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Call-Eckdaten
Großtechnische Herstellung von flüssigen fortschrittlichen Biokraftstoffen und erneuerbaren Kraftstoffen nicht-biologischen Ursprungs
Förderprogramm
Horizont Europe: Cluster 5 - Klima, Energie und Mobilität
Call Nummer
HORIZON-CL5-2026-02-D3-01
Termine
Öffnung
16.09.2025
Deadline
17.02.2026 17:00
Förderquote
70%
Budget des Calls
€ 33.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 11.000.000,00
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Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Demonstration der innovativen großtechnischen Herstellung von flüssigen fortschrittlichen Biokraftstoffen und/oder erneuerbaren Kraftstoffen nicht-biologischen Ursprungs für Sektoren mit besonderem Bedarf an solchen Kraftstoffen (insbesondere Luft- und Schifffahrt und energieintensive Industrien). Die Produktion soll auf der Grundlage verschiedener nachhaltiger Biomasse-Rohstoffe aus der EU, insbesondere biogenen Rückständen und Abfällen, biogenen Anteilen von Schlämmen und Industrieabfällen, und/oder auf der Grundlage von Rohstoffen nicht-biologischen Ursprungs, wie erneuerbarem Wasserstoff und CO2 oder erneuerbarem Kohlenstoff, Stickstoff oder deren Verbindungen, durch chemische, biochemische, biologische und thermochemische Verfahren oder eine Kombination davon erfolgen.
Call-Ziele
Von den Vorschlägen wird erwartet, dass sie:
- eine großtechnische Produktion von einsatzbereiten fortschrittlichen Biokraftstoffen und/oder erneuerbaren Kraftstoffen nicht-biologischen Ursprungs nachweisen und dabei Entwickler und Lieferanten von Rohstoffen, Technologieentwickler, Kraftstofflieferanten, Endverbraucher, die die Mengen abnehmen, nationale Stellen und öffentliche oder private Behörden mit Finanzierungskapazitäten einbeziehen;
- die Auswirkungen tatsächlicher, realer Einsatzstoffe (wie z. B. landwirtschaftliche Abfälle, Energiepflanzen, die auf marginalen und degradierten Flächen oder als Zwischenfrüchte angebaut werden, forstwirtschaftliche Abfälle, biogene kommunale und industrielle Abfälle, alle Arten von erneuerbarem Wasserstoff, tatsächliche CO2- und Stickstoffströme, verfügbarer erneuerbarer Kohlenstoff oder deren Verbindungen) im Hinblick auf ihre Beschaffenheit auf die Anlagenauslegung zu untersuchen und zu bewerten (z. B. für die Vorbehandlung der Einsatzstoffe und gegebenenfalls die Abwasserbehandlung);
- Untersuchung und Bewertung der Auswirkungen auf die Anlagenkonzeption und der Durchführbarkeit einer Verbesserung der Einsatzstoffe außerhalb und vor der Kraftstoffproduktionsanlage, z. B. durch Erhöhung der Energiedichte der Einsatzstoffe durch Torrefizierung, durch Homogenisierung der Einsatzstoffe, um sie einheitlich oder ähnlich zu machen, und gegebenenfalls durch Standardisierung der Einsatzstoffe.
Die Projekte sollten eine Lebenszyklusanalyse ihrer Produktionsroute erstellen, insbesondere für erneuerbare Kraftstoffe nicht-biologischen Ursprungs, da die Inputs in Form von erneuerbarer Energie und Material (CO2, Stickstoff, erneuerbarer Wasserstoff) möglicherweise nicht kontinuierlich verfügbar sind.
Die Produktion von erneuerbarem Wasserstoff als Endprodukt ist von diesem Thema ausgeschlossen.
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Erwartete Effekte und Auswirkungen
Die Projekte sollen zu Referenzfällen für baureife, umgerüstete/umgenutzte und/oder betriebsbereite großtechnische Anlagen für fortgeschrittene Biokraftstoffe und/oder erneuerbare Kraftstoffe nicht-biologischen Ursprungs führen. Verbesserungen, Optimierungen, neue Konzepte und Änderungen an bestehenden Demonstrationsanlagen, die zur Vorbereitung der nächsten großtechnischen Anlage führen können, werden in Betracht gezogen, um die Einführung kosteneffizienter Lösungen zu fördern.
Der Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse sollte ein solides Investitions- und Geschäftskonzept sowie eine solide Nutzungsstrategie enthalten. Der Nutzungsplan sollte Pläne für die Skalierbarkeit, die Kommerzialisierung und den Einsatz enthalten. Es wird erwartet, dass er Informationen und Bewertungen über die wirtschaftliche Tragfähigkeit der kommerziellen Anlage, die Genehmigungsverfahren, einen vollständigen, auf der Wertschöpfungskette basierenden Geschäftsplan und die ermittelten Finanzierungsquellen wie privates Beteiligungskapital, Darlehen, Darlehensbürgschaften, Zuschüsse oder öffentliche Finanzierung für CAPEX und OPEX sowie Startvereinbarungen für die Brennstoffaufnahme enthält. Darüber hinaus sollten sie Informationen über die ermittelten Finanzierungsquellen wie privates Beteiligungskapital, InvestEU, die EU-Katalysatorpartnerschaft, den Innovationsfonds und möglicherweise die Programme des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung enthalten oder mit diesen verbunden sein. Von den Projekten wird erwartet, dass sie mindestens ein relevantes lokales wirtschaftliches Geschäftsszenario enthalten, in dem die lokalen Wertschöpfungs- und Lieferketten sowie die erwartete Anzahl lokaler Arbeitsplätze am Einsatzort dargelegt werden. Darüber hinaus wird erwartet, dass die Vorschläge Informationen und eine Bewertung der Auswirkungen auf die Land- und Wassernutzung, den Boden und die biologische Vielfalt, z. B. im Zusammenhang mit marginalen und degradierten Böden, sowie der Sensibilisierung der Öffentlichkeit für Anlagen für erneuerbare Brennstoffe in großem Maßstab enthalten.
Eine Bewertung der Nachhaltigkeit und der Verringerung der Treibhausgasemissionen im Vergleich zu fossilen Äquivalenten sollte auf der Grundlage einer Lebenszyklusanalyse für die großtechnische Kraftstoffherstellung vorgelegt werden. Besondere Aufmerksamkeit sollte der Schätzung des Potenzials zur Verringerung der Treibhausgasemissionen gewidmet werden; die Projekte werden ermutigt, die Methodik des Innovationsfonds zu verwenden.
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Erwartete Ergebnisse
Es gibt eine ganze Reihe von Technologien, die kurz vor dem Einsatz stehen, deren wirtschaftliche Tragfähigkeit jedoch noch nicht nachgewiesen ist. Es werden erhebliche Mengen an fortschrittlichen Biokraftstoffen und erneuerbaren Kraftstoffen nicht-biologischen Ursprungs benötigt, um die derzeitigen Flotten und die Sektoren abzudecken, in denen erneuerbare Kraftstoffe die wichtigste langfristige Lösung darstellen, z. B. in der Luft- und Schifffahrt und in energieintensiven Industrien. Daher sind außergewöhnliche Anstrengungen erforderlich, um mehr erfolgreiche Projekte zu etablieren, bei denen Anlagen in vollem Umfang gebaut und betrieben werden, die auf dem enormen Potenzial nachhaltiger Rohstoffe in der gesamten EU basieren.
Es wird erwartet, dass die Projektergebnisse zu allen der folgenden erwarteten Ergebnisse beitragen:
- Energieerzeuger und Verbraucher*innen im Verkehrssektor und in energieintensiven Industrien profitieren von der Mobilisierung des Aufbaus industrieller Kapazitäten für fortschrittliche Biokraftstoffe und erneuerbare Kraftstoffe nicht-biologischen Ursprungs;
- Technologieentwickler profitieren von der Unterstützung bei der Vorbereitung von Erstanlagen für fortgeschrittene Biokraftstoffe und/oder erneuerbare Kraftstoffe nicht-biologischen Ursprungs, die als Vorläufer für die nachfolgenden kommerziellen Anlagen dienen sollen;
- Technologieanbieter profitieren von der Verringerung des Risikos innovativer Technologien, der Senkung der Investitions- und Produktionskosten, der Förderung der Maßstabsvergrößerung und dem Beitrag zur Marktakzeptanz fortgeschrittener Biokraftstoffe und/oder erneuerbarer Kraftstoffe nicht-biologischen Ursprungs;
- Behörden, Bürger*innen, Forscher*innen und industrielle Akteure profitieren von der Verbesserung der Nachhaltigkeit, Zuverlässigkeit, Robustheit und Sicherheit der betreffenden Wertschöpfungskette;
- Nationale Behörden profitieren von den gewonnenen Erkenntnissen über innovative fortschrittliche Biokraftstoffe und/oder Technologien für erneuerbare Kraftstoffe nicht-biologischen Ursprungs, die zur Erreichung des in der Richtlinie über erneuerbare Energien festgelegten Richtwerts für innovative Technologien für erneuerbare Energien in jedem Mitgliedstaat von mindestens 5 % der neu installierten Kapazität für erneuerbare Energien bis 2030 sowie zur Erreichung der Ziele von ReFuelEU Aviation und FuelEU Maritime beitragen können.
- Politische Entscheidungsträger*innen und Regulierungsbehörden profitieren von den zur Verfügung gestellten sachlichen Informationen und Beweisen im Hinblick auf ihre Entscheidungen über die Beschleunigung von Genehmigungsverfahren, die Nutzung von Vorteilen aus der Mehrfachnutzung von Land und Wasser und die Verbesserung der Reaktionsfähigkeit von Forschung und Innovation in diesem Bereich auf unterschiedliche gesellschaftliche Interessen und Anliegen;
- Die Umsetzung der Maßnahmen des Strategieplans für Energietechnologie (SET-Plan) für erneuerbare Brennstoffe und Bioenergie wird unterstützt und erleichtert.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kanada (Canada), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Neuseeland (Aotearoa), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, EU-Einrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragstellende ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Länder - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, können an den Maßnahmen teilnehmen, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig von ihrem Sitz, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen), kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte ausüben und Verpflichtungen eingehen kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
weitere Förderkriterien
Sonderfälle:
- Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind und sich an der Maßnahme mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten beteiligen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen, und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die in den besonderen Bedingungen der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen genannten Bedingungen für assoziierte Partner erfüllt sind.
- Einrichtungen, die nach nationalem Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter*innen in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen (EU-Einrichtungen), einschließlich dezentraler Agenturen, können dem Konsortium angehören, sofern in ihrem Gründungsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Internationale europäische Forschungseinrichtungen sind förderfähig. Internationale Organisationen mit Sitz in einem Mitgliedstaat oder einem assoziierten Land sind förderfähig für "Ausbildungs- und Mobilitätsmaßnahmen" oder wenn dies in den spezifischen Bedingungen der Aufforderung/des Themas vorgesehen ist. Andere internationale Organisationen sind nicht förderfähig, es sei denn, dies ist in den spezifischen Bedingungen der Aufforderung/des Themas vorgesehen oder ihre Beteiligung wird von der Bewilligungsbehörde als wesentlich für die Durchführung der Maßnahme angesehen.
- Gemeinsame Forschungsstelle (GFS) - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragstellenden in ihren Vorschlägen den möglichen Beitrag der GFS erwähnen, die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragstellenden geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenverbände - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
- Restriktive Maßnahmen der EU - Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen der EU gemäß Artikel 29 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) und Artikel 215 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU (AEUV) sowie Artikel 75 AEUV unterliegen, können in keiner Eigenschaft teilnehmen, auch nicht als Begünstigte, verbundene Einrichtungen, assoziierte Partner, Dritte, die Sachleistungen erbringen, Unterauftragnehmer*innen oder Empfänger*innen finanzieller Unterstützung für Dritte (falls vorhanden).
- Juristische Personen mit Sitz in Russland, Belarus oder in nicht von der Regierung kontrollierten Gebieten der Ukraine - In Anbetracht der illegalen Invasion der Ukraine durch Russland und der Beteiligung von Belarus gibt es derzeit keinen geeigneten Rahmen für die Durchführung der in diesem Programm vorgesehenen Maßnahmen mit juristischen Personen mit Sitz in Russland, Belarus oder in nicht von der Regierung kontrollierten Gebieten der Ukraine. Selbst wenn solche Einrichtungen nicht den restriktiven Maßnahmen der EU unterliegen, können sie daher nicht in irgendeiner Eigenschaft teilnehmen. Dies gilt auch für die Teilnahme als Begünstigte, verbundene Unternehmen, assoziierte Partner, Dritte, die Sachleistungen erbringen, Unterauftragnehmer*innen oder Empfänger*innen von finanzieller Unterstützung für Dritte (falls vorhanden). Ausnahmen können in begründeten Fällen von Fall zu Fall gewährt werden.
Was speziell die an Russland gerichteten Maßnahmen betrifft, so sind nach der Annahme der Verordnung (EU) Nr. 2024/1745 des Rates vom 24. Juni 2024 (zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates vom 31. Juli 2014) über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, juristische Personen, die außerhalb Russlands ansässig sind, deren Eigentumsrechte jedoch zu mehr als 50 % direkt oder indirekt einer juristischen Person, Organisation oder Einrichtung mit Sitz in Russland gehören, ebenfalls von der Teilnahme in jeglicher Eigenschaft ausgeschlossen. - Maßnahmen zum Schutz des Unionshaushalts vor Verstößen gegen die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit in Ungarn - Gemäß dem Durchführungsbeschluss (EU) 2022/2506 des Rates können ab dem 16. Dezember 2022 keine rechtlichen Verpflichtungen mit ungarischen Stiftungen von öffentlichem Interesse, die gemäß dem ungarischen Gesetz IX von 2021 gegründet wurden, oder mit den von ihnen unterhaltenen Einrichtungen eingegangen werden. Die betroffenen Einrichtungen können sich weiterhin an Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen beteiligen und als assoziierte Partner teilnehmen, ohne EU-Mittel zu erhalten, sofern die Bedingungen der Aufforderung dies zulassen. Solange die Maßnahmen des Rates jedoch nicht aufgehoben sind, können diese Einrichtungen nicht in einer geförderten Rolle teilnehmen (Begünstigte, verbundene Einrichtungen, Unterauftragnehmer*innen, Empfänger*in finanzieller Unterstützung für Dritte usw.) Bei Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen mit mehreren Begünstigten werden die Antragsteller aufgefordert, die betreffende Einrichtung in einer geförderten Rolle zu streichen oder zu ersetzen und/oder ihren Status in einen assoziierten Partner zu ändern. Die Aufgaben und das Budget können entsprechend umverteilt werden.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Die Anträge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Funders & Tenders Portal eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich Search Funding & Tenders ). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Für die Einreichung von Anträgen sind die im elektronischen Einreichungssystem bereitgestellten Formulare zu verwenden (nicht die auf der Themenseite verfügbaren Vorlagen, die nur zur Information dienen). Der Aufbau und die Präsentation müssen den Anweisungen in den Formularen entsprechen.
Die Anträge müssen vollständig sein und alle Teile und obligatorischen Anhänge und Belege enthalten.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie verbundene Einrichtungen), die zusammengefasste Kostenaufstellung für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Ein vollständiger Antrag (Teil B) darf höchstens 45 Seiten umfassen.
Es wird erwartet, dass die Aktivitäten bis zum Ende des Projekts TRL 7-8 erreichen. Die Aktivitäten können bei jedem TRL beginnen.
Um ein ausgewogenes Portfolio zu gewährleisten, werden Fördermittel nicht nur in der Reihenfolge der Rangliste vergeben, sondern mindestens auch an einen Vorschlag, der im Bereich der flüssigen fortschrittlichen Biokraftstoffe den höchsten Rang einnimmt, und mindestens auch an einen Vorschlag, der im Bereich der flüssigen erneuerbaren Kraftstoffe nichtbiologischen Ursprungs den höchsten Rang einnimmt, sofern die Vorschläge alle Schwellenwerte erreichen (und vorbehaltlich der verfügbaren Mittel). Diese Bedingung zur Gewährleistung eines ausgewogenen Portfolios gilt auch dann als erfüllt, wenn ein Vorschlag, der beide Bereiche abdeckt, gefördert wird.
Call-Dokumente
Horizon Europe Work Programme 2025 Cluster 5 - Climate, Energy and MobilityHorizon Europe Work Programme 2025 Cluster 5 - Climate, Energy and Mobility(2548kB)
Kontakt
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