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Call-Eckdaten
Interreg Ungarn-Serbien: 2. Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen - Reguläre Projekte
Förderprogramm
Interreg Ungarn-Serbien
Termine
Öffnung
15.09.2025
Deadline
15.12.2025 15:00
Förderquote
85%
Budget des Calls
€ 9.050.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
min. € 200.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Interreg VIA IPA Ungarn Serbien ist eine Initiative, die im Finanzrahmen der Europäischen Union 2021-2027 im Rahmen des Instruments für Heranführungshilfe (IPA) umgesetzt wird. Hauptziel des Programms ist es, die harmonische grenzüberschreitende Entwicklung der Region zu fördern und zu fördern, indem großartige Ideen von gemeinnützigen Organisationen aus dem Programmgebiet kofinanziert werden. Diese Aufforderung richtet sich an reguläre Projekte (RSP).
Call-Ziele
Die folgenden Prioritäten und spezifischen Ziele wurden im Rahmen des Programms entwickelt:
- P1: Eine grünere Region
- SO 1.1: Anpassung an den Klimawandel, Risikoprävention
- SO 1.2: Biodiversität und reduzierte Umweltverschmutzung
- P2: Förderung der menschlichen und kulturellen Werte
- SO 2.1: Bildung und lebenslanges Lernen
- SO 2.2: Kultur und Tourismus
- P3: Grenzüberschreitende institutionelle und zivile Zusammenarbeit
- SO 3.1: Harmonische nachbarschaftliche Beziehungen durch Kooperation
Erwartete Ergebnisse
Das Programm schlägt die folgenden (nicht vollständige Liste) Arten von Maßnahmen vor:
P1: Eine grünere Region
- SO 1.1: Anpassung an den Klimawandel, Risikoprävention
- Gemeinsame Entwicklung, Koordinierung und Verbesserung der grenzüberschreitenden Risikopräventions- und Katastrophenmanagementsysteme
- Gemeinsame Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel im Hinblick auf die Verringerung der Auswirkungen des Klimawandels unter Berücksichtigung von Naturphänomenen, die als Folge des Klimawandels auftreten
- Gemeinsame Sensibilisierungs- und Bildungsaktivitäten zu Ursachen, Folgen des Klimawandels und möglichen Anpassungs- und Minderungsmaßnahmen
- SO 1.2: Biodiversität und reduzierte Umweltverschmutzung
- Gemeinsame Aktivitäten, die grenzüberschreitende Verschmutzungsquellen identifizieren und dazu beitragen, diese zu beseitigen
- Gemeinsame Initiativen zur Sicherung der nachhaltigen Entwicklung von Naturräumen
- Gemeinsame Sensibilisierungs- und Bildungsaktivitäten zu Umwelt- und Naturschutzthemen in der Grenzregion
P2: Förderung der menschlichen und kulturellen Werte
- SO 2.1: Bildung und lebenslanges Lernen
- Lebenslanges Lernen für soziale Inklusion, sozialen Zusammenhalt und ökologisch nachhaltige und gesunde Digitalisierung
- Gemeinsame Entwicklung von Trainings-, Mentoring- und Outreach-Programmen zur Bekämpfung und Umkehrung des Schulabbruchs
- Gemeinsame Entwicklung der Berufsbildung
- SO 2.2: Kultur und Tourismus
- Entwicklung gemeinsamer touristischer Produkte mit gemeinsamer Vermarktung dieser Produkte
- Kulturelle Zusammenarbeit
- Gemeinsame Verwaltung von Informationen für touristische und kulturelle Zwecke
P3: Grenzüberschreitende institutionelle und zivile Zusammenarbeit
- SO 3.1: Harmonische nachbarschaftliche Beziehungen durch Kooperation
- Gegenseitiges Vertrauen aufbauen, insbesondere durch Ermutigung von Menschen zu persönlichen Handlungen
- Maßnahmen zur Förderung einer besseren Governance der Zusammenarbeit
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
An den Projekten muss mindestens ein Antragsteller aus Serbien und ein Antragsteller aus Ungarn beteiligt sein. Die Zahl der Begünstigten beträgt maximal 6, einschließlich des federführenden Begünstigten.
Das Budget der Anträge muss ausgewogen geplant werden (im Verhältnis zur geplanten Aktivität), d. h. der Anteil jedes Partners muss mindestens 10 % des gesamten Projektbudgets betragen (mit Ausnahme der Partner, die keine finanzielle Unterstützung erhalten).
Die folgenden Organisationen können sich um die für das Programm bereitgestellten Mittel bewerben
- öffentliche Behörden,
- Einrichtungen des öffentlichen Rechts,
- in der Regel gemeinnützige Organisationen des Privatrechts.
- Eine detaillierte Beschreibung der förderfähigen Antragsteller finden Sie in Kapitel 2 des Leitfadens für Antragsteller (GfA).
Um förderfähig zu sein, müssen die Projekte zu mindestens drei der folgenden vier Kooperationskriterien beitragen.
- Gemeinsame Entwicklung (obligatorisch)
- Gemeinsame Durchführung (obligatorisch)
- Gemeinsame Finanzierung
- Gemeinsame Personalausstattung
weitere Förderkriterien
Das Programm erstreckt sich auf die folgenden Regionen in Serbien:
- RS121 Bezirk West Bačka
- RS122 Bezirk Süd-Banat
- RS123 Bezirk Süd-Bačka
- RS124 Bezirk Nord-Banat
- RS125 Bezirk Nord-Bačka
- RS126 Bezirk Zentral-Banat
- RS127 Bezirk Srem
in Ungarn:
- HU331 Bács-Kiskun
- HU333 Csongrád
Haushaltsmittel:
Regelmäßige Projekte (RSP) sind größer oder gleich 200 Tausend.
- Für die Ziele 1.1 und 2.2 beträgt der Höchstbetrag 850 Tausend Euro.
- Für die Ziele 1.2, 2.1 und 3.1 liegt der Höchstbetrag bei 500 000 Euro.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Projektlaufzeit
zwischen 6 und 24 Monate
Zusätzliche Informationen
Auf Projektebene beträgt der EU-Beitrag (IPA) bis zu 85 % der gesamten förderfähigen Ausgaben. Die restlichen 15 % werden aus nationalen Quellen finanziert. Bitte beachten Sie, dass die Finanzierungsquellen im Falle von Partnern aus Ungarn und Serbien unterschiedlich sind, wie in Kapitel 8 des GfA beschrieben. Sobald der federführende Begünstigte den Zuschussvertrag mit der Verwaltungsbehörde abgeschlossen hat, wird automatisch ein Vorschuss in Höhe von maximal 15 % der gesamten IPA-Zuweisung für ein Projekt gewährt.
Die Anträge und Belege müssen elektronisch über das INTERREG+-System unter folgendem Link eingereicht werden:
https://husrb.interregplus.eu/21-27
Wenn Sie mit dem Ausfüllen des Antragsformulars beginnen, konsultieren Sie bitte das Handbuch für den INTERREG+ Antrag, das in unserem Download-Bereich zur Verfügung steht.
Die Sprache des Antrags ist Englisch.
Eine vollständige Liste der einzureichenden Belege finden Sie in Kapitel 11.4 der GfA.
Call-Dokumente
Interreg Hungary-Serbia 2021-2027 programmeInterreg Hungary-Serbia 2021-2027 programme(1397kB)
Interreg Hungary-Serbia 2nd Call Guide for ApplicantsInterreg Hungary-Serbia 2nd Call Guide for Applicants(990kB)
Kontakt
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