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Call-Eckdaten
Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen zur Unterstützung der Entwicklung eines Systems zur Verfolgung der Preisbildung, Kostenerstattung und des Zugangs zu Arzneimitteln über die EURIPID-Datenbank
Förderprogramm
EU4Health-Programm 2021-2027
Call Nummer
EU4H-2026-SANTE-PJ-06
Termine
Öffnung
23.09.2025
Deadline
06.01.2026 17:00
Förderquote
60%
Budget des Calls
€ 750.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 750.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Diese Aktion wird den EURIPID-Mitgliedern einen besseren Überblick über den Zugang, die P&R-Maßnahmen und die Entscheidungen in den Mitgliedstaaten verschaffen.
Call-Ziele
Die Ziele sind:
- Messung und Verbesserung des Verständnisses des Zugangs der Patient*innen zu Arzneimitteln in der Europäischen Union;
- Verbesserung der Qualität der Datenbank im Hinblick auf die rechtzeitige/korrekte Bereitstellung der Daten;
- Ausweitung des Kreises der EURIPID-Mitglieder (auf alle Mitgliedstaaten) und der Daten;
- die Nützlichkeit der Daten über die Zwecke externer Referenzpreise hinaus zu steigern.
Erwartete Effekte und Auswirkungen
Längerfristig wird erwartet, dass sie das gegenseitige Lernen zwischen den nationalen Behörden unterstützt und den Mitgliedstaaten hilft, bessere Entscheidungen über die Preisgestaltung und Kostenerstattung zu treffen, um den Zugang, die Verfügbarkeit und die Erschwinglichkeit von Arzneimitteln zu verbessern. Dies steht im Einklang mit den Empfehlungen des Draghi-Berichts über die Zukunft der europäischen Wettbewerbsfähigkeit und mit der Priorität, die Versorgung mit erschwinglichen Arzneimitteln zu gewährleisten, wie im Missionsschreiben von Kommissionspräsidentin von der Leyen an den Kommissar für Gesundheit und Tierschutz dargelegt.
Der vorgeschlagene "Preis- und Kostenerstattungs-Tracker" und das "Access Dashboard" werden eine bessere Überwachung des Zugangs der Patient*innen zu Arzneimitteln in der gesamten Union ermöglichen, auch für Krebsbehandlungen. Die Verfügbarkeit dieser Daten vor der Anwendung der vorgeschlagenen Arzneimittelreform wird dazu dienen, die Ausgangssituation und anschließend die Auswirkungen der vorgeschlagenen Maßnahmen zu messen, die den Zugang zu Arzneimitteln in der gesamten Union, auch für Krebsbehandlungen, verbessern sollen.
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Erwartete Ergebnisse
Die Ziele sind:
- Messung und Verbesserung des Verständnisses des Zugangs der Patient*innen zu Arzneimitteln in der Europäischen Union;
- Verbesserung der Qualität der Datenbank im Hinblick auf die rechtzeitige/korrekte Bereitstellung der Daten;
- Ausweitung des Kreises der EURIPID-Mitglieder (auf alle Mitgliedstaaten) und der Daten;
- die Nützlichkeit der Daten über die Zwecke externer Referenzpreise hinaus zu steigern.
Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Island (Ísland), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Norwegen (Norge), Ukraine (Україна)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um förderfähig zu sein, müssen die Antragstellenden (Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen):
- juristische Personen sein (öffentliche oder private Einrichtungen)
- ihren Sitz in einem der förderfähigen Länder haben, d. h:
- EU-Mitgliedstaaten (einschließlich der überseeischen Länder und Gebiete (ÜLG))
- aufgelistete EWR-Länder und mit dem EU4Health-Programm assoziierte Länder(Liste der teilnehmenden Länder)
Die Vorschläge müssen von einem Konsortium von mindestens 4 Begünstigten aus 3 verschiedenen förderfähigen Ländern eingereicht werden. Die Antragstellenden sollten EURIPID-Mitglieder sein, also öffentliche Stellen, die für die Preisgestaltung und Erstattung von Arzneimitteln zuständig sind.
weitere Förderkriterien
Besondere Fälle
- Natürliche Personen sind NICHT förderfähig (mit Ausnahme von Selbstständigen, d. h. Einzelunternehmern, bei denen das Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit besitzt).
- Internationale Organisationen sind förderfähig. Die Regeln für förderfähige Länder gelten nicht für sie.
- Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter*innen in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien für den Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind
- EU-Einrichtungen (mit Ausnahme der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission) können NICHT Teil des Konsortiums sein.
- Verbände und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen, können als "Alleinbegünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Bitte beachten Sie, dass, wenn die Maßnahme von den Mitgliedern durchgeführt wird, diese auch teilnehmen sollten (entweder als Begünstigte oder als angeschlossene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
- Europäische Referenznetzwerke (ERN) - Hierbei handelt es sich um Netzwerke zwischen Gesundheitsdienstleistern und Fachzentren in den Mitgliedstaaten zur Stärkung der Zusammenarbeit im Gesundheitswesen, insbesondere im Bereich der seltenen Krankheiten, im Einklang mit den in Artikel 12 der Richtlinie 2011/24 festgelegten Zielen.
- Länder, die derzeit über Assoziierungsabkommen verhandeln - Begünstigte aus Ländern, mit denen Verhandlungen über die Teilnahme am Programm laufen (siehe Liste der teilnehmenden Länder), können an der Aufforderung teilnehmen und Finanzhilfen unterzeichnen, wenn die Verhandlungen vor der Unterzeichnung der Finanzhilfe abgeschlossen sind und wenn die Assoziierung die Aufforderung abdeckt (d. h. rückwirkend gilt und sowohl den Teil des Programms als auch das Jahr abdeckt, in dem die Aufforderung veröffentlicht wurde).
- Restriktive Maßnahmen der EU - Besondere Regeln gelten für Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen der EU gemäß Artikel 29 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) und Artikel 215 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU (AEUV) unterliegen. Solche Einrichtungen sind in keiner Weise teilnahmeberechtigt, auch nicht als Begünstigte, verbundene Einrichtungen, assoziierte Partner, Unterauftragnehmer oder Empfänger von finanzieller Unterstützung für Dritte (falls vorhanden).
- EU-Konditionalitätsmaßnahmen - Besondere Regeln gelten für Einrichtungen, die Maßnahmen unterliegen, die auf der Grundlage der EU-Verordnung 2020/209214 angenommen wurden. Diese Einrichtungen dürfen keine geförderten Funktionen übernehmen (Begünstigte, verbundene Einrichtungen, Unterauftragnehmer, Empfänger finanzieller Unterstützung für Dritte usw.). Derzeit gelten solche Maßnahmen für ungarische Stiftungen von öffentlichem Interesse, die gemäß dem ungarischen Gesetz IX von 2021 gegründet wurden, oder für alle Einrichtungen, die sie unterhalten (siehe Durchführungsbeschluss (EU) 2022/2506 des Rates, Stand 16. Dezember 2022).
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Projektlaufzeit
max. 36 Monate
Zusätzliche Informationen
Die Vorschläge sind elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals für Finanzierungen und Ausschreibungen einzureichen. Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle geforderten Informationen sowie alle erforderlichen Anhänge und Nachweise enthalten:
- Antragsformular Teil A - enthält administrative Angaben zu den Teilnehmenden (künftiger Koordinator, Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen) und den zusammengefassten Finanzplan für das Projekt (direkt online auszufüllen)
- Antragsformular Teil B - enthält die technische Beschreibung des Projekts (Vorlage, die vom Portal Submission System heruntergeladen, ausgefüllt, zusammengestellt und wieder hochgeladen werden muss)
- obligatorische Anhänge und unterstützende Dokumente (Vorlagen, die vom Portal Submission System heruntergeladen, ausgefüllt, zusammengestellt und wieder hochgeladen werden müssen):
- detaillierte Budgettabelle/-berechnung
- Lebensläufe (Standard) des Kernprojektteams
- Liste früherer Projekte (Schlüsselprojekte der letzten 4 Jahre) (Vorlage in Teil B verfügbar)
Die Vorschläge sind auf maximal 70 Seiten (Teil B) begrenzt.
Finanzielle Unterstützung für Dritte ist nicht zulässig.
Call-Dokumente
Call Document EU4H-2026-SANTE-PJCall Document EU4H-2026-SANTE-PJ(1036kB)
Kontakt
HaDEA-HP-CALLS@ec.europa.eu
Website
European Health and Digital Executive Agency - HaDEA - National Contact Points
Website
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