Filter Fördermittelsuche
Call Navigation
Call-Eckdaten
Unterstützung der Behörden bei der Bekämpfung von Rassismus, Fremdenfeindlichkeit, LGBTIQ-Phobie und allen anderen Formen von Intoleranz, einschließlich intersektioneller Diskriminierung
Förderprogramm
Programm Bürgerinnen und Bürger, Gleichstellung, Rechte und Werte
Call Nummer
CERV-2025-EQUAL-RESTRICTED
Termine
Öffnung
15.07.2025
Deadline
23.10.2025 17:00
Förderquote
90%
Budget des Calls
€ 13.200.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
mind. € 100.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Im Rahmen dieser Prioritätsachse werden umfassende Strategien und ein intersektioneller Ansatz zur Bekämpfung von Rassismus, Fremdenfeindlichkeit, Antiziganismus, LGBTIQ-Phobie, Antisemitismus, antimuslimischem Hass und allen Formen von Diskriminierung und Intoleranz sowohl online als auch offline unterstützt, gefördert und umgesetzt.
Call-Ziele
Ziel dieser Prioritätsachse ist es, die Mitgliedstaaten dabei zu unterstützen,:
- die Umsetzung der Richtlinie zur Gleichbehandlung ohne Unterschied der Rasse und des Rahmenbeschlusses zur Bekämpfung bestimmter Formen und Ausdrucksweisen von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit sowie der EU-Richtlinien über Standards für Gleichbehandlungsstellen zu verbessern,
- nationale Aktionspläne oder Strategien zur Bekämpfung von Rassismus, Fremdenfeindlichkeit, LGBTIQ-Phobie und allen anderen Formen von Intoleranz zu entwickeln und umzusetzen.
- Verbesserung der Erhebung und Nutzung von Gleichstellungsdaten.
Im Rahmen dieser Priorität werden keine Forschungsprojekte unterstützt.
Die Projekte können entweder national oder transnational sein. Transnationale Projekte sind besonders erwünscht.
Erwartete Effekte und Auswirkungen
- Verbesserte Fähigkeiten der Behörden, Diskriminierungsvorfälle wirksam zu untersuchen, zu verfolgen und angemessen zu verurteilen;
- Stärkere Zusammenarbeit zwischen Behörden und Organisationen der Zivilgesellschaft, die Daten über Diskriminierungsvorfälle sammeln;
- Bessere Unterstützung der Opfer, bessere Aufklärung der Öffentlichkeit über ihre Rechte und höhere Zahl der gemeldeten Vorfälle;
- Bessere Zusammenarbeit und besserer Informationsaustausch zwischen Behörden (insbesondere kommunalen und regionalen Verwaltungen) sowie zwischen Behörden und anderen Stakeholdern wie Organisationen der Zivilgesellschaft und Vertreter*innen der Gemeinschaft, um besser auf Diskriminierung, Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und andere Formen von Intoleranz reagieren zu können;
- Verbesserung der Kenntnisse und des Bewusstseins der Behörden und der Strafverfolgungsbehörden über die Auswirkungen von Diskriminierung, Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und anderen Formen von Intoleranz sowie über aktuelle Trends und ein besseres Verständnis der verschiedenen Formen von Intoleranz und des rechtlichen Rahmens;
- Verbessertes System zur Erfassung von Diskriminierung und zur Sammlung von Daten, ein verbesserter methodischer Ansatz und eine bessere interinstitutionelle Zusammenarbeit bei der Datenerhebung;
- Wirksame Entwicklung und Umsetzung umfassender Rahmen, Strategien oder Aktionspläne zur Verhütung und Bekämpfung von Rassismus, Fremdenfeindlichkeit, LGBTIQ-Phobie und anderen Formen von Intoleranz.
weiterlesen
Erwartete Ergebnisse
Aktivitäten, die finanziert werden können:
- Ausarbeitung, Aktualisierung oder Umsetzung nationaler Aktionspläne oder Strategien;
- Schulung von Strafverfolgungsbeamt*innen und/oder Behörden auf nationaler, regionaler oder lokaler Ebene;
- Verbesserung der Erhebung und Verarbeitung von Gleichstellungsdaten in den Mitgliedstaaten, insbesondere aufbauend auf der Arbeit der Untergruppe für Gleichstellungsdaten und der Arbeit der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte zu Gleichstellungsdaten;
- Verbesserung der opferorientierten Unterstützung für Opfer von (intersektioneller) Diskriminierung, insbesondere aus Gründen der Rasse oder der ethnischen Herkunft, der Religion oder der Hautfarbe, der sexuellen Ausrichtung, der Geschlechtsidentität, des Geschlechtsausdrucks oder der Geschlechtsmerkmale, auf nationaler, regionaler oder lokaler Ebene;
- Angehen der Unterberichterstattung;
- Aufbau von Vertrauen zwischen Gemeinschaften und Behörden.
Alle Konsortien werden ermutigt, die Ergebnisse des Hauptprojekts ins Englische zu übersetzen, um die Möglichkeit des Austauschs bewährter Verfahren und der Verbreitung der Ergebnisse in der gesamten EU zu verbessern.
Aktivitäten, die bestimmte politische Parteien unterstützen, werden nicht finanziert, unabhängig von den Gründen für die Antragstellung oder den Zielen.
Alle Aktivitäten sollten sowohl in der Konzeptions- als auch in der Umsetzungsphase eine Gleichstellungsperspektive einbeziehen. Daher wird von den Antragstellern erwartet, dass sie eine Analyse der Geschlechterverhältnisse (ggf. unter Einbeziehung nicht-binärer Personen) durchführen und in ihren Vorschlag aufnehmen, in der die potenziellen unterschiedlichen Auswirkungen des Projekts und seiner Aktivitäten auf Menschen in ihrer ganzen Vielfalt dargestellt werden. Die Antragsteller sollten nachweisen, dass sie über die Gleichstellungsdimension ihres Vorschlags nachgedacht haben und diese in einer Weise behandeln, die ihrem Projekt angemessen ist. Dabei sollten unbeabsichtigte negative Auswirkungen der Intervention auf ein Geschlecht vermieden werden (Dono-Harm-Ansatz). Den Antragstellern wird empfohlen, bei der Durchführung ihrer Gender-Analyse die auf der Website des Europäischen Instituts für Gleichstellungsfragen (EIGE) aufgeführten Schlüsselfragen zu konsultieren. Ein geschlechtersensibler Ansatz sollte die Ermittlung bewährter Verfahren, die Erhebung von Daten, einschließlich aufgeschlüsselter Statistiken, die Verbreitung von Informationen sowie Überwachungs- und Bewertungskonzepte umfassen.
Bei allen Aktivitäten müssen Diskriminierung, Viktimisierung und Stereotypisierung vermieden werden. Allen Antragstellern, die weitere Anleitungen benötigen, wird empfohlen, die Materialien des EIGE zur Gender-Analyse und den Online-Workshop der GD JUST zu Gender-Mainstreaming-Projekten zu konsultieren.
Gegebenenfalls wird den Antragstellern empfohlen, ihre geschlechtsspezifische Analyse durch eine Analyse anderer Diskriminierungsgründe zu ergänzen, die sich auf die Projektdurchführung auswirken können. Die Antragsteller werden ermutigt, ein gutes Verständnis für intersektionelle Diskriminierung zu zeigen, wenn sie die Bedürfnisse der Zielgruppen formulieren und dies in ihrem Vorschlag widerspiegeln. Die Überlegungen sollten in einem angemessenen Verhältnis zu Umfang und Kontext des Projekts stehen.
weiterlesen
Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Serbien (Srbija/Сpбија), Ukraine (Україна)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um förderfähig zu sein, müssen die Antragstellenden (Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen):
- juristische Personen sein (öffentliche oder private Einrichtungen).
- ihren Sitz in einem der förderfähigen Länder haben, d. h.:
- EU-Mitgliedstaaten (einschließlich der überseeischen Länder und Gebiete (ÜLG))
- Nicht-EU-Ländern:
- Länder, die mit dem CERV-Programm assoziiert sind, oder Länder, mit denen derzeit über ein Assoziierungsabkommen verhandelt wird und in denen das Abkommen vor der Unterzeichnung der Finanzhilfe in Kraft tritt (Liste der teilnehmenden Länder).
Sonderfälle
Natürliche Personen sind NICHT förderfähig (mit Ausnahme von Selbstständigen, d. h. Einzelunternehmern, bei denen das Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit besitzt).
Internationale Organisationen sind förderfähig. Die Regeln für förderfähige Länder gelten nicht für sie.
Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter*innen in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien für den Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
EU-Einrichtungen (mit Ausnahme der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission) können NICHT Teil des Konsortiums sein.
Programmkontaktstellen sind als Koordinator*innen oder Begünstigter im Rahmen dieser Aufforderung förderfähig, wenn sie über Verfahren zur Trennung der Funktionen Projektmanagement und Informationsbereitstellung verfügen und eine Kostentrennung nachweisen können (d. h., dass ihre Projektzuschüsse keine Kosten abdecken, die durch ihren anderen Zuschuss abgedeckt sind). Dies erfordert Folgendes:
- Verwendung einer analytischen Buchführung, die ein Kostenrechnungsmanagement mit Kostenverteilungsschlüsseln und Kostenrechnungscodes ermöglicht UND Anwendung dieser Schlüssel und Codes, um die Kosten zu identifizieren und zu trennen (d.h. sie einem der beiden Zuschüsse zuzuordnen)
- Erfassung aller tatsächlichen Kosten, die für die von den beiden Finanzhilfen abgedeckten Aktivitäten anfallen (einschließlich der indirekten Kosten)
- Aufteilung der Kosten in einer Weise, die zu einem fairen, objektiven und realistischen Ergebnis führt.
Einrichtungen, die aus Mitgliedern bestehen, können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Bitte beachten Sie, dass, wenn die Maßnahme von den Mitgliedern durchgeführt wird, diese ebenfalls teilnehmen sollten (entweder als Begünstigte oder als angeschlossene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
Länder, die derzeit über Assoziierungsabkommen verhandeln - Begünstigte aus Ländern, mit denen Verhandlungen über die Teilnahme am Programm laufen, können an der Aufforderung teilnehmen und Finanzhilfen unterzeichnen, wenn die Verhandlungen vor der Unterzeichnung der Finanzhilfe abgeschlossen sind und die Assoziierung die Aufforderung abdeckt (d. h. rückwirkend gilt und sowohl den Teil des Programms als auch das Jahr abdeckt, in dem die Aufforderung veröffentlicht wurde).
Für Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen der EU gemäß Artikel 29 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) und Artikel 215 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU (AEUV) unterliegen, gelten besondere Regeln. Diese Einrichtungen sind in keiner Weise teilnahmeberechtigt, auch nicht als Begünstigte, verbundene Einrichtungen, assoziierte Partner, Unterauftragnehmer*innen oder Empfänger*innen von finanzieller Unterstützung für Dritte (falls vorhanden).
weitere Förderkriterien
Für alle Aufforderungsprioritäten müssen die Vorschläge von einem Konsortium aus mindestens zwei Antragstellenden (Begünstigte, nicht verbundene Einrichtungen) eingereicht werden, d.h. einer/einem Koordinator*in und mindestens einem Partner.
Die/der Koordinator*in des Konsortiums und die Partner können entweder in demselben förderfähigen Land ansässig sein (nationales Projekt) oder aus verschiedenen förderfähigen Ländern stammen (transnationales Projekt).
Um im Rahmen von Priorität 6 (Behörden) förderfähig zu sein, müssen:
- Die Koordinator*innen öffentliche Behörden sein.
- Organisationen, die auf Gewinn ausgerichtet sind, sich als Partner in einer Partnerschaft mit öffentlichen Einrichtungen bewerben.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Projektlaufzeit
zwischen 12 und 24 Monaten
Zusätzliche Informationen
Die Vorschläge sind elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals für Finanzierungen und Ausschreibungen einzureichen (zugänglich über die Themenseite im Abschnitt Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Für die Einreichung von Vorschlägen (einschließlich Anhängen und Begleitdokumenten) sind die im Einreichungssystem bereitgestellten Formulare zu verwenden (NICHT die auf der Themenseite verfügbaren Dokumente - sie dienen lediglich der Information).
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle verlangten Informationen sowie alle erforderlichen Anhänge und Belege enthalten:
- Antragsformular Teil A - enthält verwaltungstechnische Angaben zu den Teilnehmern (künftiger Koordinator, Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen) und den zusammengefassten Finanzplan für das Projekt (direkt online auszufüllen)
- Antragsformular Teil B - enthält die technische Beschreibung des Projekts (Vorlage, die vom Portal Submission System heruntergeladen, ausgefüllt, zusammengestellt und wieder hochgeladen werden muss)
- KPI-Tool - enthält zusätzliche Projektdaten zum Beitrag des Projekts zu den wichtigsten Leistungsindikatoren des EU-Programms (direkt online auszufüllen, alle Abschnitte müssen ausgefüllt werden)
- Obligatorische Anhänge und unterstützende Dokumente (Vorlagen, die vom Portal Submission System heruntergeladen, ausgefüllt, zusammengesetzt und wieder hochgeladen werden müssen):
- Detaillierte Budgettabelle (Vorlage im Portal Submission System verfügbar - muss im Format .xlsx ausgefüllt wieder hochgeladen werden)
- Lebensläufe (Standard) des Kernprojektteams
- Tätigkeitsbericht des Koordinators (Tätigkeitsbericht des letzten Jahres) (öffentliche Einrichtungen sind davon ausgenommen)
- Liste früherer Projekte des Koordinators (wichtigste Projekte der letzten 4 Jahre)
- für Teilnehmer*innen mit Aktivitäten, an denen Kinder (unter 18 Jahren) beteiligt sind: Kinderschutzpolitik, die die vier in den Keeping Children Safe Child Safeguarding Standards beschriebenen Bereiche abdeckt (für private Einrichtungen: Kopie ihrer Politik; für öffentliche Einrichtungen: Erklärung zur Kinderschutzpolitik).
Die Vorschläge sind auf maximal 45 Seiten begrenzt (Teil B).
Die vorläufig verfügbaren Haushaltsmittel decken die Priorität 1 - Diskriminierung und Rassismus, Priorität 4 - Diversitätsmanagement, Priorität 5 - LGBTIQ und Priorität 6 - Behörden ab.
Call-Dokumente
Call Document CERV-2025-EQUALCall Document CERV-2025-EQUAL(993kB)
Kontakt
+43 1 531 15–202907
ernst.holzinger@bka.gv.at
Website
CERV Contact Points 2021-2027
Website
Um mehr Informationen zu diesem Call zu sehen, können Sie sich hier kostenlos registrieren
oder mit einem bestehenden Account anmelden.
Anmelden
Jetzt Registrieren