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Call-Eckdaten
Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen als Beitrag zur Organisation von Konferenzen und Veranstaltungen
Förderprogramm
EU4Health-Programm 2021-2027
Call Nummer
EU4H-2026-SANTE-PJ-09
Termine
Öffnung
23.09.2025
Deadline
06.01.2026 17:00
Förderquote
60%
Budget des Calls
€ 600.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 200.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Ziel dieser Aktion ist die Unterstützung der Organisation von nicht gewinnorientierten, unionsweiten Konferenzen auf hohem Niveau zwischen Wissenschaft, Politik und Gesellschaft, die alle interessierten Parteien wie Bürger*innen, Patient*innen, Praktiker*innen, Wissenschaftler*innen und politische Entscheidungsträger*innen auf lokaler, regionaler und Unionsebene zusammenbringen. Die Konferenzen werden sich mit wichtigen Gesundheitsthemen befassen, die mit den gesundheitspolitischen Prioritäten der Union zusammenhängen, und so zur Entwicklung und Umsetzung der Europäischen Gesundheitsunion beitragen.
Call-Ziele
Diese Konferenzen bieten Gelegenheit zur Diskussion darüber, wie man auf Unionsebene bei einem oder mehreren gesundheitsbezogenen Themen besser zusammenarbeiten kann, und ermöglichen den Mitgliedstaaten, den mit dem EU4Health-Programm assoziierten Drittländern und den einschlägigen Akteuren den Austausch von Informationen und bewährten Verfahren zu relevanten Themen im Bereich der öffentlichen Gesundheit.
Es können Zuschüsse zur Unterstützung der Organisation von Konferenzen gewährt werden, die den Zielen und Prioritäten des EU4Health-Programms entsprechen und eine unionsweite Dimension aufweisen.
Erwartete Ergebnisse
Die Konferenzen sollten hochrangige Redner*innen und eine repräsentative Anzahl von Teilnehmer*innen aus allen relevanten Bereichen der zu erörternden Herausforderungen umfassen.
Die Aktion wird Kommunikationsaktivitäten unterstützen, die sich an die allgemeine Öffentlichkeit und/oder an bestimmte Personengruppen oder Angehörige der Gesundheitsberufe richten, um die Europäische Gesundheitsunion und ihre verschiedenen Initiativen zu fördern.
Die Konferenzen müssen eine unionsweite Dimension haben. Die Konferenzen werden sich nicht auf ein bestimmtes Leiden oder eine bestimmte Krankheit konzentrieren, sondern auf aktuelle politische Querschnittsthemen der Union.
Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Island (Ísland), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Norwegen (Norge), Ukraine (Україна)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Nein
Projektpartnerschaft
Um förderfähig zu sein, müssen die Antragstellenden (Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen):
- juristische Personen sein (öffentliche oder private Einrichtungen)
- ihren Sitz in einem der förderfähigen Länder haben, d. h:
- EU-Mitgliedstaaten (einschließlich der überseeischen Länder und Gebiete (ÜLG))
- aufgelistete EWR-Länder und mit dem EU4Health-Programm assoziierte Länder(Liste der teilnehmenden Länder)
Vorschläge können von einem einzelnen Antragstellenden oder von einem Konsortium eingereicht werden.
weitere Förderkriterien
Besondere Fälle
- Natürliche Personen sind NICHT förderfähig (mit Ausnahme von Selbstständigen, d. h. Einzelunternehmern, bei denen das Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit besitzt).
- Internationale Organisationen sind förderfähig. Die Regeln für förderfähige Länder gelten nicht für sie.
- Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter*innen in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien für den Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind
- EU-Einrichtungen (mit Ausnahme der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission) können NICHT Teil des Konsortiums sein.
- Verbände und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen, können als "Alleinbegünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Bitte beachten Sie, dass, wenn die Maßnahme von den Mitgliedern durchgeführt wird, diese auch teilnehmen sollten (entweder als Begünstigte oder als angeschlossene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
- Europäische Referenznetzwerke (ERN) - Hierbei handelt es sich um Netzwerke zwischen Gesundheitsdienstleistern und Fachzentren in den Mitgliedstaaten zur Stärkung der Zusammenarbeit im Gesundheitswesen, insbesondere im Bereich der seltenen Krankheiten, im Einklang mit den in Artikel 12 der Richtlinie 2011/24 festgelegten Zielen.
- Länder, die derzeit über Assoziierungsabkommen verhandeln - Begünstigte aus Ländern, mit denen Verhandlungen über die Teilnahme am Programm laufen (siehe Liste der teilnehmenden Länder), können an der Aufforderung teilnehmen und Finanzhilfen unterzeichnen, wenn die Verhandlungen vor der Unterzeichnung der Finanzhilfe abgeschlossen sind und wenn die Assoziierung die Aufforderung abdeckt (d. h. rückwirkend gilt und sowohl den Teil des Programms als auch das Jahr abdeckt, in dem die Aufforderung veröffentlicht wurde).
- Restriktive Maßnahmen der EU - Besondere Regeln gelten für Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen der EU gemäß Artikel 29 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) und Artikel 215 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU (AEUV) unterliegen. Solche Einrichtungen sind in keiner Weise teilnahmeberechtigt, auch nicht als Begünstigte, verbundene Einrichtungen, assoziierte Partner, Unterauftragnehmer oder Empfänger von finanzieller Unterstützung für Dritte (falls vorhanden).
- EU-Konditionalitätsmaßnahmen - Besondere Regeln gelten für Einrichtungen, die Maßnahmen unterliegen, die auf der Grundlage der EU-Verordnung 2020/209214 angenommen wurden. Diese Einrichtungen dürfen keine geförderten Funktionen übernehmen (Begünstigte, verbundene Einrichtungen, Unterauftragnehmer, Empfänger finanzieller Unterstützung für Dritte usw.). Derzeit gelten solche Maßnahmen für ungarische Stiftungen von öffentlichem Interesse, die gemäß dem ungarischen Gesetz IX von 2021 gegründet wurden, oder für alle Einrichtungen, die sie unterhalten (siehe Durchführungsbeschluss (EU) 2022/2506 des Rates, Stand 16. Dezember 2022).
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Projektlaufzeit
max. 12 Monate
Zusätzliche Informationen
Die Vorschläge sind elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals für Finanzierungen und Ausschreibungen einzureichen. Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle geforderten Informationen sowie alle erforderlichen Anhänge und Nachweise enthalten:
- Antragsformular Teil A - enthält administrative Angaben zu den Teilnehmenden (künftiger Koordinator, Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen) und den zusammengefassten Finanzplan für das Projekt (direkt online auszufüllen)
- Antragsformular Teil B - enthält die technische Beschreibung des Projekts (Vorlage, die vom Portal Submission System heruntergeladen, ausgefüllt, zusammengestellt und wieder hochgeladen werden muss)
- obligatorische Anhänge und unterstützende Dokumente (Vorlagen, die vom Portal Submission System heruntergeladen, ausgefüllt, zusammengestellt und wieder hochgeladen werden müssen):
- detaillierte Budgettabelle/-berechnung
- Lebensläufe (Standard) des Kernprojektteams
- Liste früherer Projekte (Schlüsselprojekte der letzten 4 Jahre) (Vorlage in Teil B verfügbar)
Die Vorschläge sind auf maximal 70 Seiten (Teil B) begrenzt.
Finanzielle Unterstützung für Dritte ist nicht zulässig.
Call-Dokumente
Call Document EU4H-2026-SANTE-PJCall Document EU4H-2026-SANTE-PJ(1036kB)
Kontakt
Website
HaDEA- EU4 Health
HaDEA-HP-CALLS@ec.europa.eu
Website
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