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Call-Eckdaten
Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für Gesundheitsdaten für biotechnologische Innovationen unter Nutzung des Europäischen Gesundheitsdatenraums
Förderprogramm
EU4Health-Programm 2021-2027
Call Nummer
EU4H-2026-SANTE-PJ-08
Termine
Öffnung
23.09.2025
Deadline
06.01.2026 17:00
Förderquote
60%
Budget des Calls
€ 14.386.810,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 14.386.810,00
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Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Das allgemeine Ziel dieser Maßnahme besteht darin, die Entwicklung und den Einsatz von KI und digitalen Lösungen im Biotech-Sektor zu beschleunigen, die auf Gesundheitsdaten beruhen, deren sichere und verantwortungsvolle Nutzung durch den EHDS zu gewährleisten und KI-Fabriken zur Verstärkung dieser Bemühungen einzusetzen.
Call-Ziele
- Einrichtung einer Multi-Stakeholder-Plattform/Community of Practice: Schaffung einer Plattform, die die Biotech-Industrie, Forschungseinrichtungen, Gesundheitsdienstleister, Patient*innenorganisationen, Regulierungsbehörden und KI-Fabriken zusammenbringt, um die Zusammenarbeit und den Wissensaustausch zwischen den Stakeholdern sowie die Diskussion über die Herausforderungen beim Einsatz von KI im Biotech-Sektor zu erleichtern.
- Durchführung einer Landschaftsanalyse: Kartierung des aktuellen Stands der Nutzung von Gesundheitsdaten für KI in der Biotech-Branche und Identifizierung der wichtigsten Gesundheitsdatensätze für die Biotech-Branche auf der Grundlage von Kriterien wie potenzielle Auswirkungen auf die Gesundheitsergebnisse, Durchführbarkeit und Übereinstimmung mit den sektoralen Bedürfnissen. Aufbauend auf bestehenden Projekten. Eventuell Einbeziehung der KI-Fabriken in diese Landschaftsanalyse, um weiteres Anwendungspotenzial zu erkunden.
- Entwicklung eines strategischen Fahrplans: Erstellung eines Fahrplans für die Entwicklung, den Einsatz und die Ausweitung effektiver KI-Lösungen im Biotech-Sektor, einschließlich Empfehlungen für politische Entscheidungsträger*innen, Branchenführer und Forscher*innen. Förderung der Annahme standardisierter Datenformate und Rahmenwerke, die die Rolle der für den Biotech-Sektor relevanten Daten- und Forschungsinfrastrukturen erleichtern, unter Berücksichtigung der KI-Factory-Fähigkeiten und aufbauend auf bestehenden Projekten und Aktivitäten in diesem Bereich.
- Pilotierung der Rollen für Gesundheitsdateninfrastrukturen im Rahmen des EHDS: Diese Tätigkeit umfasst die Analyse und Erprobung der Rolle und des potenziellen Zusammenschlusses spezifischer Gesundheitsdateninfrastrukturen (Genomik, Krebsbildgebung und Gehirn) innerhalb des EHDS-Rahmens sowie des Zugangs zu Computerressourcen und anderen damit verbundenen Daten und Unterstützungsdiensten, um KI-getriebene Biotech-Innovationen zu unterstützen. Die Analyse soll den aktuellen Stand dieser Infrastrukturen untersuchen, Lücken und Grenzen aufzeigen und ihre Integration in den EHDS-Rahmen erproben, um einen nahtlosen Datenaustausch und -zugang zu ermöglichen. Ziel ist es, den Wert dieser Infrastrukturen bei der Unterstützung von KI-Anwendungen im Biotech-Sektor aufzuzeigen und Empfehlungen für die Integration solcher Infrastrukturen in die EHDS-Rahmenwerke zu geben.
- Entwicklung von Fallstudien: Erstellung von Fallstudien erfolgreicher KI-Anwendungen im Biotech-Sektor und Weitergabe an Interessensgruppen, um bewährte Verfahren, Wege und den Wissensaustausch zu fördern; diese Fallstudien sollten sich auf erklärbare KI konzentrieren.
- Fachwissen aus der KI-Fabrik integrieren: Einbindung der technologischen Fortschritte der KI-Fabrik in Zusammenarbeit mit der Nutzung der EHDS-Infrastruktur für Simulationen und Analysen zur Verfeinerung und Optimierung von KI-Lösungen in der Biotech-Branche, um eine Anpassung an die Bedürfnisse des Gesundheitswesens sicherzustellen.
- Überwachung und Bewertung des Fortschritts: Erprobung einer Methodik und von Instrumenten zur Überwachung und Bewertung des Fortschritts in Bezug auf die Ziele der strategischen Roadmap, um Erkenntnisse und Anpassungen zu gewinnen, die für eine kontinuierliche Verbesserung erforderlich sind.
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Erwartete Effekte und Auswirkungen
Die erwarteten Ergebnisse und Auswirkungen sind:
- Verstärkte Zusammenarbeit und Wissensaustausch: Aufbau eines aktiven Netzes von Interessenträger*innen, Förderung der Zusammenarbeit und des Wissensaustauschs zwischen Biotechnologie- und Gesundheitssektor.
- Beschleunigung der Innovation in der Biotech-Industrie der Union: Unterstützung der Entwicklung und des Einsatzes effektiver digitaler / KI-Lösungen in der Biotech-Branche, Förderung der Innovation und Wettbewerbsfähigkeit der Biotech-Industrie der Union, auch durch KI-fabrikgestützte Fortschritte.
- Bessere Gesundheitsergebnisse: Erleichterung der breiteren Einführung von digitalen / KI-Lösungen im Biotechnologiesektor zur Verbesserung der Patient*innenversorgung, der Diagnosegenauigkeit und der Behandlungseffizienz in der gesamten Union.
- Rechtliche Klarheit: Klärung der rechtlichen Anforderungen und Normen/Spezifikationen für die Entwicklung und den Einsatz von KI, die für den Biotechnologiesektor relevant sind, und Bereitstellung von Wegen für Biotech-Akteure und für die Integration von Gesundheitsdaten und Forschungsinfrastrukturen in den EHDS-Rahmen.
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Erwartete Ergebnisse
- Schaffung einer Multi-Stakeholder-Plattform, die die Biotech-Branche, Dateninhaber*innen, Gesundheitsdienstleister, Patient*innenorganisationen, Regulierungsbehörden und KI-Fabriken zusammenbringt, um bewährte Verfahren für den Datenzugang, KI-Anwendungen und die Innovationsbeschleunigung auszutauschen und so die Zusammenarbeit, den Wissensaustausch und die Innovation im Biotechnologiesektor zu fördern.
- Identifizierung und Priorisierung der vielversprechendsten digitalen / KI-Anwendungen für den Biotechnologiesektor auf der Grundlage von Kriterien wie potenzielle Auswirkungen auf die Gesundheitsergebnisse, Durchführbarkeit, technologische Reife und Übereinstimmung mit den sektoralen Bedürfnissen. Potenzielle Nutzung der Ressourcen der KI-Fabrik für die Verbesserung und Validierung, das schnelle Prototyping und Testen von KI-gesteuerten Biotech-Lösungen, um die Geschwindigkeit und Effizienz bei der Umsetzung von Innovationen vom Konzept bis zur Gesundheitsversorgung zu erhöhen.
- Analyse der Herausforderungen und Hindernisse für die Entwicklung und den Einsatz digitaler / KI-Lösungen im Biotechnologiesektor, einschließlich der Datenqualität und -verfügbarkeit, der rechtlichen Rahmenbedingungen, ethischer und datenschutzrechtlicher Bedenken, des Eigentums an geistigem Eigentum, technischer Hindernisse und der wissenschaftlichen Validierung, sowie Ermittlung potenzieller Lösungen oder Strategien zur Bewältigung dieser Herausforderungen, um die effektive Nutzung des EHDS anzuleiten.
- Erarbeitung konkreter Empfehlungen zur Unterstützung der koordinierten Entwicklung des EHDS für digitale / KI-Lösungen im Biotechnologiesektor, auch für politische Entscheidungsträger*innen, Branchenführer und Forscher*innen, mit dem Schwerpunkt auf der Förderung von Innovationen, der Verbesserung von Gesundheitsergebnissen und der Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit des Biotechnologiesektors der Union.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Island (Ísland), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Norwegen (Norge), Ukraine (Україна)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um förderfähig zu sein, müssen die Antragstellenden (Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen):
- juristische Personen sein (öffentliche oder private Einrichtungen)
- ihren Sitz in einem der förderfähigen Länder haben, d. h:
- EU-Mitgliedstaaten (einschließlich der überseeischen Länder und Gebiete (ÜLG))
- aufgelistete EWR-Länder und mit dem EU4Health-Programm assoziierte Länder(Liste der teilnehmenden Länder)
Die Vorschläge müssen von einem Konsortium von mindestens 5 Begünstigten aus 5 verschiedenen förderfähigen Ländern eingereicht werden.
weitere Förderkriterien
Besondere Fälle
- Natürliche Personen sind NICHT förderfähig (mit Ausnahme von Selbstständigen, d. h. Einzelunternehmern, bei denen das Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit besitzt).
- Internationale Organisationen sind förderfähig. Die Regeln für förderfähige Länder gelten nicht für sie.
- Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter*innen in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien für den Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind
- EU-Einrichtungen (mit Ausnahme der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission) können NICHT Teil des Konsortiums sein.
- Verbände und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen, können als "Alleinbegünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Bitte beachten Sie, dass, wenn die Maßnahme von den Mitgliedern durchgeführt wird, diese auch teilnehmen sollten (entweder als Begünstigte oder als angeschlossene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
- Europäische Referenznetzwerke (ERN) - Hierbei handelt es sich um Netzwerke zwischen Gesundheitsdienstleistern und Fachzentren in den Mitgliedstaaten zur Stärkung der Zusammenarbeit im Gesundheitswesen, insbesondere im Bereich der seltenen Krankheiten, im Einklang mit den in Artikel 12 der Richtlinie 2011/24 festgelegten Zielen.
- Länder, die derzeit über Assoziierungsabkommen verhandeln - Begünstigte aus Ländern, mit denen Verhandlungen über die Teilnahme am Programm laufen (siehe Liste der teilnehmenden Länder), können an der Aufforderung teilnehmen und Finanzhilfen unterzeichnen, wenn die Verhandlungen vor der Unterzeichnung der Finanzhilfe abgeschlossen sind und wenn die Assoziierung die Aufforderung abdeckt (d. h. rückwirkend gilt und sowohl den Teil des Programms als auch das Jahr abdeckt, in dem die Aufforderung veröffentlicht wurde).
- Restriktive Maßnahmen der EU - Besondere Regeln gelten für Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen der EU gemäß Artikel 29 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) und Artikel 215 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU (AEUV) unterliegen. Solche Einrichtungen sind in keiner Weise teilnahmeberechtigt, auch nicht als Begünstigte, verbundene Einrichtungen, assoziierte Partner, Unterauftragnehmer oder Empfänger von finanzieller Unterstützung für Dritte (falls vorhanden).
- EU-Konditionalitätsmaßnahmen - Besondere Regeln gelten für Einrichtungen, die Maßnahmen unterliegen, die auf der Grundlage der EU-Verordnung 2020/209214 angenommen wurden. Diese Einrichtungen dürfen keine geförderten Funktionen übernehmen (Begünstigte, verbundene Einrichtungen, Unterauftragnehmer, Empfänger finanzieller Unterstützung für Dritte usw.). Derzeit gelten solche Maßnahmen für ungarische Stiftungen von öffentlichem Interesse, die gemäß dem ungarischen Gesetz IX von 2021 gegründet wurden, oder für alle Einrichtungen, die sie unterhalten (siehe Durchführungsbeschluss (EU) 2022/2506 des Rates, Stand 16. Dezember 2022).
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Projektlaufzeit
zwischen 24 und 36 Monate
Zusätzliche Informationen
Die Vorschläge sind elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals für Finanzierungen und Ausschreibungen einzureichen. Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle geforderten Informationen sowie alle erforderlichen Anhänge und Nachweise enthalten:
- Antragsformular Teil A - enthält administrative Angaben zu den Teilnehmenden (künftiger Koordinator, Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen) und den zusammengefassten Finanzplan für das Projekt (direkt online auszufüllen)
- Antragsformular Teil B - enthält die technische Beschreibung des Projekts (Vorlage, die vom Portal Submission System heruntergeladen, ausgefüllt, zusammengestellt und wieder hochgeladen werden muss)
- obligatorische Anhänge und unterstützende Dokumente (Vorlagen, die vom Portal Submission System heruntergeladen, ausgefüllt, zusammengestellt und wieder hochgeladen werden müssen):
- detaillierte Budgettabelle/-berechnung
- Lebensläufe (Standard) des Kernprojektteams
- Liste früherer Projekte (Schlüsselprojekte der letzten 4 Jahre) (Vorlage in Teil B verfügbar)
Die Vorschläge sind auf maximal 70 Seiten (Teil B) begrenzt.
Die finanzielle Unterstützung Dritter ist für Zuschüsse oder ähnliche Formen der Unterstützung unter folgenden Bedingungen zulässig:
- Die Ausschreibungen müssen offen sein, breit veröffentlicht werden und den EU-Standards in Bezug auf Transparenz, Gleichbehandlung, Interessenkonflikte und Vertraulichkeit entsprechen.
- Die Ausschreibungen müssen mindestens zwei Monate lang offen bleiben.
- Das Ergebnis der Ausschreibung muss auf den Websites der Teilnehmer veröffentlicht werden, einschließlich einer Beschreibung der ausgewählten Projekte, der Vergabedaten, der Projektlaufzeiten und der vollständigen Namen und Länder der Endempfänger.
- Die Ausschreibungen müssen eine klare europäische Dimension aufweisen.
Call-Dokumente
Call Document EU4H-2026-SANTE-PJCall Document EU4H-2026-SANTE-PJ(1036kB)
Kontakt
Website
HaDEA- EU4 Health
HaDEA-HP-CALLS@ec.europa.eu
Website
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