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Call-Eckdaten
Europäische Slate-Entwicklung
Förderprogramm
Kreatives Europa - Aktionsbereich Media
Call Nummer
CREA-MEDIA-2026-DEVSLATE
Termine
Öffnung
30.09.2025
Deadline
03.12.2025 17:00
Budget des Calls
€ 21.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
zwischen € 90.000,00 und € 510.000,00
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Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Das Ziel der europäischen Slate-Entwicklungsförderung ist es, die Wettbewerbsfähigkeit europäischer unabhängiger Produktionsunternehmen zu fördern und ihr wirtschaftliches Gewicht auf dem Markt zu erhöhen. Außerdem sollen die Kapazitäten der audiovisuellen Produzenten zur Entwicklung von Projekten, die das Potenzial haben, in ganz Europa und darüber hinaus verbreitet zu werden, erhöht und die europäische und internationale Koproduktion erleichtert werden.
Call-Ziele
Im Rahmen des Aktionsbereichs MEDIA werden die Entwicklung audiovisueller Werke durch unabhängige europäische Produktionsfirmen, die eine Vielzahl von Formaten (wie Spielfilme, Kurzfilme, Serien, Dokumentarfilme, narrative Videospiele) und Genres abdecken und sich an unterschiedliche Zielgruppen, einschließlich Kinder und Jugendliche, richten, unterstützt.
Im Rahmen des spezifischen Ziels der Förderung von Wettbewerbsfähigkeit, Skalierbarkeit, Zusammenarbeit, Innovation und Nachhaltigkeit, auch durch Mobilität im europäischen audiovisuellen Sektor, besteht eine der Prioritäten des Aktionsbereichs MEDIA darin Förderung von Talenten, Kompetenzen und Fähigkeiten und Anregung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit, Mobilität und Innovation bei der Schaffung und Produktion europäischer audiovisueller Werke, wobei die Zusammenarbeit zwischen Mitgliedstaaten mit unterschiedlichen audiovisuellen Kapazitäten gefördert wird.
Die Unterstützung wird auch eine Anlaufstelle für aufstrebende Talente sein, die so die Möglichkeit erhalten, einen Kurzfilm zu drehen und dabei auf das solide Fundament erfahrener Unternehmen zurückgreifen können.
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Erwartete Effekte und Auswirkungen
- Eine stärkere Position auf europäischen und internationalen Märkten für Unternehmen, die im Rahmen von European Slate Development ausgewählt wurden.
- Höhere Qualität, Durchführbarkeit, grenzüberschreitendes Potenzial und Marktwert der unterstützten europäischen Werke.
Erwartete Ergebnisse
Gefördert werden unabhängige europäische Produktionsunternehmen, die in der Lage sind, ein Programm von 3 bis 5 audiovisuellen Werken (Spielfilme, Animationen, kreative Dokumentarfilme) zu entwickeln. Dies sollte es den Produktionsunternehmen ermöglichen, Risiken zu verringern und ihre Fähigkeit, Talente anzuziehen und zu halten, zu verbessern.
Im Rahmen der europäischen Slate-Entwicklung wird die Entwicklung von mindestens drei und höchstens fünf Werken für die kommerzielle Verwertung unterstützt, die für die Veröffentlichung im Kino, die Ausstrahlung im Fernsehen oder die kommerzielle Verwertung auf digitalen Plattformen oder in einem plattformübergreifenden Umfeld in den folgenden Kategorien bestimmt sind: Animation, kreativer Dokumentarfilm oder Spielfilm. Die Antragsteller können einen Kurzfilm eines Nachwuchstalents in ihr Programm aufnehmen (fakultativ).
Ziel ist es, audiovisuellen Produktionsunternehmen Mittel für die Entwicklung von Werken mit hohem kreativem Wert und kultureller Vielfalt sowie einem großen grenzüberschreitenden Verwertungspotenzial zur Verfügung zu stellen. Die Unternehmen werden ermutigt, von Beginn der Entwicklungsphase an Strategien für Marketing und Vertrieb zu entwickeln, um so das Potenzial zu verbessern, ein Publikum auf europäischer und internationaler Ebene zu erreichen.
Darüber hinaus wird eine stärkere Zusammenarbeit, einschließlich gemeinsamer Entwicklung, zwischen Akteuren aus verschiedenen an der MEDIA-Ausrichtung beteiligten Ländern angestrebt. Außerdem soll die Wettbewerbsfähigkeit europäischer audiovisueller Produktionsunternehmen gestärkt werden, indem ihre Investitionskapazitäten in der Entwicklungsphase konsolidiert und die Aktivitäten der Unternehmen sowie ihre Innovationskapazität zur Erschließung neuer Bereiche und Märkte erweitert werden.
Die Anträge sollten angemessene Strategien zur Gewährleistung einer nachhaltigeren und umweltfreundlicheren Industrie sowie zur Sicherstellung von Ausgewogenheit, Einbeziehung, Vielfalt und Repräsentativität der Geschlechter enthalten.
Die folgenden Werke sind sowohl für Entwicklungs- als auch für Kurzfilmaktivitäten nicht förderfähig:
- Live-Aufnahmen, Fernsehspiele, Talkshows, Kochshows, Magazine, Fernsehshows, Reality-Shows, Bildungs-, Lehr- und Anleitungsprogramme;
- Dokumentarfilme zur Förderung des Tourismus, Making-ofs, Reportagen, Tierreportagen, Nachrichtensendungen und Doku-Soaps";
- Projekte, die pornografisches oder rassistisches Material enthalten oder Gewalt propagieren;
- Werke mit Werbecharakter;
- institutionelle Produktionen zur Förderung einer bestimmten Organisation oder ihrer Aktivitäten
- Musikvideos und Videoclips;
- Videospiele, E-Books und interaktive Bücher;
- Student*innenfilme und Abschlussarbeiten.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Island (Ísland), Liechtenstein, Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Ukraine (Україна)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Nein
Projektpartnerschaft
Um förderfähig zu sein, müssen die Antragstellenden (Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen):
- juristische Personen sein (öffentliche oder private Einrichtungen)
- ihren Sitz in einem der förderfähigen Länder haben, d. h:
- Kreatives Europa Teilnehmende Länder:
- EU-Mitgliedstaaten (einschließlich überseeischer Länder und Gebiete (ÜLG))
- aufgelistete EWR-Länder und mit dem Programm Kreatives Europa assoziierte Länder (Liste der teilnehmenden Länder)
- Kreatives Europa Teilnehmende Länder:
- sie müssen ihren Sitz in einem der Länder haben, die in vollem Umfang am Aktionsbereich MEDIA des Programms Kreatives Europa teilnehmen, und sich direkt oder indirekt, ganz oder mehrheitlich, im Besitz von Staatsangehörigen dieser Länder befinden. Wenn ein Unternehmen börsennotiert ist, bestimmt grundsätzlich der Sitz der Börse seine Staatsangehörigkeit.
- sie müssen ein unabhängiges europäisches audiovisuelles Produktionsunternehmen sein, das nachweislich über aktuelle Erfahrungen in der Produktion von international vertriebenen Werken verfügt
Besondere Fälle
Natürliche Personen sind NICHT förderfähig (mit Ausnahme von Selbstständigen, d. h. Einzelunternehmern, bei denen das Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit besitzt).
Internationale Organisationen sind förderfähig. Die Regeln für förderfähige Länder gelten nicht für sie.
Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht eine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter*innen in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien für den Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
EU-Einrichtungen (mit Ausnahme der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission) können NICHT Teil des Konsortiums sein.
Unabhängige europäische audiovisuelle Produktionsunternehmen - Ein unabhängiges Unternehmen ist ein Unternehmen, das weder direkt noch indirekt mehrheitlich von einem Anbieter audiovisueller Mediendienste kontrolliert wird, sei es in Form von Anteilen oder in kommerzieller Hinsicht. Von einer Mehrheitskontrolle wird ausgegangen, wenn mehr als 25 % des Aktienkapitals einer Produktionsgesellschaft von einem einzigen Anbieter audiovisueller Mediendienste gehalten werden (50 %, wenn mehrere Anbieter audiovisueller Mediendienste Anteile oder andere Mittel der Kontrolle an dem Unternehmen besitzen). Ein audiovisuelles Produktionsunternehmen ist ein Unternehmen, dessen Hauptziel und Haupttätigkeit die audiovisuelle Produktion ist.
Restriktive Maßnahmen der EU - Besondere Regeln gelten für Unternehmen, die restriktiven Maßnahmen der EU gemäß Artikel 29 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) und Artikel 215 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU (AEUV) unterliegen. Solche Einrichtungen sind in keiner Weise teilnahmeberechtigt, auch nicht als Begünstigte, verbundene Einrichtungen, assoziierte Partner, Unterauftragnehmer*innen oder Empfänger*innen von finanzieller Unterstützung für Dritte (falls vorhanden).
EU-Konditionalitätsmaßnahmen - Besondere Regeln gelten für Einrichtungen, die Maßnahmen unterliegen, die auf der Grundlage der EU-Verordnung 2020/209211 angenommen wurden. Diese Einrichtungen dürfen keine geförderten Funktionen übernehmen (Begünstigte, verbundene Einrichtungen, Unterauftragnehmer*innen, Empfänger*innen finanzieller Unterstützung für Dritte usw.). Derzeit gelten solche Maßnahmen für ungarische Stiftungen von öffentlichem Interesse, die gemäß dem ungarischen Gesetz IX von 2021 gegründet wurden, oder für alle Einrichtungen, die sie unterhalten (siehe Durchführungsbeschluss (EU) 2022/2506 des Rates, Stand 16. Dezember 2022).
weitere Förderkriterien
Es sind nur Anträge von Einzelbewerbern zulässig (einzelne Begünstigte; verbundene Einrichtungen sind bei Bedarf zulässig).
Antragstellende können im Rahmen dieser Aufforderung nicht mehr als einen Vorschlag einreichen. Antragstellende, die für die letztjährige Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für die Entwicklung europäischer Slate-Entwicklung (CREA-MEDIA-2025-DEVSLATE) oder europäischer Minislate-Entwicklung (CREA-MEDIA-2025-DEVMINISLATE) eine Finanzhilfe erhalten haben, können für diese Aufforderung keinen Vorschlag einreichen.
Creative Europe MEDIA veröffentlicht jährlich Ausschreibungen für europäische Koproduktionen, die Entwicklung europäischer Filmprojekte, die Entwicklung europäischer Miniprojekte sowie die Entwicklung von Videospielen und immersiven Inhalten. Bewerber dürfen nur eine Bewerbung als Koordinator für entweder europäische Koproduktionen (CREA-MEDIA-2026-CODEV), die Entwicklung europäischer Filmprojekte (CREA-MEDIA-2026-DEVSLATE), europäischer Miniprogrammentwicklung (CREA-MEDIA-2026-DEVMINISLATE) oder der Entwicklung von Videospielen und immersiven Inhalten (CREA-MEDIA-2026-DEVVGIM) einreichen. Bewerber können jedoch – zusätzlich zu ihrer Rolle als Koordinator in einem Antrag für eine dieser vier Ausschreibungen – auch Partner in anderen Anträgen für europäische Koproduktionen oder die Entwicklung von Videospielen und immersiven Inhalten sein. Reicht ein Antragstellender mehr als einen Antrag als Koordinator für die oben genannten Aufforderungen ein, wird nur der Antrag für die Aufforderung mit der frühesten Frist bewertet; die Anträge für die Aufforderung(en) mit einer späteren Frist werden unabhängig vom Status oder Ergebnis des Antrags für die Aufforderung mit der frühesten Frist als nicht förderfähig angesehen.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
Projektlaufzeit
36 Monate
Zusätzliche Informationen
Die Vorschläge sind elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals für Finanzierungen und Ausschreibungen einzureichen (zugänglich über die Themenseite im Abschnitt Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen ).
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle geforderten Informationen sowie alle erforderlichen Anhänge und Nachweise enthalten:
- Antragsformular Teil A - enthält verwaltungstechnische Angaben zu den Teilnehmenden (künftige*r Koordinator*in, Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen) und den zusammengefassten Finanzplan für das Projekt (direkt online auszufüllen)
- Antragsformular Teil B - enthält die technische Beschreibung des Projekts (Vorlage, die vom Portal Submission System heruntergeladen, ausgefüllt, zusammengestellt und wieder hochgeladen werden muss)
- Teil C - enthält zusätzliche Projektdaten und den Beitrag des Projekts zu den wichtigsten Leistungsindikatoren des EU-Programms (direkt online auszufüllen)
- Obligatorische Anhänge und unterstützende Dokumente (Vorlagen, die vom Portal Submission System heruntergeladen, ausgefüllt, zusammengesetzt und wieder hochgeladen werden müssen):
- Pauschalpreisrechner (obligatorische Vorlage im Einreichungssystem verfügbar)
- PDF mit Informationen zu Film(en)/Werk(en), die aus der Creative Europe MEDIA-Datenbank zu generieren sind
- Kreativitätsdossier der zur Förderung eingereichten Projekte (PDF auf Basis der im Einreichungssystem verfügbaren Pflichtvorlage)
- Rechteverträge/Nachweise über das Eigentum an den Rechten (und im Falle einer Adaption, Rechte an der Adaption) für alle zur Förderung eingereichten Projekte
- Belege für Koproduktion, Vertrieb und Finanzierung (Koproduktionsverträge, Deal Memos, unterzeichnete Verpflichtungserklärungen und Absichtserklärungen in Bezug auf die Vertriebs- und Finanzierungsstrategie) für alle zur Förderung eingereichten Projekte, sofern vorhanden
- Ehrenerklärung zur Unabhängigkeit und zu den europäischen Eigentumsverhältnissen (obligatorische Vorlage im Einreichungssystem verfügbar)
- Erklärung zur Sprache des eingereichten Materials (obligatorische Vorlage im Einreichungssystem).
Der Umfang der Vorschläge ist auf maximal 70 Seiten begrenzt (Teil B).
Finanzielle Unterstützung für Dritte ist nicht zulässig.
Der Zuschuss wird in Form eines Pauschalbetrags gewährt. Der Betrag wird von der Bewilligungsbehörde festgelegt:
- Animation einmalig: 55 000 EUR
- Animationsserie: 60 000 EUR
- Einmaliger kreativer Dokumentarfilm: 30 000 EUR
- Kreative Dokumentarserie: 35 000 EUR
- Einmalige Spielfilme mit einem Produktionsbudget von bis zu 5 Mio. EUR: 45 000 EUR
- Einmalige Spielfilme mit einem Produktionsbudget von über 5 Mio. EUR: 60 000 EUR
- Spielfilmserien mit einem Produktionsbudget von höchstens 5 Mio. EUR: 55 000 EUR
- Spielfilmserien mit einem Produktionsbudget von mehr als 5 Mio., aber höchstens 20 Mio. EUR: 75 000 EUR
- Fiktive Serien mit einem Produktionsbudget von über 20 Mio. EUR: 100 000 EUR
- Kurzfilm: 10 000 EUR.
Call-Dokumente
Call Document CREA-MEDIA-2026-DEVSLATECall Document CREA-MEDIA-2026-DEVSLATE(745kB)
Kontakt
+43 1 526 97 30-406
info@mediadeskaustria.eu
Website
Creative Europe Desks
Website
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