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Call-Eckdaten
Förderung von handwerklichen Erzeugnissen und Unterstützung von Handwerker*innen
Förderprogramm
Pilotprojekte und vorbereitende Maßnahmen (PPPAs)
Call Nummer
PPPA-MOVE-2025-P032404
Termine
Öffnung
02.09.2025
Deadline
30.09.2025 17:00
Förderquote
100%
Budget des Calls
€ 970.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 970.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Der vorliegende Aufruf betrifft Projekte im Bereich der Förderung von Handwerksprodukten und der Unterstützung von Handwerker*innen.
Call-Ziele
Ein transnationales Projektkonsortium aus öffentlichen und privaten Einrichtungen wird als Vermittler fungieren und spezifische Aktivitäten für Handwerker*innen und KMU im Tourismusbereich in verschiedenen Ländern organisieren.
Der Antragstellende wird Handwerker*innen und KMU, die handwerkliche Produkte herstellen, organisieren und direkt unterstützen, um ihre Kapazitäten für die Markteinführung und/oder Förderung solcher Produkte aufzubauen und um Handwerker*innen zu unterstützen wird er auch die grenzüberschreitende/transnationale Zusammenarbeit erleichtern, um Peer-to-Peer-Lernen sowie den Austausch von Wissen und bewährten Verfahren zwischen Handwerker*innen zu fördern.
Im Gegenzug soll diese Unterstützung Touristen in Gebiete locken, in denen handwerkliche und traditionelle Produkte hergestellt werden.
Die vorgeschlagenen Aktivitäten, die in den nachstehenden Arbeitspaketen beschrieben sind, sollen zur Förderung von Handwerksprodukten und zur Unterstützung von Handwerker*innen beitragen, indem sie sowohl direkte als auch indirekte Unterstützung leisten, sei es in Form von Beratung oder finanzieller Hilfe.
Die Unterstützung muss sowohl Handwerker*innen als auch Tourismusakteuren gewährt werden, insbesondere KMU, einschließlich Neugründungen und Unternehmern, die neue Geschäftskonzepte und neue Produkte entwickeln oder bewährte, effiziente Projekte auf der Grundlage bewährter Verfahren umsetzen wollen, um so zum Übergang zu einem widerstandsfähigeren und nachhaltigeren EU-Tourismus-Ökosystem beizutragen.
Die Aufgaben im Rahmen dieses Zuschusses sind in 3 Arbeitspakete unterteilt:
- WP I - Direkte Unterstützung für Handwerker*innen
- WP II - Einrichtung eines Kooperations- und Austauschmechanismus für Handwerker*innen
- WP III - Anreize für den Tourismus in Regionen, in denen handwerkliche Produkte hergestellt werden
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Erwartete Effekte und Auswirkungen
Mit diesem Aufruf sollen die folgenden Ziele erreicht werden:
-
Unterstützung der im gesamten Gebiet der Europäischen Union ansässigen Handwerker*innen, unabhängig davon, aus welchem Mitgliedstaat sie stammen, bei der Herstellung traditioneller Handwerkserzeugnisse.
-
Unterstützung von Handwerksbetrieben, um Touristen in Gebiete zu locken, in denen handwerkliche und traditionelle Produkte, wie z. B. solche mit geografischer Angabe, hergestellt werden, und um den Erwerb dieser Produkte durch Tourist*innen vor Ort zu fördern und das Interesse der Tourist*innen an den damit verbundenen traditionellen Herstellungsverfahren zu wecken.
-
Anreize für die genannten Handwerker*innen zu schaffen und sie zu ermutigen, die Tradition fortzuführen und diese Produkte weiterhin herzustellen.
-
Anreize für die Ausübung dieses Berufs durch junge Handwerker*innen, um handwerkliche und traditionelle Produkte herzustellen.
-
Schaffung neuer Möglichkeiten der Zusammenarbeit mit anderen Handwerker*innen aus anderen EU-Regionen, mit denen sie Gemeinsamkeiten haben, auch über die EU-Tourismusplattform.
-
Förderung und Steigerung des Absatzes von handwerklichen und kunsthandwerklichen Erzeugnissen, z. B. mit geografischer Angabe, auch mit digitalen Mitteln.
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Erwartete Ergebnisse
Von dem vom Antragstellenden eingereichten Vorschlag werden die folgenden Ergebnisse erwartet:
-
Unterstützung von Handwerker*innen bei der Einführung, Entwicklung und Förderung traditioneller Produkte, auch mit digitalen Mitteln.
-
Anziehung von Tourist*innen in die jeweiligen Regionen und anschließender Beitrag zum Wirtschaftswachstum.
-
Verbesserte Zusammenarbeit und Kooperation zwischen Handwerker*innen aus verschiedenen Regionen in der EU, Förderung des sozialen Zusammenhalts.
-
Verbesserte Nutzung der verfügbaren Instrumente und Managementstrategien durch KMU zur Steigerung ihrer Wettbewerbsfähigkeit und zur Förderung des Wachstums.
-
Fortschrittlicher grüner und digitaler Wandel des touristischen Ökosystems, einschließlich der KMU.
-
Verbesserte Qualität entlang der touristischen Wertschöpfungskette.
-
Übernahme bewährter Praktiken durch Handwerker*innen.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Die Vorschläge müssen von einem Konsortium von mindestens sechs Antragstellenden (Begünstigte; keine verbundenen Einrichtungen) eingereicht werden, das die folgenden Bedingungen erfüllt:
- mindestens sechs unabhängige Einrichtungen (keine verbundenen Einrichtungen) aus mindestens drei verschiedenen förderfähigen Ländern, darunter:
- mindestens zwei Business Support Organisations (BSO) aus zwei verschiedenen förderfähigen Ländern
- mindestens zwei Destinationsmanagementorganisationen (DMO) aus zwei verschiedenen förderfähigen Ländern
- mindestens eine Ausbildungseinrichtung mit Ausbildung oder Forschung als Hauptfunktion, wie z. B. eine Bildungseinrichtung, eine Universität, ein Ausbildungszentrum oder ein Forschungszentrum.
Um förderfähig zu sein, müssen die Antragsteller (Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen):
- juristische Personen sein (öffentliche oder private Einrichtungen)
- ihren Sitz in einem der förderfähigen Länder haben, d. h.:
- EU-Mitgliedstaaten (einschließlich der überseeischen Länder und Gebiete (ÜLG))
Sonderfälle:
Natürliche Personen sind NICHT förderfähig (mit Ausnahme von Selbstständigen, d. h. Einzelunternehmern, bei denen das Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit besitzt).
Internationale Organisationen sind NICHT förderfähig.
Einrichtungen, die nach nationalem Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen - vorausgesetzt, ihre Vertreter*innen sind in der Lage, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen und Garantien für den Schutz der finanziellen Interessen der EU zu bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
EU-Einrichtungen (mit Ausnahme der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission) können NICHT Teil des Konsortiums sein.
Einrichtungen, die aus Mitgliedern bestehen, können als "Alleinbegünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen.
Für Einrichtungen, die restriktiven EU-Maßnahmen gemäß Artikel 29 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) und Artikel 215 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU (AEUV) unterliegen, gelten besondere Regeln. Solche Einrichtungen sind in keiner Weise teilnahmeberechtigt, auch nicht als Begünstigte, verbundene Einrichtungen, assoziierte Partner, Unterauftragnehmer oder Empfänger von finanzieller Unterstützung für Dritte (falls vorhanden).
Für Einrichtungen, die Maßnahmen auf der Grundlage der EU-Verordnung 2020/209234 unterliegen, gelten besondere Regeln. Diese Einrichtungen können keine geförderte Rolle übernehmen (Begünstigte, verbundene Einrichtungen, Unterauftragnehmer, Empfänger von finanzieller Unterstützung für Dritte usw.). Derzeit gelten solche Maßnahmen z. B. für ungarische Stiftungen von öffentlichem Interesse, die gemäß dem ungarischen Gesetz IX von 2021 gegründet wurden, oder für alle Einrichtungen, die sie unterhalten (siehe Durchführungsbeschluss (EU) 2022/2506 des Rates vom 16. Dezember 2022).
weitere Förderkriterien
Die Art der Aktivitäten und Kosten, die durch direkte finanzielle Unterstützung aus den Mitteln der Unterstützung für Handwerker*innen (WP I) und der kollaborativen Projektpartnerschaften (WP III) finanziert werden können (erschöpfende Liste):
- Umsetzung von neuen Geschäftsideen, Einführung und Entwicklung neuer Produkte, Marktstudien.
- Entwicklung und Analyse von Geschäftsplänen.
- Entwicklung von geistigem Eigentum, z. B. Unterstützung bei der Ausarbeitung von Produktspezifikationen.
- Konzeption und Umsetzung von Maßnahmen zur sozialen Verantwortung von Unternehmen, Ethik- und Verhaltenskodizes; Sorgfaltspflicht (OECD-Leitlinien), Rolle der Frauen in Führungspositionen, Zugänglichkeit (Behinderte, ältere Menschen, Kinder), LGBT, sozial verantwortliche Stellenangebote, Integration der sozialen Verantwortung in die Wertschöpfungskette.
- Innovative digitale Projekte, die die Zugänglichkeit fördern.
- Erwerb von Softwarelizenzen.
- Entwicklung und Einführung neuer digitaler Werkzeuge wie künstliche Intelligenz, erweiterte Realität, Feinabstimmung von Algorithmen.
- Eintrittsgelder und Reisekosten zu Geschäftstreffen, Messen und Schulungen, sofern diese speziell mit den förderfähigen Aktivitäten in Zusammenhang stehen und außerhalb des Konsortiums organisiert werden.
- Zertifizierungskosten und Umsetzungskosten im Zusammenhang mit der Einhaltung von Zertifizierungssystemen, die für Nachhaltigkeit, Digitalisierung und Widerstandsfähigkeit relevant sind.
- Werbe- und Kommunikationsaktivitäten, die für die Aktivitäten in dieser Liste relevant sind.
- Die Kosten für den Kauf von Verbrauchsgütern sind nur dann förderfähig, wenn sie sich aus den vom Konsortium durchgeführten Maßnahmen zum Kapazitätsaufbau ergeben, wie z. B. Schulungen oder Coaching.
- Kauf von Materialien für Handwerker*innen.
Kosten für Gebühren im Zusammenhang mit der Eintragung von geografischen Angaben für Lebensmittel und handwerkliche und industrielle Erzeugnisse können NICHT finanziert werden.
Die direkte finanzielle Unterstützung für Handwerker*innen:
- muss in Form eines Pauschalbetrags erfolgen. Es wird empfohlen, eine Aufschlüsselung des Pauschalbetrags für verschiedene Arten von Aktivitäten, Kosten, Ergebnissen und ggf. Partnern vorzusehen.
- muss zwischen mindestens 5 000 EUR und höchstens 25 000 EUR pro Projekt liegen.
- kann nicht zur Erstattung oder zum Kauf von Dienstleistungen verwendet werden, die von den Konsortien erbracht werden.
Die direkte finanzielle Unterstützung für Verbundprojekte:
- muss in Form eines Pauschalbetrags erfolgen. Es wird empfohlen, eine Aufschlüsselung des Pauschalbetrags für die verschiedenen Arten von Aktivitäten, Kosten, Ergebnissen und ggf. Partnern vorzusehen.
- muss zwischen mindestens 15 000 EUR und höchstens 35 000 EUR pro Kooperationsprojekt liegen.
- kann nicht zur Erstattung oder zum Kauf von Dienstleistungen verwendet werden, die von den Konsortien erbracht werden.
Unter direkter finanzieller Unterstützung für Handwerker*innen und Verbundprojekte versteht man eine monetäre, finanzielle Transaktion von den Begünstigten direkt zu den unterstützten Verbundprojekten. Kosten für nicht-finanzielle Unterstützung oder Unterstützung in Form von Sachleistungen (z. B. Gutscheine für Dienstleistungen, die an andere Dienstleister als die am Verbundprojekt beteiligten Partner gezahlt werden) müssen unter anderen Kategorien angegeben werden (z. B. als Kosten für den Kauf von Gutscheinen) und müssen den Regeln dieser Kategorie entsprechen.
Falls für die spezifische Art von Kosten und Aktivitäten zutreffend, müssen die Dienstleistungsanbieter, deren Dienstleistungen oder Produkte die Einrichtungen in Anspruch nehmen, von diesen selbst frei und autonom bestimmt werden. Wenn die Begünstigten die Verbundprojekte bei der Auswahl von Dienstleistern oder Produkten beraten wollen, muss (müssen) die Liste(n) solcher Anbieter auf transparente Weise mit einem vorab festgelegten Kriterium erstellt werden, z. B. durch die Veröffentlichung einer offenen Ausschreibung für Dienstleister. Das Konsortium kann den Verbundprojekten nicht die Inanspruchnahme eines bestimmten Anbieters aufzwingen.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSDR - EU Strategie für den Donauraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Projektlaufzeit
zwischen 18 und 24 Monaten
Zusätzliche Informationen
Die Vorschläge sind elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals für Finanzierungen und Ausschreibungen einzureichen (zugänglich über die Themenseite im Abschnitt Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen ). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Für die Einreichung von Vorschlägen (einschließlich Anhängen und Begleitdokumenten) sind die im Einreichungssystem bereitgestellten Formulare zu verwenden (NICHT die auf der Themenseite verfügbaren Dokumente - sie dienen lediglich der Information).
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle verlangten Informationen sowie alle erforderlichen Anhänge und Belege enthalten:
- Antragsformular Teil A - enthält verwaltungstechnische Angaben zu den Teilnehmenden (künftiger Koordinator, Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen) und den zusammengefassten Finanzplan für das Zuschussprojekt (direkt online auszufüllen).
- Antragsformular Teil B - enthält die technische Beschreibung des Finanzhilfeprojekts (Vorlage, die vom Portal Submission System heruntergeladen, ausgefüllt, zusammengestellt und wieder hochgeladen werden muss).
- Obligatorische Anhänge und unterstützende Dokumente (Vorlagen, die vom Portal Submission System heruntergeladen, ausgefüllt, zusammengestellt und wieder hochgeladen werden müssen):
- detaillierte Budgettabelle/-berechnung
- Lebensläufe (Standard) des Kernprojektteams
- Tätigkeitsberichte des letzten Jahres
- ehrenwörtliche Erklärung (Anhang II)
- Liste früherer Projekte (Schlüsselprojekte der letzten 4 Jahre) (Vorlage verfügbar in Teil B)
Die Vorschläge sind auf maximal 70 Seiten begrenzt.
Call-Dokumente
Call Document PPPA-MOVE-2025-P032404Call Document PPPA-MOVE-2025-P032404(574kB)
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