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Call-Eckdaten
Unterstützung der Standardisierung für den EuroQCI
Förderprogramm
Digitales Europa
Call Nummer
DIGITAL-IRIS2-2025-QCI-03
Termine
Öffnung
15.07.2025
Deadline
16.10.2025 17:00
Förderquote
95%
Budget des Calls
€ 3.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 3.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Ziel dieser Aufforderung ist es, die Durchführung der erforderlichen Normungstätigkeiten zur effizienten Unterstützung einer funktionsfähigen EuroQCI-Infrastruktur mit speziellen QKD- und Quantenkryptographiediensten. Während die verfügbaren QKD-Produkte nun von der Industrie für einen Markt von frühen Anwender*innen und Innovator*innen zur Verfügung gestellt wurden, besteht die Notwendigkeit, die Normungsbemühungen auf allen Ebenen zu intensivieren, von QKD-Komponenten, -Systemen und -Anwendungen bis hin zu Netzkapazitäten und Komponenten für künftige Quantennetze, um die Integration von Quantengeräten in umfassendere komplexe Systeme zu ermöglichen, eine solide industrielle Basis aufzubauen und vorhersehbare Arbeiten an Komponenten für künftige Quantennetze und künftige Zertifizierungen vorwegzunehmen.
Call-Ziele
Die Vorschläge können die folgenden Aktivitäten umfassen:
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Überblick über die derzeitigen QKD-Normungsaktivitäten
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Normung von QKD-Komponenten wie u. a. Ein-Photonen-Quellen, auf Verschränkung basierende Quellen, QKD-Sender/Empfänger und -Detektoren, optische Fasern mit sehr geringem Verlust. Gefördert werden Aktivitäten zu den Anforderungen an die Leistung des Systems, die Definition von Benchmarking-Tests, die Definition von Metriken, die Kalibrierung in der Betriebsumgebung und die Überwachung des korrekten Verhaltens über die gesamte Lebensdauer des Systems.
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Standardisierung des Multiplexens von Quantensignalen mit klassischer und rauschkompensierender Technologie Dritter.
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Standardisierung von Software-Hardware-Schnittstellen sowie Harmonisierung von interoperablen Schlüsselverwaltungssystemen (APIs).
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Standardisierung von Systemen und Anwendungen für den Betrieb eines gesamten Netzes und mehrerer Netze, die Netzfunktionen wie Routing, Kontroll- und Verwaltungsfunktionen, Interoperabilität zwischen verschiedenen SDN-Systemen und Roaming für grenzüberschreitende Verbindungen umfassen.
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Standardisierung von Hybridisierungsverfahren für kombinierte QKD/PQC.
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Bewertung und Zertifizierung von QKD-Protokollen durch Formalisierung einer strengen Bewertung verschiedener Arten von Implementierungsbeschränkungen in den Sicherheitsnachweisen. Beschleunigung der Arbeit an der Zertifizierung durch Stärkung der interdisziplinären Zusammenarbeit zwischen nationalen Behörden, akkreditierten Bewertungslabors und anderen einschlägigen Initiativen.
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Erwartete Effekte und Auswirkungen
KPIs zur Messung der Ergebnisse und Leistungen
- Anzahl der EU-Stakeholder, die in den Normungsgremien mitarbeiten
- Anzahl der vorgeschlagenen Normen
Erwartete Ergebnisse
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Standardsätze für QKD-Komponenten und -Systeme.
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Interoperable Systeme und Anwendungen für den Betrieb eines gesamten Netzes und mehrerer Netze.
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Spezifische Anforderungen, Benchmarking-Tests und Metriken zur Leistung und Überwachung von Teilsystemen, die speziell für QKD-Zwecke erforderlich sind.
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Formalisierte Bewertungen für die Akzeptanz von QKD-Protokollen.
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Beitrag zu einem technologisch autonomen europäischen Quantenkommunikations-Ökosystem.
Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Finanzierung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller (Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen) sein:
- Rechtspersonen (öffentliche oder private Einrichtungen)
- mit Sitz in einem der förderfähigen Länder, d. h:
- EU-Mitgliedstaaten (einschließlich überseeischer Länder und Gebiete (ÜLG))
Sonderfälle
Natürliche Personen sind NICHT förderfähig (mit Ausnahme von Selbstständigen, d.h. Einzelunternehmer*innen, bei denen das Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit besitzt).
Einrichtungen, die nach nationalem Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter*innen in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien für den Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
EU-Einrichtungen (mit Ausnahme der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission) können NICHT Teil des Konsortiums sein.
Einrichtungen, die aus Mitgliedern bestehen, können als "Alleinbegünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Bitte beachten Sie, dass, wenn die Maßnahme von den Mitgliedern durchgeführt wird, diese auch teilnehmen sollten (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
Für bestimmte Einrichtungen (z. B. Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen der EU gemäß Artikel 29 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) und Artikel 215 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU (AEUV) unterliegen, und Einrichtungen, die unter die Leitlinien der Kommission Nr. 2013/C 205/05 fallen) gelten besondere Regeln.) Diese Einrichtungen sind in keiner Eigenschaft teilnahmeberechtigt, auch nicht als Begünstigte, verbundene Einrichtungen, assoziierte Partner, Unterauftragnehmer*innen oder Empfänger*innen von finanzieller Unterstützung für Dritte (falls vorhanden).
Für Einrichtungen, die Maßnahmen auf der Grundlage der EU-Verordnung 2020/2092 unterliegen, gelten besondere Regeln. Diese Einrichtungen können keine geförderte Rolle übernehmen (Begünstigte, verbundene Einrichtungen, Unterauftragnehmer*innen, Empfänger*innen von finanzieller Unterstützung für Dritte usw.). Derzeit gelten solche Maßnahmen für ungarische Stiftungen von öffentlichem Interesse, die gemäß dem ungarischen Gesetz IX von 2021 gegründet wurden, oder für alle Einrichtungen, die sie unterhalten (siehe Durchführungsbeschluss (EU) 2022/2506 des Rates, Stand 16. Dezember 2022).
weitere Förderkriterien
Angesprochene Interessengruppen
- Konsortium von RTOs und Partnern aus der Industrie
Bitte beachten Sie, dass diese Aufforderung aus Sicherheitsgründen Einschränkungen unterworfen ist.
Aus diesem Grund gelten für alle Themen die Förderfähigkeits- und Teilnahmebedingungen gemäß Artikel 22 der EU-Verordnung über sichere Konnektivität (die in Artikel 24 des EU-Raumfahrtprogramms dargelegt sind)5. Insbesondere:
- Die förderfähigen Rechtspersonen haben ihren Sitz in einem Mitgliedstaat und ihre Geschäftsführungsstrukturen sind in diesem Mitgliedstaat angesiedelt;
- die förderfähigen Rechtspersonen verpflichten sich, alle relevanten Tätigkeiten in einem oder mehreren Mitgliedstaaten durchzuführen, und
- die förderfähigen Rechtspersonen dürfen nicht der Kontrolle durch ein Drittland oder eine Einrichtung eines Drittlandes unterworfen sein.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Projektlaufzeit
36 Monate
Zusätzliche Informationen
Die Vorschläge sind elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals für Finanzhilfen und Ausschreibungen einzureichen (zugänglich über die Themenseite im Abschnitt Suche nach Finanzhilfen und Ausschreibungen). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle geforderten Informationen sowie alle erforderlichen Anhänge und Nachweise enthalten:
- Antragsformular Teil A - enthält verwaltungstechnische Angaben zu den Teilnehmer*inne (künftige*r Koordinator*in, Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen) und den zusammengefassten Finanzplan für das Projekt. Er enthält auch die Tabellen zu Sicherheits- und Ethikfragen (die direkt online ausgefüllt werden müssen).
- Antragsformular Teil B - enthält die technische Beschreibung des Projekts (vom Portal Submission System herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und wieder hochzuladen).
- Obligatorische Anhänge und unterstützende Dokumente (Vorlagen, die vom Portal Submission System heruntergeladen, ausgefüllt, zusammengestellt und wieder hochgeladen werden können):
- Erklärungen zur Eigentumskontrolle
Der Umfang der Vorschläge ist auf maximal 50 Seiten begrenzt (Teil B).
Call-Dokumente
Call Documewnt DIGITAL-IRIS2-2025-QCICall Documewnt DIGITAL-IRIS2-2025-QCI(525kB)
Kontakt
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