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Call-Eckdaten
Innovative Instrumente und Dienstleistungen zur Verwaltung und Stärkung von Energiegemeinschaften
Förderprogramm
Horizont Europe: Cluster 5 - Klima, Energie und Mobilität
Call Nummer
HORIZON-CL5-2026-02-D3-20
Termine
Öffnung
16.09.2025
Deadline
17.02.2026 17:00
Förderquote
70%
Budget des Calls
€ 20.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 10.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Das Projekt sollte von der direkten Beteiligung von Energiegemeinschaften, Herstellern intelligenter Geräte, Herstellern von Haushaltsgeräten, Entwicklern von Energiemanagementsystemen für Haushalte und Gebäude, Verteilernetzbetreibern (DSO) und Aggregatoren profitieren.
Call-Ziele
Das Projekt soll:
- Entwicklung innovativer und quelloffener Werkzeuge für die Verwaltung gemeinsamer Energiegemeinschaftsanlagen (z. B. Energiespeicher) und die Optimierung der Verwaltung von Energiegemeinschaften (z. B. Auswahl und Wechsel von Aggregatoren, Vorbereitung und Handel mit intelligenten Verträgen, Peer-to-Peer- und Energie-Sharing, Eigenverbrauch);
- Entwicklung von Open-Source-Tools für Prognosen, Vorhersagen und fortgeschrittene Datenanalysen unter Verwendung von KI-Tools und tiefgreifenden Datenanalysen für Kund*innen und Prosumer zur autonomen Optimierung von Verbrauch, Erzeugung, Speicherung, intelligenten Geräten und Elektrofahrzeugen sowohl auf Haushaltsebene als auch auf Ebene der Energiegemeinschaft;
- Erweiterung der SCADA- und Umspannwerkssysteme der DSO für die autonome Steuerung der Netzanlagen und nahtlose Integration dieser Systeme mit Haus- und Gebäude-Energiemanagementsystemen für die direkte und schnelle Steuerung und Datenerfassung zur Umsetzung lokaler (Verteilungs-)Netzdienstleistungen (Abschwächung von Engpässen, Neukonfiguration des Netzes, Wiederherstellung der Versorgung, Wartung und Verbesserung der Energiequalität), Echtzeitbewertung und Monetarisierung der Nutzung von Netzressourcen;
- Integration der drei oben genannten Elemente als Grundlage für die Einrichtung einer Plattform für die Zusammenarbeit zwischen einzelnen Kund*innen oder Prosumern, ganzen Energiegemeinschaften, großräumigen Aggregatoren und DSOs zur Bereitstellung, zum Erwerb und zur Abrechnung von systemorientierten Energiedienstleistungen (systemweiter Ausgleich, Unterstützung der Frequenzregelung). Die Kooperationsplattform sollte auf einer Plug-and-Play-Integration der Komponenten des Ökosystems der Energiegemeinschaft (Hardware und Software) beruhen, wobei die einschlägigen Kommunikationsstandards und Datenmodelle verwendet und erweitert werden. Der Integrationsmechanismus sollte in die Kernsysteme eingebettet sein, die von Kund*innen/Verbraucher*innen, DSO (und TSO), Aggregatoren und Marktbetreibern genutzt werden, und vollständig auf SGAM abgestimmt sein;
- Entwicklung maßgeschneiderter Sicherheitslösungen für private und öffentliche Kommunikationsnetze, die von IoT-Apps und -Geräten (intelligenten Geräten) bei allen Energieträgern genutzt werden;
- Sicherstellung des Follow-up und der Umsetzung der politischen Maßnahmen der EU, u. a. durch die Durchführung von Qualitätsbewertungen und die Einführung nationaler Ziele für die Gemeinschaftsenergie;
- Förderung von institutionellen Verbündeten auf lokaler und regionaler Ebene;
- Zugang zu digitalen Planungsinstrumenten und Kapazitäten für deren Nutzung bereitstellen;
- Ermittlung der Hindernisse für Netzbetreiber (z. B. rechtlicher, wirtschaftlicher, regulatorischer Art usw.), die intelligente Verbrauchsoptionen für ihre Kund*innen einführen wollen.
Vorzugsweise werden semantisch interoperable Interaktionen, wie sie durch die ETSI SAREF Ontologien ermöglicht werden, verwendet. Darüber hinaus sollte sich das Projekt an der IEC TR 63097 Smart Grid Roadmap orientieren, und die entwickelten Lösungen sollten gegebenenfalls für eine serienmäßige Integration unter Verwendung gemeinsamer Kommunikations- und Datenstandards offen sein.
Um die Artikel 33, 36 und 54 der Richtlinie (EU) 2019/944 einzuhalten, sollten die an diesem Projekt beteiligten ÜNB oder VNB keine Energiespeicher oder Ladestationen für Elektrofahrzeuge besitzen, entwickeln, verwalten oder betreiben. Darüber hinaus sollte die Rolle des Verteilernetzbetreibers bei der Erleichterung des Peer-to-Peer-Handels unbeschadet der Regeln in Artikel 35 der Richtlinie (EU) 2019/944 erfolgen.
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Erwartete Effekte und Auswirkungen
Die entwickelten Lösungen müssen in mindestens drei Energiegemeinschaften aus verschiedenen europäischen Ländern getestet werden, vorzugsweise in Regionen mit unterschiedlichen sozioökonomischen Entwicklungskontexten und unterschiedlichen Ressourcenverfügbarkeiten. Technische und soziale Merkmale sollten im Rahmen des Projekts genutzt werden, um die Glaubwürdigkeit der entwickelten Lösungen zu überprüfen. Die Demonstrationsstandorte sollten komplexe und technologisch fortgeschrittene Energiegemeinschaften umfassen, die jeweils in der Reichweite benachbarter sekundärer Umspannwerke liegen, die eine Vielzahl von Kund*innen/Verbraucher*innen mit einer nahezu autarken lokalen Energieerzeugung, einer Reihe von Energievektoren, einem erheblichen Anteil an Speichermöglichkeiten und einer flexiblen Topologie versorgen, die bereits verfügbar ist oder als integraler Bestandteil des Projekts erreicht werden soll. Das sekundäre Umspannwerk sollte bereits mit fortschrittlichen Überwachungs- und Steuerungssystemen ausgestattet sein.
Um das Replikationspotenzial der eingesetzten Lösungen zu erhöhen, werden die drei Energiegemeinschaften aufgefordert, eng mit ähnlichen Energiegemeinschaften zusammenzuarbeiten.
Von den ausgewählten Projekten wird erwartet, dass sie zur BRIDGE-Initiative beitragen und sich aktiv an deren Aktivitäten beteiligen. Zusätzliche Beiträge zur "Allianz für die Innovation im Bereich des Internets der Dinge" (AIOTI) und zu anderen einschlägigen Aktivitäten (z. B. Cluster digitaler Projekte und Koordinierungsmaßnahmen) können gegebenenfalls in Betracht gezogen werden.
Dieses Thema erfordert insbesondere einen wirksamen Beitrag der SSH-Disziplinen und die Einbeziehung von SSH-Expert*innen und -Einrichtungen sowie von einschlägigem SSH-Fachwissen, um sinnvolle und signifikante Effekte zu erzielen, die die gesellschaftlichen Auswirkungen der entsprechenden Forschungstätigkeiten verstärken.
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Erwartete Ergebnisse
Von den Projektergebnissen wird erwartet, dass sie zu allen der folgenden erwarteten Ergebnisse beitragen:
- Effiziente Integration von Haus- und Gebäudeanlagen auf der Grundlage gemeinsamer Internet of Things (IoT)-Kommunikationsstandards für Smart Homes und unter Verwendung von SGAM-Architektur und Datenmodellen (z. B. IEC CIM) für Last, Erzeugung und Speichergeräte;
- Erleichterung des lokalen Energiehandels und verteilter netzorientierter Dienstleistungen unter Verwendung von Mikromärkten und Transaktionen (z. B. Peer-to-Peer) und Verbesserung der Marktbeteiligung der Bürger;
- Verbesserung der Integration von Energiegemeinschaften in die europäischen Energienetze und Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien und der Nutzung von Flexibilität durch Bereitstellung transparenter und effizienter marktbasierter Kostenteilungsmechanismen;
- Erhöhung der Sicherheit des Datenaustauschs für Prosumer- und Kundenressourcen sowie für unabhängige (kommerzielle) Anlagenbetreiber*innen;
- Steigerung der Synergien durch einen sektorübergreifenden Ansatz (z. B. Strom, Gas, Mobilität, Heizung/Kühlung) auf der Ebene der Bürger*innen und/oder Energiegemeinschaften;
- Stärkung lokaler Regierungen und Vermittler*innen, Stärkung der allgemeinen kommunalen Energiepolitik in den EU-Mitgliedstaaten und Verbesserung der Zugänglichkeit von Instrumenten und der Nutzer*innenkapazitäten auf lokaler Ebene zur Förderung einer dezentralisierten Energiewende in Mitbesitz.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kanada (Canada), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Neuseeland (Aotearoa), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, EU-Einrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragstellende ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Länder - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, können an den Maßnahmen teilnehmen, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig von ihrem Sitz, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen), kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte ausüben und Verpflichtungen eingehen kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
weitere Förderkriterien
Sonderfälle:
- Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind und sich an der Maßnahme mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten beteiligen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen, und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die in den besonderen Bedingungen der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen genannten Bedingungen für assoziierte Partner erfüllt sind.
- Einrichtungen, die nach nationalem Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter*innen in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen (EU-Einrichtungen), einschließlich dezentraler Agenturen, können dem Konsortium angehören, sofern in ihrem Gründungsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Internationale europäische Forschungseinrichtungen sind förderfähig. Internationale Organisationen mit Sitz in einem Mitgliedstaat oder einem assoziierten Land sind förderfähig für "Ausbildungs- und Mobilitätsmaßnahmen" oder wenn dies in den spezifischen Bedingungen der Aufforderung/des Themas vorgesehen ist. Andere internationale Organisationen sind nicht förderfähig, es sei denn, dies ist in den spezifischen Bedingungen der Aufforderung/des Themas vorgesehen oder ihre Beteiligung wird von der Bewilligungsbehörde als wesentlich für die Durchführung der Maßnahme angesehen.
- Gemeinsame Forschungsstelle (GFS) - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragstellenden in ihren Vorschlägen den möglichen Beitrag der GFS erwähnen, die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragstellenden geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenverbände - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
- Restriktive Maßnahmen der EU - Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen der EU gemäß Artikel 29 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) und Artikel 215 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU (AEUV) sowie Artikel 75 AEUV unterliegen, können in keiner Eigenschaft teilnehmen, auch nicht als Begünstigte, verbundene Einrichtungen, assoziierte Partner, Dritte, die Sachleistungen erbringen, Unterauftragnehmer*innen oder Empfänger*innen finanzieller Unterstützung für Dritte (falls vorhanden).
- Juristische Personen mit Sitz in Russland, Belarus oder in nicht von der Regierung kontrollierten Gebieten der Ukraine - In Anbetracht der illegalen Invasion der Ukraine durch Russland und der Beteiligung von Belarus gibt es derzeit keinen geeigneten Rahmen für die Durchführung der in diesem Programm vorgesehenen Maßnahmen mit juristischen Personen mit Sitz in Russland, Belarus oder in nicht von der Regierung kontrollierten Gebieten der Ukraine. Selbst wenn solche Einrichtungen nicht den restriktiven Maßnahmen der EU unterliegen, können sie daher nicht in irgendeiner Eigenschaft teilnehmen. Dies gilt auch für die Teilnahme als Begünstigte, verbundene Unternehmen, assoziierte Partner, Dritte, die Sachleistungen erbringen, Unterauftragnehmer*innen oder Empfänger*innen von finanzieller Unterstützung für Dritte (falls vorhanden). Ausnahmen können in begründeten Fällen von Fall zu Fall gewährt werden.
Was speziell die an Russland gerichteten Maßnahmen betrifft, so sind nach der Annahme der Verordnung (EU) Nr. 2024/1745 des Rates vom 24. Juni 2024 (zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates vom 31. Juli 2014) über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, juristische Personen, die außerhalb Russlands ansässig sind, deren Eigentumsrechte jedoch zu mehr als 50 % direkt oder indirekt einer juristischen Person, Organisation oder Einrichtung mit Sitz in Russland gehören, ebenfalls von der Teilnahme in jeglicher Eigenschaft ausgeschlossen. - Maßnahmen zum Schutz des Unionshaushalts vor Verstößen gegen die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit in Ungarn - Gemäß dem Durchführungsbeschluss (EU) 2022/2506 des Rates können ab dem 16. Dezember 2022 keine rechtlichen Verpflichtungen mit ungarischen Stiftungen von öffentlichem Interesse, die gemäß dem ungarischen Gesetz IX von 2021 gegründet wurden, oder mit den von ihnen unterhaltenen Einrichtungen eingegangen werden. Die betroffenen Einrichtungen können sich weiterhin an Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen beteiligen und als assoziierte Partner teilnehmen, ohne EU-Mittel zu erhalten, sofern die Bedingungen der Aufforderung dies zulassen. Solange die Maßnahmen des Rates jedoch nicht aufgehoben sind, können diese Einrichtungen nicht in einer geförderten Rolle teilnehmen (Begünstigte, verbundene Einrichtungen, Unterauftragnehmer*innen, Empfänger*in finanzieller Unterstützung für Dritte usw.) Bei Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen mit mehreren Begünstigten werden die Antragsteller aufgefordert, die betreffende Einrichtung in einer geförderten Rolle zu streichen oder zu ersetzen und/oder ihren Status in einen assoziierten Partner zu ändern. Die Aufgaben und das Budget können entsprechend umverteilt werden.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Die Anträge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Funders & Tenders Portal eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich Search Funding & Tenders ). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Für die Einreichung von Anträgen sind die im elektronischen Einreichungssystem bereitgestellten Formulare zu verwenden (nicht die auf der Themenseite verfügbaren Vorlagen, die nur zur Information dienen). Der Aufbau und die Präsentation müssen den Anweisungen in den Formularen entsprechen.
Die Anträge müssen vollständig sein und alle Teile und obligatorischen Anhänge und Belege enthalten.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie verbundene Einrichtungen), die zusammengefasste Kostenaufstellung für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Ein vollständiger Antrag (Teil B) darf höchstens 45 Seiten umfassen.
Es wird erwartet, dass die Aktivitäten bis zum Ende des Projekts TRL 7-8 erreichen. Die Aktivitäten können bei jedem TRL beginnen.
Call-Dokumente
Horizon Europe Work Programme 2025 Cluster 5 - Climate, Energy and MobilityHorizon Europe Work Programme 2025 Cluster 5 - Climate, Energy and Mobility(2548kB)
Kontakt
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