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Call-Eckdaten
Einrichtung von grenzüberschreitenden Koordinierungsstellen (CBCP)
Förderprogramm
Pilotprojekte und vorbereitende Maßnahmen (PPPAs)
Call Nummer
PPPA-2025-BRIDGEFOREU
Termine
Öffnung
14.08.2025
Deadline
13.11.2025 17:00
Förderquote
90%
Budget des Calls
€ 1.800.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 120.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Die Antragstellenden sollten im Rahmen dieser Aufforderung Vorschläge einreichen, die den Prozess der operativen Einrichtung grenzübergreifender Koordinierungsstellen beschreiben.
Call-Ziele
Die vorliegende Aufforderung zielt darauf ab, die operative Einrichtung von CBCP im Rahmen von BRIDGEforEU zu unterstützen. Ihr Hauptziel ist es, die MS bei der Einrichtung dieser Stellen durch finanzielle Unterstützung zu unterstützen.
Gemäß Artikel 4 Absatz 2 der Verordnung können benachbarte Mitgliedstaaten "gemeinsame grenzüberschreitende Koordinierungsstellen" einrichten. Daher können Vorschläge von bereits eingerichteten gemeinsamen grenzübergreifenden Koordinierungsstellen oder von künftigen gemeinsamen grenzübergreifenden Koordinierungsstellen eingereicht werden. In solchen Fällen muss nur einer der MS, die die gemeinsame grenzübergreifende Koordinierungsstelle mitbegründen, das in Abschnitt 5 genannte Anerkennungsschreiben vorlegen.
Gemeinsame grenzübergreifende Projekte und geplante gemeinsame grenzübergreifende Projekte im Sinne der Verordnung zielen darauf ab, rechtliche und administrative Hindernisse im grenzübergreifenden Kontext und in Land- oder Seegrenzregionen benachbarter Mitgliedstaaten zu beseitigen.
Jegliche Tätigkeit für die operative Einrichtung der grenzübergreifenden Zusammenarbeit (wie z. B. - diese Aufzählung ist nicht erschöpfend - die Miete oder der Kauf von Immobilien, digitaler Ausrüstung oder Systemen, Mobiliar und Büroausstattung; die Beschaffung von Studien und Beratungsleistungen zur Festlegung des Funktionsmodells der grenzübergreifenden Zusammenarbeit; die Beschaffung von Büromaterial; die Beschaffung von Design und Entwicklung von Webseiten; Rechtsberatung; die rechtliche Bewertung der ersten bei der grenzübergreifenden Zusammenarbeit eingegangenen Akten (wie in Artikel 7 und 8 der Verordnung definiert).
Jegliche Kommunikationstätigkeit im Zusammenhang mit der CBCP.
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Erwartete Effekte und Auswirkungen
Einrichtung von 15 grenzüberschreitenden Koordinierungsstellen gemäß der Verordnung (EU) 2025/925 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. Mai 2025 über ein "Instrument der Grenzregionen für Entwicklung und Wachstum (BRIDGEforEU)", an denen mindestens 15 Mitgliedstaaten der Europäischen Union beteiligt sind.
Erwartete Ergebnisse
Mit der vorliegenden Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen soll die Einrichtung von etwa 15 CBCP gemäß der Verordnung unterstützt werden.
Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Nein
Projektpartnerschaft
Um förderfähig zu sein, müssen die Antragstellenden (Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen):
- mittels des Anerkennungsschreibens, das dieser Aufforderung als ANHANG 1 beigefügt ist - von einem Mitgliedstaat als etablierte CBCP im Sinne der Verordnung oder als künftige CBCP anerkannt sein.
- juristische Personen oder "ständige Einrichtungen" im Sinne von Artikel 4 Absatz 3 Buchstabe b der BRIDGEforEU-Verordnung sein. Bitte beachten Sie, dass im Falle von "ständigen Einrichtungen" eine der juristischen Personen, aus denen sich die "ständige Einrichtung" zusammensetzt, den Antrag für diese Aufforderung einreichen und darin angeben muss, dass sie rechtlich in der Lage ist, im Namen der ständigen Einrichtung zu handeln, um einen Antrag für diese Aufforderung zu stellen und im Falle der Gewährung eines Zuschusses alle möglichen künftigen rechtlichen und finanziellen Verpflichtungen gegenüber der Europäischen Kommission zu übernehmen.
- ihren Sitz in einem EU-Mitgliedstaat haben.
Sonderfälle:
Internationale Organisationen sind nur dann förderfähig, wenn sie von einem Mitgliedstaat als CBCP gemäß Artikel 4 der Verordnung anerkannt sind oder wenn ein Mitgliedstaat den Antragsteller als künftige CBCP anerkannt hat.
Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien bieten
für den Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
EU-Einrichtungen können NICHT Teil des Konsortiums sein.
Einrichtungen, die aus Mitgliedern bestehen, können als "Alleinbegünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Bitte beachten Sie, dass, wenn die Aktion von den Mitgliedern durchgeführt wird, diese auch teilnehmen sollten (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
Für Einrichtungen, die restriktiven EU-Maßnahmen gemäß Artikel 29 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) und Artikel 215 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU (AEUV) unterliegen, gelten besondere Regeln. Solche Einrichtungen sind in keiner Weise teilnahmeberechtigt, auch nicht als Begünstigte, verbundene Einrichtungen, assoziierte Partner, Unterauftragnehmer oder Empfänger von finanzieller Unterstützung für Dritte (falls vorhanden).
Für Einrichtungen, die Maßnahmen auf der Grundlage der EU-Verordnung 2020/209234 unterliegen, gelten besondere Regeln. Diese Einrichtungen können keine geförderte Rolle übernehmen (Begünstigte, verbundene Einrichtungen, Unterauftragnehmer, Empfänger von finanzieller Unterstützung für Dritte usw.). Derzeit gelten solche Maßnahmen z. B. für ungarische Stiftungen von öffentlichem Interesse, die gemäß dem ungarischen Gesetz IX von 2021 gegründet wurden, oder für alle Einrichtungen, die sie unterhalten (siehe Durchführungsbeschluss (EU) 2022/2506 des Rates vom 16. Dezember 2022).
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSDR - EU Strategie für den Donauraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Projektlaufzeit
18 Monate
Zusätzliche Informationen
Die Vorschläge sind elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals für Finanzierungen und Ausschreibungen einzureichen (zugänglich über die Themenseite im Abschnitt Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen ). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Für die Einreichung von Vorschlägen (einschließlich Anhängen und Begleitdokumenten) sind die im Einreichungssystem bereitgestellten Formulare zu verwenden (NICHT die auf der Themenseite verfügbaren Dokumente - sie dienen lediglich der Information).
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle verlangten Informationen sowie alle erforderlichen Anhänge und Belege enthalten:
- Antragsformular Teil A - enthält verwaltungstechnische Angaben zu den Teilnehmern (künftiger Koordinator, Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen) und den zusammengefassten Finanzplan für das Zuschussprojekt (direkt online auszufüllen).
- Antragsformular Teil B - enthält die technische Beschreibung des Finanzhilfeprojekts (Vorlage, die vom Portal Submission System heruntergeladen, ausgefüllt, zusammengestellt und wieder hochgeladen werden muss).
- Obligatorische Anhänge und unterstützende Dokumente (Vorlagen, die vom Portal Submission System heruntergeladen, ausgefüllt, zusammengestellt und wieder hochgeladen werden müssen):
- Lebensläufe (Standard) des Kernprojektteams
- ANERKENNUNGSSCHREIBEN: Schreiben eines Mitgliedstaates, in dem bestätigt wird, dass es sich bei dem Antragsteller entweder um einen etablierten CBCP gemäß der BRIDGEforEU-Verordnung oder um einen künftigen CBCP handelt und dass der Mitgliedstaat den Vorschlag des Antragstellers unterstützt (die Vorlage für das Anerkennungsschreiben ist dieser Aufforderung als ANHANG 1 beigefügt).
Die Vorschläge sind auf maximal 70 Seiten begrenzt.
Call-Dokumente
Call Document PPPA-2025-BRIDGEFOREUCall Document PPPA-2025-BRIDGEFOREU(378kB)
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