Filter Fördermittelsuche
Call Navigation
Call-Eckdaten
Föderierte CCAM-Datenaustauschplattform (CCAM-Partnerschaft)
Förderprogramm
Infodrehscheibe Westbalkan
Call Nummer
HORIZON-CL5-2026-01-D6-06
Termine
Öffnung
16.09.2025
Deadline
20.01.2026 17:00
Förderquote
70%
Budget des Calls
€ 4.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 4.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Die gemeinsame Nutzung von Daten spielt eine zentrale Rolle bei der Unterstützung von Forschung und Entwicklung, der Ermöglichung der Einführung und der Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der CCAM-Industrie. Im Bereich der gemeinsamen Datennutzung sind zwei verschiedene Datenkategorien besonders relevant: Mobilitätsdaten und Daten für Forschung und Entwicklung.
Call-Ziele
Der gemeinsame europäische Mobilitätsdatenraum zielt darauf ab, den Zugang zu Mobilitätsdaten und deren gemeinsame Nutzung zu erleichtern, und wird durch Projekte, insbesondere im Rahmen des Programms "Digitales Europa", unterstützt. Dieser Mobilitätsdatenraum wird die gemeinsame Nutzung von Daten zu Mobilitätsmustern, Verkehrsfluss und anderen makroskopischen Aspekten erleichtern, die für die Entwicklung von CCAM-Lösungen wesentlich sind. Für die Erforschung, Erprobung und Einführung von CCAM-Lösungen für den Automobil- und den Infrastruktursektor wird ein spezieller Datenraum benötigt, der speziell auf die Anforderungen der CCAM-Akteure zugeschnitten ist. Dieser CCAM-Datenraum erfordert ein detaillierteres und umfangreicheres Datenangebot, um den Bedürfnissen von Tier-X-Zulieferern, Erstausrüstern (OEMs), Verkehrsmanagern und Infrastrukturanbietern gerecht zu werden, insbesondere im Hinblick auf die Fahrzeug- und Verkehrssicherheit. Spezifische Aspekte im Zusammenhang mit laufenden regulatorischen Entwicklungen müssen berücksichtigt werden (z. B. automatisierte Fahrsysteme und allgemeine Sicherheitsvorschriften, Anpassung der Typgenehmigung an das KI-Gesetz, einschließlich der vertrauenswürdigen Integration von KI).
In Europa gibt es mehrere Datenräume für CCAM, die im Rahmen spezifischer F&I-Initiativen entwickelt wurden oder werden. Das FAME-Projekt hat ein CCAM Data Sharing Framework (DSF) 2.0 veröffentlicht, das bewährte Verfahren für die gemeinsame Nutzung von Daten beschreibt, und wird einen CCAM Federated Data Space als Konzeptnachweis entwickeln, um den Austausch von Forschungs- und Testdaten zwischen F&I-Projekten zu erleichtern. Mehrere F&I-Projekte der CCAM-Partnerschaft bekundeten ihr Interesse an der Bereitstellung von Daten und der Wiederverwendung von Daten aus anderen Projekten über den FAME-Testdatenraum, sobald dieser betriebsbereit sein wird. Der szenariobasierte Validierungsansatz für die Sicherheitsargumentation in hochautomatisierten Funktionen wird zu einer Integration verschiedener Szenariodatenbanken führen, die durch eine föderierte Ebene erleichtert wird, wie sie in den Projekten SUNRISE und SYNERGIES entwickelt wurde. Diese Integration reicht jedoch nicht aus, um einen umfassenden Data Space-Ansatz sowohl für neue Datensätze als auch für Erweiterungen bestehender Datensätze zu bilden. Um die volle Funktionalität des Datenraums für CCAM zu erreichen, sind erhebliche Verbesserungen bei der Entwicklung von Konnektoren, APIs und Protokollen für den nahtlosen Datenaustausch erforderlich. Darüber hinaus müssen die Systeme zur Verwaltung von Benutzer*innenprofilen verfeinert und robuste vertragliche Rahmenbedingungen zur Regelung des Datenzugangs und der Nutzungsrechte geschaffen werden. Ein allgemeiner Datenraumplan und Bausteine werden derzeit entwickelt und vom Data Space Support Centre verwaltet. Parallel dazu werden im Rahmen von DeployEMDS eine dezentralisierte technische Infrastruktur und gemeinsame Verwaltungsmechanismen für Anwendungsfälle der urbanen Mobilität in neun Städten und Regionen in ganz Europa aufgebaut.
Folglich sind erhebliche Anstrengungen erforderlich, um diese Ansätze vollständig in eine kohärente und effiziente Datenraumumgebung zu integrieren, die die unterschiedlichen Bedürfnisse der CCAM-Forschungsgemeinschaft und der Industrie wirksam unterstützen kann. Darüber hinaus sind umfangreiche Datensätze auch für die Entwicklung von Low-Level-Modulen wie Fahrer*innenüberwachungssysteme, Wahrnehmungssysteme und Entscheidungsalgorithmen sowie für Sensoren wie GNSS, Radar, Kameras und Lidar unerlässlich. Projekte wie AIthena und AWARE2ALL haben zwar wertvolle Datensätze hervorgebracht, aber das Fehlen einer zentralen Speicherung und eines zentralen Zugriffs beeinträchtigt deren Nutzen. Daher besteht die dringende Notwendigkeit, solche Datensätze in einen einheitlichen CCAM-Datenraum einzubinden, der mit dem Datenraumkonzept abgestimmt ist und die gemeinsamen Bausteine nutzt.
Durch die Einrichtung robuster Schnittstellen, Ontologien und Datenverwaltungsarchitekturen können die CCAM-Forschungsgemeinschaft und die Industrie vorhandene Daten effektiv nutzen und wiederverwenden, wodurch die Kosten gesenkt und die Entwicklung und Validierung von CCAM-Lösungen, einschließlich der Erstellung digitaler Zwillinge durch synthetische Daten, erleichtert werden. Der verstärkte Datenaustausch zwischen den CCAM-Akteuren dürfte auch den nationalen Behörden und den Betreibern bei ihren Bemühungen um die Erhebung von Kennzahlen zur Überwachung der weitergehenden Auswirkungen von CCAM-Lösungen auf Sicherheit, Wirtschaft und Gesellschaft zugute kommen.
weiterlesen
Erwartete Effekte und Auswirkungen
Vorgeschlagene Maßnahmen zu diesem Thema sollen alle folgenden Aspekte berücksichtigen:
- Ermittlung, wie die Datenräume für CCAM-Anwendungen weiterentwickelt werden können, indem bestehende Datenräume miteinander verbunden und Datenlücken geschlossen werden;
- Ermittlung des Harmonisierungs- und Standardisierungsbedarfs für Taxonomien, Schnittstellen und Datenformate, um den CCAM-Datenaustausch voranzutreiben und die CCAM-Taxonomien im CCAM-Testdatenraum zu erweitern und umzusetzen;
- Ermittlung des Informationsbedarfs und der Referenzdaten für die von den Mitgliedstaaten und den assoziierten Ländern erhobenen KPIs (soweit relevant und möglich), z. B. für sozioökonomische Statistiken auf hoher Ebene, Unfälle, Infrastruktur und Fahrzeuge;
- Einrichtung einer föderierten CCAM-Datenaustauschplattform mit Instrumenten und Governance, einschließlich eines tragfähigen Geschäftsmodells, um die Dauerhaftigkeit der Plattform zu gewährleisten, die die gemeinsame Nutzung von Daten für Industrie, Sozialpartner, Behörden und Hochschulen erleichtert, die spezifische Anwendungsfälle in folgenden Bereichen unterstützen: groß angelegte Demonstrationen, Erzeugung und Pflege digitaler Zwillinge und Darstellung von Szenarien (für die Entwicklung oder Validierung), Leistungs- und Sicherheitsbewertung, Daten zum Fahrer*innenverhalten unter realen und synthetischen Fahrbedingungen, Überwachung von ADS-Regelungen, KI-Modellschulung und gemeinsame Informationsquelle für Statistiken und wichtige Leistungsindikatoren auf nationaler/EU-Ebene;
- Identifizierung und Beschreibung von Methoden/Algorithmen/Verfahren zur Verfeinerung und Nutzung von Daten für die von der Plattform behandelten spezifischen Anwendungsfälle;
- Identifizierung der Auswirkungen der allgemeinen Datenschutzgesetzgebung der EU (GDPR) auf KI-Lern-Workflows und mögliche Abhilfemaßnahmen.
Es wird eine starke Ausrichtung auf den gemeinsamen europäischen Mobilitätsdatenraum und damit verbundene Projekte erwartet. Die Arbeiten sollten Kohärenz und Interoperabilität mit anderen gemeinsamen europäischen Datenräumen gewährleisten, insbesondere in Bezug auf den sektorübergreifenden Plan und die Bausteine, indem sie mit dem Unterstützungszentrum für Datenräume abgestimmt werden und so weit wie möglich die intelligente Cloud-to-Edge-Middleware-Plattform Simpl nutzen. Die Arbeiten sollten auf den Ergebnissen des FAME-Projekts und des FAME-Testdatenraums(Data Sharing - Connected Automated Driving) aufbauen. Schließlich werden Verbindungen zu verwandten Aktivitäten im Rahmen des künftigen Europäischen Konsortiums für digitale Infrastrukturen(EDIC) für Mobilitäts- und Logistikdaten und eine Zusammenarbeit mit der Gruppe der Vertreter*innen der Staaten der CCAM-Partnerschaft (SRG) erwartet. Besonderes Augenmerk sollte auf die Festlegung von Interoperabilitätsstandards für die gemeinsame Nutzung von Daten innerhalb von Datenökosystemen und über diese hinweg gerichtet werden, und zwar durch die Umsetzung der FAIR-Datengrundsätze und die Nutzung bereits angenommener Praktiken, insbesondere in den einschlägigen gemeinsamen europäischen Datenräumen.
Um die erwarteten Ergebnisse zu erzielen, wird die internationale Zusammenarbeit insbesondere mit Japan und den Vereinigten Staaten, aber auch mit anderen relevanten strategischen Partnern in Drittländern gefördert.
Mit diesem Thema wird die ko-programmierte Europäische Partnerschaft für "vernetzte, kooperative und automatisierte Mobilität" (CCAM) umgesetzt. Daher wird erwartet, dass Projekte, die aus diesem Thema hervorgehen, der Europäischen Partnerschaft "Vernetzte, kooperative und automatisierte Mobilität" (CCAM) über die Ergebnisse berichten, um die Überwachung der KPIs zu unterstützen.
Bei Projekten zu diesem Thema wird erwartet, dass sie die gemeinsame europäische Bewertungsmethode (EU-CEM) für CCAM anwenden.
weiterlesen
Erwartete Ergebnisse
Von den Projektergebnissen wird erwartet, dass sie zu allen der folgenden erwarteten Ergebnisse beitragen:
- Überblick über CCAM-spezifische Beschränkungen aktueller Datenaustauschlösungen und bestehender Datenräume in Bezug auf Schnittstellen, harmonisierte Ontologien und Taxonomien, Standards, Formate, Monetarisierung / Kompensation;
- Kartierung des Informations- und Referenzdatenbedarfs für die von den Mitgliedstaaten und assoziierten Ländern erhobenen KPIs (soweit relevant und möglich) in Bezug auf die Auswirkungen der CCAM-Technologien und -Lösungen;
- Föderierte nachhaltige CCAM-Datenaustauschplattform, die die gemeinsame Nutzung von Daten sowohl für groß angelegte Demonstrationen als auch für die Einführung erleichtert, bestehende Datenräume miteinander verbindet und den Austausch, die Verfügbarkeit und die Zugänglichkeit von Daten für die Entwicklung, die Erprobung und die Einführung von CCAM-Diensten verbessert (einschließlich, aber nicht beschränkt auf digitale Zwillinge, digitale Szenariodarstellungen, Sicherheitsgewährleistung und -validierung, Überwachung von ADS-Regelungen, Fahrerverhalten, KI-Modellschulung und die Erhebung von Statistiken und Leistungsindikatoren auf nationaler/EU-Ebene);
- Vorschlag für eine Governance-Struktur für die Datenaustauschplattform mit einem Nachhaltigkeitsplan und einem tragfähigen Geschäftsmodell.
weiterlesen
Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kanada (Canada), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Neuseeland (Aotearoa), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, EU-Einrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragstellende ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Länder - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, können an den Maßnahmen teilnehmen, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig von ihrem Sitz, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen), kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte ausüben und Verpflichtungen eingehen kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
weitere Förderkriterien
Sonderfälle:
- Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind und sich an der Maßnahme mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten beteiligen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen, und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die in den besonderen Bedingungen der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen genannten Bedingungen für assoziierte Partner erfüllt sind.
- Einrichtungen, die nach nationalem Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter*innen in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen (EU-Einrichtungen), einschließlich dezentraler Agenturen, können dem Konsortium angehören, sofern in ihrem Gründungsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Internationale europäische Forschungseinrichtungen sind förderfähig. Internationale Organisationen mit Sitz in einem Mitgliedstaat oder einem assoziierten Land sind förderfähig für "Ausbildungs- und Mobilitätsmaßnahmen" oder wenn dies in den spezifischen Bedingungen der Aufforderung/des Themas vorgesehen ist. Andere internationale Organisationen sind nicht förderfähig, es sei denn, dies ist in den spezifischen Bedingungen der Aufforderung/des Themas vorgesehen oder ihre Beteiligung wird von der Bewilligungsbehörde als wesentlich für die Durchführung der Maßnahme angesehen.
- Gemeinsame Forschungsstelle (GFS) - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragstellenden in ihren Vorschlägen den möglichen Beitrag der GFS erwähnen, die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragstellenden geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenverbände - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
- Restriktive Maßnahmen der EU - Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen der EU gemäß Artikel 29 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) und Artikel 215 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU (AEUV) sowie Artikel 75 AEUV unterliegen, können in keiner Eigenschaft teilnehmen, auch nicht als Begünstigte, verbundene Einrichtungen, assoziierte Partner, Dritte, die Sachleistungen erbringen, Unterauftragnehmer*innen oder Empfänger*innen finanzieller Unterstützung für Dritte (falls vorhanden).
- Juristische Personen mit Sitz in Russland, Belarus oder in nicht von der Regierung kontrollierten Gebieten der Ukraine - In Anbetracht der illegalen Invasion der Ukraine durch Russland und der Beteiligung von Belarus gibt es derzeit keinen geeigneten Rahmen für die Durchführung der in diesem Programm vorgesehenen Maßnahmen mit juristischen Personen mit Sitz in Russland, Belarus oder in nicht von der Regierung kontrollierten Gebieten der Ukraine. Selbst wenn solche Einrichtungen nicht den restriktiven Maßnahmen der EU unterliegen, können sie daher nicht in irgendeiner Eigenschaft teilnehmen. Dies gilt auch für die Teilnahme als Begünstigte, verbundene Unternehmen, assoziierte Partner, Dritte, die Sachleistungen erbringen, Unterauftragnehmer*innen oder Empfänger*innen von finanzieller Unterstützung für Dritte (falls vorhanden). Ausnahmen können in begründeten Fällen von Fall zu Fall gewährt werden.
Was speziell die an Russland gerichteten Maßnahmen betrifft, so sind nach der Annahme der Verordnung (EU) Nr. 2024/1745 des Rates vom 24. Juni 2024 (zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates vom 31. Juli 2014) über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, juristische Personen, die außerhalb Russlands ansässig sind, deren Eigentumsrechte jedoch zu mehr als 50 % direkt oder indirekt einer juristischen Person, Organisation oder Einrichtung mit Sitz in Russland gehören, ebenfalls von der Teilnahme in jeglicher Eigenschaft ausgeschlossen. - Maßnahmen zum Schutz des Unionshaushalts vor Verstößen gegen die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit in Ungarn - Gemäß dem Durchführungsbeschluss (EU) 2022/2506 des Rates können ab dem 16. Dezember 2022 keine rechtlichen Verpflichtungen mit ungarischen Stiftungen von öffentlichem Interesse, die gemäß dem ungarischen Gesetz IX von 2021 gegründet wurden, oder mit den von ihnen unterhaltenen Einrichtungen eingegangen werden. Die betroffenen Einrichtungen können sich weiterhin an Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen beteiligen und als assoziierte Partner teilnehmen, ohne EU-Mittel zu erhalten, sofern die Bedingungen der Aufforderung dies zulassen. Solange die Maßnahmen des Rates jedoch nicht aufgehoben sind, können diese Einrichtungen nicht in einer geförderten Rolle teilnehmen (Begünstigte, verbundene Einrichtungen, Unterauftragnehmer*innen, Empfänger*in finanzieller Unterstützung für Dritte usw.) Bei Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen mit mehreren Begünstigten werden die Antragsteller aufgefordert, die betreffende Einrichtung in einer geförderten Rolle zu streichen oder zu ersetzen und/oder ihren Status in einen assoziierten Partner zu ändern. Die Aufgaben und das Budget können entsprechend umverteilt werden.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Die Anträge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Funders & Tenders Portal eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich Search Funding & Tenders ). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Für die Einreichung von Anträgen sind die im elektronischen Einreichungssystem bereitgestellten Formulare zu verwenden (nicht die auf der Themenseite verfügbaren Vorlagen, die nur zur Information dienen). Der Aufbau und die Präsentation müssen den Anweisungen in den Formularen entsprechen.
Die Anträge müssen vollständig sein und alle Teile und obligatorischen Anhänge und Belege enthalten.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie verbundene Einrichtungen), die zusammengefasste Kostenaufstellung für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Ein vollständiger Antrag (Teil B) darf höchstens 50 Seiten umfassen.
Die förderfähigen Kosten werden in Form eines Pauschalbetrags gemäß dem Beschluss vom 7. Juli 2021 zur Genehmigung der Verwendung von Pauschalbeträgen im Rahmen des Programms Horizont Europa - dem Rahmenprogramm für Forschung und Innovation (2021-2027) - und in Maßnahmen im Rahmen des Forschungs- und Ausbildungsprogramms der Europäischen Atomgemeinschaft (2021-2025) festgelegt. Es ist obligatorisch, eine detaillierte Budgettabelle unter Verwendung der im Einreichungssystem verfügbaren Vorlage einzureichen.
Es wird erwartet, dass die Aktivitäten bis zum Ende des Projekts TRL 6-7 erreichen. Die Aktivitäten können bei jedem TRL beginnen.
Call-Dokumente
Horizon Europe Work Programme 2025 Cluster 5 - Climate, Energy and MobilityHorizon Europe Work Programme 2025 Cluster 5 - Climate, Energy and Mobility(2548kB)
Kontakt
Um mehr Informationen zu diesem Call zu sehen, können Sie sich hier kostenlos registrieren
oder mit einem bestehenden Account anmelden.
Anmelden
Jetzt Registrieren