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Call-Eckdaten
Vorhersage und Vermeidung von Verkehrsunfällen auf der Grundlage von Künstlicher Intelligenz (KI) und Big Data
Förderprogramm
Horizont Europe: Cluster 5 - Klima, Energie und Mobilität
Call Nummer
HORIZON-CL5-2026-01-D6-14
Termine
Öffnung
16.09.2025
Deadline
20.01.2026 17:00
Förderquote
100%
Budget des Calls
€ 10.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 5.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Einer der Grundsätze des Konzepts des sicheren Systems besteht darin, von einem hauptsächlich reaktiven zu einem proaktiven Management der Straßenverkehrssicherheit überzugehen, d. h. den Bedarf an Maßnahmen nicht in erster Linie aus Unfalluntersuchungen abzuleiten, sondern einzugreifen, bevor es zu schweren Unfällen kommt. Die allgegenwärtige Erfassung immer größerer Datenmengen und deren Verarbeitung im digitalen Verkehrssystem unterstützen diesen Gedanken und liefern wertvolle Informationen über Verkehrssituationen und -ereignisse.
Call-Ziele
Potenzielle Datenquellen sind unter anderem: Smartphones, Wearables, vernetzte Fahrzeuge, Drohnen, straßenseitige Sensoren (z. B. Kamera, Radar) usw. Fortschritte bei der Rechenleistung, der Genauigkeit von Ortungsdiensten und der Videoanalyse sind weitere Voraussetzungen für die Verarbeitung und Analyse solcher Daten, um sicherheitskritische Situationen oder Konflikte auf der Grundlage von Ersatz-Sicherheitsmetriken zu erkennen.
Was die Modellierung von Unfallvorhersagen betrifft, so hat die künstliche Intelligenz das Potenzial, das zugrunde liegende Risiko und die komplexen Beziehungen zwischen großen und unterschiedlichen Datensätzen zu ermitteln, was wiederum zur Identifizierung von Faktoren führen könnte, die zu einem Unfall beitragen, und deren Zusammenhänge. Die Identifizierung dieser Risikofaktoren könnte dann die Vorhersage sicherheitskritischer Situationen mit quantifizierbarem Risikoniveau ermöglichen und die proaktive Umsetzung von Maßnahmen zur Unfallvermeidung anleiten, wie sie unter anderem vom Internationalen Verkehrsforum der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) vorgeschlagen wurden. Im Idealfall wären die Maßnahmen in Echtzeit durchführbar und würden die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer*innen erhöhen.
Die Vorschläge sollten alle folgenden Aspekte berücksichtigen:
- Entwicklung eines durch künstliche Intelligenz (KI) gestützten digitalen Zwillings von Verkehr und Infrastruktur. Dieser würde historische, aktuelle und prognostizierte Daten, einschließlich Crowdsourcing- und Infrastruktursensoren, Infrastrukturtopologie und -zustand sowie Umweltdaten (z. B. lokales Wetter und Sicht) und Straßen- und Verkehrsbedingungen integrieren. Ein solcher digitaler Zwilling kann es ermöglichen, sowohl die Sicherheit als auch den Verkehrsfluss zu überwachen und präventiv zu optimieren, wobei auch Fragen der Überlastung und der Belastbarkeit berücksichtigt werden. Dabei könnten Ergebnisse aus bestehenden Projekten wie OMICRON berücksichtigt werden. In den Vorschlägen sollte auch die Möglichkeit und der Nutzen anderer Datentypen untersucht werden, z. B. soziodemografische und wirtschaftliche Daten, Daten über das Fahrverhalten, Daten von Sicherheitskameras und andere, die von Dritten bereitgestellt werden könnten (Tourismus, geplante Veranstaltungen, Nachfrage usw.);
- Detaillierte Analyse der technischen Herausforderungen im Zusammenhang mit der Erfassung und Nutzung angemessener und zuverlässiger Big Data von mehreren Sensoren im Straßenverkehrssystem sowie des Prozesses der Kombination dieser Datensätze in einer Weise, die für eine proaktive Analyse der Straßenverkehrssicherheit sinnvoll ist;
- Entwicklung von Methoden und Instrumenten zur Vorhersage sicherheitskritischer Verkehrssituationen mit quantifizierbaren Risikostufen auf der Grundlage von Echtzeit- und historischen Daten;
- Berücksichtigung von Verzerrungen in den Datensätzen und Gewährleistung, dass die entwickelten KI-basierten Modelle oder Algorithmen frei von Verzerrungen sind, so dass die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer*innen auf faire, nicht diskriminierende Weise effektiv verbessert wird;
- Auch die nichttechnischen Herausforderungen, die mit diesem Ansatz verbunden sind, und die Notwendigkeit, große Datenmengen zu sammeln und zu teilen, die zur Identifizierung und Quantifizierung von Risikofaktoren im Zusammenhang mit der Straßenverkehrssicherheit verwendet werden können, sollten eingehend analysiert werden. Es sollten ethische, rechtliche und wirtschaftliche Fragen berücksichtigt und Konzepte entwickelt werden, um diese Herausforderungen in Bezug auf den Schutz der Privatsphäre, Fragen des Dateneigentums, organisatorische Hindernisse usw. zu überwinden;
- Analyse, welche Gegenmaßnahmen in Echtzeit ergriffen werden können, um das unmittelbare Risikoniveau für alle Verkehrsteilnehmer*innen ergänzend zu den bestehenden Diensten intelligenter Verkehrssysteme (IVS) zu senken;
- Demonstration der Durchführbarkeit solcher Risikovorhersagen und gezielter Eingriffe;
- Erzielung eines Konsenses zwischen den einschlägigen Akteuren über mögliche Routen für die Einführung in Abstimmung mit anderen IVS-Diensten.
Besondere Aufmerksamkeit sollte der Festlegung von Interoperabilitätsstandards für die gemeinsame Nutzung von Daten gewidmet werden, und zwar durch die Umsetzung der FAIR-Grundsätze (Findable, Accessible, Interoperable and Reusable) und die Nutzung bereits eingeführter Praktiken, insbesondere derjenigen in den einschlägigen gemeinsamen europäischen Datenräumen.
Es sollten auch Möglichkeiten zur Nutzung wertvoller ergänzender Daten, z. B. Metadaten aus Unfalldatenbanken, sowie Verbindungen zu Initiativen für europäische Datenräume untersucht werden.
Es wird erwartet, dass die Forschungsarbeiten Empfehlungen für Aktualisierungen der einschlägigen Normen und rechtlichen Rahmenwerke entwickeln. Eine internationale Zusammenarbeit wird empfohlen, insbesondere mit Projekten oder Partnern aus den USA, Japan, Singapur und Australien. Kenntnisse und Erfahrungen aus anderen Bereichen, in denen ähnliche Ansätze in viel kontrollierteren Umgebungen verfolgt werden, sollten genutzt werden.
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Erwartete Ergebnisse
Es wird erwartet, dass die Projektergebnisse zu allen folgenden Ergebnissen beitragen werden:
- Die Kenntnis von Risikostellen im Straßennetz wird verfügbar, bevor es zu Unfällen kommt, so dass die Straßenverkehrsbehörden proaktiv geeignete Gegenmaßnahmen ergreifen können;
- Vorausschauende Identifizierung von sicherheitskritischen Situationen auf der Grundlage von Daten aus verschiedenen Quellen, die ein Eingreifen in Echtzeit zur Vermeidung von Unfällen ermöglichen;
- Bestimmung der optimalen Stichprobengröße, um eine zuverlässige Vorhersage des Unfallgeschehens in Echtzeit zu ermöglichen;
- Verbesserte Überwachung des Verkehrsflusses und Einbeziehung von Verkehrsflussschwankungen und -mustern in die Unfallvorhersage in Echtzeit, was auch zu einem wirksameren Verkehrsmanagement führen wird, indem unerwartete oder störende Ereignisse vorhergesehen werden.
Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kanada (Canada), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Neuseeland (Aotearoa), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, EU-Einrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragstellende ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Länder - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, können an den Maßnahmen teilnehmen, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig von ihrem Sitz, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen), kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte ausüben und Verpflichtungen eingehen kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
weitere Förderkriterien
Sonderfälle:
- Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind und sich an der Maßnahme mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten beteiligen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen, und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die in den besonderen Bedingungen der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen genannten Bedingungen für assoziierte Partner erfüllt sind.
- Einrichtungen, die nach nationalem Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter*innen in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen (EU-Einrichtungen), einschließlich dezentraler Agenturen, können dem Konsortium angehören, sofern in ihrem Gründungsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Internationale europäische Forschungseinrichtungen sind förderfähig. Internationale Organisationen mit Sitz in einem Mitgliedstaat oder einem assoziierten Land sind förderfähig für "Ausbildungs- und Mobilitätsmaßnahmen" oder wenn dies in den spezifischen Bedingungen der Aufforderung/des Themas vorgesehen ist. Andere internationale Organisationen sind nicht förderfähig, es sei denn, dies ist in den spezifischen Bedingungen der Aufforderung/des Themas vorgesehen oder ihre Beteiligung wird von der Bewilligungsbehörde als wesentlich für die Durchführung der Maßnahme angesehen.
- Gemeinsame Forschungsstelle (GFS) - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragstellenden in ihren Vorschlägen den möglichen Beitrag der GFS erwähnen, die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragstellenden geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenverbände - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
- Restriktive Maßnahmen der EU - Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen der EU gemäß Artikel 29 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) und Artikel 215 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU (AEUV) sowie Artikel 75 AEUV unterliegen, können in keiner Eigenschaft teilnehmen, auch nicht als Begünstigte, verbundene Einrichtungen, assoziierte Partner, Dritte, die Sachleistungen erbringen, Unterauftragnehmer*innen oder Empfänger*innen finanzieller Unterstützung für Dritte (falls vorhanden).
- Juristische Personen mit Sitz in Russland, Belarus oder in nicht von der Regierung kontrollierten Gebieten der Ukraine - In Anbetracht der illegalen Invasion der Ukraine durch Russland und der Beteiligung von Belarus gibt es derzeit keinen geeigneten Rahmen für die Durchführung der in diesem Programm vorgesehenen Maßnahmen mit juristischen Personen mit Sitz in Russland, Belarus oder in nicht von der Regierung kontrollierten Gebieten der Ukraine. Selbst wenn solche Einrichtungen nicht den restriktiven Maßnahmen der EU unterliegen, können sie daher nicht in irgendeiner Eigenschaft teilnehmen. Dies gilt auch für die Teilnahme als Begünstigte, verbundene Unternehmen, assoziierte Partner, Dritte, die Sachleistungen erbringen, Unterauftragnehmer*innen oder Empfänger*innen von finanzieller Unterstützung für Dritte (falls vorhanden). Ausnahmen können in begründeten Fällen von Fall zu Fall gewährt werden.
Was speziell die an Russland gerichteten Maßnahmen betrifft, so sind nach der Annahme der Verordnung (EU) Nr. 2024/1745 des Rates vom 24. Juni 2024 (zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates vom 31. Juli 2014) über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, juristische Personen, die außerhalb Russlands ansässig sind, deren Eigentumsrechte jedoch zu mehr als 50 % direkt oder indirekt einer juristischen Person, Organisation oder Einrichtung mit Sitz in Russland gehören, ebenfalls von der Teilnahme in jeglicher Eigenschaft ausgeschlossen. - Maßnahmen zum Schutz des Unionshaushalts vor Verstößen gegen die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit in Ungarn - Gemäß dem Durchführungsbeschluss (EU) 2022/2506 des Rates können ab dem 16. Dezember 2022 keine rechtlichen Verpflichtungen mit ungarischen Stiftungen von öffentlichem Interesse, die gemäß dem ungarischen Gesetz IX von 2021 gegründet wurden, oder mit den von ihnen unterhaltenen Einrichtungen eingegangen werden. Die betroffenen Einrichtungen können sich weiterhin an Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen beteiligen und als assoziierte Partner teilnehmen, ohne EU-Mittel zu erhalten, sofern die Bedingungen der Aufforderung dies zulassen. Solange die Maßnahmen des Rates jedoch nicht aufgehoben sind, können diese Einrichtungen nicht in einer geförderten Rolle teilnehmen (Begünstigte, verbundene Einrichtungen, Unterauftragnehmer*innen, Empfänger*in finanzieller Unterstützung für Dritte usw.) Bei Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen mit mehreren Begünstigten werden die Antragsteller aufgefordert, die betreffende Einrichtung in einer geförderten Rolle zu streichen oder zu ersetzen und/oder ihren Status in einen assoziierten Partner zu ändern. Die Aufgaben und das Budget können entsprechend umverteilt werden.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Die Anträge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Funders & Tenders Portal eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich Search Funding & Tenders ). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Für die Einreichung von Anträgen sind die im elektronischen Einreichungssystem bereitgestellten Formulare zu verwenden (nicht die auf der Themenseite verfügbaren Vorlagen, die nur zur Information dienen). Der Aufbau und die Präsentation müssen den Anweisungen in den Formularen entsprechen.
Die Anträge müssen vollständig sein und alle Teile und obligatorischen Anhänge und Belege enthalten.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie verbundene Einrichtungen), die zusammengefasste Kostenaufstellung für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Ein vollständiger Antrag (Teil B) darf höchstens 50 Seiten umfassen.
Die förderfähigen Kosten werden in Form eines Pauschalbetrags gemäß dem Beschluss vom 7. Juli 2021 zur Genehmigung der Verwendung von Pauschalbeträgen im Rahmen des Programms Horizont Europa - dem Rahmenprogramm für Forschung und Innovation (2021-2027) - und in Maßnahmen im Rahmen des Forschungs- und Ausbildungsprogramms der Europäischen Atomgemeinschaft (2021-2025) festgelegt. Es ist obligatorisch, eine detaillierte Budgettabelle unter Verwendung der im Einreichungssystem verfügbaren Vorlage einzureichen.
Es wird erwartet, dass die Aktivitäten bis zum Ende des Projekts TRL 5-6 erreichen. Die Aktivitäten können bei jedem TRL beginnen.
Call-Dokumente
Horizon Europe Work Programme 2025 Cluster 5 - Climate, Energy and MobilityHorizon Europe Work Programme 2025 Cluster 5 - Climate, Energy and Mobility(2548kB)
Kontakt
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