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Call-Eckdaten
Überwachung und Bewertung des Pilotprojekts "Societal Readiness"
Förderprogramm
Horizont Europe: Cluster 5 - Klima, Energie und Mobilität
Call Nummer
HORIZON-CL5-2026-01-D2-09
Termine
Öffnung
16.09.2025
Deadline
20.01.2026 17:00
Förderquote
100%
Budget des Calls
€ 1.500.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 1.500.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Die Europäische Kommission hat ein starkes Interesse daran, aus der Umsetzung der Societal Readiness-Aktionen zu lernen, die in acht Themenbereichen des Cluster 5-Arbeitsprogramms 2025 pilotiert wurden und zu schätzungsweise achtzehn umzusetzenden Projekten führten. Die Schlussfolgerungen aus der Überwachung und Bewertung des Pilotprojekts werden die Grundlage für die Entscheidung der Europäischen Kommission bilden, diese Aktionen weiter zu wiederholen, ihre Umsetzung zu verbessern und ihre Anwendung möglicherweise auf andere Anwendungsbereiche auszuweiten.
Call-Ziele
Die Anweisungen und Definitionen, die für die Pilotthemen gelten, sind in der Einleitung des Horizon Europe Hauptarbeitsprogramms 2025 für Klima, Energie und Mobilität enthalten.
Von der Aktion wird erwartet, dass sie die Art und Weise analysiert, wie Societal Readiness in Pilotprojekten behandelt und integriert wird, und dass sie dazu beiträgt, einen effizienten, klaren und wirkungsvollen Weg zur Anwendung eines Societal Readiness-Ansatzes in zukünftigen EU-finanzierten F&I-Projekten mit einer echten interdisziplinären Zusammenarbeit zu finden.
Das ausgewählte Projekt sollte sich mit allen folgenden Maßnahmen befassen:
- Erstellung einer konsolidierten Analyse:
- Die Art und Weise, wie Societal Readiness berücksichtigt und in die Beschreibungen der Maßnahmen ausgewählter Pilotprojekte integriert wird, und zwar in Bezug auf den Inhalt (z. B. die Art der gewählten Leitfragen für verantwortungsvolle Forschung und Innovation (RRI) und die damit verbundene Methodik), die Umsetzung (z. B. die Verteilung der SR-bezogenen Arbeiten und Partner) und die Methodik. Bewertung des Umfangs, des Zeitplans und der Qualität der Interaktion zwischen SSH und MINT-Partner*innen während der Antragserstellung.
- aller ersten Berichte über die gesellschaftliche Bereitschaft, die von den ausgewählten Pilotprojekten vorgelegt werden. Bewertung der Art und Weise, wie sich die Überlegungen zur SVB aus der Methodik der Maßnahmenbeschreibungergeben, Beobachtung, wie die Leitfragen behandelt werden, und Planung der Reaktion auf die festgestellten Bedenken. Vergleichen Sie die verschiedenen "SR-Visionen", die jedes Konsortium vorgelegt hat.
- die von den ausgewählten Pilotprojekten vorzulegenden Abschlussberichte über die gesellschaftliche Bereitschaft (Societal Readiness ). Bewertung der Erfahrungen, Herausforderungen und Erkenntnisse der verschiedenen Projekte während der tatsächlichen Umsetzung der Societal Readiness-Aktivitäten, unter Berücksichtigung der Beteiligung und der Art der externen Akteur*innen an den Co-Design-Methoden, der Antworten auf die SR-Leitfragen und der möglichen Anpassung der F&I-Aktivitäten.
Zur Halbzeit des Projekts werden Empfehlungen auf der Grundlage der ersten beiden Punkte erwartet, um eine erste Orientierung für zukünftige Societal Readiness-Projekte zu geben.
- Analyse der verschiedenen Mechanismen der Interdisziplinarität (SSH vs. MINT, Zusammenarbeit mit gesellschaftlichen Akteur*innen) in den Pilotprojekten sowie deren Wirksamkeit in der Praxis. Identifizierung erfolgreicher und weniger erfolgreicher interdisziplinärer Ansätze. Mögliche Entwicklungen im Verhalten der Partner oder Veränderungen in den interdisziplinären Strategien sollten identifiziert werden. Der Grad der Beteiligung der Partner an den SR-Aktivitäten sowie die Art und Weise, wie sie diese (positiv oder negativ) wahrnehmen, sollte ebenfalls untersucht werden. Das Ergebnis dieser Analyse sollte eine Publikation mit konkreten Tipps sein, die zukünftigen Projektpartnern hilft, umsetzbare, effiziente und gut akzeptierte interdisziplinäre Praktiken sowohl innerhalb der Konsortien als auch gegenüber externen Akteuren zu integrieren.
- Organisation jährlicher Workshops in physischer Form, um allen Vertretern der Pilotprojekte die Möglichkeit zu geben, sich regelmäßig zu treffen, zu interagieren und Erfahrungen auszutauschen. Die Reisekosten für alle Teilnehmer*innen werden durch diese Aktion abgedeckt.
- Einrichtung einer öffentlichen Web-Plattform während der Laufzeit der Aktion, um eine direkte Quelle der Unterstützung für zukünftige SR-Nutzer*innen zu bieten, einschließlich Beispielen für SR-Pfade, Do's and Don'ts, Tipps und Tricks, die speziell darauf zugeschnitten sind, die Nutzung und das Verständnis des Ansatzes der Europäischen Kommission zur gesellschaftlichen Bereitschaft zu erleichtern. Eine Umfrage, die den Partnern des Pilotprojekts im Vorfeld vorgelegt wird, könnte bei der Ermittlung dieser Bedürfnisse helfen. Die Plattform sollte in regelmäßigen Abständen aktualisiert und ergänzt werden.
- Schließlich sollte der Europäischen Kommission eine Reihe von Empfehlungen vorgelegt werden, die eine Bestandsaufnahme der geleisteten Arbeit sowie der von den Pilotprojekten in ihren Abschlussberichten zur Societal Readinessausgearbeiteten Empfehlungen enthalten . Es sollten praktische Verbesserungen des derzeitigen Societal Readiness-Ansatzes vorgeschlagen werden, um festgestellte Mängel zu beheben, während gleichzeitig die erfolgreichen Aspekte des derzeitigen Ansatzes anerkannt werden. Die Gesamtvision von Societal Readiness sollte bei der Ausarbeitung dieser Empfehlungen im Auge behalten werden, wobei eine möglichst geringe Umsetzungskomplexität, ein Höchstmaß an Verständlichkeit (auch für Nicht-SSH-Expert*innen) und Replizierbarkeit für verschiedene Technologiestufen und Anwendungsbereiche sowie eine starke interdisziplinäre Komponente angestrebt werden sollten.
Eine Analyse des Mehrwerts von SR-Pilotthemen im Vergleich zu reinen SSH-Themen innerhalb von Cluster 5 sowie anderer relevanter Societal Readiness-Routen (z.B. auf nationaler Ebene), die auf F&I-Projekte in den Bereichen Klima, Energie und/oder Mobilität angewendet werden, sollte durchgeführt werden. Die ermittelten erfolgreichen Praktiken können die Empfehlungen für die Kommission ergänzen.
Informationen, z. B. über Wahrnehmungen, Gefühle, Bedenken, frühere Erfahrungen mit Arbeitsweisen, die nicht in den Projektunterlagen enthalten sind, sollten durch direkte Interaktionen (bilaterale Gespräche mit den jeweiligen Projektpartnern) gesammelt werden.
Im Rahmen der Aktion sollten auch ähnliche Überwachungsaktivitäten für die im Rahmen künftiger Arbeitsprogramme von Horizont Europa geförderten Pilotprojekte zur gesellschaftlichen Vorbereitung eingeleitet werden, wenn sich die operativen Phasen dieser Aktion und neuer Pilotprojekte überschneiden.
Die vorgeschlagene Aktion erfordert einen effektiven Beitrag der relevanten SSH-Disziplinen, einschließlich der Einbeziehung von SSH-Expert*innen, um die Überwachung und Evaluierung von Societal Readiness-Pilotprojekten im Cluster 5-Arbeitsprogramm 2025 kompetent zu unterstützen.
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Erwartete Ergebnisse
Societal Readiness (SR) ist ein Indikator für F&I-Ergebnisse, der zum Ausdruck bringt, dass sie verschiedene gesellschaftliche Bedürfnisse und Anliegen berücksichtigt haben, wodurch ihr Potenzial für die gesellschaftliche Übernahme erhöht wird.
Es wird erwartet, dass das Projekt zu allen folgenden Ergebnissen beitragen wird:
- Die Europäische Kommission hat einen umfassenden Überblick über die Art und Weise, wie Societal Readiness angesprochen und in Pilotprojekte integriert wird, und die wichtigsten Herausforderungen und Anliegen sind identifiziert;
- Eine bewährte Strategie zur Intensivierung der Zusammenarbeit zwischen MINT- und SSH-Partnern führte zu einer vertieften interdisziplinären Arbeit in F&I-Projekten. Alle beteiligten Projektgruppen und relevanten Teile der Gesellschaft werden auf integrierte Weise berücksichtigt, um eine breite und nachhaltige Unterstützung für F&I-Lösungen zu gewährleisten;
- Die nächste Generation von Societal Readiness-Projekten profitiert von den Erfahrungen, Erfolgsgeschichten und "Do's and Don'ts" der aktuellen Pilotprojekte dank einer öffentlichen Webplattform, die als zentrale Anlaufstelle für Societal Readiness für zukünftige EU-Projekte dient;
- Die Europäische Kommission verfügt über ein solides, klares und reproduzierbares Verfahren - sowohl auf der Umsetzungs- als auch auf der Inhaltsebene - das als Verbesserung des derzeitigen Ansatzes präsentiert wird, um Societal Readiness in zukünftigen EU-finanzierten F&I-Projekten effektiv zu berücksichtigen.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kanada (Canada), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Neuseeland (Aotearoa), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, EU-Einrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragstellende ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Länder - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, können an den Maßnahmen teilnehmen, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig von ihrem Sitz, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen), kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte ausüben und Verpflichtungen eingehen kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
weitere Förderkriterien
Sonderfälle:
- Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind und sich an der Maßnahme mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten beteiligen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen, und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die in den besonderen Bedingungen der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen genannten Bedingungen für assoziierte Partner erfüllt sind.
- Einrichtungen, die nach nationalem Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter*innen in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen (EU-Einrichtungen), einschließlich dezentraler Agenturen, können dem Konsortium angehören, sofern in ihrem Gründungsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Internationale europäische Forschungseinrichtungen sind förderfähig. Internationale Organisationen mit Sitz in einem Mitgliedstaat oder einem assoziierten Land sind förderfähig für "Ausbildungs- und Mobilitätsmaßnahmen" oder wenn dies in den spezifischen Bedingungen der Aufforderung/des Themas vorgesehen ist. Andere internationale Organisationen sind nicht förderfähig, es sei denn, dies ist in den spezifischen Bedingungen der Aufforderung/des Themas vorgesehen oder ihre Beteiligung wird von der Bewilligungsbehörde als wesentlich für die Durchführung der Maßnahme angesehen.
- Gemeinsame Forschungsstelle (GFS) - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragstellenden in ihren Vorschlägen den möglichen Beitrag der GFS erwähnen, die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragstellenden geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenverbände - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
- Restriktive Maßnahmen der EU - Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen der EU gemäß Artikel 29 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) und Artikel 215 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU (AEUV) sowie Artikel 75 AEUV unterliegen, können in keiner Eigenschaft teilnehmen, auch nicht als Begünstigte, verbundene Einrichtungen, assoziierte Partner, Dritte, die Sachleistungen erbringen, Unterauftragnehmer*innen oder Empfänger*innen finanzieller Unterstützung für Dritte (falls vorhanden).
- Juristische Personen mit Sitz in Russland, Belarus oder in nicht von der Regierung kontrollierten Gebieten der Ukraine - In Anbetracht der illegalen Invasion der Ukraine durch Russland und der Beteiligung von Belarus gibt es derzeit keinen geeigneten Rahmen für die Durchführung der in diesem Programm vorgesehenen Maßnahmen mit juristischen Personen mit Sitz in Russland, Belarus oder in nicht von der Regierung kontrollierten Gebieten der Ukraine. Selbst wenn solche Einrichtungen nicht den restriktiven Maßnahmen der EU unterliegen, können sie daher nicht in irgendeiner Eigenschaft teilnehmen. Dies gilt auch für die Teilnahme als Begünstigte, verbundene Unternehmen, assoziierte Partner, Dritte, die Sachleistungen erbringen, Unterauftragnehmer*innen oder Empfänger*innen von finanzieller Unterstützung für Dritte (falls vorhanden). Ausnahmen können in begründeten Fällen von Fall zu Fall gewährt werden.
Was speziell die an Russland gerichteten Maßnahmen betrifft, so sind nach der Annahme der Verordnung (EU) Nr. 2024/1745 des Rates vom 24. Juni 2024 (zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates vom 31. Juli 2014) über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, juristische Personen, die außerhalb Russlands ansässig sind, deren Eigentumsrechte jedoch zu mehr als 50 % direkt oder indirekt einer juristischen Person, Organisation oder Einrichtung mit Sitz in Russland gehören, ebenfalls von der Teilnahme in jeglicher Eigenschaft ausgeschlossen. - Maßnahmen zum Schutz des Unionshaushalts vor Verstößen gegen die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit in Ungarn - Gemäß dem Durchführungsbeschluss (EU) 2022/2506 des Rates können ab dem 16. Dezember 2022 keine rechtlichen Verpflichtungen mit ungarischen Stiftungen von öffentlichem Interesse, die gemäß dem ungarischen Gesetz IX von 2021 gegründet wurden, oder mit den von ihnen unterhaltenen Einrichtungen eingegangen werden. Die betroffenen Einrichtungen können sich weiterhin an Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen beteiligen und als assoziierte Partner teilnehmen, ohne EU-Mittel zu erhalten, sofern die Bedingungen der Aufforderung dies zulassen. Solange die Maßnahmen des Rates jedoch nicht aufgehoben sind, können diese Einrichtungen nicht in einer geförderten Rolle teilnehmen (Begünstigte, verbundene Einrichtungen, Unterauftragnehmer*innen, Empfänger*in finanzieller Unterstützung für Dritte usw.) Bei Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen mit mehreren Begünstigten werden die Antragsteller aufgefordert, die betreffende Einrichtung in einer geförderten Rolle zu streichen oder zu ersetzen und/oder ihren Status in einen assoziierten Partner zu ändern. Die Aufgaben und das Budget können entsprechend umverteilt werden.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Projektlaufzeit
42 Monate
Zusätzliche Informationen
Die Anträge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Funders & Tenders Portal eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich Search Funding & Tenders ). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Für die Einreichung von Anträgen sind die im elektronischen Einreichungssystem bereitgestellten Formulare zu verwenden (nicht die auf der Themenseite verfügbaren Vorlagen, die nur zur Information dienen). Der Aufbau und die Präsentation müssen den Anweisungen in den Formularen entsprechen.
Die Anträge müssen vollständig sein und alle Teile und obligatorischen Anhänge und Belege enthalten.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie verbundene Einrichtungen), die zusammengefasste Kostenaufstellung für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Ein vollständiger Antrag (Teil B) darf höchstens 33 Seiten umfassen.
Die förderfähigen Kosten werden in Form eines Pauschalbetrags gemäß dem Beschluss vom 7. Juli 2021 zur Genehmigung der Verwendung von Pauschalbeträgen im Rahmen des Programms Horizont Europa - dem Rahmenprogramm für Forschung und Innovation (2021-2027) - und in Maßnahmen im Rahmen des Forschungs- und Ausbildungsprogramms der Europäischen Atomgemeinschaft (2021-2025) festgelegt. Es ist obligatorisch, eine detaillierte Budgettabelle unter Verwendung der im Einreichungssystem verfügbaren Vorlage einzureichen.
Call-Dokumente
Horizon Europe Work Programme 2025 Cluster 5 - Climate, Energy and MobilityHorizon Europe Work Programme 2025 Cluster 5 - Climate, Energy and Mobility(2548kB)
Kontakt
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