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Call-Eckdaten
Umweltwahrnehmung der nächsten Generation für den CCAM-Betrieb in der realen Welt: Fehlerfreie und sichere Technologien zur Verbesserung von Energieeffizienz, Kosteneffizienz und Kreislaufwirtschaft (CCAM-Partnerschaft)
Förderprogramm
Horizont Europe: Cluster 5 - Klima, Energie und Mobilität
Call Nummer
HORIZON-CL5-2026-01-D6-03
Termine
Öffnung
16.09.2025
Deadline
20.01.2026 17:00
Förderquote
100%
Budget des Calls
€ 8.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 4.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Die anfängliche Einführung von automatisierten Fahrzeugdiensten der Stufe 4 in Städten und anderen komplexen Umgebungen stieß auf erhebliche Herausforderungen bei der Wahrnehmung der Umwelt und der Entscheidungsfindung, was zu gelegentlichen Fernhilfeanrufen, Blockaden und Unfällen führte, die das Vertrauen der Öffentlichkeit beeinträchtigten. Gleichzeitig steht der steigende Bedarf an Rechenleistung in Konflikt mit einer begrenzten Nutzung von Energie und Ressourcen, um die Anforderungen der Nachhaltigkeit zu erfüllen.
Call-Ziele
Die sich abzeichnenden groß angelegten Demonstrationen automatisierter Fahrzeuge sollten von einer zielgerichteten Forschung begleitet werden, die diese Herausforderungen direkt angeht und gleichzeitig auf Verbesserungen bei Leistung, Genauigkeit, Zuverlässigkeit und Cybersicherheit abzielt.
Um diese Herausforderungen erfolgreich zu bewältigen, sollten die vorgeschlagenen Maßnahmen zu diesem Thema alle folgenden Aspekte berücksichtigen:
- Fortschritte bei allen Schritten des Erfassungs-, Steuerungs- und Handlungsprozesses sowohl für fahrzeug- als auch für infrastrukturbasierte intelligente Sensorsysteme und -netze, Steuerungen und Aktoren, um die Sicherheit und Vertrauenswürdigkeit von CCAM zu gewährleisten und ein wirksames Störungsmanagement zu ermöglichen;
- Nutzung digitaler Grundlagentechnologien wie z. B.: KI an der Spitze, maschinelles Lernen, Datenräume mit Referenzszenarien und geeignete Softwarearchitekturen;
- Einführung modularer, wiederverwendbarer und offener Softwareplattformen, die die Umweltwahrnehmung für CCAM unterstützen und gleichzeitig die Transparenz des Betriebs, der Überprüfung und der Sicherheitsbewertung gewährleisten, um gegenüber Behörden, Entscheidungsträgern und der Öffentlichkeit durch direkte Erklärbarkeit der Leistung Vertrauen aufzubauen;
- Energieeffizienz, Kreislaufwirtschaft und Ökodesign der Umweltwahrnehmungssysteme durch Verringerung des potenziellen Energie- und Ressourcenverbrauchs bei Produktion und Betrieb sowie durch Erleichterung der Wiederverwendbarkeit, Reparierbarkeit und Aufrüstbarkeit bei gleichzeitiger weiterer Leistungsverbesserung;
- Senkung der potenziellen Kosten von Umweltwahrnehmungssystemen durch Skalierbarkeit, Modularität und Standardisierung, so dass die Technologien für eine breite Anwendung finanziell tragbar sind;
- Unterstützung der Fernunterstützung als Sprungbrett zu einem höheren Grad an Autonomie und Fahrzeugautomatisierung in breiteren Einsatzbereichen (Operational Design Domains, ODD).
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Erwartete Effekte und Auswirkungen
Von den Lösungen wird erwartet, dass sie elektronische Hardware-Architekturen und Software-Stacks in einem Co-Design-Ansatz integrieren. Daher wird nachdrücklich empfohlen, dass die Lösungen so weit wie möglich Bausteine und Werkzeuge aus Projekten der Initiative "Software-Defined Vehicle of the Future" (SDVoF) im Rahmen des Gemeinsamen Unternehmens "Chips" verwenden, z. B. für die Hardware-Abstraktionsschicht und den SDV-Middleware- und API-Rahmen. Ergebnisse von Projekten, die im Rahmen von HORIZON-CL5-2024-D6-01-04 finanziert werden, und Komplementaritäten mit Projekten, die im Rahmen von Horizont Europa Cluster 4 "Digitale Industrie und Raumfahrt" finanziert werden, sollten ebenfalls berücksichtigt werden, wo dies angebracht ist.
Da die Aktivitäten die Durchführbarkeit und ihr volles Potenzial für reale Anwendungen demonstrieren sollen, sollten die Vorschläge einen Austausch mit anderen relevanten EU- oder nationalen Projekten vorsehen, z. B. für koordinierte Validierung, Integration von Verkehrssystemen und groß angelegte Pilotprojekte. Es sollte auch eine Zusammenarbeit mit Projekten angestrebt werden, die im Rahmen von HORIZON-CL5-2024-D6-01-01 und anderen unmittelbar relevanten Aufforderungsthemen finanziert werden.
Angesichts der Relevanz der Umweltwahrnehmung und der Entscheidungsfindung bei automatisierten Fahrzeugen für die Berücksichtigung verschiedener gesellschaftlicher Interessen und Belange, der Zugänglichkeit, der Inklusivität sowie der Regulierung sollten die Vorschläge gesellschaftliche, ethische, sozioökonomische und/oder rechtliche Aspekte so weit wie möglich in den Anforderungen an die zu entwickelnden technischen Lösungen berücksichtigen. Dies könnte sowohl die Einbeziehung institutioneller Nutzer*innen als auch bürgerwissenschaftliche Ansätze beinhalten, z. B. in Zusammenarbeit mit den Projekten CulturalRoad und Diversify - CCAM.
Um die erwarteten Ergebnisse zu erzielen, ist die internationale Zusammenarbeit von großer Bedeutung, da in diesem Bereich bereits Erfahrungen gesammelt wurden (z. B. aus Versuchen mit Robo-Taxis und Güterverkehr in den USA und China). Die Aktivitäten sollten die Verbindungen zwischen dem europäischen Ökosystem und den relevanten Interessengruppen in der ganzen Welt fördern, insbesondere mit Japan und den Vereinigten Staaten, aber auch mit anderen relevanten strategischen Partnern in Drittländern, wobei die rechtlichen, kulturellen, historischen und sozialen Aspekte in Europa sowie andere Besonderheiten des europäischen Straßennetzes und der Städte zu berücksichtigen sind (u. a. Verkehrsregeln, Nutzer*innenverhalten, verschiedene Nutzer*innengruppen unter Berücksichtigung von Geschlecht, Alter, Behinderung, sozioökonomischem Status, Straßenmorphologie sowie Struktur und Zustand der Straßen in ländlichen Gebieten).
Mit diesem Thema wird die ko-programmierte Europäische Partnerschaft für "vernetzte, kooperative und automatisierte Mobilität" (CCAM) umgesetzt. Es wird erwartet, dass Projekte, die aus diesem Thema hervorgehen, der Europäischen Partnerschaft "Vernetzte, kooperative und automatisierte Mobilität" (CCAM) über die Ergebnisse berichten, um die Überwachung der KPIs zu unterstützen.
Bei Projekten zu diesem Thema wird erwartet, dass sie die gemeinsame europäische Bewertungsmethode (EU-CEM) für CCAM anwenden.
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Erwartete Ergebnisse
Von den Projektergebnissen wird erwartet, dass sie zu allen folgenden Ergebnissen beitragen:
- Verfügbarkeit validierter Prototypen der nächsten Generation von fahrzeug- und infrastrukturbasierten Umweltwahrnehmungstechnologien für einen robusten, zuverlässigen und vertrauenswürdigen CCAM-Betrieb, um vorhersehbare Risiken und unerwartete sicherheitskritische Situationen unter komplexen realen Bedingungen zu antizipieren und zu vermeiden (z. B. an Fußgänger*innenüberwegen, in Baustellen, bei Interaktionen mit Einsatzfahrzeugen usw.);
- Verständnis des Ausmaßes (und der Grenzen), in dem automatisierte CCAM-Wahrnehmungssysteme vor Ort "Frühwarnungen" (z. B. Straßengestaltung, Geräusche, Gerüche und andere Signale aus der Umgebung, Wetterbedingungen, Absichten von Fußgänger*innen, Radfahrer*innen und anderen aktiven Mobilitätsnutzer*innen usw.) vorhersehen, verarbeiten und darauf reagieren können;
- Verbesserung der Energieeffizienz der "Sense-Think-Act"-Systeme von CCAM unter Berücksichtigung des Fahrzeugs, der Infrastruktur und der Cloud an der Grenze, bei gleichzeitiger Steigerung der Leistung, um Sicherheit und fehlerfreie Zuverlässigkeit zu gewährleisten; diese Entwicklungen werden zur Verringerung der potenziellen Klima- und Umweltauswirkungen von CCAM-Systemen beitragen;
- Standardisierung und Einführung modularer, wiederverwendbarer und aufrüstbarer Software- und Hardwareplattformen, Untersuchung skalierbarer Einsatzkonzepte, die zu Kostensenkungen und besserer Erschwinglichkeit führen, wobei ein zirkuläres, ökologisches Designkonzept verfolgt wird (einschließlich effizienter Materialverwendung, geringerer Abfallmengen und der Reparatur und Wiederverwendung von Komponenten, wo dies möglich ist).
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kanada (Canada), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Neuseeland (Aotearoa), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, EU-Einrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragstellende ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Länder - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, können an den Maßnahmen teilnehmen, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig von ihrem Sitz, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen), kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte ausüben und Verpflichtungen eingehen kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
weitere Förderkriterien
Sonderfälle:
- Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind und sich an der Maßnahme mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten beteiligen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen, und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die in den besonderen Bedingungen der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen genannten Bedingungen für assoziierte Partner erfüllt sind.
- Einrichtungen, die nach nationalem Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter*innen in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen (EU-Einrichtungen), einschließlich dezentraler Agenturen, können dem Konsortium angehören, sofern in ihrem Gründungsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Internationale europäische Forschungseinrichtungen sind förderfähig. Internationale Organisationen mit Sitz in einem Mitgliedstaat oder einem assoziierten Land sind förderfähig für "Ausbildungs- und Mobilitätsmaßnahmen" oder wenn dies in den spezifischen Bedingungen der Aufforderung/des Themas vorgesehen ist. Andere internationale Organisationen sind nicht förderfähig, es sei denn, dies ist in den spezifischen Bedingungen der Aufforderung/des Themas vorgesehen oder ihre Beteiligung wird von der Bewilligungsbehörde als wesentlich für die Durchführung der Maßnahme angesehen.
- Gemeinsame Forschungsstelle (GFS) - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragstellenden in ihren Vorschlägen den möglichen Beitrag der GFS erwähnen, die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragstellenden geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenverbände - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
- Restriktive Maßnahmen der EU - Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen der EU gemäß Artikel 29 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) und Artikel 215 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU (AEUV) sowie Artikel 75 AEUV unterliegen, können in keiner Eigenschaft teilnehmen, auch nicht als Begünstigte, verbundene Einrichtungen, assoziierte Partner, Dritte, die Sachleistungen erbringen, Unterauftragnehmer*innen oder Empfänger*innen finanzieller Unterstützung für Dritte (falls vorhanden).
- Juristische Personen mit Sitz in Russland, Belarus oder in nicht von der Regierung kontrollierten Gebieten der Ukraine - In Anbetracht der illegalen Invasion der Ukraine durch Russland und der Beteiligung von Belarus gibt es derzeit keinen geeigneten Rahmen für die Durchführung der in diesem Programm vorgesehenen Maßnahmen mit juristischen Personen mit Sitz in Russland, Belarus oder in nicht von der Regierung kontrollierten Gebieten der Ukraine. Selbst wenn solche Einrichtungen nicht den restriktiven Maßnahmen der EU unterliegen, können sie daher nicht in irgendeiner Eigenschaft teilnehmen. Dies gilt auch für die Teilnahme als Begünstigte, verbundene Unternehmen, assoziierte Partner, Dritte, die Sachleistungen erbringen, Unterauftragnehmer*innen oder Empfänger*innen von finanzieller Unterstützung für Dritte (falls vorhanden). Ausnahmen können in begründeten Fällen von Fall zu Fall gewährt werden.
Was speziell die an Russland gerichteten Maßnahmen betrifft, so sind nach der Annahme der Verordnung (EU) Nr. 2024/1745 des Rates vom 24. Juni 2024 (zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates vom 31. Juli 2014) über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, juristische Personen, die außerhalb Russlands ansässig sind, deren Eigentumsrechte jedoch zu mehr als 50 % direkt oder indirekt einer juristischen Person, Organisation oder Einrichtung mit Sitz in Russland gehören, ebenfalls von der Teilnahme in jeglicher Eigenschaft ausgeschlossen. - Maßnahmen zum Schutz des Unionshaushalts vor Verstößen gegen die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit in Ungarn - Gemäß dem Durchführungsbeschluss (EU) 2022/2506 des Rates können ab dem 16. Dezember 2022 keine rechtlichen Verpflichtungen mit ungarischen Stiftungen von öffentlichem Interesse, die gemäß dem ungarischen Gesetz IX von 2021 gegründet wurden, oder mit den von ihnen unterhaltenen Einrichtungen eingegangen werden. Die betroffenen Einrichtungen können sich weiterhin an Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen beteiligen und als assoziierte Partner teilnehmen, ohne EU-Mittel zu erhalten, sofern die Bedingungen der Aufforderung dies zulassen. Solange die Maßnahmen des Rates jedoch nicht aufgehoben sind, können diese Einrichtungen nicht in einer geförderten Rolle teilnehmen (Begünstigte, verbundene Einrichtungen, Unterauftragnehmer*innen, Empfänger*in finanzieller Unterstützung für Dritte usw.) Bei Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen mit mehreren Begünstigten werden die Antragsteller aufgefordert, die betreffende Einrichtung in einer geförderten Rolle zu streichen oder zu ersetzen und/oder ihren Status in einen assoziierten Partner zu ändern. Die Aufgaben und das Budget können entsprechend umverteilt werden.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Die Anträge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Funders & Tenders Portal eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich Search Funding & Tenders ). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Für die Einreichung von Anträgen sind die im elektronischen Einreichungssystem bereitgestellten Formulare zu verwenden (nicht die auf der Themenseite verfügbaren Vorlagen, die nur zur Information dienen). Der Aufbau und die Präsentation müssen den Anweisungen in den Formularen entsprechen.
Die Anträge müssen vollständig sein und alle Teile und obligatorischen Anhänge und Belege enthalten.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie verbundene Einrichtungen), die zusammengefasste Kostenaufstellung für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Ein vollständiger Antrag (Teil B) darf höchstens 50 Seiten umfassen.
Die förderfähigen Kosten werden in Form eines Pauschalbetrags gemäß dem Beschluss vom 7. Juli 2021 zur Genehmigung der Verwendung von Pauschalbeträgen im Rahmen des Programms Horizont Europa - dem Rahmenprogramm für Forschung und Innovation (2021-2027) - und in Maßnahmen im Rahmen des Forschungs- und Ausbildungsprogramms der Europäischen Atomgemeinschaft (2021-2025) festgelegt. Es ist obligatorisch, eine detaillierte Budgettabelle unter Verwendung der im Einreichungssystem verfügbaren Vorlage einzureichen.
Es wird erwartet, dass die Aktivitäten bis zum Ende des Projekts TRL 5 erreichen. Die Aktivitäten können bei jedem TRL beginnen.
Call-Dokumente
Horizon Europe Work Programme 2025 Cluster 5 - Climate, Energy and MobilityHorizon Europe Work Programme 2025 Cluster 5 - Climate, Energy and Mobility(2548kB)
Kontakt
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