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Call-Eckdaten
Integration der Binnenschifffahrt in intelligente Schifffahrts- und multimodale Logistikketten
Förderprogramm
Horizont Europe: Cluster 5 - Klima, Energie und Mobilität
Call Nummer
HORIZON-CL5-2026-01-D6-10
Termine
Öffnung
16.09.2025
Deadline
20.01.2026 17:00
Förderquote
70%
Budget des Calls
€ 16.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 8.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Während die verstärkte Nutzung nachhaltiger Verkehrsträger und multimodaler Lösungen entscheidende Hebel für die Dekarbonisierung von Verkehr, Logistik und Lieferketten sind, ist der Anteil der Binnenschifffahrt in der EU trotz offensichtlicher Umweltvorteile in den letzten Jahrzehnten hinter den Erwartungen zurückgeblieben. Die nahtlose Integration der Binnenschifffahrt in multimodale Lieferketten erfordert die physische und digitale Anbindung an andere Landverkehrsträger und den Seeverkehr.
Call-Ziele
Die Digitalisierung ist kein Ziel an sich, sondern eine wichtige unterstützende Entwicklung, die erforderlich ist, um wettbewerbsfähig zu bleiben und die Konnektivität zu Häfen, anderen Verkehrsträgern und den Kund*innen zu verbessern (z. B. um die direkten Kosten niedrig zu halten und synchromodale Lösungen zu ermöglichen). Die digitale Interkonnektivität (mit Logistiksystemen und anderen digitalen Plattformen für den Verkehr) ist von entscheidender Bedeutung, um den Anteil der Binnenschifffahrt an multimodalen Logistikketten zu erhöhen und einen wesentlichen Beitrag zu den in der Strategie für nachhaltige und intelligente Mobilität dargelegten Zielen der Verkehrsverlagerung zu leisten.
Die Vorschläge sollen sich auf die Integration von intelligenten Schiffen, intelligenter Infrastruktur, intelligenten Daten und intelligenter Verwaltung in multimodalen Logistikketten konzentrieren. Die Vorschläge sollten alle folgenden Aspekte berücksichtigen:
- Aufbauend auf den Ergebnissen früherer und laufender Projekte, die im Rahmen von Horizont 2020, Horizont Europa und der Fazilität "Connecting Europe" (CEF) finanziert wurden, sollen robuste technische und betriebliche Lösungen und Instrumente (auch zur Erkundung innovativer Technologien wie generative künstliche Intelligenz) ermittelt, entwickelt und getestet werden, um die physische und digitale Binnenschifffahrt mit bestehenden multimodalen Logistikketten zu Lande und zu Wasser zu verbinden, um eine nachhaltige, effiziente, sichere, widerstandsfähige und automatisierte Binnenschifffahrt im Hinblick auf einen synchromodalen Verkehr zu schaffen;
- Definition und Entwicklung der wichtigsten Teile der Binnenschifffahrtsaspekte eines gemeinsamen Rahmens für den multimodalen Datenaustausch, wobei die Kompatibilität mit bestehenden Systemen zu gewährleisten ist; aufbauend auf den Konzepten und Lösungen, die im Rahmen anderer EU-Initiativen zur Erleichterung des Datenaustauschs im Verkehrswesen entwickelt wurden, wie z. B. dem Digitalen Forum für Verkehr und Logistik (DTLF), dem Europäischen Mobilitätsdatenraum (EMDS), der Verordnung über elektronische Güterverkehrsinformationen und unter Berücksichtigung hochwertiger Datensätze, der überarbeiteten Richtlinie über intelligente Verkehrssysteme (IVS) und der Richtlinie über Binnenschifffahrtsinformationsdienste (RIS). Nicht in den Anwendungsbereich fallen neue Plattformen oder Ähnliches; vielmehr wird erwartet, dass die Vorschläge bestehende Rahmenwerke oder Plattformen nutzen, um eine wirksame Umsetzung der Anwendungsfälle zu gewährleisten (z. B. könnten die vorgeschlagenen Lösungen eine Schnittstelle zu bestehenden Plattformen bilden und in diese integriert werden, die von Verladern, Spediteuren und Frachtführern für die Verbindung mit multimodalen Informationen genutzt werden). In den Vorschlägen könnten auch Datensätze genannt werden, die bereits verfügbar sind oder die entwickelt werden könnten, um die Integration der Binnenschifffahrt in multimodale Lieferketten zu verbessern;
- Definition und Erprobung von Anwendungen und Anwendungsfällen auf der Grundlage der vorgeschlagenen Lösungen für fortgeschrittene kooperative intelligente Schifffahrt und intelligente Logistik, einschließlich der Integration mit der physischen Infrastruktur, in mindestens vier Demonstrationspiloten in tatsächlichen Betriebsumgebungen (mindestens TRL 7). Die Piloten sollten sich auf eine bessere Integration der Binnenschifffahrt in die multimodalen Lieferketten konzentrieren, wobei der Schwerpunkt auf grenzüberschreitenden Anwendungen, auf der Zugänglichkeit und Nutzbarkeit von Knotenpunktdiensten auf automatisierte/digitale Weise sowie auf einem effizienten und umweltfreundlichen Betrieb liegen sollte. Die Pilotprojekte sollten verschiedene Arten von Gütern, verschiedene Strecken und Binnenschifffahrtsgebiete abdecken (um eine bessere geografische Abdeckung der EU zu erreichen), möglicherweise entlang der Korridore des transeuropäischen Verkehrsnetzes. Um einen nutzer*innen- und verwaltungsorientierten Ansatz zu gewährleisten, sollten die Pilotprojekte von Interessenvertreter*innen der Branche (z. B. Spediteuren, intermodalen Betreibern) in Zusammenarbeit mit Verladern und öffentlichen Verwaltungen geleitet werden (die Einbeziehung öffentlicher Verwaltungen wird als vorrangig angesehen). Die Auswirkungen der zunehmenden Automatisierung und Digitalisierung auf alle Beteiligten sollten als Teil der Anforderungsdefinition und während des gesamten Lebenszyklus der Planung berücksichtigt werden;
- Durch die Pilotprojekte und die Anwendung der vorgeschlagenen Lösungen sollten die bestehenden einschlägigen regionalen/nationalen Vorschriften analysiert, Lücken und rechtliche Hindernisse ermittelt und Empfehlungen für einen EU-Rechtsrahmen für eine harmonisierte intelligente Schifffahrt auf EU-Ebene sowie Beiträge zur Normung und Harmonisierung der Komponenten der intelligenten Schifffahrt für die einschlägigen Normungsgremien (z. B. CESNI, CEN, CENELEC) vorgeschlagen werden;
- auf der Grundlage der Ergebnisse der Pilotprojekte in einer umfassenden, strukturierten und fundierten Analyse die ökologischen, wirtschaftlichen und sozialen Vorteile der intelligenten Schifffahrt (einschließlich automatisierter Schiffe und der Verbindung zur physischen Infrastruktur) sowie die Auswirkungen eines verstärkten Einsatzes der Binnenschifffahrt in multimodalen Logistikketten bewerten und quantifizieren. Entwicklung und Vorschlag neuer Geschäftsmodelle, um Anreize für den Einsatz der Binnenschifffahrt zu schaffen;
- Förderung der Zusammenarbeit zwischen den wichtigsten Interessengruppen, einschließlich Transportunternehmen, Logistikanbietern, Verladern, politischen Entscheidungsträger*innen und Technologieentwicklern, auch durch die Durchführung von Kommunikationsmaßnahmen und die Organisation einer Informationsveranstaltung, auf der die Ergebnisse der Pilotprojekte und die nachgewiesenen Vorteile der Integration der Binnenschifffahrt in multimodale Logistikketten vorgestellt werden
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Erwartete Ergebnisse
Es wird erwartet, dass die Projektergebnisse zu allen der folgenden erwarteten Ergebnisse beitragen werden:
- Verbesserte Lösungen und Instrumente zur besseren Integration der Binnenschifffahrt (IWT) in die gesamten Logistikketten und zur Erhöhung des Anteils der Binnenschifffahrt an den Verkehrsträgern werden entwickelt und in Anwendungsfällen im Einklang mit den in NAIADES III festgelegten Zielen demonstriert;
- Gewinne (im Vergleich zu der zu Beginn des Projekts definierten Ausgangssituation) in Bezug auf die betriebliche Effizienz sowie die ökologischen und sozialen Auswirkungen der Integration der Binnenschifffahrt in multimodale Logistikketten werden klar identifiziert, demonstriert und gemessen;
- Empfehlungen für einen EU-Rechtsrahmen für die harmonisierte intelligente Schifffahrt auf EU-Ebene sowie Beiträge für die damit verbundene Standardisierung, Harmonisierung und Änderung der Digitalisierungsvision für die Binnenschifffahrt, um die Ergebnisse des Projekts zu berücksichtigen;
- Organisation von Kampagnen und Veranstaltungen zur Einbindung von Interessenvertreter*innen und zur Kommunikation, um die Sichtbarkeit und Nutzung der Binnenschifffahrt zu erhöhen.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kanada (Canada), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Neuseeland (Aotearoa), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, EU-Einrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragstellende ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Länder - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, können an den Maßnahmen teilnehmen, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig von ihrem Sitz, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen), kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte ausüben und Verpflichtungen eingehen kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
weitere Förderkriterien
Sonderfälle:
- Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind und sich an der Maßnahme mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten beteiligen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen, und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die in den besonderen Bedingungen der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen genannten Bedingungen für assoziierte Partner erfüllt sind.
- Einrichtungen, die nach nationalem Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter*innen in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen (EU-Einrichtungen), einschließlich dezentraler Agenturen, können dem Konsortium angehören, sofern in ihrem Gründungsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Internationale europäische Forschungseinrichtungen sind förderfähig. Internationale Organisationen mit Sitz in einem Mitgliedstaat oder einem assoziierten Land sind förderfähig für "Ausbildungs- und Mobilitätsmaßnahmen" oder wenn dies in den spezifischen Bedingungen der Aufforderung/des Themas vorgesehen ist. Andere internationale Organisationen sind nicht förderfähig, es sei denn, dies ist in den spezifischen Bedingungen der Aufforderung/des Themas vorgesehen oder ihre Beteiligung wird von der Bewilligungsbehörde als wesentlich für die Durchführung der Maßnahme angesehen.
- Gemeinsame Forschungsstelle (GFS) - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragstellenden in ihren Vorschlägen den möglichen Beitrag der GFS erwähnen, die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragstellenden geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenverbände - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
- Restriktive Maßnahmen der EU - Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen der EU gemäß Artikel 29 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) und Artikel 215 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU (AEUV) sowie Artikel 75 AEUV unterliegen, können in keiner Eigenschaft teilnehmen, auch nicht als Begünstigte, verbundene Einrichtungen, assoziierte Partner, Dritte, die Sachleistungen erbringen, Unterauftragnehmer*innen oder Empfänger*innen finanzieller Unterstützung für Dritte (falls vorhanden).
- Juristische Personen mit Sitz in Russland, Belarus oder in nicht von der Regierung kontrollierten Gebieten der Ukraine - In Anbetracht der illegalen Invasion der Ukraine durch Russland und der Beteiligung von Belarus gibt es derzeit keinen geeigneten Rahmen für die Durchführung der in diesem Programm vorgesehenen Maßnahmen mit juristischen Personen mit Sitz in Russland, Belarus oder in nicht von der Regierung kontrollierten Gebieten der Ukraine. Selbst wenn solche Einrichtungen nicht den restriktiven Maßnahmen der EU unterliegen, können sie daher nicht in irgendeiner Eigenschaft teilnehmen. Dies gilt auch für die Teilnahme als Begünstigte, verbundene Unternehmen, assoziierte Partner, Dritte, die Sachleistungen erbringen, Unterauftragnehmer*innen oder Empfänger*innen von finanzieller Unterstützung für Dritte (falls vorhanden). Ausnahmen können in begründeten Fällen von Fall zu Fall gewährt werden.
Was speziell die an Russland gerichteten Maßnahmen betrifft, so sind nach der Annahme der Verordnung (EU) Nr. 2024/1745 des Rates vom 24. Juni 2024 (zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates vom 31. Juli 2014) über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, juristische Personen, die außerhalb Russlands ansässig sind, deren Eigentumsrechte jedoch zu mehr als 50 % direkt oder indirekt einer juristischen Person, Organisation oder Einrichtung mit Sitz in Russland gehören, ebenfalls von der Teilnahme in jeglicher Eigenschaft ausgeschlossen. - Maßnahmen zum Schutz des Unionshaushalts vor Verstößen gegen die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit in Ungarn - Gemäß dem Durchführungsbeschluss (EU) 2022/2506 des Rates können ab dem 16. Dezember 2022 keine rechtlichen Verpflichtungen mit ungarischen Stiftungen von öffentlichem Interesse, die gemäß dem ungarischen Gesetz IX von 2021 gegründet wurden, oder mit den von ihnen unterhaltenen Einrichtungen eingegangen werden. Die betroffenen Einrichtungen können sich weiterhin an Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen beteiligen und als assoziierte Partner teilnehmen, ohne EU-Mittel zu erhalten, sofern die Bedingungen der Aufforderung dies zulassen. Solange die Maßnahmen des Rates jedoch nicht aufgehoben sind, können diese Einrichtungen nicht in einer geförderten Rolle teilnehmen (Begünstigte, verbundene Einrichtungen, Unterauftragnehmer*innen, Empfänger*in finanzieller Unterstützung für Dritte usw.) Bei Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen mit mehreren Begünstigten werden die Antragsteller aufgefordert, die betreffende Einrichtung in einer geförderten Rolle zu streichen oder zu ersetzen und/oder ihren Status in einen assoziierten Partner zu ändern. Die Aufgaben und das Budget können entsprechend umverteilt werden.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Die Anträge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Funders & Tenders Portal eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich Search Funding & Tenders ). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Für die Einreichung von Anträgen sind die im elektronischen Einreichungssystem bereitgestellten Formulare zu verwenden (nicht die auf der Themenseite verfügbaren Vorlagen, die nur zur Information dienen). Der Aufbau und die Präsentation müssen den Anweisungen in den Formularen entsprechen.
Die Anträge müssen vollständig sein und alle Teile und obligatorischen Anhänge und Belege enthalten.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie verbundene Einrichtungen), die zusammengefasste Kostenaufstellung für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Ein vollständiger Antrag (Teil B) darf höchstens 50 Seiten umfassen.
Die förderfähigen Kosten werden in Form eines Pauschalbetrags gemäß dem Beschluss vom 7. Juli 2021 zur Genehmigung der Verwendung von Pauschalbeträgen im Rahmen des Programms Horizont Europa - dem Rahmenprogramm für Forschung und Innovation (2021-2027) - und in Maßnahmen im Rahmen des Forschungs- und Ausbildungsprogramms der Europäischen Atomgemeinschaft (2021-2025) festgelegt. Es ist obligatorisch, eine detaillierte Budgettabelle unter Verwendung der im Einreichungssystem verfügbaren Vorlage einzureichen.
Es wird erwartet, dass die Aktivitäten bis zum Ende des Projekts TRL 7-8 erreichen. Die Aktivitäten können bei jedem TRL beginnen.
Call-Dokumente
Horizon Europe Work Programme 2025 Cluster 5 - Climate, Energy and MobilityHorizon Europe Work Programme 2025 Cluster 5 - Climate, Energy and Mobility(2548kB)
Kontakt
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