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Call-Eckdaten
Interreg Polen-Ukraine: Fonds für Kleinprojekte - Zusammenarbeit
Förderprogramm
Interreg Polen-Ukraine
Termine
Öffnung
29.07.2025
Deadline
17.10.2025 23:59
Förderquote
90%
Budget des Calls
€ 2.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
max. € 100.000,00
Link zum Call
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Die Assoziation der Euroregion Karpaten kündigt die erste Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für die Finanzierung von Projekten im Rahmen der Priorität 4 "Zusammenarbeit" des Fonds für Kleinprojekte des Programms Interreg NEXT Polen - Ukraine 2021-2027 an.
Call-Ziele
Im Rahmen des Programms wurden die folgenden Prioritäten und spezifischen Ziele entwickelt:
- P4: Zusammenarbeit
- SO 4.2: Aufbau von gegenseitigem Vertrauen, insbesondere durch die Förderung von Aktionen von Mensch zu Mensch
Erwartete Ergebnisse
In dem Programm werden die folgenden (nicht vollständige Liste) Maßnahmen vorgeschlagen:
P4: Zusammenarbeit
- SO 4.2: Aufbau von gegenseitigem Vertrauen, insbesondere durch die Förderung von Aktionen zwischen den Menschen
- Integration der Einwohner*innen des Programmgebiets in den Bereichen Kunst und Kultur
- Grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Bildungsbereich
- Integrationsinitiativen und Aufbau von Kapazitäten im Bereich der Gesundheitsversorgung und Sicherheit
Beispiele für Aktivitäten, für die eine Finanzierung möglich ist:
- Integration in Kultur und Kunst
- Gemeinsame kulturelle Veranstaltungen, kreative Freizeitaktivitäten;
- Schutz und Förderung von Kulturerbestätten;
- Integration durch Kultur und Kunst im Programmgebiet.
- Grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Bildungsbereich
- Innovative Bildungs- und Wissenschaftstechnologien;
- Grenzüberschreitende Bildungsangebote;
- Jugendaustausch, Ausbildung (institutionelle Zusammenarbeit);
- Integration von ukrainischen Kindern und Jugendlichen in das polnische Bildungssystem.
- Integrationsinitiativen und Kapazitätsaufbau im Bereich der Gesundheitsversorgung und Sicherheit
- Förderung regelmäßiger Vorsorgeuntersuchungen und Hygiene;
- Erste medizinische Hilfe.
Eine Liste der förderfähigen grenzüberschreitenden Aktivitäten findet sich in Kapitel 2.3 des Handbuchs für Begünstigte von Kleinprojekten.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Jedes Kleinprojekt muss mindestens einen Finanzpartner aus Polen und einen Finanzpartner aus der Ukraine haben und Aktivitäten auf beiden Seiten der Grenze durchführen.
Bei einem Kleinprojekt kann es neben dem Antragstellenden und dem Partner auch mehrere Partner geben.
Eine Finanzierung im Rahmen des Kleinprojektfonds ist nur für Projekte möglich, die im Rahmen einer polnisch-ukrainischen Partnerschaft durchgeführt werden und die eine weitreichende grenzüberschreitende Wirkung, eine echte Zusammenarbeit zwischen den Partnern und nachhaltige Produkte aufweisen.
Wer kann eine Finanzierung für ein Kleinprojekt beantragen?
Einrichtungen aus Polen und der Ukraine, die im Fördergebiet des Programms angesiedelt sind und deren Hauptziel nicht in der Gewinnerzielung besteht, z.B:
- staatliche, regionale und kommunale Verwaltungseinheiten, Verbände dieser Einheiten und ihnen unterstellte Einrichtungen;
- sonstige Einrichtungen des öffentlichen Rechts (z. B. Kammern, staatliche Verwaltungsstellen);
- Rettungsdienste, Brandschutzeinheiten (einschließlich Feuerwehren) und die Polizei;
- nichtstaatliche Organisationen;
- Schulen und Bildungseinrichtungen;
- Hochschulen und wissenschaftliche Einrichtungen;
- Verbände und Organisationen, die die Wirtschaft aktivieren, Technologiezentren (z. B. Wirtschafts- oder Handelskammern, Einrichtungen des Unternehmensumfelds);
- Einrichtungen, die Dienstleistungen für benachteiligte Gruppen organisieren oder anbieten,
- Einrichtungen, die sich um Migrant*innen und Flüchtlinge kümmern.
Die Liste der förderfähigen Einrichtungen ist in Kapitel 2.2 des Handbuchs für Begünstigte von Kleinprojekten zu finden.
weitere Förderkriterien
Das Fördergebiet ist wie folgt:
- in Polen - die Woiwodschaften Podlaskie, Mazowieckie (nur die Teilregionen Ostrołęcki und Siedlecki), Lubelskie und Podkarpackie;
- in der Ukraine - die Oblaste Volyn, Lviv, Zakarpattya, Rivne, Ternopil und Ivano-Frankivsk.
Finanzierung eines Kleinprojekts:
- Der Gesamtwert eines Kleinprojekts darf 100 000 EUR nicht überschreiten.
- Kleinprojekte, die im Rahmen des SPF-Projekts durchgeführt werden, werden in Höhe von bis zu 90 % der förderfähigen Ausgaben kofinanziert.
- Die Mindestgrenze für die Kofinanzierung eines Kleinprojekts liegt bei 20 000 EUR, die Höchstgrenze für die Kofinanzierung des Programms beträgt 90 000 EUR.
- Die verbleibenden Mittel in Höhe von mindestens 10 % der förderfähigen Ausgaben als so genannter Eigenbeitrag werden von den Institutionen aus ihren eigenen finanziellen Mitteln bereitgestellt.
- Im Rahmen des Kleinprojektfonds besteht die Möglichkeit, einen Teil des Eigenbeitrags aus dem polnischen Staatshaushalt zu finanzieren. Dies gilt für Nichtregierungsorganisationen, die in Artikel 3 Absatz 2 des polnischen Gesetzes vom 24. April 2003 über gemeinnützige Tätigkeit und Freiwilligenarbeit (Gesetzblatt 2022, Punkt 1327) genannt werden.
- Darüber hinaus werden mindestens 20 % des gemeinsamen Budgets für kleine Projekte für Aktivitäten auf beiden Seiten der Grenze verwendet.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Projektlaufzeit
max. 12 Monate
Zusätzliche Informationen
Die Anträge (in englischer Sprache) und ihre Anhänge sind ausschließlich in elektronischer Form über ein spezielles System - Application and Report Generator www.e-interregnext.eu - einzureichen.
Call-Dokumente
Interreg Poland-Ukraine Manual for small projectsInterreg Poland-Ukraine Manual for small projects(1647kB)
Kontakt
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