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Call-Eckdaten
Entwicklung nachhaltiger und kostengünstiger Batterien mit (energie-)effizienten Herstellungsverfahren und auf der Grundlage fortschrittlicher und sicherer Materialien (Batt4EU-Partnerschaft)
Förderprogramm
Horizont Europe: Cluster 5 - Klima, Energie und Mobilität
Call Nummer
HORIZON-CL5-2026-01-D2-01
Termine
Öffnung
16.09.2025
Deadline
20.01.2026 17:00
Förderquote
70%
Budget des Calls
€ 24.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 8.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Es wird erwartet, dass die Vorschläge auf Technologien für Design-to-Cost-Batterien mit geringer Abhängigkeit von kritischen Rohstoffen (CRM) abzielen, die zu einer der beiden folgenden Haupttechnologien gehören:
- Flüssigelektrolyt-Lithium-Ionen-Batterien mit Lithium-Mangan-Eisen-Phosphat (LMFP) oder manganreichem HLM (High Lithium, Mangan) als Kathodenmaterial (Design-to-Cost-Lithium-Ionen-Batterien für Mobilität);
- Natrium-Ionen-Batterien für Mobilitätsanwendungen.
Call-Ziele
Es wird erwartet, dass die Projektergebnisse zu allen folgenden Ergebnissen beitragen werden:
- Entwicklung von kostengünstigen Batterien der nächsten Generation zur Verbesserung der Erschwinglichkeit der Elektromobilität, Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Batteriewertschöpfungskette bei gleichzeitiger Senkung des Anteils kritischer Rohstoffe (CRM);
- Verbesserte Anpassung und Flexibilität fortschrittlicher und nachhaltiger Produktionsprozesse in der europäischen Batterieherstellung;
- Verbesserte Anpassung/Flexibilität von Design-to-Circularity-Strategien.
Erwartete Effekte und Auswirkungen
Von den Projekten wird erwartet, dass sie am Ende des Projekts Folgendes nachweisen:
Für HLM- und LMFP-Chemien auf Zellebene:
- Gravimetrische Energiedichte und volumetrische Energiedichte von mindestens 220 Wh/kg (für LMFP) und 250 Wh/kg (für HLM) bzw. 550 Wh/L (für beide) bei Betriebstemperatur;
- Ladedauer von 20 Minuten (20-80% SoC);
- Zyklenlebensdauer von >4000 Zyklen für LMFP und >1500 Zyklen für HLM bei 80% Entladetiefe;
- Zellformat und Kapazität für Elektrofahrzeuge (EV);
- Ein machbarer Weg zu wettbewerbsfähigen Kosten von 50-75 €/kWh auf Packungsebene bis 2030.
Für Natrium-Ionen-Batterien auf Zellebene:
- Gravimetrische Energiedichte und volumetrische Energiedichte von 180-200 Wh/kg bzw. 400+ Wh/L bei Betriebstemperatur;
- Zyklenlebensdauer von 4000-6000 Zyklen bei 80 % Entladungstiefe;
- Ladedauer von 20 Minuten (20-80% SoC);
- Zellformat und Kapazität in EV-Qualität;
- Ein glaubwürdiger Weg zu einem wettbewerbsfähigen Kostenniveau von 50-75€/kWh auf Packungsebene bis 2030.
Von den Projekten wird erwartet, dass sie die Herstellung von Zellprototypen auf Pilotebene und die Machbarkeit der Kompatibilität (oder Verbesserung) der entwickelten Materialien mit mindestens einem der folgenden Zellherstellungsprozesse nachweisen:
- Trockene oder wässrige Verarbeitungstechnologien;
- Fortgeschrittene Elektrodentrocknungsprozesse;
- Verbesserte Zellbildungsprozesse und Alterungsprotokolle;
- Verbesserte Energieeffizienz von Prozessen in Trockenräumen.
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Erwartete Ergebnisse
Von den Vorschlägen wird erwartet, dass sie den entsprechenden Stand der Technik für den ausgewählten Produktionsprozess angeben und die Kompatibilitäts- oder Verbesserungsziele des Projekts mit diesem Maßstab vergleichen.
Darüber hinaus wird erwartet, dass die Projekte die Machbarkeit der Kompatibilität (oder Verbesserung) der entwickelten Materialien im Hinblick auf mindestens eine der folgenden Aspekte nachweisen:
- Design für Sortierung, Demontage, Trennung, kosteneffiziente Reparatur/Regenerierung und sicheres Recycling (einschließlich direktem Recycling);
- Anpassung von Sensoriklösungen zur Verbesserung der Lebensdauer und der Erkennung des Gesundheitszustands;
- Quantifizierung der Degradationsmechanismen in einem frühen Stadium, um die beste Strategie für die Zeit nach der ersten Lebensdauer zu bestimmen.
Die Initiative der Kommission für "Safe and Sustainable by Design" (SSbD) gibt einen Rahmen für die Bewertung der Sicherheit und Nachhaltigkeit von Chemikalien und Materialien vor, der als Referenz für Projektvorschläge betrachtet werden sollte.
Wenn die voraussichtliche Nutzung der Projektergebnisse die Entwicklung, Schaffung, Herstellung und Vermarktung eines Produkts oder Verfahrens oder die Schaffung und Erbringung einer Dienstleistung umfasst, muss der Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse eine Strategie für diese Nutzung enthalten. Die Verwertungspläne sollen vorläufige Pläne für die Skalierbarkeit, die Vermarktung und den Einsatz (Durchführbarkeitsstudie, Geschäftsplan) enthalten, in denen die möglichen Finanzierungsquellen (insbesondere der Innovationsfonds) angegeben sind.
Die Vorschläge könnten die Einbeziehung der Gemeinsamen Forschungsstelle (GFS) der Europäischen Kommission in Betracht ziehen, deren Beitrag darin bestehen könnte, einen Mehrwert in Bezug auf die integrale Bewertung der Sicherheit von Materialien zu erbringen. Weitere Informationen über den möglichen Beitrag der GFS zu den Projekten finden Sie auf der Website der GFS (EU Science Hub) im NKS-Portal oder Sie können bei der GFS spezifische Informationen anfordern (JRC-NCP-Network@ec.europa.eu).
Die GFS stellt sicher, dass alle anderen Antragsteller dieselben Informationen über den möglichen Beitrag der GFS zu dem Projekt erhalten (z. B. über die themenspezifischen FAQ im Portal für Finanzierungen und Ausschreibungen).
Von den Projekten wird erwartet, dass sie mit den Aktivitäten der Koordinierungs- und Unterstützungsaktion unter dem Thema HORIZON-CL5-2025-D2-02-06 zusammenarbeiten und einen Beitrag dazu leisten.
Um das europäische Batterie-Ökosystem zu stärken, wird von den Projekten erwartet, dass sie Materialien, Produkte und Ausrüstungen verwenden, die in den EU-Mitgliedstaaten und den mit Horizont Europa assoziierten Ländern hergestellt werden, es sei denn, es wird nachgewiesen, dass es keine gültige Option gibt. Die Beschaffungsstrategien sollten im Vorschlag beschrieben werden, insbesondere und so weit wie möglich der Ort der Produktion der Elemente.
Mit diesem Thema wird die ko-programmierte Europäische Partnerschaft für Batterien (Batt4EU) umgesetzt. Daher wird von Projekten, die im Rahmen dieses Themas durchgeführt werden, erwartet, dass sie der Europäischen Partnerschaft für Batterien (Batt4EU) über die Ergebnisse berichten, um die Überwachung der KPIs zu unterstützen.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kanada (Canada), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Neuseeland (Aotearoa), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, EU-Einrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragstellende ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Länder - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, können an den Maßnahmen teilnehmen, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig von ihrem Sitz, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen), kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte ausüben und Verpflichtungen eingehen kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Die Gemeinsame Forschungsstelle (GFS) kann als Mitglied des für eine Finanzierung ausgewählten Konsortiums teilnehmen.
weitere Förderkriterien
Sonderfälle:
- Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind und sich an der Maßnahme mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten beteiligen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen, und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die in den besonderen Bedingungen der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen genannten Bedingungen für assoziierte Partner erfüllt sind.
- Einrichtungen, die nach nationalem Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter*innen in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen (EU-Einrichtungen), einschließlich dezentraler Agenturen, können dem Konsortium angehören, sofern in ihrem Gründungsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Internationale europäische Forschungseinrichtungen sind förderfähig. Internationale Organisationen mit Sitz in einem Mitgliedstaat oder einem assoziierten Land sind förderfähig für "Ausbildungs- und Mobilitätsmaßnahmen" oder wenn dies in den spezifischen Bedingungen der Aufforderung/des Themas vorgesehen ist. Andere internationale Organisationen sind nicht förderfähig, es sei denn, dies ist in den spezifischen Bedingungen der Aufforderung/des Themas vorgesehen oder ihre Beteiligung wird von der Bewilligungsbehörde als wesentlich für die Durchführung der Maßnahme angesehen.
- Gemeinsame Forschungsstelle (GFS) - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragstellenden in ihren Vorschlägen den möglichen Beitrag der GFS erwähnen, die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragstellenden geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenverbände - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
- Restriktive Maßnahmen der EU - Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen der EU gemäß Artikel 29 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) und Artikel 215 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU (AEUV) sowie Artikel 75 AEUV unterliegen, können in keiner Eigenschaft teilnehmen, auch nicht als Begünstigte, verbundene Einrichtungen, assoziierte Partner, Dritte, die Sachleistungen erbringen, Unterauftragnehmer*innen oder Empfänger*innen finanzieller Unterstützung für Dritte (falls vorhanden).
- Juristische Personen mit Sitz in Russland, Belarus oder in nicht von der Regierung kontrollierten Gebieten der Ukraine - In Anbetracht der illegalen Invasion der Ukraine durch Russland und der Beteiligung von Belarus gibt es derzeit keinen geeigneten Rahmen für die Durchführung der in diesem Programm vorgesehenen Maßnahmen mit juristischen Personen mit Sitz in Russland, Belarus oder in nicht von der Regierung kontrollierten Gebieten der Ukraine. Selbst wenn solche Einrichtungen nicht den restriktiven Maßnahmen der EU unterliegen, können sie daher nicht in irgendeiner Eigenschaft teilnehmen. Dies gilt auch für die Teilnahme als Begünstigte, verbundene Unternehmen, assoziierte Partner, Dritte, die Sachleistungen erbringen, Unterauftragnehmer*innen oder Empfänger*innen von finanzieller Unterstützung für Dritte (falls vorhanden). Ausnahmen können in begründeten Fällen von Fall zu Fall gewährt werden.
Was speziell die an Russland gerichteten Maßnahmen betrifft, so sind nach der Annahme der Verordnung (EU) Nr. 2024/1745 des Rates vom 24. Juni 2024 (zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates vom 31. Juli 2014) über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, juristische Personen, die außerhalb Russlands ansässig sind, deren Eigentumsrechte jedoch zu mehr als 50 % direkt oder indirekt einer juristischen Person, Organisation oder Einrichtung mit Sitz in Russland gehören, ebenfalls von der Teilnahme in jeglicher Eigenschaft ausgeschlossen. - Maßnahmen zum Schutz des Unionshaushalts vor Verstößen gegen die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit in Ungarn - Gemäß dem Durchführungsbeschluss (EU) 2022/2506 des Rates können ab dem 16. Dezember 2022 keine rechtlichen Verpflichtungen mit ungarischen Stiftungen von öffentlichem Interesse, die gemäß dem ungarischen Gesetz IX von 2021 gegründet wurden, oder mit den von ihnen unterhaltenen Einrichtungen eingegangen werden. Die betroffenen Einrichtungen können sich weiterhin an Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen beteiligen und als assoziierte Partner teilnehmen, ohne EU-Mittel zu erhalten, sofern die Bedingungen der Aufforderung dies zulassen. Solange die Maßnahmen des Rates jedoch nicht aufgehoben sind, können diese Einrichtungen nicht in einer geförderten Rolle teilnehmen (Begünstigte, verbundene Einrichtungen, Unterauftragnehmer*innen, Empfänger*in finanzieller Unterstützung für Dritte usw.) Bei Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen mit mehreren Begünstigten werden die Antragsteller aufgefordert, die betreffende Einrichtung in einer geförderten Rolle zu streichen oder zu ersetzen und/oder ihren Status in einen assoziierten Partner zu ändern. Die Aufgaben und das Budget können entsprechend umverteilt werden.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSDR - EU Strategie für den Donauraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Die Anträge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Funders & Tenders Portal eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich Search Funding & Tenders ). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Für die Einreichung von Anträgen sind die im elektronischen Einreichungssystem bereitgestellten Formulare zu verwenden (nicht die auf der Themenseite verfügbaren Vorlagen, die nur zur Information dienen). Der Aufbau und die Präsentation müssen den Anweisungen in den Formularen entsprechen.
Die Anträge müssen vollständig sein und alle Teile und obligatorischen Anhänge und Belege enthalten.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie verbundene Einrichtungen), die zusammengefasste Kostenaufstellung für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Ein vollständiger Antrag (Teil B) darf höchstens 45 Seiten umfassen.
Es wird erwartet, dass die Aktivitäten bis zum Ende des Projekts TRL6 (für manganreiches HLM) und TRL7 (für Lithium-Mangan-Eisenphosphat und Natrium-Ionen) erreichen. Die Aktivitäten können bei jedem TRL beginnen.
Call-Dokumente
Horizon Europe Work Programme 2025 Cluster 5 - Climate, Energy and MobilityHorizon Europe Work Programme 2025 Cluster 5 - Climate, Energy and Mobility(2548kB)
Kontakt
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