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Call-Eckdaten
Ansätze, Verifizierung und Schulung für Edge-AI-Bausteine für CCAM-Systeme (CCAM-Partnerschaft)
Förderprogramm
Horizont Europe: Cluster 5 - Klima, Energie und Mobilität
Call Nummer
HORIZON-CL5-2026-01-D6-05
Termine
Öffnung
16.09.2025
Deadline
20.01.2026 17:00
Förderquote
100%
Budget des Calls
€ 4.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 4.000.000,00
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Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
CCAM-fähige Fahrzeuge erfassen ständig ihre Umgebung in Bezug auf Straßenzustand, Standort, nahe gelegene Fahrzeuge und Infrastruktur. Diese Daten werden in Echtzeit ausgetauscht, während Daten aus anderen Quellen empfangen werden. Dies erfordert leistungsstarke und optimierte Algorithmen für die Verarbeitung großer Datenmengen, was große Mengen an Rechenleistung, Datenverarbeitung, Echtzeitbetrieb und ein hohes Maß an Sicherheit voraussetzt.
Call-Ziele
Die meisten bestehenden KI-Rechenaufgaben für automatisierte Fahrzeuganwendungen beruhen auf Allzweck-Hardware, die in Bezug auf Stromverbrauch, Geschwindigkeit, Genauigkeit, Skalierbarkeit, Speicherplatz, Größe und Kosten Einschränkungen aufweist. Hardware-Fortschritte, die durch Initiativen wie die Chips-JU-Aufrufe vorangetrieben werden, müssen durch erhebliche Anstrengungen zur Optimierung von KI-Algorithmen für CCAM-Funktionen ergänzt werden, um deren effiziente Leistung auf Edge-spezifischer Hardware sicherzustellen.
Um CCAM-Lösungen in künftige Schritte, z. B. in Richtung des Software-definierten Fahrzeugs, einzubeziehen, ist dieser duale Ansatz für KI-Fortschritte und Hardware-Fortschritte unerlässlich. Komplementaritäten mit Projekten, die im Rahmen des Clusters 4 "Digital Industry and Space" von Horizon Europe gefördert werden, sollten gegebenenfalls ebenfalls in Betracht gezogen werden, insbesondere bei der Übertragung von sektorunabhängigen Innovationen auf die Besonderheiten von CCAM-Anwendungen. Anforderungen an die Optimierung von KI-Algorithmen, die Latenzzeit, die Verfügbarkeit von Energie an Bord, Lösungen zur Gewinnung unverfälschter Datensätze für das KI-Training, die Kapazität der elektronischen Steuereinheit (ECU) und an potenziell sicherheitskritische Szenarien sollten berücksichtigt werden, um die rechtzeitige Auslösung von Maßnahmen und in einer späteren Phase das vorausschauende Fahren zu gewährleisten. Die Lösungen sollten so weit wie möglich Bausteine, Schnittstellen und Werkzeuge aus Projekten der Initiative Software-Defined Vehicle of the Future (SDVoF) nutzen.
Edge-AI beinhaltet den Einsatz von KI-Algorithmen auf Edge-Computing-Geräten, d. h. auf Hardwaresystemen, die in der Nähe der Datenquelle, in der sie arbeiten, eingeschränkt sind. Dies geschieht, ohne dass für die Berechnungen auf entfernte Ressourcen zurückgegriffen werden muss. Auf diese Weise lassen sich Erkenntnisse, Antworten und das Auslösen von Maßnahmen in Echtzeit gewinnen, und das bei geringeren Kosten, da die Rechenleistung in der Nähe der Anwendung genutzt wird, was die Netzwerkkosten erheblich senkt. Die Kombination von KI mit Edge-AI kann stabile Lösungen ermöglichen, die die gesamte Aktivitätskette von der Erfassung, Wahrnehmung und Entscheidungsfindung bis hin zur Auslösung fortschrittlicher CCAM-Lösungen umfassen, wodurch Geschwindigkeit und Belastbarkeit gewonnen werden, die in sicherheitskritischen Situationen von entscheidender Bedeutung sind.
Um diese Herausforderungen erfolgreich zu bewältigen, müssen die vorgeschlagenen Maßnahmen alle folgenden Aspekte berücksichtigen:
- Für die nächsten großen Fortschritte bei KI-Anwendungen in CCAM-Lösungen müssen umfangreiche KI-Anwendungen in begrenzter Hardware untergebracht werden, damit diese für den Zweck geeignet ist. Edge-AI-Geräte verfügen häufig über begrenzte Rechenressourcen, was den Einsatz großer und komplexer KI-Modelle erschwert. Daher ist es wichtig, Ansätze und Bausteine für CCAM-Lösungen zu entwickeln und umzugestalten, die auf Edge-Hardware ausgeführt werden können. Die Anwendungsfälle für die Ansätze und Bausteine sollten sich auf zeitkritische Anwendungen konzentrieren (z. B. die Kette von (kollektiver) Wahrnehmung, Entscheidungsfindung und Auslösung von Funktionalitäten) und können mit den Aktivitäten und Ergebnissen der Projekte AI4CCAM und AIthena verknüpft werden.
- Entwicklung optimierter Edge-AI-Algorithmen und Demonstration ihrer Anwendbarkeit und Skalierbarkeit unter Verwendung realer CCAM-Szenarien, z. B. in den aus Projekten wie SYNERGIES resultierenden Datenbanken. Der Entwicklungs- und Demonstrationsanwendungsfall sollte die Wahrnehmung und das Verstehen von Objekten im Fahrzeug umfassen, wie z. B. Objekterkennung, Segmentierung, Verfolgung der Straßenoberfläche, Erkennung von Schildern und Signalen usw. Die Entscheidungsfindung und die Auslösung von Gegenmaßnahmen müssen Teil der Handlungskette sein. Die Ansätze für diese Bausteine und Grundlagentechnologien sollten eine schnelle Übernahme in benachbarte oder nachfolgende Projekte ermöglichen;
- Optimierung der Modelle für den Randeinsatz. Dies beinhaltet die Anpassung der Größe und Komplexität der Modelle, damit sie auf den entsprechenden Edge-Geräten ausgeführt werden können, und beinhaltet Trainings- und Verifizierungsansätze. Techniken wie Modellquantisierung, Pruning und Wissensdestillation können eingesetzt werden, um die Größe von KI-Modellen ohne signifikante Leistungseinbußen zu reduzieren. Darüber hinaus können Over-the-Air-Updates (OTA) verwendet werden, um Modelle in einer Flotte von Geräten effizient zu verwalten und zu aktualisieren;
- Entwicklung von Werkzeugen und Ansätzen für die Überwachung von Edge-AI-Modellen, um sicherzustellen, dass Edge-AI-Systeme weiterhin wie erwartet funktionieren und gegen Ausfälle oder Angriffe resistent sind, sowie Überwachung der Modellergebnisse, um zu gewährleisten, dass sie auch bei sich ändernden realen Bedingungen und Datensätzen korrekt sind.
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Erwartete Effekte und Auswirkungen
Die Forschungsarbeiten erfordern eine angemessene Berücksichtigung der Cybersicherheit, der Konnektivität und der Vorschriften zum Schutz personenbezogener und nicht personenbezogener Daten, einschließlich der Einhaltung der Datenschutz-Grundverordnung, und stellen sicher, dass das Geschlecht und andere soziale Kategorien (wie z. B. Behinderung, Alter, sozioökonomischer Status, ethnische oder rassische Herkunft, sexuelle Ausrichtung usw.) und deren Überschneidungen gegebenenfalls gebührend berücksichtigt werden, sowie erklärbare KI zur Stärkung des Vertrauens und der Einhaltung von Vorschriften, einschließlich der Anpassung an das KI-Gesetz.
Um die erwarteten Ergebnisse zu erzielen, wird die internationale Zusammenarbeit insbesondere mit Japan und den Vereinigten Staaten, aber auch mit anderen relevanten strategischen Partnern in Drittländern gefördert. Eine solche Zusammenarbeit sollte Synergien bei KI-Konzepten für die Mobilität und für CCAM sowie deren Integration in die Fahrzeugarchitektur nutzen.
Mit diesem Thema wird die ko-programmierte Europäische Partnerschaft für "vernetzte, kooperative und automatisierte Mobilität" (CCAM) umgesetzt. Daher wird von Projekten, die aus diesem Thema hervorgehen, erwartet, dass sie der Europäischen Partnerschaft "Vernetzte, kooperative und automatisierte Mobilität" (CCAM) über die Ergebnisse berichten, um die Überwachung ihrer KPIs zu unterstützen.
Von Projekten zu diesem Thema wird erwartet, dass sie die gemeinsame europäische Bewertungsmethodik (EU-CEM) für CCAM anwenden.
Im Rahmen dieses Themas geförderte Projekte werden ermutigt, potenzielle Komplementaritäten mit den Aktivitäten des Referats "Nachhaltige, intelligente und sichere Mobilität" der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission zu untersuchen und gegebenenfalls eine formelle Zusammenarbeit einzugehen.
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Erwartete Ergebnisse
Es wird erwartet, dass die Projektergebnisse zu allen der folgenden erwarteten Ergebnisse beitragen:
- CCAM-Lösungen - in Hardware und Software - mit verringertem Stromverbrauch, Latenz und verbesserter Geschwindigkeit und Genauigkeit, als domänenspezifische Anpassungen von sektorunabhängigen Fortschritten in z. B. KI und/oder Cloud-Edge-IoT-Technologien;
- Verbesserte Sicherheitsniveaus, (Cyber-)Sicherheit, Datenschutz und ethische Standards von datengesteuerten CCAM-Funktionen durch den Einsatz von z. B. Edge-AI-Anwendungen für CCAM;
- Ansätze für ausgewogene Verteilungen von KI-Berechnungen zur Erweiterung von Anwendungsfällen (z. B. kollektive Wahrnehmung, Entscheidungsfindung und Betätigung) für vernetzte, kooperative und automatisierte Fahranwendungen (unter Verwendung einer ausgewogenen Mischung aus Edge-basierten Lösungen, Cloud-fähigen Lösungen und fahrzeugzentralen Lösungen), wobei Geschwindigkeit und Latenz, Energieverbrauch, Kosten, Anforderungen an die gemeinsame Nutzung und Speicherung von Daten sowie die Verfügbarkeit ausgeglichen werden;
- Validierte Ansätze zur Einbeziehung von Edge-AI-Lösungen in die Handlungskette von der Wahrnehmung und Entscheidungsfindung bis zur Aktivierung fortgeschrittener CCAM-Funktionen - sowohl fahrzeug- als auch infrastrukturseitig - für systemische Anwendungen wie Verkehrsmanagement und Fernsteuerung sowie Werkzeuge und Ansätze für das Training solcher Funktionen, die optimierte und verifizierte Edge-AI-Modelle erfordern.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kanada (Canada), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Neuseeland (Aotearoa), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, EU-Einrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragstellende ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Länder - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, können an den Maßnahmen teilnehmen, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig von ihrem Sitz, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen), kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte ausüben und Verpflichtungen eingehen kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
weitere Förderkriterien
Sonderfälle:
- Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind und sich an der Maßnahme mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten beteiligen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen, und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die in den besonderen Bedingungen der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen genannten Bedingungen für assoziierte Partner erfüllt sind.
- Einrichtungen, die nach nationalem Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter*innen in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen (EU-Einrichtungen), einschließlich dezentraler Agenturen, können dem Konsortium angehören, sofern in ihrem Gründungsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Internationale europäische Forschungseinrichtungen sind förderfähig. Internationale Organisationen mit Sitz in einem Mitgliedstaat oder einem assoziierten Land sind förderfähig für "Ausbildungs- und Mobilitätsmaßnahmen" oder wenn dies in den spezifischen Bedingungen der Aufforderung/des Themas vorgesehen ist. Andere internationale Organisationen sind nicht förderfähig, es sei denn, dies ist in den spezifischen Bedingungen der Aufforderung/des Themas vorgesehen oder ihre Beteiligung wird von der Bewilligungsbehörde als wesentlich für die Durchführung der Maßnahme angesehen.
- Gemeinsame Forschungsstelle (GFS) - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragstellenden in ihren Vorschlägen den möglichen Beitrag der GFS erwähnen, die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragstellenden geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenverbände - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
- Restriktive Maßnahmen der EU - Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen der EU gemäß Artikel 29 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) und Artikel 215 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU (AEUV) sowie Artikel 75 AEUV unterliegen, können in keiner Eigenschaft teilnehmen, auch nicht als Begünstigte, verbundene Einrichtungen, assoziierte Partner, Dritte, die Sachleistungen erbringen, Unterauftragnehmer*innen oder Empfänger*innen finanzieller Unterstützung für Dritte (falls vorhanden).
- Juristische Personen mit Sitz in Russland, Belarus oder in nicht von der Regierung kontrollierten Gebieten der Ukraine - In Anbetracht der illegalen Invasion der Ukraine durch Russland und der Beteiligung von Belarus gibt es derzeit keinen geeigneten Rahmen für die Durchführung der in diesem Programm vorgesehenen Maßnahmen mit juristischen Personen mit Sitz in Russland, Belarus oder in nicht von der Regierung kontrollierten Gebieten der Ukraine. Selbst wenn solche Einrichtungen nicht den restriktiven Maßnahmen der EU unterliegen, können sie daher nicht in irgendeiner Eigenschaft teilnehmen. Dies gilt auch für die Teilnahme als Begünstigte, verbundene Unternehmen, assoziierte Partner, Dritte, die Sachleistungen erbringen, Unterauftragnehmer*innen oder Empfänger*innen von finanzieller Unterstützung für Dritte (falls vorhanden). Ausnahmen können in begründeten Fällen von Fall zu Fall gewährt werden.
Was speziell die an Russland gerichteten Maßnahmen betrifft, so sind nach der Annahme der Verordnung (EU) Nr. 2024/1745 des Rates vom 24. Juni 2024 (zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates vom 31. Juli 2014) über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, juristische Personen, die außerhalb Russlands ansässig sind, deren Eigentumsrechte jedoch zu mehr als 50 % direkt oder indirekt einer juristischen Person, Organisation oder Einrichtung mit Sitz in Russland gehören, ebenfalls von der Teilnahme in jeglicher Eigenschaft ausgeschlossen. - Maßnahmen zum Schutz des Unionshaushalts vor Verstößen gegen die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit in Ungarn - Gemäß dem Durchführungsbeschluss (EU) 2022/2506 des Rates können ab dem 16. Dezember 2022 keine rechtlichen Verpflichtungen mit ungarischen Stiftungen von öffentlichem Interesse, die gemäß dem ungarischen Gesetz IX von 2021 gegründet wurden, oder mit den von ihnen unterhaltenen Einrichtungen eingegangen werden. Die betroffenen Einrichtungen können sich weiterhin an Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen beteiligen und als assoziierte Partner teilnehmen, ohne EU-Mittel zu erhalten, sofern die Bedingungen der Aufforderung dies zulassen. Solange die Maßnahmen des Rates jedoch nicht aufgehoben sind, können diese Einrichtungen nicht in einer geförderten Rolle teilnehmen (Begünstigte, verbundene Einrichtungen, Unterauftragnehmer*innen, Empfänger*in finanzieller Unterstützung für Dritte usw.) Bei Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen mit mehreren Begünstigten werden die Antragsteller aufgefordert, die betreffende Einrichtung in einer geförderten Rolle zu streichen oder zu ersetzen und/oder ihren Status in einen assoziierten Partner zu ändern. Die Aufgaben und das Budget können entsprechend umverteilt werden.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Die Anträge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Funders & Tenders Portal eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich Search Funding & Tenders ). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Für die Einreichung von Anträgen sind die im elektronischen Einreichungssystem bereitgestellten Formulare zu verwenden (nicht die auf der Themenseite verfügbaren Vorlagen, die nur zur Information dienen). Der Aufbau und die Präsentation müssen den Anweisungen in den Formularen entsprechen.
Die Anträge müssen vollständig sein und alle Teile und obligatorischen Anhänge und Belege enthalten.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie verbundene Einrichtungen), die zusammengefasste Kostenaufstellung für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Ein vollständiger Antrag (Teil B) darf höchstens 50 Seiten umfassen.
Die förderfähigen Kosten werden in Form eines Pauschalbetrags gemäß dem Beschluss vom 7. Juli 2021 zur Genehmigung der Verwendung von Pauschalbeträgen im Rahmen des Programms Horizont Europa - dem Rahmenprogramm für Forschung und Innovation (2021-2027) - und in Maßnahmen im Rahmen des Forschungs- und Ausbildungsprogramms der Europäischen Atomgemeinschaft (2021-2025) festgelegt. Es ist obligatorisch, eine detaillierte Budgettabelle unter Verwendung der im Einreichungssystem verfügbaren Vorlage einzureichen.
Es wird erwartet, dass die Aktivitäten bis zum Ende des Projekts TRL 5 erreichen. Die Aktivitäten können bei jedem TRL beginnen.
Call-Dokumente
Horizon Europe Work Programme 2025 Cluster 5 - Climate, Energy and MobilityHorizon Europe Work Programme 2025 Cluster 5 - Climate, Energy and Mobility(2548kB)
Kontakt
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