Filter Fördermittelsuche
Call Navigation
Deadline abgelaufen
Die Deadline für diesen Call ist abgelaufen.
Call-Eckdaten
Pilotprojekte für Expertengemeinschaften zur Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen Industrie, Hochschulen und öffentlichem Sektor
Förderprogramm
Horizont Europa - Cluster 4 - Ziel 6: Eine menschenzentrierte und ethische Entwicklung von digitalen und industriellen Technologien
Call Nummer
HORIZON-CL4-2023-HUMAN-01-32
Termine
Öffnung
08.12.2022
Deadline
29.03.2023 17:00
Förderquote
100%
Budget des Calls
€ 2.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
ca. € 2.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Im Rahmen dieser Aktion werden Pilotprojekte mit Experten durchgeführt, um den Wissensaustausch und die gemeinsame Schaffung von Wissen zwischen Industrie, Hochschulen und dem öffentlichen Sektor zu fördern und Angebot und Nachfrage nach Innovationen in Einklang zu bringen.
Call-Ziele
Es besteht ein eindeutiger Bedarf, die Interaktionen zwischen Industrie und Hochschulen in Europa zu verbessern und die Valorisierung von Wissen in Innovationsökosystemen zu steigern. Die Rolle von Vermittlern, z. B. von Industrieclustern, Wissenschafts- und Innovationsparks, die eine Plattform für die Zusammenarbeit bieten und die gemeinsame Schaffung von Wissen erleichtern können, ist in diesem Zusammenhang von Bedeutung. Methoden zur Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen Industrie und Hochschulen durch die Unterstützung von Experten bieten den Hochschulen die Möglichkeit, den Innovationsbedarf der Industrie, der Wirtschaft und des öffentlichen Sektors besser zu decken. Der vielfältige Pool von F&I-Talenten an den Hochschulen in ganz Europa stellt eine enorme Kreativitätsquelle dar, die für die Innovation voll genutzt werden sollte.
Diese Aktion wird Fachleute für die Zusammenarbeit zwischen Industrie, Hochschulen und öffentlichem Sektor miteinander verbinden, Expertengemeinschaften für die Zusammenarbeit zwischen Industrie und Hochschulen aufbauen und bewährte Verfahren und Know-how für eine bedarfsorientierte Zusammenarbeit zwischen Industrie und Hochschulen in ganz Europa verbreiten. Dazu gehört auch die Ausbildung eines größeren Kreises von Fachleuten, die in Hochschuleinrichtungen in ganz Europa tätig sind.
Diese Aktion sollte geeignete sozial- und geisteswissenschaftliche Disziplinen mit geeigneten Experten und/oder Partnern einbeziehen, um Ergebnisse zu erzielen, die ihre gesellschaftliche Wirkung verstärken. Besonderes Augenmerk sollte auf die Förderung geschlechtergerechter und integrativer Forschungs- und Innovationsergebnisse gelegt werden.
Im Rahmen dieser Aktion könnten auch Komplementaritäten mit bereits bestehenden Instrumenten im Bereich der Zusammenarbeit zwischen Hochschulen und Unternehmen geprüft werden, wie z. B. den EIT-Wissensinnovationsgemeinschaften, der EIT-Hochschulinitiative, den Erasmus+-Allianzen für Innovation, der Europäischen Kompetenzagenda und einschlägigen nationalen und regionalen Aktivitäten.
weiterlesen
Erwartete Ergebnisse
- Stärkung der Basis für die Zusammenarbeit zwischen Industrie und Wissenschaft an den Hochschulen in der Europäischen Union und den assoziierten Ländern und Förderung von Fähigkeiten, die den Bedürfnissen der Industrie und des öffentlichen Sektors entsprechen;
- Erleichterung der Nutzung der Vielfalt von F&I-Talenten, -Fähigkeiten und -Kulturen in der Europäischen Union und den assoziierten Ländern durch Industrie und KMU und Verbreitung neuer Ansätze für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen Industrie, Hochschulen und öffentlichem Sektor;
- Förderung der Valorisierung von exzellenten Forschungsergebnissen und Innovationen, d. h. deren Umsetzung in nachhaltige Lösungen mit wirtschaftlichem und sozialem Wert.
Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, EU-Einrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Natürliche Person, Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Nein
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Anträge können von einer oder mehreren Rechtspersonen eingereicht werden, die ihren Sitz in einem Mitgliedstaat, einem assoziierten Land oder in Ausnahmefällen, wenn dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, in einem anderen Drittland haben können.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Der Umfang eines vollständigen Antrags (Teil B) beträgt 33 Seiten.
Die förderfähigen Kosten werden in Form eines Pauschalbetrags gezahlt.
Call-Dokumente
HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 4, Destination 6HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 4, Destination 6(799kB)
Kontakt
Um mehr Informationen zu diesem Call zu sehen, können Sie sich hier kostenlos registrieren
oder mit einem bestehenden Account anmelden.
Anmelden
Jetzt Registrieren