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Call-Eckdaten
Pilotprojekte für Expertengemeinschaften zur Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen Industrie, Hochschulen und öffentlichem Sektor
Förderprogramm | Horizon Europe - Cluster 4 - Ziel 6: Eine menschenzentrierte und ethische Entwicklung von digitalen und industriellen Technologien | |
Call Nummer | HORIZON-CL4-2023-HUMAN-01-32 | |
Termine | Öffnung 08.12.2022 | Deadline 29.03.2023 17:00 |
Förderquote | 100% | |
Budget des Calls | € 2.000.000,00 | |
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt | ca. € 2.000.000,00 | |
Link zum Call | ec.europa.eu | |
Link zur Einreichung | ec.europa.eu |
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung | Im Rahmen dieser Aktion werden Pilotprojekte mit Experten durchgeführt, um den Wissensaustausch und die gemeinsame Schaffung von Wissen zwischen Industrie, Hochschulen und dem öffentlichen Sektor zu fördern und Angebot und Nachfrage nach Innovationen in Einklang zu bringen. |
Call-Ziele | Es besteht ein eindeutiger Bedarf, die Interaktionen zwischen Industrie und Hochschulen in Europa zu verbessern und die Valorisierung von Wissen in Innovationsökosystemen zu steigern. Die Rolle von Vermittlern, z. B. von Industrieclustern, Wissenschafts- und Innovationsparks, die eine Plattform für die Zusammenarbeit bieten und die gemeinsame Schaffung von Wissen erleichtern können, ist in diesem Zusammenhang von Bedeutung. Methoden zur Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen Industrie und Hochschulen durch die Unterstützung von Experten bieten den Hochschulen die Möglichkeit, den Innovationsbedarf der Industrie, der Wirtschaft und des öffentlichen Sektors besser zu decken. Der vielfältige Pool von F&I-Talenten an den Hochschulen in ganz Europa stellt eine enorme Kreativitätsquelle dar, die für die Innovation voll genutzt werden sollte. Diese Aktion wird Fachleute für die Zusammenarbeit zwischen Industrie, Hochschulen und öffentlichem Sektor miteinander verbinden, Expertengemeinschaften für die Zusammenarbeit zwischen Industrie und Hochschulen aufbauen und bewährte Verfahren und Know-how für eine bedarfsorientierte Zusammenarbeit zwischen Industrie und Hochschulen in ganz Europa verbreiten. Dazu gehört auch die Ausbildung eines größeren Kreises von Fachleuten, die in Hochschuleinrichtungen in ganz Europa tätig sind. Diese Aktion sollte geeignete sozial- und geisteswissenschaftliche Disziplinen mit geeigneten Experten und/oder Partnern einbeziehen, um Ergebnisse zu erzielen, die ihre gesellschaftliche Wirkung verstärken. Besonderes Augenmerk sollte auf die Förderung geschlechtergerechter und integrativer Forschungs- und Innovationsergebnisse gelegt werden. Im Rahmen dieser Aktion könnten auch Komplementaritäten mit bereits bestehenden Instrumenten im Bereich der Zusammenarbeit zwischen Hochschulen und Unternehmen geprüft werden, wie z. B. den EIT-Wissensinnovationsgemeinschaften, der EIT-Hochschulinitiative, den Erasmus+-Allianzen für Innovation, der Europäischen Kompetenzagenda und einschlägigen nationalen und regionalen Aktivitäten. weiterlesen |
Erwartete Ergebnisse |
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder | EU Mitgliedsstaaten, Überseeische Länder und Hoheitsgebiete (ÜLG) Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom) |
förderfähige Einrichtungen | Aus- und Weiterbildungseinrichtung, EU-Einrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Natürliche Person, Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ) |
verpflichtende Partnerschaft | Nein |
Projektpartnerschaft | Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
Anträge können von einer oder mehreren Rechtspersonen eingereicht werden, die ihren Sitz in einem Mitgliedstaat, einem assoziierten Land oder in Ausnahmefällen, wenn dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, in einem anderen Drittland haben können. Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind. Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit. Besondere Fälle:
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Zusatzinformationen
Themen |
Digitalisierung, Digitale Gesellschaft, IKT , Governance & Verwaltung, Institutionelle Kapazität & Zusammenarbeit |
Relevanz für EU-Makroregion | EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum |
Zusätzliche Informationen | Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich. Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw. Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden. Der Umfang eines vollständigen Antrags (Teil B) beträgt 33 Seiten. Die förderfähigen Kosten werden in Form eines Pauschalbetrags gezahlt. |
Call-Dokumente | HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 4, Destination 6 (799kB) |
Kontakt | National Contact Points for Horizon Europe Website |
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