:
- EU-Mitgliedstaaten (einschließlich der überseeischen Länder und Gebiete (ÜLG))
- Nicht-EU-Länder: Länder, die mit dem CERV-Programm assoziiert sind, oder Länder, mit denen derzeit über ein Assoziierungsabkommen verhandelt wird und in denen das Abkommen vor der Unterzeichnung der Finanzhilfe in Kraft tritt (Liste der teilnehmenden Länder)
Besondere Fälle:
- Natürliche Personen sind NICHT förderfähig (mit Ausnahme von Selbstständigen, d.h. Einzelunternehmern, bei denen das Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit besitzt).
- Internationale Organisationen sind förderfähig. Die Regeln für förderfähige Länder gelten nicht für sie.
- Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter*innen in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien für den Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen (mit Ausnahme der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission) können NICHT Teil des Konsortiums sein.
- Einrichtungen, die aus Mitgliedern bestehen, können als "Alleinbegünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Bitte beachten Sie, dass, wenn die Maßnahme von den Mitgliedern durchgeführt wird, diese ebenfalls teilnehmen sollten (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
- Begünstigte aus Ländern, mit denen Verhandlungen über die Teilnahme am Programm laufen (siehe Liste der teilnehmenden Länder oben), können sich an der Aufforderung beteiligen und Finanzhilfen unterzeichnen, wenn die Verhandlungen vor der Unterzeichnung der Finanzhilfe abgeschlossen sind und wenn die Assoziation die Aufforderung abdeckt (d. h. rückwirkend ist und sowohl den Teil des Programms als auch das Jahr abdeckt, in dem die Aufforderung veröffentlicht wurde).
- Für Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen der EU gemäß Artikel 29 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) und Artikel 215 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) unterliegen, gelten besondere Regeln: Diese Einrichtungen können in keiner Eigenschaft teilnehmen, auch nicht als Begünstigte, verbundene Einrichtungen, assoziierte Partner, Unterauftragnehmer*innen oder Empfänger*innen finanzieller Unterstützung für Dritte (falls vorhanden).
- Für Einrichtungen, die Maßnahmen auf der Grundlage der Verordnung (EU) 2020/20929 unterliegen, gelten besondere Regeln. Diese Einrichtungen können keine geförderte Rolle übernehmen (Begünstigte, verbundene Einrichtungen, Unterauftragnehmer, Empfänger von finanzieller Unterstützung für Dritte usw.). Derzeit gelten solche Maßnahmen für. Ungarische Stiftungen von öffentlichem Interesse, die nach dem ungarischen Gesetz IX von 2021 gegründet wurden, oder alle Einrichtungen, die sie unterhalten (siehe Durchführungsbeschluss (EU) 2022/2506 des Rates, Stand 16. Dezember 2022).
weitere Förderkriterien
Die Vorschläge müssen von einem Konsortium aus mindestens zwei Antragstellenden (Hauptantragstellender ("Koordinator") und mindestens einem Mitantragstellenden, bei dem es sich nicht um ein verbundenes Unternehmen oder einen assoziierten Partner handelt) eingereicht werden.
- Der beantragte EU-Zuschuss darf nicht weniger als 50 000 EUR betragen.
- Die Projekte können entweder national oder transnational sein.
- Die Aktivitäten müssen in einem der förderfähigen Länder durchgeführt werden.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Projektlaufzeit
zwischen 12 und 24 Monaten
Zusätzliche Informationen
Die Vorschläge sind elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals für Finanzierungen und Ausschreibungen einzureichen (zugänglich über die Themenseite im Abschnitt "Suche nach Finanzierungen und Ausschreibungen"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Für die Einreichung von Vorschlägen (einschließlich Anhängen und Begleitdokumenten) sind die im Einreichungssystem bereitgestellten Formulare zu verwenden (NICHT die auf der Themenseite verfügbaren Dokumente - sie dienen lediglich der Information).
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle verlangten Informationen sowie alle erforderlichen Anhänge und Belege enthalten:
- Antragsformular Teil A - enthält administrative Angaben zu den Teilnehmer*innen (künftige*r Koordinator*in, Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen) und den zusammengefassten Finanzplan für das Projekt (direkt online auszufüllen)
- Antragsformular Teil B - enthält die technische Beschreibung des Projekts (vom Portal Submission System herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzustellen und wieder hochzuladen)
- Teil C (KPI-Tool) - enthält zusätzliche Projektdaten bezüglich des Beitrags des Projekts zu den wichtigsten Leistungsindikatoren des EU-Programms (direkt online auszufüllen)
- obligatorische Anhänge und unterstützende Dokumente (hochzuladen):
- Lump-Sum Budget Calculator (Vorlage kann vom Portal Submission System heruntergeladen, ausgefüllt und wieder hochgeladen werden)
- Liste früherer Projekte (Schlüsselprojekte der letzten 4 Jahre) (Vorlage in Teil B verfügbar). Gilt nicht für neu gegründete Organisationen.
- für alle Teilnehmer*innen, die Aktivitäten mit Kindern (Personen unter 18 Jahren) durchführen:
- Private Einrichtungen müssen ihre Kinderschutzpolitik vorlegen, die die vier Bereiche abdeckt, die in den Keeping Children Safe Child Safeguarding Standards beschrieben sind.
- Öffentliche Einrichtungen müssen zumindest eine ehrenwörtliche Erklärung über die Einhaltung der Kinderschutzbestimmungen vorlegen (Vorlage kann vom Portal Submission System heruntergeladen, ausgefüllt und wieder hochgeladen werden).
Die Vorschläge sind auf maximal 70 Seiten begrenzt (Teil B).
Call-Dokumente
Call Document CERV-2025-CITIZENS-REMCall Document CERV-2025-CITIZENS-REM(959kB)
Kontakt
+43 1 531 15–202907
ernst.holzinger@bka.gv.at
Website
CERV Contact Points 2021-2027
Website
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