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Call-Eckdaten
Quantensensorik und Metrologie der nächsten Generation
Förderprogramm | Horizont Europa - Cluster 4 - Ziel 4: Digitale und aufkommende Technologien für Wettbewerbsfähigkeit und Fit für den Green Deal | |
Call Nummer | HORIZON-CL4-2023-DIGITAL-EMERGING-01-50 | |
Termine | Öffnung 08.12.2022 | Deadline 29.03.2023 17:00 |
Förderquote | 100% | |
Budget des Calls | € 10.000.000,00 | |
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt | zwischen € 2.000.000,00 und € 3.000.000,00 | |
Link zum Call | ec.europa.eu | |
Link zur Einreichung | ec.europa.eu |
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung | Die Vorschläge sollten sich auf Quantensensoren und -messgeräte der nächsten Generation konzentrieren, wie z. B. quantenverstärkte Spektroskopie und Bildgebung, einschließlich verschränkter und/oder überlagerungsbasierter Uhren, optomechanische Quantensensoren, gequetschte Zustände des Lichts, Punktdefekte im Festkörper (Bulk- oder 2D-Materialien). |
Call-Ziele | Die Vorschläge sollten sich auf Quantensensoren und Messgeräte der nächsten Generation konzentrieren, wie z. B. quantenverstärkte Spektroskopie und Bildgebung, einschließlich verschränkter und/oder überlagerungsbasierter Uhren, optomechanische Quantensensoren, gequetschte Zustände des Lichts, Punktdefekte in Festkörpern (Bulk- oder 2D-Materialien). Es wird erwartet, dass sie in vielen Bereichen, die über die Leistung von Verbrauchergeräten und -diensten hinausgehen, extrem präzise und genaue Messungen ermöglichen, z. B. in der medizinischen Diagnostik und Bildgebung, in der quantengestützten Spektroskopie und Bildgebung, in verschränkten Uhren, Trägheitssensoren, hoch- und quantenoptisch-mechanischen Messgeräten, in der Hochfrequenzsensorik, Hochpräzisionsnavigation und -überwachung, ultrapräzise Zeitstandards in der Luft- und Raumfahrt oder in Informationsnetzen, Quantenbildgebung und Bildgebung ohne Sichtverbindung, sicherheitsrelevante Quantenkommunikation und -kryptografie, Kommunikation für künftige Anwendungen im Internet der Dinge, hybride supraleitend-magnetische Geräte/Sensorik, Quantenbildgebung für Materialwissenschaft und Mikroelektronik. Die Vorschläge sollten Folgendes betreffen: (i) die Entwicklung neuer Methoden und Techniken, um die vollständige Kontrolle über alle relevanten Quantenfreiheitsgrade zu erlangen und sie vor Umgebungsrauschen zu schützen, und/oder ii) die Identifizierung korrelierter Quantenzustände, die unkorrelierte Systeme in einer verrauschten Umgebung übertreffen, sowie Methoden zu deren zuverlässiger Vorbereitung. Die vorgeschlagenen Arbeiten sollten die in Quantensystemen auftretenden Quanteneigenschaften (wie Kohärenz, Überlagerung und Verschränkung) nutzen, um die Leistung der angestrebten Sensortechnologien (z. B. in Bezug auf Auflösung, Empfindlichkeit oder Rauschen) weit über die klassischen Grenzen hinaus zu verbessern. Die Vorschläge sollten auf die Entwicklung von Laborprototypen (TRL 2-3 bis 4-5) abzielen, die den praktischen Nutzen künstlicher Quantenzustände von Licht/Materie zur Verbesserung der Sensorik oder Bildgebung demonstrieren, sowie auf die Entwicklung und Demonstration optimierter Quantensoftware für Erkennungsanwendungen in realen Anwendungen. Sie sollten interdisziplinäres Fachwissen nutzen und sich mit Metrologieinstituten oder anderen relevanten technischen Bereichen zusammenschließen, um die Grenzen der Sensorempfindlichkeit und -auflösung weiter auszuloten und die besten Kontrollprotokolle, statistischen Verfahren (z. B. Bayes und andere) und Algorithmen für maschinelles Lernen zu implementieren. Die Projekte sollten auf bestehenden Projekten aufbauen oder die Zusammenarbeit mit diesen anstreben und Synergien mit anderen einschlägigen europäischen, nationalen oder regionalen Initiativen, Finanzierungsprogrammen und Plattformen entwickeln und zur Steuerung und Gesamtkoordinierung der Leitinitiative für Quantentechnologien beitragen. Bei diesem Thema ist die Einbeziehung der Geschlechterdimension (Geschlechts- und Gender-Analyse) in die Forschungs- und Innovationsinhalte nicht zwingend erforderlich.
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Erwartete Ergebnisse | Von den Projekten wird erwartet, dass sie dazu beitragen, die Durchführbarkeit der nächsten Generation von Quantensensorik- und -metrologietechnologien und -geräten zu demonstrieren, indem sie bahnbrechende Fortschritte in Bezug auf Leistung, Zuverlässigkeit, Effizienz und Anwendung solcher Technologien und Geräte aufzeigen und die TRL aller zu ihrer Herstellung erforderlichen (wesentlichen) Komponenten verbessern. |
Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder | EU Mitgliedsstaaten, Überseeische Länder und Hoheitsgebiete (ÜLG) Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom) |
förderfähige Einrichtungen | Aus- und Weiterbildungseinrichtung, EU-Einrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Natürliche Person, Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ) |
verpflichtende Partnerschaft | Ja |
Projektpartnerschaft | Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigt, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind. Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit. Besondere Fälle:
Um die erwarteten Ergebnisse zu erzielen und die strategischen Vermögenswerte, Interessen, Autonomie und Sicherheit der Union zu schützen, ist die Teilnahme an diesem Thema auf Rechtspersonen mit Sitz in den Mitgliedstaaten, den assoziierten Ländern, der OECD und den Mercosur-Ländern beschränkt. Vorschläge, die Rechtspersonen einschließen, die nicht in diesen Ländern ansässig sind, sind nicht förderfähig. Diese Entscheidung wurde mit der Begründung getroffen, dass in dem von diesem Thema abgedeckten Forschungsbereich die offene strategische Autonomie der EU besonders gefährdet ist. Es ist wichtig, eine technologische Abhängigkeit von einer Nicht-EU-Quelle zu vermeiden, und zwar in einem globalen Kontext, der die EU dazu zwingt, Maßnahmen zu ergreifen, um auf ihren Stärken aufzubauen und alle strategischen Schwächen, Anfälligkeiten und risikoreichen Abhängigkeiten, die die Verwirklichung ihrer Ziele gefährden, sorgfältig zu bewerten und zu beseitigen. Um den Schutz der strategischen Interessen der Union und ihrer Mitgliedstaaten zu gewährleisten, dürfen sich Einrichtungen, die in einem der oben aufgeführten förderfähigen Länder niedergelassen sind, aber direkt oder indirekt von einem nicht förderfähigen Land oder einer Einrichtung eines nicht förderfähigen Landes kontrolliert werden, aus den im vorstehenden Absatz aufgeführten hinreichend gerechtfertigten und außergewöhnlichen Gründen nur dann an der Aktion beteiligen, wenn durch Garantien des förderfähigen Landes, in dem sie niedergelassen sind, nachgewiesen werden kann, dass sich ihre Beteiligung an der Aktion nicht nachteilig auf die Strategie, das Vermögen, die Interessen, die Autonomie oder die Sicherheit der Union auswirken würde. |
weitere Förderkriterien | Die Aktivitäten sollen bei TRL 2-3 beginnen und bis zum Ende des Projekts TRL 4-5 erreichen. Für den Technology Readiness Level (TRL) gelten die folgenden Definitionen:
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Zusatzinformationen
Themen |
Digitalisierung, Digitale Gesellschaft, IKT |
Relevanz für EU-Makroregion | EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum |
Zusätzliche Informationen | Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich. Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw. Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden. Der Umfang eines vollständigen Antrags (Teil B) beträgt 45 Seiten. |
Call-Dokumente | HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 4, Destination 4 (580kB) |
Kontakt | National Contact Points for Horizon Europe Website |
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