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Call-Eckdaten
Unterstützung der weiteren Angleichung an den EU-Besitzstand in den Bereichen Lebensmittelsicherheit, Veterinär- und Pflanzenschutzpolitik
Förderprogramm
Instrument zur Heranführungshilfe
Call Nummer
EuropeAid/184841/ID/ACT/RS
Termine
Öffnung
18.07.2025
Deadline
13.10.2025 23:59
Budget des Calls
€ 1.800.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 1.800.000,00
Link zum Call
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Das übergeordnete Ziel besteht darin, die vollständige Übernahme des gemeinschaftlichen Besitzstandes und seine schrittweise Umsetzung durch eine gut strukturierte und geschulte Verwaltung zu gewährleisten, die ein hohes Niveau in den Bereichen öffentliche Gesundheit, Tiergesundheit, Tierschutz und Pflanzengesundheit auf nationaler und EU-Ebene sicherstellen soll.
Call-Ziele
Das spezifische Ziel dieser Aufforderung ist die Unterstützung des Verhandlungsprozesses, die Weiterentwicklung des rechtlichen und strategischen Rahmens und die Stärkung der für Lebensmittelsicherheit, Veterinär- und Pflanzenschutzpolitik zuständigen Verwaltungsstrukturen innerhalb der für Kapitel 12: Lebensmittelsicherheit, Veterinär- und Pflanzenschutzpolitik zuständigen Behörden der Republik Serbien (Ministerium für Land-, Forst- und Wasserwirtschaft, Gesundheitsministerium usw.).
Im Jahr 2013 ist das Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen (SAA) zwischen der EU und der Republik Serbien in Kraft getreten. Artikel 1, Abschnitt 2 (d) des SAA besagt, dass das Ziel der eingerichteten Assoziation darin besteht, "die Bemühungen Serbiens um den Ausbau seiner wirtschaftlichen und internationalen Zusammenarbeit zu unterstützen, unter anderem durch die Angleichung seiner Rechtsvorschriften an die der Gemeinschaft". Die Zusammenarbeit mit den MS-Partnern wird die Republik Serbien bei der Weiterentwicklung des rechtlichen und strategischen Rahmens und der Stärkung der für die Lebensmittelsicherheit, die Veterinär- und Pflanzenschutzpolitik zuständigen Verwaltungsstrukturen sowie bei der Verbesserung der wirtschaftlichen Integration in den Binnenmarkt der Europäischen Union unterstützen. Die internationalen Projektexpert*innen werden die für Lebensmittelsicherheit, Veterinär- und Pflanzenschutzpolitik zuständigen Verwaltungsstrukturen in der Republik Serbien bei der Erfüllung der Eröffnungs- und Abschluss-Benchmarks und bei der Erfüllung der Bedingungen von Kapitel 12 unterstützen. Darüber hinaus heißt es in Titel VI - Angleichung der Rechtsvorschriften, Rechtsdurchsetzung und Wettbewerbsregeln, Artikel 72, Abschnitt 1 des SAA: "Die Vertragsparteien erkennen die Bedeutung der Angleichung der in Serbien geltenden Rechtsvorschriften an die der Gemeinschaft und ihrer wirksamen Umsetzung an. Serbien bemüht sich sicherzustellen, dass seine bestehenden und künftigen Rechtsvorschriften schrittweise mit dem gemeinschaftlichen Besitzstand in Einklang gebracht werden. Serbien stellt sicher, dass bestehende und künftige Rechtsvorschriften ordnungsgemäß um- und durchgesetzt werden". Eines der obligatorischen Ergebnisse des Projekts wird die Umsetzung des Gesetzes über amtliche Kontrollen sein, die durch Schulungen, Leitlinien für die Gesetzgebung usw. für die Inspektionsdienste (Landwirtschafts-, Veterinär- und Pflanzenschutzinspektion (Ministerium für Land-, Forst- und Wasserwirtschaft) und Sanitärinspektion (Gesundheitsministerium)) unterstützt wird.
Die nationale Strategie für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung 2014-2024 wurde von der Regierung der Republik Serbien im Jahr 2014 verabschiedet und in Abschnitt 3.3.3. Aktivitäten zur Umsetzung der strategischen Ziele wird in diesem Dokument berichtet, dass "die ersten Schritte zur Einrichtung und Verbesserung bestehender Institutionen, Organisationen und anderer Einrichtungen unternommen wurden. Eine große Anzahl von Gesetzen und Verordnungen wurde verabschiedet, aber ihre effektive Umsetzung befindet sich in den meisten Bereichen noch in einem frühen Stadium. Die weitere Harmonisierung wird auf der Grundlage der EU-Gesetzgebung (acquis communautaire) erfolgen, zusammen mit der fortlaufenden Schulung von Verwaltungen, Unternehmer*innen, Landwirt*innen und allen anderen Beteiligten in der Umsetzung dieser sehr anspruchsvollen Gesetzgebung". Die Umsetzung des Tiergesundheitsgesetzes wird beispielsweise durch Schulungen, Rechtsvorschriften, Leitlinien usw. erreicht, die im Rahmen des Projekts vorgesehen sind und sich an Inspektionsdienste, Veterinärdienste und Labors richten. In demselben Dokument wird die Verbesserung der Qualität und Sicherheit von Produkten als einer der Schwerpunktbereiche genannt (Seite 76). Dort heißt es: "Die Verbesserung des Systems und der Kapazitäten im Bereich der Lebensmittelsicherheit und -qualität erfordert die Schaffung eines Umfelds, in dem alle relevanten Stakeholder der Produktionskette (Behörden und Organisationen, Lebensmittelindustrie, Wissenschaft und Verbraucher*innen) die Standards des Codex alimentarius einhalten, Verantwortung übernehmen und die Sicherheit und Qualität von Lebensmitteln gewährleisten."
Der Fortschrittsbericht 2024 (Arbeitsdokument der Kommissionsdienststellen) vom Oktober 2024, unter Abschnitt 5. Fähigkeit zur Übernahme der aus der Mitgliedschaft erwachsenden Verpflichtungen, Cluster 5: Ressourcen, Landwirtschaft und Kohäsion, Kapitel 12: Lebensmittelsicherheit, Veterinär- und Pflanzenschutzpolitik, heißt es: Serbien ist im Bereich Lebensmittelsicherheit, Veterinär- und Pflanzenschutzpolitik mäßig vorbereitet. Während des Berichtszeitraums wurden keine Fortschritte erzielt. Die Empfehlungen der Kommission aus dem letzten Jahr wurden nicht umgesetzt und bleiben weiterhin gültig. Im kommenden Jahr sollte Serbien insbesondere folgende Maßnahmen ergreifen: Verabschiedung von Rahmenvorschriften für Lebensmittelsicherheit, amtliche Kontrollen, Tierschutz und gentechnisch veränderte Organismen, die mit dem EU-Besitzstand in Einklang stehen; Stärkung der Verwaltungskapazitäten, um eine ordnungsgemäße Umsetzung zu gewährleisten; Verabschiedung und Beginn der Umsetzung des nationalen Plans zur Angleichung der Rechtsvorschriften an die EU-Qualitätsstandards für Rohmilch; vorrangige Modernisierung der Lebensmittelbetriebe, um sie an den EU-Besitzstand anzupassen.
Die oben genannten Dokumente machen deutlich, dass eine weitere Angleichung an den EU-Besitzstand in den Bereichen Lebensmittelsicherheit, Tier- und Pflanzengesundheit erforderlich ist und dass die entsprechenden institutionellen Kapazitäten weiter angepasst werden müssen, um die sich daraus ergebenden Lücken zu schließen und die sich aus diesen Dokumenten und dem Verhandlungsprozess ergebenden Anforderungen und Verpflichtungen zu erfüllen.
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Erwartete Ergebnisse
Komponente 1:
Unterstützung des strategischen und rechtlichen Rahmens der Republik Serbien bei der Erfüllung der Bedingungen in Kapitel 12: Lebensmittelsicherheit, Veterinär- und Pflanzenschutzpolitik
- Ergebnis 1.1. Weiterentwicklung des Strategie- und Verhandlungsrahmens innerhalb der Lebensmittelsicherheits-, Veterinär- und Pflanzenschutzpolitik
- Ergebnis 1.2. Unterstützung der zuständigen Behörden bei der Umsetzung, Durchführung und Durchsetzung der Rechtsvorschriften im Bereich Lebensmittelsicherheit, Tier- und Pflanzengesundheit (durch die Entwicklung von Rechtsakten auf der Grundlage des für Kapitel 12 festgelegten Rechtsrahmens einschließlich der einschlägigen Verordnungen)
- Ergebnis 1.3. Unterstützung der zuständigen Behörden bei der Erfüllung der Empfehlungen und/oder Anforderungen, die für die Aufnahme/Abschluss der Verhandlungen in Kapitel 12 und den Abschluss des Angleichungsprozesses in Kapitel 12 erforderlich sind.
Komponente 2:
Verbesserung der Verwaltungsstrukturen der zuständigen Behörden im Hinblick auf die Erfüllung der Bedingungen von Kapitel 12: Lebensmittelsicherheit, Veterinär- und Pflanzenschutzpolitik
- Ergebnis 2.1. Stärkung und Verbesserung der institutionellen Kapazitäten der zuständigen Behörden, damit sie in der Lage sind, den EU-Besitzstand zu bestimmten Themen im Bereich Lebensmittelsicherheit, Veterinär- und Pflanzenschutzpolitik vollständig anzuwenden.
Komponente 3:
Entwicklung eines strategischen, rechtlichen und institutionellen Rahmens für Grenzkontrollstellen/BCPs
- Ergebnis 3.1. Weiterentwicklung des strategischen Rahmens für die BCP
- Ergebnis 3.2. Unterstützung der zuständigen Behörden bei der Umsetzung, Anwendung und Durchsetzung der EU-Rechtsvorschriften im Zusammenhang mit dem BCP-System
- Ergebnis 3.3. Verbesserung des bestehenden institutionellen IT-Systems und der Vernetzung.
Komponente 4:
Sensibilisierung für die Auswirkungen der Harmonisierung des EU-Besitzstands in Kapitel 12
- Ergebnis 4.1. Entwicklung und Durchführung einer Kampagne, die sich an Vertreter*innen der staatlichen Verwaltung, der Universitäten, der Industrie und der allgemeinen Öffentlichkeit richtet.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Serbien (Srbija/Сpбија)
förderfähige Einrichtungen
Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Nein
Projektpartnerschaft
Nur öffentliche Verwaltungen und ermächtigte Einrichtungen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union, wie sie im Twinning-Handbuch definiert sind, können sich bewerben - und müssen dies über ihre Nationalen Kontaktstellen (NKS) tun.
weitere Förderkriterien
Die*der Projektleiter*in (PL), der für die Gesamtkoordination der Projektaktivitäten verantwortlich ist, und der ortsansässige*n Twinning-Berater*in (RTA), der für die Verwaltung und Durchführung der vorgesehenen Projektaktivitäten zuständig ist, unterstützen die zuständigen serbischen Behörden bei der Durchführung dieses Projekts und damit bei der Stärkung ihrer Kapazitäten. Es ist von entscheidender Bedeutung, dass das Team, einschließlich der Kurzzeitexpert*innen, über ein breites Fachwissen verfügt, das alle in der Projektbeschreibung genannten Bereiche abdeckt. Der MS PL wird das Projektteam ausgewählter Expert*innen aus den Mitgliedstaaten leiten und die Durchführung der Projektaktivitäten überwachen und koordinieren.
Die*der Projektleiter*in wird von der federführenden Partnereinrichtung des Mitgliedstaats ernannt. Es wird erwartet, dass die*der Projektleiter*in des Mitgliedstaats (PL) ein*e Beamt*in oder ein*e gleichgestellte*r Vertreter*in ist, die*der über einen ausreichenden Rang verfügt, um einen operativen Dialog auf politischer Ebene zu gewährleisten. Die*der Projektleiter*in des Mitgliedstaates leitet und überwacht die Durchführung des Projekts und leitet das Projektteam ausgewählter Expert*innen des Mitgliedstaates bzw. der Mitgliedstaaten und unterzeichnet formell alle Arbeitspläne bzw. deren Aktualisierungen, Berichte und unterstützende Unterlagen für die Durchführungsphase.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Projektlaufzeit
24 Monate
Zusätzliche Informationen
Twinning-Vorschläge müssen von den Verwaltungen der Mitgliedstaaten bei den Nationalen Kontaktstellen für Twinning der EU-Mitgliedstaaten eingereicht werden, wobei die Anweisungen des Twinning-Handbuchs strikt einzuhalten sind (einschließlich der Verwendung der Vorlage).
Die Nationalen Kontaktstellen für Twinning der Mitgliedstaaten können dem Auftraggeber innerhalb der Antragsfrist nur einen Twinning-Vorschlag pro Mitgliedstaat vorlegen.
Der MS-Antrag ist über die E-Mail-Adresse der Nationalen Kontaktstellen für Twinning der Mitgliedstaaten an den Auftraggeber zu übermitteln.
Call-Dokumente
Call Document EuropeAid/184841/ID/ACT/RSCall Document EuropeAid/184841/ID/ACT/RS(1262kB)
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