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Call-Eckdaten
Innovative Instrumente und Geschäftsmodelle
Förderprogramm
Kreatives Europa - Aktionsbereich Media
Call Nummer
CREA-MEDIA-2026-INNOVBUSMOD
Termine
Öffnung
07.10.2025
Deadline
15.01.2026 17:00
Förderquote
80%
Budget des Calls
€ 10.500.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Die Aktion zielt darauf ab, die Entwicklung und/oder Verbreitung innovativer Instrumente und Geschäftsmodelle zu fördern, um die Sichtbarkeit, die Verfügbarkeit, das Publikum und die Vielfalt europäischer Werke im digitalen Zeitalter und/oder die Wettbewerbsfähigkeit und/oder den Ökologisierungsprozess der europäischen audiovisuellen Industrie zu verbessern.
Call-Ziele
Der Aktionsbereich MEDIA unterstützt Werbe- und Marketinginstrumente, auch online und durch den Einsatz von Datenanalyse, um die Bekanntheit, den Bekanntheitsgrad, den grenzüberschreitenden Zugang und die Zuschauer*innenreichweite europäischer Werke zu erhöhen.
Im Rahmen des Einzelziels der Förderung von Innovation, Wettbewerbsfähigkeit und Skalierbarkeit des europäischen audiovisuellen Sektors besteht eine der Prioritäten des Aktionsbereichs MEDIA darin, die Verbreitung, die Öffentlichkeitsarbeit, den Online- und den Kinovertrieb europäischer audiovisueller Werke innerhalb der Union und auf internationaler Ebene im neuen digitalen Umfeld zu verbessern, auch durch innovative Geschäftsmodelle.
Erwartete Effekte und Auswirkungen
- Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen audiovisuellen Industrie und Nutzung der Vorteile innovativer Entwicklungen bei Technologien und Geschäftsmodellen;
- Verbesserung der Anpassung der europäischen audiovisuellen Industrie an die Möglichkeiten der künstlichen Intelligenz und der Entwicklung virtueller Welten (auch Metaverse(s) genannt);
Kapitel 1 Verbesserung des Ökologisierungsprozesses in der europäischen audiovisuellen Industrie;
- Verbesserung der Produktion und Verbreitung europäischer audiovisueller Werke im digitalen Zeitalter;
- Erhöhung der Anzahl und Vielfalt der online verfügbaren europäischen Werke und Verbesserung ihrer Sichtbarkeit, damit sie ein größeres Publikum erreichen können.
Erwartete Ergebnisse
Die Projekte können insbesondere Folgendes umfassen:
- Untertitelungs- oder Zugänglichkeits-/Erkennbarkeits-/Empfehlungsinstrumente, die grenzüberschreitend und plattformübergreifend eingesetzt werden, um die Sichtbarkeit, die Verfügbarkeit und das Publikumspotenzial europäischer audiovisueller Werke zu verbessern;
- Geschäftsinstrumente zur Verbesserung der Effizienz und Transparenz der audiovisuellen Märkte: automatisiertes System zur Verwaltung von Rechten, Technologie zur Datenerfassung und -analyse;
- Geschäftsmodelle, die darauf abzielen, die Synergien und Komplementaritäten zwischen den Vertriebsplattformen (Festivals, Kinos, VOD ...) zu optimieren;
- Geschäftsinstrumente zur Erforschung neuer Produktions-, Finanzierungs-, Vertriebs- oder Werbemethoden, die durch neue Technologien ermöglicht oder verbessert werden (KI, Big Data, Blockchain, virtuelle Welten / Metaverse, NFT usw.);
- Innovative Instrumente und Geschäftsmodelle, die den Ökologisierungsprozess in der audiovisuellen Industrie verbessern.
Die Aktion erstreckt sich nicht auf die Entwicklung von Hardware (z. B. Kameras, virtuelle Headsets usw.).
Die Bewerbungen sollten angemessene Strategien zur Gewährleistung einer nachhaltigeren und umweltfreundlicheren Industrie sowie zur Sicherstellung der Ausgewogenheit, Einbeziehung, Vielfalt und Repräsentativität der Geschlechter enthalten.
Transparenz spielt eine Schlüsselrolle bei der Aktion. Daher sollten die Anträge Pläne für die Offenlegung der Beiträge und Ergebnisse der Aktion enthalten, einschließlich der Übermittlung der Ergebnisse an Behörden, Mitgliedstaaten und die audiovisuelle Industrie.
Besonderes Augenmerk wird auch auf die Anziehung privater Investitionen und auf eigene Investitionen gelegt. Es wird geprüft, ob das Projekt in der Lage ist, eine solide und angemessene öffentliche EU-Finanzierung zu beantragen, die unter den genehmigten 80 % liegt.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Island (Ísland), Liechtenstein, Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Ukraine (Україна)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Nein
Projektpartnerschaft
Um förderfähig zu sein, müssen die Antragstellenden (Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen):
- juristische Personen sein (öffentliche oder private Einrichtungen)
- ihren Sitz in einem der förderfähigen Länder haben, d. h:
- Kreatives Europa Teilnehmende Länder:
- EU-Mitgliedstaaten (einschließlich überseeischer Länder und Gebiete (ÜLG))
- aufgelistete EWR-Länder und mit dem Programm Kreatives Europa assoziierte Länder (Liste der teilnehmenden Länder)
- Kreatives Europa Teilnehmende Länder:
- Sie müssen ihren Sitz in einem der Länder haben, die in vollem Umfang am Aktionsbereich MEDIA des Programms Kreatives Europa teilnehmen, und sich direkt oder indirekt, ganz oder mehrheitlich, im Besitz von Staatsangehörigen dieser Länder befinden. Wenn ein Unternehmen börsennotiert ist, bestimmt grundsätzlich der Sitz der Börse seine Staatsangehörigkeit.
Besondere Fälle
Natürliche Personen sind NICHT förderfähig (mit Ausnahme von Selbstständigen, d. h. Einzelunternehmern, bei denen das Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit besitzt).
Internationale Organisationen sind förderfähig. Die Regeln für förderfähige Länder gelten nicht für sie.
Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht eine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter*innen in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien für den Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
EU-Einrichtungen (mit Ausnahme der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission) können NICHT Teil des Konsortiums sein.
Einrichtungen, die aus Mitgliedern bestehen , können als "Alleinbegünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Bitte beachten Sie, dass, wenn die Aktion von den Mitgliedern durchgeführt wird, diese auch teilnehmen sollten (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
Restriktive Maßnahmen der EU - Besondere Regeln gelten für Unternehmen, die restriktiven Maßnahmen der EU gemäß Artikel 29 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) und Artikel 215 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU (AEUV) unterliegen. Solche Einrichtungen sind in keiner Weise teilnahmeberechtigt, auch nicht als Begünstigte, verbundene Einrichtungen, assoziierte Partner, Unterauftragnehmer*innen oder Empfänger*innen von finanzieller Unterstützung für Dritte (falls vorhanden).
EU-Konditionalitätsmaßnahmen - Besondere Regeln gelten für Einrichtungen, die Maßnahmen unterliegen, die auf der Grundlage der EU-Verordnung 2020/209211 angenommen wurden. Diese Einrichtungen dürfen keine geförderten Funktionen übernehmen (Begünstigte, verbundene Einrichtungen, Unterauftragnehmer*innen, Empfänger*innen finanzieller Unterstützung für Dritte usw.). Derzeit gelten solche Maßnahmen für ungarische Stiftungen von öffentlichem Interesse, die gemäß dem ungarischen Gesetz IX von 2021 gegründet wurden, oder für alle Einrichtungen, die sie unterhalten (siehe Durchführungsbeschluss (EU) 2022/2506 des Rates, Stand 16. Dezember 2022).
Creative Europe Desks (CEDs) - Die Trägerorganisationen von Creative Europe Desks sind bei offenen Aufforderungen als Koordinator oder Begünstigter förderfähig, wenn sie über Verfahren zur Trennung der Funktionen Projektmanagement und Informationsbereitstellung verfügen und eine Kostentrennung nachweisen können (d. h., dass ihre Projektzuschüsse keine Kosten abdecken, die durch ihren anderen Zuschuss abgedeckt sind). Dies erfordert Folgendes:
- Verwendung einer analytischen Buchführung, die ein Kostenrechnungsmanagement mit Kostenverteilungsschlüsseln und Kostenrechnungscodes ermöglicht UND Anwendung dieser Schlüssel und Codes, um die Kosten zu identifizieren und zu trennen (d.h. um sie einer der beiden Finanzhilfen zuzuordnen)
- Erfassung aller tatsächlichen Kosten, die für die von den beiden Finanzhilfen abgedeckten Aktivitäten anfallen (einschließlich der indirekten Kosten)
- Zuweisung der Kosten auf eine Weise, die zu einem fairen, objektiven und realistischen Ergebnis führt.
weitere Förderkriterien
Zulässig sind sowohl Anträge von Einzelbewerbern (einzelne Begünstigte; verbundene Einrichtungen und andere Teilnehmer sind bei Bedarf zugelassen) als auch Vorschläge, die von einem Konsortium von mindestens 2 Bewerbern (Begünstigte; nicht verbundene Einrichtungen) eingereicht werden.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSDR - EU Strategie für den Donauraum, EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum
Projektlaufzeit
36 Monate
Zusätzliche Informationen
Die Vorschläge sind elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals für Finanzierungen und Ausschreibungen einzureichen (zugänglich über die Themenseite im Abschnitt Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen ).
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle geforderten Informationen sowie alle erforderlichen Anhänge und Nachweise enthalten:
- Antragsformular Teil A - enthält verwaltungstechnische Angaben zu den Teilnehmenden (künftige*r Koordinator*in, Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen) und den zusammengefassten Finanzplan für das Projekt (direkt online auszufüllen)
- Antragsformular Teil B - enthält die technische Beschreibung des Projekts (Vorlage, die vom Portal Submission System heruntergeladen, ausgefüllt, zusammengestellt und wieder hochgeladen werden muss)
- Teil C - enthält zusätzliche Projektdaten und den Beitrag des Projekts zu den wichtigsten Leistungsindikatoren des EU-Programms (direkt online auszufüllen)
- Obligatorische Anhänge und unterstützende Dokumente (Vorlagen, die vom Portal Submission System heruntergeladen, ausgefüllt, zusammengesetzt und wieder hochgeladen werden müssen):
- Erklärung zur Unabhängigkeit und zu den Eigentumsverhältnissen (obligatorische Vorlage im Einreichungssystem verfügbar).
Der Umfang der Vorschläge ist auf maximal 50 Seiten begrenzt (Teil B).
Finanzielle Unterstützung für Dritte ist nicht erlaubt.
Call-Dokumente
CREA-MEDIA-2026-INNOVBUSMOD Call DocumentCREA-MEDIA-2026-INNOVBUSMOD Call Document(735kB)
Kontakt
+43 1 526 97 30-406
info@mediadeskaustria.eu
Website
Creative Europe Desks
Website
European Education and Culture Executive Agency
Website
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