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Call-Eckdaten
Innovative Lösungen für ein generatives KI-gestütztes digitales Rückgrat des EU-Energiesystems
Förderprogramm
Horizont Europe: Cluster 5 - Klima, Energie und Mobilität
Call Nummer
HORIZON-CL5-2026-02-D3-19
Termine
Öffnung
16.09.2025
Deadline
17.02.2026 17:00
Förderquote
70%
Budget des Calls
€ 16.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 8.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Wirksame intelligente Planung, Betrieb und Steuerung des Stromnetzes und zahlreicher dezentraler Geräte - einschließlich intelligenter Stromzähler, intelligenter bidirektionaler Ladenetze für Elektrofahrzeuge und intelligenter Gebäudeplattformen - sind von entscheidender Bedeutung. Diese Bemühungen müssen durch Märkte für Flexibilität und Nachfragereaktion sowie einen nahtlosen Datenaustausch zwischen Akteuren und Geräten unterstützt werden.
Call-Ziele
Um die Ziele des "Grünen Deals" für 2030 und 2050 zu erreichen, sind erhebliche Investitionen in ein intelligentes und digitales Energiesystem erforderlich, das in der Lage ist, einen höheren Anteil an erneuerbaren Energien, die Elektrifizierung der Nachfrage und die Stromspeicherung zu integrieren. Dies betrifft verschiedene Sektoren wie den Verkehr (insbesondere Elektrofahrzeuge), die Industrie (Heizung und Wasserstofferzeugung) und die Wohnungsheizung.
Laufende Innovationen im Bereich der Energiedaten, intelligente Lösungen für das Internet der Dinge (IoT) und digitale Zwillinge für Energiesysteme bilden zusammen mit Energiepreis- und Marktüberlegungen die Grundlage für fortschrittliche Intelligenz in Energiesystemen. Diese Intelligenz wird durch den Einsatz generativer künstlicher Intelligenz und der entstehenden KI-Fabriken weiter verbessert.
Ziel ist die Entwicklung und Erprobung von Prototypen eines generativen, KI-gestützten digitalen Rückgrats, der die Digitalisierung und Dekarbonisierung des EU-Energiesystems fördert.
Das übergeordnete Ziel ist die Entwicklung eines Prototyps für ein automatisiertes, KI-gestütztes, softwaredefiniertes intelligentes Energiesystem, das bestehende (quelloffene) digitale Lösungen niedrigerer TRLs, die im Rahmen von EU- und nationalen Forschungs-, Innovations- und Einführungsprogrammen entwickelt wurden, sowie KI-Algorithmen und -Tools, die von den KI-Fabriken zur Verfügung gestellt werden, nutzt und weiterentwickelt, um:
- Entwicklung und Erprobung des Potenzials generativer KI zur Entwicklung von Anwendungen/Programmen für die lokale Systemoptimierung sowie für die Systemplanung und den Systembetrieb;
- Entwicklung und Erprobung generativer KI, die Flexibilitätsquellen identifizieren und Lösungen für Interoperabilität und Datenaustausch bereitstellen kann, um eine dezentrale Optimierung verteilter Anlagen zu ermöglichen. Dies umfasst die Integration mit verschiedenen Datenquellen und Sektoren, wie z. B. der Mobilität, um die Dezentralisierung, Energieeffizienz und Kosteneffizienz zu fördern und die Interoperabilität zwischen verschiedenen Teilen des Energiesystems zu ermöglichen;
- Untersuchung des Potenzials der generativen KI für die Systemoptimierung durch die Erstellung von Szenarien, Simulationen und Zeitreihenprognosen sowie die Entwicklung von Optimierungsinstrumenten für das Management sowohl auf der Angebots- als auch auf der Nachfrageseite unter Verwendung von Prognosen und Daten für erneuerbare Energien, Übertragungsanlagen, Speicher und energiesparende Anwendungen für Verbraucher;
- Vorschlag von Werkzeugen und Kontrollsystemen zur Anwendung generativer KI-Lösungen, die in einem risikoreichen Anwendungsfall (wie im KI-Gesetz definiert) entwickelt wurden.
Die entwickelten Lösungen sollten dynamisch und flexibel sein und eine rekonfigurierbare automatisierte Verwaltung, Steuerung und einen Datenaustausch bieten, um einen nahtlosen Betrieb in einem dezentralen Umfeld zu gewährleisten.
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Erwartete Effekte und Auswirkungen
Von den Projekten wird erwartet, dass sie:
- Demonstration von KI-gestützten Energiedienstleistungen, Werkzeugen für die Planung und den Betrieb von Stromnetzen und intelligenten Netzfunktionen wie Flexibilität und das Laden von Elektrofahrzeugen sowie möglicherweise den Betrieb von Übertragungsnetzen in mindestens drei EU-Mitgliedstaaten und/oder assoziierten Ländern, um die Nachfrageflexibilität zu erhöhen und innovative Fähigkeiten zur Dekarbonisierung und Energieeffizienz voranzutreiben;
- Geben Sie an, welche generativen KI-Basistools, einschließlich der verfügbaren Tools aus den KI-Fabriken, verwendet werden, und zeigen Sie auf, wie die Nutzer*innen des Energiesektors in die Entwicklung und das Testen (und die mögliche Übernahme) der generativen KI-Tools im Rahmen des Projekts einbezogen werden;
- Geben Sie an, welche Arten von Vermögenswerten und welche Datenquellen verwendet und in das Projekt einbezogen werden sollen;
- Einbeziehung sowohl traditioneller Energieakteure als auch neuer Marktteilnehmer, wie z. B. Energiedienstleistungsunternehmen, Aggregatoren, Anbieter digitaler Infrastrukturen, Systemintegratoren, Hersteller von Energieanlagen, Energiegemeinschaften und aktive Verbraucher*innen;
- Nutzung einschlägiger europäischer und internationaler Normen und technischer Spezifikationen und aktive Zusammenarbeit mit Organisationen, die Normen entwickeln;
- Beitrag zur BRIDGE-Initiative und aktive Beteiligung an deren Aktivitäten;
- Nutzung der KI-Fabriken und -Lösungen, gegebenenfalls als Open Source, aufbauend auf den Entwicklungen früherer Horizont-Europa-Projekte, insbesondere in Bezug auf Flexibilitätsmärkte und Datenaustausch, das Internet der Dinge und Edge-Cloud-Computing, Einhaltung einschlägiger Normen und Zusammenarbeit mit Organisationen zur Entwicklung von Normen, um diese Normen weiterzuentwickeln;
- Aufzeigen, wie die neuen Lösungen in bestehende Altsysteme integriert werden und/oder diese (teilweise) ersetzen können, einschließlich (bei Projekten, die sich auf VNB konzentrieren) Aufzeigen, wie die neuen Lösungen Kernfunktionen des Netzbetriebs, einschließlich SCADA-Systemfunktionen, integrieren können;
- gemeinsam eine Reihe von Anwendungen der generativen KI bereitstellen.
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Erwartete Ergebnisse
Es wird erwartet, dass die Projektergebnisse zu allen der folgenden erwarteten Ergebnisse beitragen werden:
- Verfügbarkeit von generativen Werkzeugen der Künstlichen Intelligenz (KI) für Stromnetzbetreiber, Energiedienstleister, Haushalte und Energiegemeinschaften zur Förderung der digitalen und grünen Transformation in den Bereichen Energie, Mobilität und Gebäude;
- Umsetzung dezentraler IT-Lösungen auf der Grundlage generativer KI zur Unterstützung der lokalen Netzoptimierung, wodurch die Nutzung erneuerbarer Energiequellen, von Elektrofahrzeugen und die Elektrifizierung der Nachfrage von Haushalten und Industrie auf der Verteilungsebene gefördert wird;
- Höhere Zuverlässigkeit, Widerstandsfähigkeit, Sicherheit und Energieeffizienz des Energiesystems durch fortschrittliche KI und digitale Werkzeuge;
- Verbesserte Kenntnisse für die Modernisierung und den Betrieb von Energienetzen, die Integration von digitalen Dienstleistungen, erneuerbaren Energien und Elektrifizierung durch den Einsatz modernster KI-Technologien;
- Entwicklung intelligenter nachfrageseitiger Instrumente für Industrie und Verbraucher, die KI zur Optimierung von Energieerzeugung und -verbrauch nutzen.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kanada (Canada), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Neuseeland (Aotearoa), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, EU-Einrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragstellende ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Länder - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, können an den Maßnahmen teilnehmen, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig von ihrem Sitz, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen), kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte ausüben und Verpflichtungen eingehen kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
weitere Förderkriterien
Sonderfälle:
- Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind und sich an der Maßnahme mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten beteiligen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen, und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die in den besonderen Bedingungen der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen genannten Bedingungen für assoziierte Partner erfüllt sind.
- Einrichtungen, die nach nationalem Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter*innen in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen (EU-Einrichtungen), einschließlich dezentraler Agenturen, können dem Konsortium angehören, sofern in ihrem Gründungsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Internationale europäische Forschungseinrichtungen sind förderfähig. Internationale Organisationen mit Sitz in einem Mitgliedstaat oder einem assoziierten Land sind förderfähig für "Ausbildungs- und Mobilitätsmaßnahmen" oder wenn dies in den spezifischen Bedingungen der Aufforderung/des Themas vorgesehen ist. Andere internationale Organisationen sind nicht förderfähig, es sei denn, dies ist in den spezifischen Bedingungen der Aufforderung/des Themas vorgesehen oder ihre Beteiligung wird von der Bewilligungsbehörde als wesentlich für die Durchführung der Maßnahme angesehen.
- Gemeinsame Forschungsstelle (GFS) - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragstellenden in ihren Vorschlägen den möglichen Beitrag der GFS erwähnen, die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragstellenden geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenverbände - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
- Restriktive Maßnahmen der EU - Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen der EU gemäß Artikel 29 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) und Artikel 215 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU (AEUV) sowie Artikel 75 AEUV unterliegen, können in keiner Eigenschaft teilnehmen, auch nicht als Begünstigte, verbundene Einrichtungen, assoziierte Partner, Dritte, die Sachleistungen erbringen, Unterauftragnehmer*innen oder Empfänger*innen finanzieller Unterstützung für Dritte (falls vorhanden).
- Juristische Personen mit Sitz in Russland, Belarus oder in nicht von der Regierung kontrollierten Gebieten der Ukraine - In Anbetracht der illegalen Invasion der Ukraine durch Russland und der Beteiligung von Belarus gibt es derzeit keinen geeigneten Rahmen für die Durchführung der in diesem Programm vorgesehenen Maßnahmen mit juristischen Personen mit Sitz in Russland, Belarus oder in nicht von der Regierung kontrollierten Gebieten der Ukraine. Selbst wenn solche Einrichtungen nicht den restriktiven Maßnahmen der EU unterliegen, können sie daher nicht in irgendeiner Eigenschaft teilnehmen. Dies gilt auch für die Teilnahme als Begünstigte, verbundene Unternehmen, assoziierte Partner, Dritte, die Sachleistungen erbringen, Unterauftragnehmer*innen oder Empfänger*innen von finanzieller Unterstützung für Dritte (falls vorhanden). Ausnahmen können in begründeten Fällen von Fall zu Fall gewährt werden.
Was speziell die an Russland gerichteten Maßnahmen betrifft, so sind nach der Annahme der Verordnung (EU) Nr. 2024/1745 des Rates vom 24. Juni 2024 (zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates vom 31. Juli 2014) über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, juristische Personen, die außerhalb Russlands ansässig sind, deren Eigentumsrechte jedoch zu mehr als 50 % direkt oder indirekt einer juristischen Person, Organisation oder Einrichtung mit Sitz in Russland gehören, ebenfalls von der Teilnahme in jeglicher Eigenschaft ausgeschlossen. - Maßnahmen zum Schutz des Unionshaushalts vor Verstößen gegen die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit in Ungarn - Gemäß dem Durchführungsbeschluss (EU) 2022/2506 des Rates können ab dem 16. Dezember 2022 keine rechtlichen Verpflichtungen mit ungarischen Stiftungen von öffentlichem Interesse, die gemäß dem ungarischen Gesetz IX von 2021 gegründet wurden, oder mit den von ihnen unterhaltenen Einrichtungen eingegangen werden. Die betroffenen Einrichtungen können sich weiterhin an Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen beteiligen und als assoziierte Partner teilnehmen, ohne EU-Mittel zu erhalten, sofern die Bedingungen der Aufforderung dies zulassen. Solange die Maßnahmen des Rates jedoch nicht aufgehoben sind, können diese Einrichtungen nicht in einer geförderten Rolle teilnehmen (Begünstigte, verbundene Einrichtungen, Unterauftragnehmer*innen, Empfänger*in finanzieller Unterstützung für Dritte usw.) Bei Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen mit mehreren Begünstigten werden die Antragsteller aufgefordert, die betreffende Einrichtung in einer geförderten Rolle zu streichen oder zu ersetzen und/oder ihren Status in einen assoziierten Partner zu ändern. Die Aufgaben und das Budget können entsprechend umverteilt werden.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Die Anträge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Funders & Tenders Portal eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich Search Funding & Tenders ). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Für die Einreichung von Anträgen sind die im elektronischen Einreichungssystem bereitgestellten Formulare zu verwenden (nicht die auf der Themenseite verfügbaren Vorlagen, die nur zur Information dienen). Der Aufbau und die Präsentation müssen den Anweisungen in den Formularen entsprechen.
Die Anträge müssen vollständig sein und alle Teile und obligatorischen Anhänge und Belege enthalten.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie verbundene Einrichtungen), die zusammengefasste Kostenaufstellung für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Ein vollständiger Antrag (Teil B) darf höchstens 45 Seiten umfassen.
Es wird erwartet, dass die Aktivitäten bis zum Ende des Projekts TRL 7-8 erreichen. Die Aktivitäten können bei jedem TRL beginnen.
Call-Dokumente
Horizon Europe Work Programme 2025 Cluster 5 - Climate, Energy and MobilityHorizon Europe Work Programme 2025 Cluster 5 - Climate, Energy and Mobility(2548kB)
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