Filter Fördermittelsuche
Call Navigation
Call-Eckdaten
Integration von fortschrittlichen Materialien, Zelldesign und Fertigungsentwicklung für Hochleistungsbatterien für die Mobilität (Batt4EU-Partnerschaft)
Förderprogramm
Horizont Europe: Cluster 5 - Klima, Energie und Mobilität
Call Nummer
HORIZON-CL5-2026-01-D2-04
Termine
Öffnung
16.09.2025
Deadline
20.01.2026 17:00
Förderquote
100%
Budget des Calls
€ 30.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 10.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Der Geltungsbereich erstreckt sich auf quasi-feste und vollfeste Lithium-Ionen-Batterietechnologien (bis zu 5 % Gewichtsanteil des flüssigen Elektrolyten), die Si-C-Verbundanoden oder Lithium-Metall-Anoden umfassen.
Call-Ziele
Prozessspezifische Maschinen und technologische Upgrades
Von den Projekten wird erwartet, dass sie mindestens einen wichtigen Herstellungsprozess identifizieren und gezielt verbessern und sich auf die Optimierung und Erprobung des/der spezifischen kritischen Prozesses/Prozesse innerhalb bestehender Produktionslinien konzentrieren, anstatt das gesamte Produktionssystem zu überholen. Diese Prozesse müssen für den Übergang von Flüssigelektrolyt- zu Festkörperbatterien von entscheidender Bedeutung sein und das Potenzial für erhebliche Verbesserungen in Bezug auf Produktionsausbeute, Qualität, Kosten und Nachhaltigkeit einschließlich des Energieverbrauchs haben.
Von den Projekten wird erwartet, dass sie alle der folgenden Aufgaben abdecken:
- Erstellung von detaillierten Plänen, wie bestehende Maschinen und Systeme angepasst werden können, um den gewählten Prozess zu optimieren, wobei sichergestellt werden muss, dass diese Verbesserungen sowohl wirkungsvoll als auch wirtschaftlich tragfähig sind;
- Modifizierung bestehender Maschinen, um die speziellen Anforderungen des angestrebten Prozesses besser zu erfüllen. Dazu gehört auch die Verbesserung der Fähigkeiten, neue Materialien und Designs effizient zu verarbeiten;
- Entwicklung und Umsetzung technologischer Innovationen, die speziell das gewählte Verfahren verbessern, wie z. B. Präzisionsfertigungswerkzeuge und additive Fertigung.
Validierung der Durchführbarkeit und der Auswirkungen
Von den Projekten wird erwartet, dass sie Pilotversuche durchführen, um die Durchführbarkeit und den Nutzen der Verbesserungen für den gewählten Prozess zu validieren. Es wird erwartet, dass die Vorschläge klare Messgrößen für die Bewertung der Verbesserungen enthalten, wie z. B. die Verringerung des Energieverbrauchs, die Erhöhung der Produktionsausbeute und die Verbesserung der Produktkonsistenz.
Es wird empfohlen, die Auswirkungen des neuen oder verbesserten Prozesses auf andere Schritte in der Fertigungslinie zu bewerten, einschließlich notwendiger Änderungen an angrenzenden Prozessen oder in anderen Teilen der Fertigungslinie und in verschiedenen Fertigungsumgebungen.
Integration von fortgeschrittenen Materialien und Zelldesign
Von den Projekten wird erwartet, dass sie das Design der produzierten Zelle so anpassen, dass die Vorteile des verbesserten Prozesses maximiert werden. Dies kann durch die Entwicklung neuer fortschrittlicher Werkstoffe oder durch die Integration vorhandener Werkstoffe geschehen, um den angestrebten Herstellungsprozess zu verbessern.
Digitalisierung, Datenintegration und -analyse sowie Prozesssteuerung
Von den Projekten wird erwartet, dass sie mindestens eine der folgenden Aufgaben abdecken:
- Implementierung fortschrittlicher Kontrollsysteme und digitaler Technologien, die speziell auf die Optimierung des gewählten Prozesses, die Verbesserung der Effizienz und die Verringerung von Abfall ausgerichtet sind;
- Entwicklung neuer Prozesssimulationsmethoden, Prozessmodelle und Modelle für die Materialchemie, die eine virtuelle Bewertung der flexiblen Herstellbarkeit neuartiger Zellkonzepte im Maßstab für angepasste bestehende Anlagen ermöglichen.
Darüber hinaus werden Projekte ermutigt, die Datenanalyse und datengesteuerte Ansätze (künstliche Intelligenz) zu nutzen, um die Entscheidungsfindung und Prozessoptimierung zu verbessern, wobei der Schwerpunkt auf den spezifischen Bedürfnissen und Herausforderungen des angestrebten Prozesses liegt.
Wenn die erwartete Nutzung der Projektergebnisse die Entwicklung, Schaffung, Herstellung und Vermarktung eines Produkts oder Verfahrens oder die Schaffung und Erbringung einer Dienstleistung umfasst, muss der Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse eine Strategie für diese Nutzung enthalten. Es wird erwartet, dass die Verwertungspläne vorläufige Pläne für die Skalierbarkeit, die Kommerzialisierung und den Einsatz (Machbarkeitsstudie, Geschäftsplan) umfassen.
In den Vorschlägen könnte die Beteiligung der Gemeinsamen Forschungsstelle (GFS) der Europäischen Kommission in Betracht gezogen werden, deren Beitrag in der Durchführung experimenteller Forschungsarbeiten zur Leistung und/oder Sicherheit von Batterien bestehen könnte. Weitere Informationen über den möglichen Beitrag der GFS zu den Projekten finden Sie auf der Website der GFS (EU Science Hub) im NKS-Portal oder Sie können bei der GFS spezifische Informationen anfordern (JRC-NCP-Network@ec.europa.eu).
Die GFS stellt sicher, dass alle anderen Antragsteller dieselben Informationen über den möglichen Beitrag der GFS zu dem Projekt erhalten (z. B. über die themenspezifischen FAQ im Portal für Finanzierungen und Ausschreibungen).
weiterlesen
Erwartete Effekte und Auswirkungen
Von den Projekten wird erwartet, dass sie mit den Aktivitäten der Koordinierungs- und Unterstützungsaktion unter dem Thema HORIZON-CL5-2025-D2-02-06 zusammenarbeiten und zu diesen beitragen.
Um das europäische Batterie-Ökosystem zu stärken, wird von den Projekten erwartet, dass sie Materialien, Produkte und Ausrüstungen verwenden, die in den EU-Mitgliedstaaten und den mit Horizont Europa assoziierten Ländern hergestellt werden, es sei denn, es wird nachgewiesen, dass es keine gültige Option gibt. Die Beschaffungsstrategien sollten im Vorschlag beschrieben werden, insbesondere und so weit wie möglich der Ort der Produktion der Elemente.
Mit diesem Thema wird die ko-programmierte Europäische Partnerschaft für Batterien (Batt4EU) umgesetzt. Daher wird von Projekten, die im Rahmen dieses Themas durchgeführt werden, erwartet, dass sie der Europäischen Partnerschaft für Batterien (Batt4EU) über die Ergebnisse berichten, um die Überwachung ihrer KPIs zu unterstützen.
weiterlesen
Erwartete Ergebnisse
Die Projektergebnisse zu diesem Thema sollen zu allen folgenden Ergebnissen beitragen:
- Die europäischen Hersteller von Batteriezellen werden bei der Umstellung von herkömmlichen (Gen.3) Lithium-Ionen-Batterien mit flüssigen Elektrolyten auf Hochleistungs-Lithium-Ionen-Batterien (Festkörperbatterien) unterstützt;
- Erhöhte Vielfalt der chemischen Zusammensetzung und des Zellendesigns (anwendungsorientiert) der bestehenden Produktionslinien, damit die europäischen Erstausrüster (OEM) wettbewerbsfähig bleiben können;
- Mittelfristig wird eine skalierte Produktion für Premiumprodukte angestrebt (für spezifische Anwendungen wie z. B. in der Luftfahrt), und längerfristig wird eine Großproduktion angestrebt.
Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kanada (Canada), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Neuseeland (Aotearoa), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, EU-Einrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragstellende ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Länder - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, können an den Maßnahmen teilnehmen, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig von ihrem Sitz, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen), kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte ausüben und Verpflichtungen eingehen kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Die Gemeinsame Forschungsstelle (GFS) kann als Mitglied des für eine Finanzierung ausgewählten Konsortiums teilnehmen.
weitere Förderkriterien
Sonderfälle:
- Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind und sich an der Maßnahme mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten beteiligen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen, und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die in den besonderen Bedingungen der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen genannten Bedingungen für assoziierte Partner erfüllt sind.
- Einrichtungen, die nach nationalem Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter*innen in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen (EU-Einrichtungen), einschließlich dezentraler Agenturen, können dem Konsortium angehören, sofern in ihrem Gründungsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Internationale europäische Forschungseinrichtungen sind förderfähig. Internationale Organisationen mit Sitz in einem Mitgliedstaat oder einem assoziierten Land sind förderfähig für "Ausbildungs- und Mobilitätsmaßnahmen" oder wenn dies in den spezifischen Bedingungen der Aufforderung/des Themas vorgesehen ist. Andere internationale Organisationen sind nicht förderfähig, es sei denn, dies ist in den spezifischen Bedingungen der Aufforderung/des Themas vorgesehen oder ihre Beteiligung wird von der Bewilligungsbehörde als wesentlich für die Durchführung der Maßnahme angesehen.
- Gemeinsame Forschungsstelle (GFS) - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragstellenden in ihren Vorschlägen den möglichen Beitrag der GFS erwähnen, die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragstellenden geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenverbände - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
- Restriktive Maßnahmen der EU - Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen der EU gemäß Artikel 29 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) und Artikel 215 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU (AEUV) sowie Artikel 75 AEUV unterliegen, können in keiner Eigenschaft teilnehmen, auch nicht als Begünstigte, verbundene Einrichtungen, assoziierte Partner, Dritte, die Sachleistungen erbringen, Unterauftragnehmer*innen oder Empfänger*innen finanzieller Unterstützung für Dritte (falls vorhanden).
- Juristische Personen mit Sitz in Russland, Belarus oder in nicht von der Regierung kontrollierten Gebieten der Ukraine - In Anbetracht der illegalen Invasion der Ukraine durch Russland und der Beteiligung von Belarus gibt es derzeit keinen geeigneten Rahmen für die Durchführung der in diesem Programm vorgesehenen Maßnahmen mit juristischen Personen mit Sitz in Russland, Belarus oder in nicht von der Regierung kontrollierten Gebieten der Ukraine. Selbst wenn solche Einrichtungen nicht den restriktiven Maßnahmen der EU unterliegen, können sie daher nicht in irgendeiner Eigenschaft teilnehmen. Dies gilt auch für die Teilnahme als Begünstigte, verbundene Unternehmen, assoziierte Partner, Dritte, die Sachleistungen erbringen, Unterauftragnehmer*innen oder Empfänger*innen von finanzieller Unterstützung für Dritte (falls vorhanden). Ausnahmen können in begründeten Fällen von Fall zu Fall gewährt werden.
Was speziell die an Russland gerichteten Maßnahmen betrifft, so sind nach der Annahme der Verordnung (EU) Nr. 2024/1745 des Rates vom 24. Juni 2024 (zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates vom 31. Juli 2014) über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, juristische Personen, die außerhalb Russlands ansässig sind, deren Eigentumsrechte jedoch zu mehr als 50 % direkt oder indirekt einer juristischen Person, Organisation oder Einrichtung mit Sitz in Russland gehören, ebenfalls von der Teilnahme in jeglicher Eigenschaft ausgeschlossen. - Maßnahmen zum Schutz des Unionshaushalts vor Verstößen gegen die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit in Ungarn - Gemäß dem Durchführungsbeschluss (EU) 2022/2506 des Rates können ab dem 16. Dezember 2022 keine rechtlichen Verpflichtungen mit ungarischen Stiftungen von öffentlichem Interesse, die gemäß dem ungarischen Gesetz IX von 2021 gegründet wurden, oder mit den von ihnen unterhaltenen Einrichtungen eingegangen werden. Die betroffenen Einrichtungen können sich weiterhin an Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen beteiligen und als assoziierte Partner teilnehmen, ohne EU-Mittel zu erhalten, sofern die Bedingungen der Aufforderung dies zulassen. Solange die Maßnahmen des Rates jedoch nicht aufgehoben sind, können diese Einrichtungen nicht in einer geförderten Rolle teilnehmen (Begünstigte, verbundene Einrichtungen, Unterauftragnehmer*innen, Empfänger*in finanzieller Unterstützung für Dritte usw.) Bei Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen mit mehreren Begünstigten werden die Antragsteller aufgefordert, die betreffende Einrichtung in einer geförderten Rolle zu streichen oder zu ersetzen und/oder ihren Status in einen assoziierten Partner zu ändern. Die Aufgaben und das Budget können entsprechend umverteilt werden.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Die Anträge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Funders & Tenders Portal eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich Search Funding & Tenders ). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Für die Einreichung von Anträgen sind die im elektronischen Einreichungssystem bereitgestellten Formulare zu verwenden (nicht die auf der Themenseite verfügbaren Vorlagen, die nur zur Information dienen). Der Aufbau und die Präsentation müssen den Anweisungen in den Formularen entsprechen.
Die Anträge müssen vollständig sein und alle Teile und obligatorischen Anhänge und Belege enthalten.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie verbundene Einrichtungen), die zusammengefasste Kostenaufstellung für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Ein vollständiger Antrag (Teil B) darf höchstens 45 Seiten umfassen.
Es wird erwartet, dass die Aktivitäten bis zum Ende des Projekts TRL 5 erreichen.
Call-Dokumente
Horizon Europe Work Programme 2025 Cluster 5 - Climate, Energy and MobilityHorizon Europe Work Programme 2025 Cluster 5 - Climate, Energy and Mobility(2548kB)
Kontakt
Um mehr Informationen zu diesem Call zu sehen, können Sie sich hier kostenlos registrieren
oder mit einem bestehenden Account anmelden.
Anmelden
Jetzt Registrieren