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Call-Eckdaten
Partnerschaftsrahmenvertrag für die Entwicklung groß angelegter Technologien für Quantencomputerplattformen
Förderprogramm
Horizont Europa - Cluster 4 - Ziel 4: Digitale und aufkommende Technologien für Wettbewerbsfähigkeit und Fit für den Green Deal
Call Nummer
HORIZON-CL4-2023-DIGITAL-EMERGING-01-43
Termine
Öffnung
08.12.2022
Deadline
29.03.2023 17:00
Link zum Call
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Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Die Förderung einer dynamischen europäischen Quanteninformatikindustrie erfordert Hardware, Software sowie die Entwicklung und Pflege von Benutzerschnittstellen und Anwendungen. Vorschläge für dieses Partnerschaftsrahmenabkommen (FPA) sollen auf den Quantencomputerplattformen aufbauen, die in der Hochlaufphase des Quanten-Flaggschiffs unterstützt werden. Die Vorschläge sollten auf die Entwicklung offener Quantencomputerplattformen abzielen, die mit den Fertigungstechniken der Halbleiterindustrie (z. B. Silizium-Spin-Qubits) kompatibel sind und die wichtigsten Bausteine wie Quantenprozessoren im NISQ-Regime mit Steuerelektronik, Low-Level-Software, Verifizierung und Validierung der Quantenberechnungen usw. integrieren.
Call-Ziele
Die Vorschläge sollten praktische Strategien zur Erreichung des Break-even-Punkts der Fehlertoleranz enthalten, um die algorithmische Tiefe (Anzahl der Operationen) für das Quantencomputing auf bestehenden Plattformen zu erhöhen.
In den Vorschlägen für den Partnerschaftsrahmenvertrag (FPA) sollte beschrieben werden, wie die während der Anlaufphase durchgeführten Tätigkeiten unter Einbeziehung der einschlägigen Disziplinen, Technologien und Interessengruppen fortgesetzt werden, wie die Ergebnisse der Anlaufphase genutzt werden und wie eine effiziente Koordinierung unter starker wissenschaftlicher und technischer Führung gewährleistet wird.
Vorschläge für den FPA sollten auch die Entwicklung und Integration eines vollständigen Softwarepakets in diese Plattform zum Gegenstand haben, einschließlich eines Compilers und Schedulers, von Programmierwerkzeugen, einer Reihe von Algorithmen, Anwendungsfällen usw., die es ihnen ermöglichen würden, ihre Fähigkeit zur Lösung realer und konkreter Berechnungsprobleme zu demonstrieren, die einen Quantenvorteil darstellen, und Fortschritte in Richtung Fehlertoleranz zu erzielen.
Die Vorschläge sollten auf die Entwicklung offener Quantencomputer-Experimentalsysteme abzielen und auf die Verringerung ihres Formfaktors hinarbeiten.
Vorschläge für FPAs sollten auch Folgendes abdecken: (i) die Zusammenarbeit mit ergänzenden Projekten, die zuvor eingeleitet wurden, insbesondere im Bereich der Quantensoftware (siehe HORIZON-CL4-2021-DIGITAL-EMERGING-02-10: Stärkung des Quantensoftware-Ökosystems für Quantencomputerplattformen) und DEP Future EuroHPC JU Calls für die Anschaffung und den Betrieb von Quantencomputern und deren Integration in die HPC- und Dateninfrastruktur, einschließlich der Notwendigkeit, von Beginn dieser Zusammenarbeit an geeignete Vereinbarungen über die Nutzung des geistigen Eigentums zu treffen; ii) die Zusammenarbeit mit anderen Initiativen oder Programmen auf regionaler, nationaler, transnationaler oder globaler Ebene; iii) etwaige zusätzliche Unterstützung ihrer Tätigkeiten durch einschlägige nationale oder regionale Programme und Initiativen; und iv) Beitrag zur Leitung und Gesamtkoordinierung der Leitinitiative für Quantentechnologien. (v) relevante Aspekte der Zusammenarbeit mit der europäischen Industrie und den KMU/ Sie sollten auch zur Verbreitung von Exzellenz in ganz Europa beitragen, z. B. durch die Einbeziehung von Ländern, die sich erweitern.
Die Partnerschaft wird eine Laufzeit von 4 Jahren haben.
Bei diesem Thema ist die Einbeziehung der Geschlechterdimension (Geschlechts- und Gender-Analyse) in die Forschungs- und Innovationsinhalte nicht zwingend erforderlich.
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Erwartete Ergebnisse
Von den Vorschlägen wird erwartet, dass sie alternative und vielversprechende Quantenberechnungs- und -simulationsplattformen mit der Aussicht auf hohe Skalierbarkeit und Programmierbarkeit zur Ergänzung der bereits im Rahmen des Flaggschiffs für Quantentechnologien unterstützten Plattformen weiterentwickeln.
Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Norwegen (Norge)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, EU-Einrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Natürliche Person, Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigt, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
Um die erwarteten Ergebnisse zu erzielen und die strategischen Vermögenswerte, Interessen, die Autonomie und die Sicherheit der Union zu schützen, ist es wichtig, eine technologische Abhängigkeit von einer Quelle außerhalb der EU zu vermeiden, und zwar in einem globalen Kontext, der es der EU abverlangt, Maßnahmen zu ergreifen, um auf ihren Stärken aufzubauen, und alle strategischen Schwächen, Anfälligkeiten und risikoreichen Abhängigkeiten, die die Verwirklichung ihrer Ziele gefährden, sorgfältig zu bewerten und zu beseitigen. Aus diesem Grund ist die Teilnahme auf Rechtspersonen mit Sitz in den Mitgliedstaaten, Island und Norwegen sowie auf das folgende zusätzliche assoziierte Land beschränkt: Israel
Um den Schutz der strategischen Interessen der Union und ihrer Mitgliedstaaten zu gewährleisten, dürfen sich Rechtspersonen, die in einem der oben aufgeführten förderfähigen Länder niedergelassen sind, aber direkt oder indirekt von einem nicht förderfähigen Land oder einer Rechtsperson eines nicht förderfähigen Landes kontrolliert werden, aus den im vorstehenden Absatz aufgeführten hinreichend gerechtfertigten und außergewöhnlichen Gründen nur dann an der Aktion beteiligen, wenn durch Garantien ihres förderfähigen Niederlassungslandes nachgewiesen werden kann, dass ihre Beteiligung an der Aktion keine negativen Auswirkungen auf die Strategie, das Vermögen, die Interessen, die Autonomie oder die Sicherheit der Union hätte.
weitere Förderkriterien
Die Aktivitäten sollen bei TRL 4-5 beginnen und bis zum Ende des Projekts TRL 6-7 erreichen.
Für den Technology Readiness Level (TRL) gelten die folgenden Definitionen:
- TRL 1 - Grundprinzipien beachtet
- TRL 2 - Technologiekonzept formuliert
- TRL 3 - Experimenteller Nachweis des Konzepts
- TRL 4 - Technologie in einem Labor validiert
- TRL 5 - Validierung der Technologie in einer relevanten Umgebung (im Falle von Schlüsseltechnologien in einer industriell relevanten Umgebung)
- TRL 6 - Technologiedemonstration in einem relevanten Umfeld (bei Schlüsseltechnologien in einem industriell relevanten Umfeld)
- TRL 7 - Demonstration des Systemprototyps in einer betrieblichen Umgebung
- TRL 8 - Vollständiges und qualifiziertes System
- TRL 9 - Das tatsächliche System hat sich in einem betrieblichen Umfeld bewährt (wettbewerbsfähige Fertigung im Falle von Schlüsseltechnologien oder im Weltraum)
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
Projektlaufzeit
4 Jahre
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Der Umfang eines vollständigen Antrags (Teil B) beträgt 45 Seiten.
Call-Dokumente
HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 4, Destination 4HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 4, Destination 4(580kB)
Kontakt
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