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Call-Eckdaten
Call zur Unterstützung der Entwicklung innovativer medizinischer Gegenmaßnahmen für chemische, biologische, radiologische und nukleare Bedrohungen (HERA) - Wiederverwendbare persönliche Atemschutzausrüstung (PSA)
Förderprogramm
EU4Health-Programm 2021-2027
Call Nummer
EU4H-2025-HERA-PJ-1-b
Termine
Öffnung
04.09.2025
Deadline
04.12.2025 17:00
Förderquote
60%
Budget des Calls
€ 1.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 1.000.000
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Ziel ist es, die Bereitschaft der Union zu verbessern, auf vorsätzliche, auch grenzüberschreitende Gesundheitsbedrohungen zu reagieren, indem die Entwicklung medizinischer Gegenmaßnahmen gegen biologische, chemische und radio-nukleare Wirkstoffe unterstützt wird, für die es derzeit keine oder nur begrenzte Behandlungsmöglichkeiten gibt.
Call-Ziele
Der Schwerpunkt dieser Aktion liegt auf der Unterstützung fortgeschrittener Forschung zu medizinischen Gegenmaßnahmen zur Bedrohungsdiagnose gegen CBRN-Agenzien und zu Plattformkonzepten zur Behandlung von Verletzungen durch CBRN-Agenzien.
Erwartete Effekte und Auswirkungen
Es wird erwartet, dass diese Maßnahme die Bereitschaft der Union erhöht, auf CBRN-Bedrohungen zu reagieren, und die Verfügbarkeit von medizinischen Gegenmaßnahmen gegen diese Bedrohungen verbessert. Sie sollte eine oder mehrere medizinische Gegenmaßnahmen gegen CBRN-Bedrohungen auf dem Weg zur behördlichen Zulassung und Marktreife voranbringen. Dies gilt insbesondere für
- Bei der Persönlichen Schutzausrüstung ("PSA") liegt der Schwerpunkt auf wiederverwendbaren Atemschutzgeräten und Schutzanzügen.
Erwartete Ergebnisse
Das Spektrum der Aktivitäten umfasst einen durchgängigen Ansatz zur Überbrückung der Kluft zwischen Spitzenforschung, Innovation, Marktzugang und Einsatz durch Unterstützung:
- Fortgeschrittene Forschung und Entwicklung ("FuE") zur Unterstützung der Entwicklung medizinischer Gegenmaßnahmen;
- Einbeziehung von Endnutzern und Sicherheitsexperten, um die Forschungsprodukte der Marktreife näher zu bringen; und
- Unterstützung der Forschung zur Marktreife oder Erleichterung der Entwicklung technischer und unternehmerischer Fähigkeiten.
Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Island (Ísland), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Norwegen (Norge), Ukraine (Україна)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Nein
Projektpartnerschaft
Um förderfähig zu sein, müssen die Antragstellenden (Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen):
- juristische Personen sein (öffentliche oder private Einrichtungen)
- ihren Sitz in einem der förderfähigen Länder haben, d. h:
- EU-Mitgliedstaaten (einschließlich der überseeischen Länder und Gebiete (ÜLG))
- aufgelistete EWR-Länder und mit dem EU4Health-Programm assoziierte Länder (Liste der teilnehmenden Länder) sein
weitere Förderkriterien
Besondere Fälle
- Natürliche Personen sind NICHT förderfähig (mit Ausnahme von Selbstständigen, d. h. Einzelunternehmern, bei denen das Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit besitzt).
- Internationale Organisationen sind förderfähig. Die Regeln für förderfähige Länder gelten nicht für sie.
- Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter*innen in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien für den Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind
- EU-Einrichtungen (mit Ausnahme der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission) können NICHT Teil des Konsortiums sein.
- Verbände und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen, können als "Alleinbegünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Bitte beachten Sie, dass, wenn die Maßnahme von den Mitgliedern durchgeführt wird, diese auch teilnehmen sollten (entweder als Begünstigte oder als angeschlossene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
- Europäische Referenznetzwerke (ERN) - Hierbei handelt es sich um Netzwerke zwischen Gesundheitsdienstleistern und Fachzentren in den Mitgliedstaaten zur Stärkung der Zusammenarbeit im Gesundheitswesen, insbesondere im Bereich der seltenen Krankheiten, im Einklang mit den in Artikel 12 der Richtlinie 2011/24 festgelegten Zielen.
- Länder, die derzeit über Assoziierungsabkommen verhandeln - Begünstigte aus Ländern, mit denen Verhandlungen über die Teilnahme am Programm laufen (siehe Liste der teilnehmenden Länder), können an der Aufforderung teilnehmen und Finanzhilfen unterzeichnen, wenn die Verhandlungen vor der Unterzeichnung der Finanzhilfe abgeschlossen sind und wenn die Assoziierung die Aufforderung abdeckt (d. h. rückwirkend gilt und sowohl den Teil des Programms als auch das Jahr abdeckt, in dem die Aufforderung veröffentlicht wurde).
- Restriktive Maßnahmen der EU - Besondere Regeln gelten für Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen der EU gemäß Artikel 29 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) und Artikel 215 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU (AEUV) unterliegen. Solche Einrichtungen sind in keiner Weise teilnahmeberechtigt, auch nicht als Begünstigte, verbundene Einrichtungen, assoziierte Partner, Unterauftragnehmer oder Empfänger von finanzieller Unterstützung für Dritte (falls vorhanden).
- EU-Konditionalitätsmaßnahmen - Besondere Regeln gelten für Einrichtungen, die Maßnahmen unterliegen, die auf der Grundlage der EU-Verordnung 2020/209214 angenommen wurden. Diese Einrichtungen dürfen keine geförderten Funktionen übernehmen (Begünstigte, verbundene Einrichtungen, Unterauftragnehmer, Empfänger finanzieller Unterstützung für Dritte usw.). Derzeit gelten solche Maßnahmen für ungarische Stiftungen von öffentlichem Interesse, die gemäß dem ungarischen Gesetz IX von 2021 gegründet wurden, oder für alle Einrichtungen, die sie unterhalten (siehe Durchführungsbeschluss (EU) 2022/2506 des Rates, Stand 16. Dezember 2022).
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Projektlaufzeit
max. 24 Monaten
Zusätzliche Informationen
Die Vorschläge sind elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals für Finanzierungen und Ausschreibungen einzureichen. Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle geforderten Informationen sowie alle erforderlichen Anhänge und Nachweise enthalten:
- Antragsformular Teil A - enthält administrative Angaben zu den Teilnehmenden (künftiger Koordinator, Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen) und den zusammengefassten Finanzplan für das Projekt (direkt online auszufüllen)
- Antragsformular Teil B - enthält die technische Beschreibung des Projekts (Vorlage, die vom Portal Submission System heruntergeladen, ausgefüllt, zusammengestellt und wieder hochgeladen werden muss)
- obligatorische Anhänge und unterstützende Dokumente (Vorlagen, die vom Portal Submission System heruntergeladen, ausgefüllt, zusammengestellt und wieder hochgeladen werden müssen):
- detaillierte Budgettabelle/-berechnung
- Lebensläufe (Standard) des Kernprojektteams
- Liste früherer Projekte (Schlüsselprojekte der letzten 4 Jahre) (Vorlage in Teil B verfügbar)
- Weitere Anhänge:
- Eine Tabelle zu Sicherheitsfragen mit drei Untertabellen zu 1) EU-Verschlusssachen (EUCI) und der Beteiligung von Nicht-EU-Ländern, 2) Missbrauch und 3) anderen Sicherheitsfragen (siehe Leitfaden zum Umgang mit sicherheitsempfindlichen Projekten für Anleitungen und Modelle). Gegebenenfalls sollte dieser Anhang einen vorgeschlagenen Plan zur Minderung potenzieller Missbrauchsrisiken enthalten, einschließlich vorgeschlagener Überwachungsmechanismen und der Einhaltung einschlägiger Sicherheitsrahmen. Weitere Informationen finden Sie im Leitfaden zum potenziellen Missbrauch von Forschungsergebnissen. Bitte beachten Sie, dass die Vorschläge KEINE Verschlusssachen enthalten dürfen.
- Liste der bereits eingereichten Patente.
- Frühere Entwicklungsaktivitäten der vorgeschlagenen Lösung(en) und relevante technische oder wissenschaftliche (vorläufige) Daten, die die Durchführbarkeit der Lösung(en) belegen.
- Produktportfolio (persönliche Schutzausrüstung) mit Angabe des rechtlichen Status in der EU.
- (Selbst-)Erklärung über die Einhaltung der Guten Herstellungspraxis (GMP) durch Antragsteller und/oder Unterauftragnehmer.
Die Vorschläge sind auf maximal 70 Seiten (Teil B) begrenzt.
Finanzielle Unterstützung für Dritte ist nicht zulässig.
Call-Dokumente
Call Document EU4H-2025-HERA-PJCall Document EU4H-2025-HERA-PJ(1104kB)
Kontakt
HaDEA-HP-CALLS@ec.europa.eu
Website
European Health and Digital Executive Agency - HaDEA - National Contact Points
Website
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