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Call-Eckdaten
Einbeziehung des menschlichen Fahrverhaltens in die Validierung von CCAM-Systemen (CCAM-Partnerschaft)
Förderprogramm
Horizont Europe: Cluster 5 - Klima, Energie und Mobilität
Call Nummer
HORIZON-CL5-2026-01-D6-04
Termine
Öffnung
16.09.2025
Deadline
20.01.2026 17:00
Förderquote
100%
Budget des Calls
€ 5.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 5.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Der Einsatz von CCAM-Systemen im gemischten Verkehr wird eine intensive Interaktion mit allen Verkehrsteilnehmern wie den menschlichen Fahrer*innen anderer Fahrzeuge sowie Fußgänger*innen und Zweiradfahrer*innen bedeuten. Diese Interaktionen (einschließlich der impliziten und expliziten Kommunikation zwischen Menschen und CCAM-Systemen) werden eine entscheidende Rolle für die Akzeptanz und damit die Durchdringung von CCAM-Systemen im künftigen Straßenverkehr spielen.
Call-Ziele
CCAM-Systeme müssen ein sicheres und menschenähnliches Fahrverhalten aufweisen, so dass ihre Entscheidungen und Handlungen von allen Verkehrsteilnehmer*innen leicht antizipiert werden können, wobei die Vielfalt des typischen Fahrverhaltens in den verschiedenen Ländern zu berücksichtigen ist und die Notwendigkeit besteht, dass CCAM-Systeme die Verkehrsregeln einhalten und die Verkehrssicherheit unterstützen.
Dies erfordert validierte Modelle des expliziten und impliziten menschlichen Fahrverhaltens, um ein solches Systemverhalten zu entwerfen und zu validieren. Diese Modelle werden in Closed-Loop-Simulationen von CCAM-Systemen im gemischten Verkehr benötigt, um die Reaktionen der menschlichen Fahrer*innen in anderen Fahrzeugen auf das Verhalten eines CCAM-Systems realistisch darzustellen. Modelle, die das menschliche Fahrverhalten darstellen, werden in den Projekten i4Driving und BERTHA für ausgewählte Anwendungsbereiche entwickelt, d.h. sie werden für eine begrenzte Anzahl von Szenarien kalibriert. Auf der Grundlage der Ergebnisse dieser Projekte - insbesondere einer Simulationsbibliothek und einer innovativen Methodik zur Berücksichtigung von Unsicherheiten im Rahmen von i4Driving und eines skalierbaren, probabilistischen Fahrer*innenverhaltensmodells im Rahmen von BERTHA - sind Forschungsarbeiten erforderlich, um die Anwendungsbereiche dieser Projekte zu erweitern und den Schwerpunkt auf die Darstellung des Fahrer*innenverhaltens in einer Vielzahl von sicherheitskritischen Szenarien zu legen, wobei die Variation und die statistische Verteilung menschlicher Verhaltensmuster und die Faktoren, die dieses Verhalten beeinflussen, einschließlich der parallelen Ausführung fahrfremder Aufgaben, zu berücksichtigen sind.
Um ein hohes Maß an Robustheit und Anwendbarkeit in einer Vielzahl von Szenarien zu erreichen, ist eine detaillierte Kalibrierung und Parametrisierung erforderlich, da das Fahrer*innenverhalten von Faktoren wie der Straßeninfrastruktur, den Fahrzeugtypen, den Verkehrsbedingungen und -regeln sowie von regionalen Einflüssen und den Erfahrungen bzw. der Demografie der Fahrer, z. B. Geschlecht, Alter und anderen relevanten sozialen Variablen, abhängt. In Anbetracht der Abweichung des durchschnittlichen vom idealen menschlichen Fahrverhalten müssen die vorgeschlagenen Maßnahmen auch die Modelle für ihre erweiterten Anwendungsbereiche validieren, was weit über die Anwendungen und den Grad der Validierung hinausgeht, die im Rahmen der oben genannten Projekte unter HORIZON-CL5-2022-D6-01-03 durchgeführt wurden. Es wird erwartet, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen die technologische Reife solcher Modelle auf TRL 5 anheben. Die Daten für die Parametrisierung und Validierung sollten durch Beobachtung echter menschlicher Fahrer*innen in Fahrsimulatoren und/oder im realen Verkehr unter Berücksichtigung des Geschehens innerhalb und außerhalb des Fahrzeugs erfasst werden.
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Erwartete Effekte und Auswirkungen
Die vorgeschlagenen Maßnahmen sollten so weit wie möglich die validierten Modelle in die virtuellen Validierungs- und Verifizierungsansätze integrieren, die in den Projekten HEADSTART und SUNRISE entwickelt und durch das Projekt SYNERGIES ergänzt wurden. Die erfolgreiche Integration sollte in verschiedenen sicherheitsrelevanten Szenarien demonstriert werden, wie sie in der/den unter HORIZON-CL5-2023-D6-01-02 finanzierten Aktion(en) vorgesehen sind. Die Modelle sollten über die föderierte Datenaustauschplattform für CCAM ausgetauscht werden, die im Rahmen einer Aktion unter HORIZON-CL5-2025-D6-06 entwickelt wird.
Es wird dazu ermutigt, weitere Anwendungsbereiche für validierte Fahrer*innenverhaltensmodelle zu erforschen, und es wird erwartet, dass einschlägiges Fachwissen aus den Sozial- und Geisteswissenschaften (SSH) einbezogen wird.
Um die erwarteten Ergebnisse zu erzielen, wird die internationale Zusammenarbeit mit Forschungsakteur*innen in Japan und den Vereinigten Staaten, aber auch mit anderen relevanten strategischen Partnern in Drittländern gefördert. Bei dieser Zusammenarbeit sollten so weit wie möglich Synergien bei der Erfassung von Daten für die Parametrisierung und Validierung von Verhaltensmodellen genutzt werden, wobei regionale und kulturelle Unterschiede sowie die Besonderheiten der jeweiligen Straßeninfrastruktur zu berücksichtigen sind.
Mit diesem Thema wird die ko-programmierte Europäische Partnerschaft für "Vernetzte, kooperative und automatisierte Mobilität" (CCAM) umgesetzt. Daher wird von Projekten, die aus diesem Thema hervorgehen, erwartet, dass sie der Europäischen Partnerschaft "Vernetzte, kooperative und automatisierte Mobilität" (CCAM) über die Ergebnisse berichten, um die Überwachung ihrer KPIs zu unterstützen.
Von Projekten zu diesem Thema wird erwartet, dass sie die gemeinsame europäische Bewertungsmethodik (EU-CEM) für CCAM anwenden.
Im Rahmen dieses Themas geförderte Projekte werden ermutigt, potenzielle Komplementaritäten mit den Aktivitäten des Referats "Nachhaltige, intelligente und sichere Mobilität" der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission zu untersuchen und gegebenenfalls eine formelle Zusammenarbeit einzugehen.
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Erwartete Ergebnisse
Von den Projektergebnissen wird erwartet, dass sie zu allen der folgenden erwarteten Ergebnisse beitragen:
- Validierte menschliche Verhaltensmodelle, die die Vielfalt des menschlichen Fahrverhaltens in sicherheitsrelevanten Szenarien repräsentieren und über ein gemeinsames Repository ausgetauscht und verwendet werden können:
- zur Festlegung von Kriterien für das Bestehen/Beurteilung von CCAM-Systemen bei Typgenehmigungsverfahren, Verbraucher*innentestkampagnen und industriellen Entwicklungsprozessen;
- um ein sicheres, menschenähnliches Verhalten von CCAM-Systemen zu entwerfen, das von allen Verkehrsteilnehmer*innen leicht antizipiert werden kann und sowohl für CCAM-Fahrzeuginsassen als auch für alle Verkehrsteilnehmer*innen akzeptabel ist.
- Anwendung solcher menschlicher Verhaltensmodelle bei der virtuellen Sicherheitsvalidierung von CCAM-Systemen, um das Verhalten von Fahrzeugen mit menschlichem Antrieb in geschlossenen Kreislaufsimulationen des gemischten Verkehrs realistisch darzustellen und so die Vielfalt des menschlichen Fahrverhaltens widerzuspiegeln, einschließlich des Verhaltens unter komplexen realen und Notfallbedingungen.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kanada (Canada), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Neuseeland (Aotearoa), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, EU-Einrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragstellende ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Länder - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, können an den Maßnahmen teilnehmen, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig von ihrem Sitz, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen), kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte ausüben und Verpflichtungen eingehen kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
weitere Förderkriterien
Sonderfälle:
- Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind und sich an der Maßnahme mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten beteiligen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen, und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die in den besonderen Bedingungen der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen genannten Bedingungen für assoziierte Partner erfüllt sind.
- Einrichtungen, die nach nationalem Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter*innen in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen (EU-Einrichtungen), einschließlich dezentraler Agenturen, können dem Konsortium angehören, sofern in ihrem Gründungsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Internationale europäische Forschungseinrichtungen sind förderfähig. Internationale Organisationen mit Sitz in einem Mitgliedstaat oder einem assoziierten Land sind förderfähig für "Ausbildungs- und Mobilitätsmaßnahmen" oder wenn dies in den spezifischen Bedingungen der Aufforderung/des Themas vorgesehen ist. Andere internationale Organisationen sind nicht förderfähig, es sei denn, dies ist in den spezifischen Bedingungen der Aufforderung/des Themas vorgesehen oder ihre Beteiligung wird von der Bewilligungsbehörde als wesentlich für die Durchführung der Maßnahme angesehen.
- Gemeinsame Forschungsstelle (GFS) - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragstellenden in ihren Vorschlägen den möglichen Beitrag der GFS erwähnen, die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragstellenden geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenverbände - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
- Restriktive Maßnahmen der EU - Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen der EU gemäß Artikel 29 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) und Artikel 215 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU (AEUV) sowie Artikel 75 AEUV unterliegen, können in keiner Eigenschaft teilnehmen, auch nicht als Begünstigte, verbundene Einrichtungen, assoziierte Partner, Dritte, die Sachleistungen erbringen, Unterauftragnehmer*innen oder Empfänger*innen finanzieller Unterstützung für Dritte (falls vorhanden).
- Juristische Personen mit Sitz in Russland, Belarus oder in nicht von der Regierung kontrollierten Gebieten der Ukraine - In Anbetracht der illegalen Invasion der Ukraine durch Russland und der Beteiligung von Belarus gibt es derzeit keinen geeigneten Rahmen für die Durchführung der in diesem Programm vorgesehenen Maßnahmen mit juristischen Personen mit Sitz in Russland, Belarus oder in nicht von der Regierung kontrollierten Gebieten der Ukraine. Selbst wenn solche Einrichtungen nicht den restriktiven Maßnahmen der EU unterliegen, können sie daher nicht in irgendeiner Eigenschaft teilnehmen. Dies gilt auch für die Teilnahme als Begünstigte, verbundene Unternehmen, assoziierte Partner, Dritte, die Sachleistungen erbringen, Unterauftragnehmer*innen oder Empfänger*innen von finanzieller Unterstützung für Dritte (falls vorhanden). Ausnahmen können in begründeten Fällen von Fall zu Fall gewährt werden.
Was speziell die an Russland gerichteten Maßnahmen betrifft, so sind nach der Annahme der Verordnung (EU) Nr. 2024/1745 des Rates vom 24. Juni 2024 (zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates vom 31. Juli 2014) über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, juristische Personen, die außerhalb Russlands ansässig sind, deren Eigentumsrechte jedoch zu mehr als 50 % direkt oder indirekt einer juristischen Person, Organisation oder Einrichtung mit Sitz in Russland gehören, ebenfalls von der Teilnahme in jeglicher Eigenschaft ausgeschlossen. - Maßnahmen zum Schutz des Unionshaushalts vor Verstößen gegen die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit in Ungarn - Gemäß dem Durchführungsbeschluss (EU) 2022/2506 des Rates können ab dem 16. Dezember 2022 keine rechtlichen Verpflichtungen mit ungarischen Stiftungen von öffentlichem Interesse, die gemäß dem ungarischen Gesetz IX von 2021 gegründet wurden, oder mit den von ihnen unterhaltenen Einrichtungen eingegangen werden. Die betroffenen Einrichtungen können sich weiterhin an Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen beteiligen und als assoziierte Partner teilnehmen, ohne EU-Mittel zu erhalten, sofern die Bedingungen der Aufforderung dies zulassen. Solange die Maßnahmen des Rates jedoch nicht aufgehoben sind, können diese Einrichtungen nicht in einer geförderten Rolle teilnehmen (Begünstigte, verbundene Einrichtungen, Unterauftragnehmer*innen, Empfänger*in finanzieller Unterstützung für Dritte usw.) Bei Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen mit mehreren Begünstigten werden die Antragsteller aufgefordert, die betreffende Einrichtung in einer geförderten Rolle zu streichen oder zu ersetzen und/oder ihren Status in einen assoziierten Partner zu ändern. Die Aufgaben und das Budget können entsprechend umverteilt werden.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Die Anträge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Funders & Tenders Portal eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich Search Funding & Tenders ). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Für die Einreichung von Anträgen sind die im elektronischen Einreichungssystem bereitgestellten Formulare zu verwenden (nicht die auf der Themenseite verfügbaren Vorlagen, die nur zur Information dienen). Der Aufbau und die Präsentation müssen den Anweisungen in den Formularen entsprechen.
Die Anträge müssen vollständig sein und alle Teile und obligatorischen Anhänge und Belege enthalten.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie verbundene Einrichtungen), die zusammengefasste Kostenaufstellung für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Ein vollständiger Antrag (Teil B) darf höchstens 50 Seiten umfassen.
Die förderfähigen Kosten werden in Form eines Pauschalbetrags gemäß dem Beschluss vom 7. Juli 2021 zur Genehmigung der Verwendung von Pauschalbeträgen im Rahmen des Programms Horizont Europa - dem Rahmenprogramm für Forschung und Innovation (2021-2027) - und in Maßnahmen im Rahmen des Forschungs- und Ausbildungsprogramms der Europäischen Atomgemeinschaft (2021-2025) festgelegt. Es ist obligatorisch, eine detaillierte Budgettabelle unter Verwendung der im Einreichungssystem verfügbaren Vorlage einzureichen.
Es wird erwartet, dass die Aktivitäten bis zum Ende des Projekts TRL 5 erreichen. Die Aktivitäten können bei jedem TRL beginnen.
Call-Dokumente
Horizon Europe Work Programme 2025 Cluster 5 - Climate, Energy and MobilityHorizon Europe Work Programme 2025 Cluster 5 - Climate, Energy and Mobility(2548kB)
Kontakt
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