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Call-Eckdaten
Interreg South Baltic - 3. Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen von Kleinprojekten
Förderprogramm
Interreg Südliche Ostsee
Termine
Öffnung
17.09.2025
Deadline
12.11.2025 16:00
Förderquote
80%
Budget des Calls
€ 800.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
max. € 200.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Der thematische Schwerpunkt der 2. Kleinprojektfazilität ist ausschließlich der Programmmaßnahme 4.1 Stärkung der Kooperationsfähigkeit der Akteure im südlichen Ostseeraum (einschließlich der Zivilgesellschaft) gewidmet. Mit diesem Ansatz soll ein vielfältigeres Angebot an Projekten geschaffen werden, indem neue Partnerschaften zur Entwicklung und Verbesserung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit angeregt werden.
Call-Ziele
Im Rahmen des Programms wurden die folgenden Prioritäten und spezifischen Ziele entwickelt:
- P4: Aktive südliche Ostsee
- SO 4.1: Stärkung der Kooperationsfähigkeit der Stakeholder im südlichen Ostseeraum (einschließlich der Zivilgesellschaft)
Erwartete Ergebnisse
In dem Programm werden die folgenden Maßnahmen vorgeschlagen (die Liste ist nicht vollständig):
P4: Aktive südliche Ostsee
- SO 4.1: Stärkung der Kooperationskapazitäten der Akteure im südlichen Ostseeraum (einschließlich der Zivilgesellschaft)
- Durchführung von Initiativen (grenzüberschreitende Programme, Schulungen, Workshops usw.), die auf die Stärkung der Netzwerk- und Kooperationsfähigkeit der lokalen Stakeholder abzielen
- Aktivitäten zur Unterstützung gemeinsamer lokaler Selbstverwaltungen/Agenturen und anderer Institutionen (z. B. NRO), die eine Multi-Level-Governance aufbauen und den grenzüberschreitenden Dialog unterstützen,
- Maßnahmen, die darauf abzielen, stärkere Verbindungen zwischen Bürger*innen und Institutionen auf grenzüberschreitender Ebene, der Zivilgesellschaft und der Bottom-up-Beteiligung an der Entscheidungs- und Politikgestaltung zu entwickeln, z. B. im Bereich der Zusammenarbeit bei der Meeresverschmutzung oder der Zusammenarbeit zwischen Jugendsekretariaten;
- Aktivitäten zur stärkeren Einbindung lokaler Stakeholder (z. B. NRO, Kultureinrichtungen, nicht-formalisierte Organisationen, Organisationen zur Unterstützung von Menschen mit Behinderungen und aus benachteiligten Gruppen) in die grenzüberschreitende Projektentwicklung und den interkulturellen Dialog
- Unterstützung der Befähigung und des Engagements von Jugendlichen in der Zivilgesellschaft und bei Aktionen mit grenzüberschreitender Dimension
- Maßnahmen zur Unterstützung des Erfahrungsaustauschs im Bereich der sozialen Innovation zwischen Studierenden und Absolvent*innen von Hochschulen, Gymnasien und Berufsschulen, um die Kooperationsstrukturen und -kapazitäten zu verbessern
- Sensibilisierungs- und Fördermaßnahmen unter lokalen Akteursgruppen zur Stärkung des Vertrauens, zur Förderung der Kooperationskultur und der gemeinsamen Identität der Akteure
- Maßnahmen zur Unterstützung des Aufbaus der grenzübergreifenden Zusammenarbeit und der Suche nach grenzübergreifenden Partnern für lokale Akteure, die unter den Folgen der Aussetzung von Programmen der grenzübergreifenden Zusammenarbeit mit Russland leiden, einschließlich Partnern aus der Subregion Olsztyński
- Entwicklung und Förderung von Modellen und Netzwerken, die verschiedene Stakeholder zusammenbringen, insbesondere kleine Einrichtungen und solche aus ländlichen und peripheren Gebieten (z. B. Forschungseinrichtungen, KMU, Wirtschaftsförderungsorganisationen, Universitäten, öffentliche Einrichtungen), um die Kooperationsfähigkeit zu verbessern, was nicht Teil der thematischen PO1-PO4 sein wird
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Jedes Projekt muss von einem Konsortium von Organisationen durchgeführt werden, das aus mindestens zwei förderfähigen Projektpartnern aus dem Programmgebiet aus zwei verschiedenen Mitgliedstaaten besteht. Darüber hinaus muss mindestens ein Drittel der Projektpartner neu in das Programm aufgenommen werden und die gesamte Partnerschaft (Projekt und assoziierte Partner) muss mindestens 10 Organisationen umfassen. Gleichzeitig unterstützt das Programm in erster Linie die multilaterale Zusammenarbeit unter Einbeziehung von Organisationen aus mehreren Programm-Mitgliedstaaten.
Bitte beachten Sie: Die Förderfähigkeit von Projektpartnern - insbesondere von Nichtregierungsorganisationen und KMU - ist mit der Kontaktstelle der Region, in der der jeweilige Partner ansässig ist, abzustimmen. Die Kontaktdaten finden Sie hier: https://southbaltic.eu/contact-us/
Das Programm definiert Newcomer als Organisationen, die die beiden folgenden Bedingungen erfüllen:
- Sie hat nicht an einem oder mehreren genehmigten regulären Projekten teilgenommen, die im Rahmen des Interreg South Baltic Programme 2014-2020 finanziert wurden;
- Sie nimmt nicht an genehmigten regulären und/oder kleinen Projekten teil, die im Rahmen des Interreg South Baltic Programms 2021-2027 finanziert werden.
Neben Organisationen, die an keinem Interreg South Baltic-Projekt teilgenommen haben, können die folgenden Organisationen, die zuvor an Interreg South Baltic-Projekten teilgenommen haben, als Neueinsteiger betrachtet werden, wenn sie es waren:
- Projektpartner des Interreg South Baltic Programms 2007-2013;
- Assoziierte Partner in allen Projekttypen und Finanzperspektiven des Interreg South Baltic Programms;
- Seed Money-Projektpartner in einer beliebigen Ausgabe des Interreg South Baltic-Programms.
Nur Projektpartner werden bei der Berechnung der Anzahl der Neulinge im Projekt berücksichtigt, d.h. assoziierte Partner sind von dieser Anforderung ausgeschlossen. Im Falle von Rundungen gelten die mathematischen Regeln, d. h. Aufrundungen ab 0,5. Um die Anforderung zu erfüllen, ist die folgende Anzahl von Newcomern als Projektpartner einzubeziehen:
Anzahl der Projektpartner | Mindestanzahl der neuen Organisationen |
2-4 | 1 |
5-7 | 2 |
8-10 | 3 |
11-13 | 4 |
14-16 | 5 |
Mehr als 16 | Die Berechnung erfolgt auf die gleiche Weise wie oben. |
Organisationen, die außerhalb des Programmgebiets (aber innerhalb der EU) ansässig sind, können sich an der Partnerschaft beteiligen; sie sollten jedoch ihre Beteiligung begründen und ihre Rolle im Projekt spezifizieren sowie ihre spezifischen Kompetenzen und funktionalen Verbindungen innerhalb und außerhalb des Programmgebiets angeben, die zum Wohlstand des Gebiets beitragen.
weitere Förderkriterien
Die Küstenregionen von 5 EU-Mitgliedstaaten bilden das Programmgebiet der südlichen Ostsee.
- Deutschland: Landkreise in Mecklenburg-Vorpommern - Nordwestmecklenburg, Rostock, Vorpommern-Rügen, Vorpommern-Greifswald und kreisfreie Stadt Rostock
- Dänemark: Regionale Kommune Bornholm und Region Seeland (Teilregionen Østsjælland, Vest- og Sydsjælland)
- Litauen: Kreise Klaipėda, Tauragė und Telšiai
- Polen: Teilregionen von Miasto Szczecin, Szczeciński, Szczecinecko-pyrzycki, Koszaliński, Słupski, Starogardzki, Chojnicki, Gdański, Trójmiejski, Elbląski und Olsztyński
- Schweden: Bezirke von Kalmar, Blekinge, Skåne und Kronoberg
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Projektlaufzeit
18 Monate
Zusätzliche Informationen
- Projektanträge müssen über das Online-Antragssystem WOD2021 (https://wod.cst2021.gov.pl) zu einer ausgewählten Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen vor Ablauf der festgelegten Frist eingereicht werden.
Anleitungen zum System finden Sie im Abschnitt Online-Antragssystem (WOD2021) - Alle Antragsteller und eingeloggten Benutzer sollten nur mit der englischen Version des WOD2021-Systems arbeiten, um mögliche Fehler zu vermeiden.
- Die Aufforderungsnummer der3. Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen im kleinen Maßstab lautet STHB.04.01-IP.01-002/25. Da parallel ein regulärer Aufruf in der Programmmaßnahme 4.1 geöffnet ist, stellen Sie bitte sicher, dass Sie Ihre Projektidee unter dem richtigen Aufruf in WOD2021 einreichen
- Das Interreg South Baltic Programme 2021-2027 Dokument ist hier verfügbar.
Call-Dokumente
Interreg South Baltic - ToR 3rd small-scale callInterreg South Baltic - ToR 3rd small-scale call(525kB)
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