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Call-Eckdaten
Märkte und Netzwerke
Förderprogramm
Kreatives Europa - Aktionsbereich Media
Call Nummer
CREA-MEDIA-2026-MARKETNET
Termine
Öffnung
30.09.2025
Deadline
20.01.2026 17:00
Förderquote
70%
Budget des Calls
€ 16.500.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Ziel der Unterstützung von Märkten und Netzwerken ist es, die Förderung europäischer Inhalte auf dem Weltmarkt zu verbessern und die Zusammenarbeit zwischen allen Teilen der audiovisuellen Wertschöpfungskette zu fördern, um gemeinsam europäische audiovisuelle Werke zu schaffen und zu fördern.
Call-Ziele
Im Rahmen des Aktionsbereichs MEDIA werden folgende Maßnahmen unterstützt:
- Unterstützung von Vernetzungsaktivitäten für Fachleute des audiovisuellen Sektors, einschließlich der Filmschaffenden, sowie von Austausch- und Vernetzungsaktivitäten zwischen Unternehmen, um die Pflege und Förderung von Talenten im europäischen audiovisuellen Sektor zu erleichtern und die Entwicklung und den Vertrieb europäischer und internationaler Koproduktionen zu fördern.
- Unterstützung der Aktivitäten europäischer audiovisueller Akteur*innen bei Branchenveranstaltungen und Messen in Europa und darüber hinaus.
Erwartete Effekte und Auswirkungen
- Verbesserung des innovativen Aspekts der bestehenden europäischen Industriemärkte und Steigerung ihrer systemischen Wirkung;
- Förderung der Schaffung von Netzwerken von Märkten;
- Förderung der Entwicklung von Netzwerken zwischen europäischen Fachleuten mit dem Ziel der gemeinsamen Schaffung von Serien;
- Förderung der Nachhaltigkeit und des Ökologisierungsprozesses der Märkte;
- Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit, der Verbreitung und der Förderung europäischer audiovisueller Werke auf den internationalen Märkten;
- Förderung von Vielfalt und Integration auf den Märkten und in den Netzen;
- Sicherstellung, dass die europäische audiovisuelle Industrie alle Vorteile der technologischen und wirtschaftlichen Innovation nutzt.
Erwartete Ergebnisse
Im Rahmen des spezifischen Ziels der Förderung von Innovation, Wettbewerbsfähigkeit, Skalierbarkeit, Zusammenarbeit, Innovation und Nachhaltigkeit, auch durch Mobilität im europäischen audiovisuellen Sektor, besteht eine der Prioritäten des Aktionsbereichs MEDIA darin, Talente, Kompetenzen und Fähigkeiten zu fördern und die grenzüberschreitende Zusammenarbeit, Mobilität und Innovation bei der Schaffung und Produktion europäischer audiovisueller Werke anzuregen, indem die Zusammenarbeit zwischen Mitgliedstaaten mit unterschiedlichen audiovisuellen Kapazitäten gefördert wird.
Die Zusammenarbeit von Fachleuten des audiovisuellen Sektors und die Förderung europäischer Werke werden durch die Unterstützung von zwei Arten von Projekten und Aktivitäten angestrebt:
- Märkte, die sich auf eine bestimmte Art von Filmen und innovativen Inhalten konzentrieren, oder die Vernetzung von Märkten, die ein ähnliches Genre/Thema präsentieren oder in derselben Region angesiedelt sind;
- Vernetzungsaktivitäten und Zusammenarbeit zwischen Netzwerken über die gesamte Wertschöpfungskette hinweg zur Förderung europäischer Talente und Werke.
Märkte:
- Physische, digitale oder hybride Branchenveranstaltungen, die sich auf den Austausch zwischen europäischen Fachleuten des audiovisuellen Sektors konzentrieren, Koproduktionen und Verkäufe erleichtern und eine strukturierende Wirkung auf das europäische audiovisuelle Ökosystem sowie Auswirkungen auf die Förderung und den Verkauf europäischer audiovisueller Werke auf den globalen Märkten haben. Die Aktivitäten und Veranstaltungen sollten sich an die aktuellen Markttrends anpassen und innovative Inhalte (Videospiele, VR, XR, KI, Crossmedia), Animationsfilme oder audiovisuelle Werke des Genres umfassen.
- Netzwerke von Märkten, die thematisch oder geografisch organisiert sind, sollten ihren Einfluss auf die audiovisuelle Industrie erhöhen. Sie können daher z. B. mehrere Filmmärkte einer bestimmten Region oder z. B. mehrere Märkte umfassen, die sich auf bestimmte Arten von Werken konzentrieren (z. B. Inhalte für Kinder, Dokumentarfilme, Animationen, Videospiele, AR, VR) oder beides.
Vernetzungsaktivitäten entlang der gesamten Wertschöpfungskette:
Diese Vernetzungsaktivitäten werden zur Förderung europäischer Werke und zur Konsolidierung des audiovisuellen Ökosystems über die gesamte Wertschöpfungskette hinweg beitragen.
Diese Netzwerke können Folgendes vorschlagen:
- Aktivitäten im Zusammenhang mit verschiedenen bestehenden Märkten innerhalb und außerhalb der am Aktionsbereich MEDIA beteiligten Länder. Zu diesen Aktivitäten gehören Werbemaßnahmen von Unternehmen zu Unternehmen, einschließlich finanzieller Unterstützung für Dritte, die darauf abzielen, den Vertrieb europäischer audiovisueller Werke oder den Austausch bewährter Verfahren zu erleichtern, wobei der Schwerpunkt auf innovativen Technologien und Geschäftspraktiken liegt
oder
- Aktivitäten im Zusammenhang mit der gemeinsamen Schaffung von Serien, die zu marktfähigen und wettbewerbsfähigen europäischen Serien führen.
Finanzielle Unterstützung für Dritte wird für Vernetzungsaktivitäten über die gesamte Wertschöpfungskette gewährt, die von paneuropäischen Netzen organisiert werden und darauf abzielen, den Vertrieb und die Verbreitung europäischer AV- und/oder Kinofilme sowie die Vernetzung europäischer Fachleute zu erleichtern.
Für alle Arten von Aktivitäten sollten in den Anträgen angemessene Strategien zur Gewährleistung einer nachhaltigeren und umweltfreundlicheren Industrie dargelegt werden; wenn die Aktivitäten physische Veranstaltungen umfassen, sollte der Prozess zum Erwerb eines Nachhaltigkeitszertifikats innerhalb des Projektzeitraums eingeleitet werden. Es sollten auch Maßnahmen zur Sicherstellung der Ausgewogenheit zwischen den Geschlechtern, der Integration, der Vielfalt und der Repräsentativität enthalten sein.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Island (Ísland), Liechtenstein, Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Ukraine (Україна)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Nein
Projektpartnerschaft
Um förderfähig zu sein, müssen die Antragstellenden (Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen):
- juristische Personen sein (öffentliche oder private Einrichtungen)
- ihren Sitz in einem der förderfähigen Länder haben, d. h:
- Kreatives Europa Teilnehmende Länder:
- EU-Mitgliedstaaten (einschließlich überseeischer Länder und Gebiete (ÜLG))
- aufgelistete EWR-Länder und mit dem Programm Kreatives Europa assoziierte Länder (Liste der teilnehmenden Länder)
- Kreatives Europa Teilnehmende Länder:
Angesichts der Art dieser Aktion und ihres internationalen Charakters, einschließlich der Erleichterung internationaler Koproduktionen, können Einrichtungen aus dem Kultur- und Kreativsektor mit Sitz in Drittländern an den Projekten teilnehmen, auch wenn diese Länder nicht am Programm oder seinem Aktionsbereich MEDIA teilnehmen. In diesem Fall tragen die genannten Einrichtungen die Kosten für ihre Teilnahme.
Besondere Fälle
Natürliche Personen sind NICHT förderfähig (mit Ausnahme von Selbstständigen, d. h. Einzelunternehmern, bei denen das Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit besitzt).
Internationale Organisationen sind förderfähig. Die Regeln für förderfähige Länder gelten nicht für sie.
Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht eine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter*innen in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien für den Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
EU-Einrichtungen (mit Ausnahme der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission) können NICHT Teil des Konsortiums sein.
Einrichtungen, die aus Mitgliedern bestehen , können als "Alleinbegünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Bitte beachten Sie, dass, wenn die Aktion von den Mitgliedern durchgeführt wird, diese auch teilnehmen sollten (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
Creative Europe Desks (CEDs) - Die Trägerorganisationen von Creative Europe Desks sind bei offenen Aufforderungen als Koordinator oder Begünstigter förderfähig, wenn sie über Verfahren zur Trennung der Funktionen Projektmanagement und Informationsbereitstellung verfügen und eine Kostentrennung nachweisen können (d. h., dass ihre Projektzuschüsse keine Kosten abdecken, die durch ihren anderen Zuschuss abgedeckt sind). Dies erfordert Folgendes:
- Verwendung einer analytischen Buchführung, die ein Kostenrechnungsmanagement mit Kostenverteilungsschlüsseln und Kostenrechnungscodes ermöglicht UND Anwendung dieser Schlüssel und Codes, um die Kosten zu identifizieren und zu trennen (d.h. um sie einer der beiden Finanzhilfen zuzuordnen)
- Erfassung aller tatsächlichen Kosten, die für die von den beiden Finanzhilfen abgedeckten Aktivitäten anfallen (einschließlich der indirekten Kosten)
- Zuweisung der Kosten auf eine Weise, die zu einem fairen, objektiven und realistischen Ergebnis führt.
Restriktive Maßnahmen der EU - Besondere Regeln gelten für Unternehmen, die restriktiven Maßnahmen der EU gemäß Artikel 29 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) und Artikel 215 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU (AEUV) unterliegen. Solche Einrichtungen sind in keiner Weise teilnahmeberechtigt, auch nicht als Begünstigte, verbundene Einrichtungen, assoziierte Partner, Unterauftragnehmer*innen oder Empfänger*innen von finanzieller Unterstützung für Dritte (falls vorhanden).
EU-Konditionalitätsmaßnahmen - Besondere Regeln gelten für Einrichtungen, die Maßnahmen unterliegen, die auf der Grundlage der EU-Verordnung 2020/209211 angenommen wurden. Diese Einrichtungen dürfen keine geförderten Funktionen übernehmen (Begünstigte, verbundene Einrichtungen, Unterauftragnehmer*innen, Empfänger*innen finanzieller Unterstützung für Dritte usw.). Derzeit gelten solche Maßnahmen für ungarische Stiftungen von öffentlichem Interesse, die gemäß dem ungarischen Gesetz IX von 2021 gegründet wurden, oder für alle Einrichtungen, die sie unterhalten (siehe Durchführungsbeschluss (EU) 2022/2506 des Rates, Stand 16. Dezember 2022).
weitere Förderkriterien
Zulässig sind sowohl Anträge von Einzelbewerbern (einzelne Begünstigte; verbundene Einrichtungen und andere Teilnehmer sind bei Bedarf zugelassen) als auch Vorschläge, die von einem Konsortium von mindestens 2 Bewerbern (Begünstigte; nicht verbundene Einrichtungen) eingereicht werden.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSDR - EU Strategie für den Donauraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum
Projektlaufzeit
24 Monate
Zusätzliche Informationen
Die Vorschläge sind elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals für Finanzierungen und Ausschreibungen einzureichen (zugänglich über die Themenseite im Abschnitt Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen ).
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle geforderten Informationen sowie alle erforderlichen Anhänge und Nachweise enthalten:
- Antragsformular Teil A - enthält verwaltungstechnische Angaben zu den Teilnehmenden (künftige*r Koordinator*in, Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen) und den zusammengefassten Finanzplan für das Projekt (direkt online auszufüllen)
- Antragsformular Teil B - enthält die technische Beschreibung des Projekts (Vorlage, die vom Portal Submission System heruntergeladen, ausgefüllt, zusammengestellt und wieder hochgeladen werden muss)
- Teil C - enthält zusätzliche Projektdaten und den Beitrag des Projekts zu den wichtigsten Leistungsindikatoren des EU-Programms (direkt online auszufüllen)
Der Umfang der Vorschläge ist auf maximal 50 Seiten begrenzt (Teil B).
Finanzielle Unterstützung für Dritte ist unter den folgenden Bedingungen zulässig:
- die Aufforderungen müssen offen sein, auf breiter Basis veröffentlicht werden und den EU-Standards für Transparenz, Gleichbehandlung, Interessenkonflikte und Vertraulichkeit entsprechen
- die Aufforderungen müssen mindestens zwei Monate lang offen bleiben
- Die Ergebnisse der Aufforderung müssen auf den Websites der Teilnehmer veröffentlicht werden, einschließlich einer Beschreibung der ausgewählten Projekte, der Termine für die Gewährung der Zuschüsse, der Projektlaufzeiten und der Namen und Länder der Endempfänger
- die Aufforderungen müssen eine eindeutige europäische Dimension aufweisen.
Finanzielle Unterstützung für Dritte wird bei Vernetzungsaktivitäten über die gesamte Wertschöpfungskette akzeptiert, die von paneuropäischen Netzwerken organisiert werden und darauf abzielen, den Vertrieb und die Verbreitung europäischer A/V- und/oder Kinofilme sowie die Vernetzung europäischer Fachleute zu erleichtern.
Aus dem Projektantrag muss klar hervorgehen, warum eine finanzielle Unterstützung für Dritte erforderlich ist, wie sie verwaltet werden soll und welche Arten von Aktivitäten für eine finanzielle Unterstützung in Frage kommen. Der Vorschlag muss auch eine klare Beschreibung der zu erzielenden Ergebnisse enthalten.
Call-Dokumente
Kontakt
Website
Creative Europe Desks
Website
Creative Europe Desk Austria - Media
+43 1 526 97 30-406
info@mediadeskaustria.eu
Website
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