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Call-Eckdaten
Verbreitung von europäischen literarischen Werken
Förderprogramm
Kreatives Europa - Aktionsbereich Kultur
Call Nummer
CREA-CULT-2026-LIT
Termine
Öffnung
15.10.2025
Deadline
29.01.2026 17:00
Förderquote
60%
Budget des Calls
€ 5.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
zwischen € 100.000,00 und € 300.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Mit dieser Aktion werden Projekte zur Übersetzung, Veröffentlichung, Verbreitung und Förderung europäischer belletristischer Werke unterstützt.
Call-Ziele
Übersetzungs-, Veröffentlichungs-, Werbe- und Vertriebsaktivitäten sowie Aktivitäten, die sich mit den oben beschriebenen Themen und Prioritäten befassen. Im Einzelnen:
- Arbeitspakete mit förderfähigen belletristischen Werken, die übersetzt, veröffentlicht, vertrieben und beworben werden sollen, basierend auf einer soliden Redaktions-, Vertriebs- und Werbestrategie.
- Aktivitäten zur Erleichterung der Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Akteur*innen der Buch- und Verlagswertschöpfungskette - Autor*innen, Übersetzer*innen, Verleger*innen, Händler*innen, Buchhändler*innen, Bibliotheken, Literaturveranstaltungen oder -festivals.
Die vorgeschlagenen Aktivitäten sollten im Antragsformular (Teil B) in kohärenten Arbeitspaketen (d. h. Hauptunterteilungen des Projekts) zusammengefasst werden. Jedes Arbeitspaket muss eine entsprechende Liste von Aktivitäten, Leistungen, Meilensteinen und kritischen Risiken enthalten.
Erwartete Effekte und Auswirkungen
Im Rahmen der Aktion sollen etwa 40 Projekte unterstützt werden, die entweder von einer einzigen Einrichtung (Einzelempfänger*innen) oder von einem Konsortium von Organisationen (Mehrfachempfänger*innen) durchgeführt werden.
Jedes Projekt wird:
- Förderung der literarischen Vielfalt im Zielland (bzw. in den Zielländern) durch Einbeziehung von belletristischen Werken, insbesondere von Werken, die in weniger verbreitete Sprachen übersetzt wurden
- den Beruf des literarischen Übersetzenden unterstützen und den Grundsatz der gerechten Entlohnung beachten;
- die wirksamsten Vertriebs- und Werbestrategien und das am besten geeignete Buchformat vorzuschlagen, um einen breiten und leichten Zugang zu europäischen literarischen Werken zu gewährleisten und zur Entwicklung der Leserschaft der europäischen Literatur beizutragen;
- die Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Akteur*innen der Wertschöpfungskette des Buches zu fördern: Autor*innen, Übersetzer*innen, Verleger*innen, Vertreiber*innen, Buchhändler*innen, Bibliotheken, literarische Veranstaltungen oder Festivals;
- einen Beitrag zu den übergreifenden Prioritäten der EU zu leisten.
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Erwartete Ergebnisse
Im Einklang mit den aktuellen kulturpolitischen Prioritäten sollten die Antragsteller Projekte vorschlagen, die zu Folgendem beitragen
1. Übergreifende Prioritäten der EU
Die Antragsteller müssen in ihrem Antrag darlegen, wie sie bei der Konzeption und Durchführung ihrer Projekte einen Beitrag zu den Bemühungen der EU in Bezug auf die Ökologisierung und den digitalen Wandel leisten und auf die Prioritäten der Eingliederung und der Gleichstellung der Geschlechter sowie die internationale Dimension eingehen wollen.
2. Die folgenden spezifischen Prioritäten:
- Steigerung der transnationalen Verbreitung und der Vielfalt europäischer literarischer Werke durch die Übersetzung, Veröffentlichung, Verbreitung und Förderung belletristischer Werke, mit besonderem Schwerpunkt auf Werken, die in weniger verbreitete Sprachen übersetzt wurden.
- Förderung des Lesens und der sprachlichen und kulturellen Vielfalt der europäischen Literatur für ein breites Publikum.
- Unterstützung des Berufs des literarischen Übersetzenden im Einklang mit den Grundsätzen guter Arbeitsbedingungen und gerechter Entlohnung.
- Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit des Buchsektors durch Förderung der Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Akteur*innen innerhalb der Wertschöpfungskette des Buches, insbesondere zwischen Verleger*innen, Buchhändler*innen und Bibliotheken.
Diese Aktion ergänzt die anderen Initiativen und Aktionen, die im Rahmen von Kreatives Europa zur Unterstützung des Buch- und Verlagswesens durchgeführt werden, wie z. B. der Europäische Autor*innentag (Leseförderung und Entdeckung der europäischen Literatur) und der Literaturpreis der Europäischen Union (Förderung junger europäischer Autor*innen). Die Antragstellenden werden ermutigt, nach Synergien zu suchen.
Darüber hinaus werden im Rahmen der EU-Unterstützung für die Ukraine Projekte gefördert, die darauf abzielen, ukrainische Flüchtlinge und Vertriebene mit literarischen Werken in ukrainischer Sprache zu versorgen. In diesem Zusammenhang ist auch der Druck von (nicht übersetzten) ukrainischen literarischen Werken in ukrainischer Sprache förderfähig.
Um den Beruf des literarischen Übersetzenden zu unterstützen, wird empfohlen, zwischen 20 und 30 % des gesamten Projektbudgets für die Entlohnung der Übersetzer*innen aufzuwenden und die Übersetzer*innen anzuerkennen und sichtbar zu machen, indem sie vorzugsweise auf der Titelseite genannt werden. Außerdem müssen die Verlage Verträge mit professionellen literarischen Übersetzenden abschließen und sie in der Datenbank von Kreatives Europa angeben. In diesem Zusammenhang sollten die Verlage die nationalen Standards einhalten und sich an bewährte Praktiken halten, indem sie sich auf den Bericht "Translators on the cover" (Übersetzer auf dem Titelblatt) und - als Beispiel - auf die "Guidelines for fair translation contracts" (Leitlinien für faire Übersetzungsverträge) des CEATL beziehen und diese nutzen.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Liechtenstein, Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Ukraine (Україна)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Nein
Projektpartnerschaft
Um förderfähig zu sein, müssen die Antragsteller (Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen):
- juristische Personen sein (öffentliche oder private Einrichtungen)
- in einem der förderfähigen Länder ansässig sein, d. h:
- Kreatives Europa Teilnehmende Länder:
- EU-Mitgliedstaaten (einschließlich überseeischer Länder und Gebiete)
- Nicht-EU-Länder (aufgelistete EWR-Länder und mit dem Programm Kreatives Europa assoziierte Länder(Liste der teilnehmenden Länder)
- Kreatives Europa Teilnehmende Länder:
Natürliche Personen sind NICHT förderfähig (mit Ausnahme von Selbstständigen, d. h. Einzelunternehmern, bei denen das Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit besitzt).
Internationale Organisationen - Internationale Organisationen sind förderfähig. Die Regeln für förderfähige Länder gelten nicht für sie.
Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien für den Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
EU-Einrichtungen - EU-Einrichtungen (mit Ausnahme der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission) können NICHT Teil des Konsortiums sein.
Einrichtungen, die aus Mitgliedern bestehen, können als "Alleinbegünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Bitte beachten Sie, dass, wenn die Aktion von den Mitgliedern durchgeführt wird, diese auch teilnehmen sollten (entweder als Begünstigte oder als angeschlossene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
Die Trägerorganisationen von Creative Europe Desks sind bei offenen Aufforderungen als Koordinator oder Begünstigter förderfähig, wenn sie über Verfahren zur Trennung der Funktionen Projektmanagement und Informationsbereitstellung verfügen und eine Kostentrennung nachweisen können (d. h., dass ihre Projektzuschüsse keine Kosten abdecken, die durch ihren anderen Zuschuss abgedeckt sind). Dies erfordert Folgendes:
- Verwendung einer analytischen Buchführung, die ein Kostenrechnungsmanagement mit Kostenverteilungsschlüsseln und Kostenrechnungscodes ermöglicht UND Anwendung dieser Schlüssel und Codes, um die Kosten zu identifizieren und zu trennen (d. h. sie einer der beiden Finanzhilfen zuzuordnen)
- Erfassung aller tatsächlichen Kosten, die für die von den beiden Finanzhilfen abgedeckten Aktivitäten anfallen (einschließlich der indirekten Kosten)
- Aufteilung der Kosten in einer Weise, die zu einem fairen, objektiven und realistischen Ergebnis führt.
Begünstigte aus Ländern, mit denen Verhandlungen laufen (siehe Liste oben), können an der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen teilnehmen und Finanzhilfen unterzeichnen, wenn die Verhandlungen vor der Unterzeichnung der Finanzhilfe abgeschlossen sind (mit rückwirkender Wirkung, sofern in der Vereinbarung vorgesehen).
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Projektlaufzeit
36 Monate
Zusätzliche Informationen
Die Vorschläge sind elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals für Finanzierungen und Ausschreibungen einzureichen (zugänglich über die Themenseite im Abschnitt Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen ).
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle geforderten Informationen sowie alle erforderlichen Anhänge und Nachweise enthalten:
- Antragsformular Teil A - enthält verwaltungstechnische Angaben zu den Teilnehmern (künftiger Koordinator, Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen) und den zusammengefassten Finanzplan für das Projekt (direkt online auszufüllen)
- Antragsformular Teil B - enthält die technische Beschreibung des Projekts (Vorlage, die vom Portal Submission System heruntergeladen, ausgefüllt, zusammengestellt und wieder hochgeladen werden muss)
- Teil C - enthält zusätzliche Projektdaten und den Beitrag des Projekts zu den wichtigsten Leistungsindikatoren des EU-Programms (direkt online auszufüllen)
- obligatorische Anhänge und unterstützende Dokumente (Vorlagen, die vom Portal Submission System heruntergeladen, ausgefüllt, zusammengestellt und wieder hochgeladen werden müssen):
- detaillierte Budgettabelle/-berechnung
- Lebensläufe (Standard) des Kernprojektteams
- Liste der bisherigen Projekte (Schlüsselprojekte der letzten 4 Jahre)
- sonstige Anhänge:
- Informationen über Werke und Übersetzungen, die in die Datenbank von Creative Europe eingegeben werden sollen. Das Dossier muss dann im PDF-Format heruntergeladen und Teil B des Antrags beigefügt werden (obligatorischer Anhang).
- Erklärung über Veröffentlichungen (obligatorische Vorlage, die vom Portal Submission System heruntergeladen werden kann).
- Lebensläufe oder Biografien der Übersetzer*innen (obligatorisch).
- Ein kreatives Dossier (obligatorischer Anhang) - Präsentation der für die Übersetzung vorgeschlagenen Bücher. Eine PDF-Datei (es wird keine Vorlage zur Verfügung gestellt), die Folgendes enthält: eine kurze Zusammenfassung der für die Übersetzung vorgeschlagenen belletristischen Werke, Informationen zu den Hauptthemen, nützliche Links zu den Werken, Vorstellung der/des Autor*in/der Autor*innen, einschließlich nützlicher Informationen zur Begründung ihrer Eignung
Die Vorschläge sind auf maximal 70 Seiten (Teil B) begrenzt.
Die Antragsteller können zwischen den folgenden Projektkategorien wählen, die beide mit einem Höchstsatz von 60 % kofinanziert werden
- Kategorie 1: Einzelantragsteller.
- Kategorie 2: Konsortium, bestehend aus mindestens 2 förderfähigen Organisationen.
Der maximale Zuschuss pro Projekt beträgt für Einzelantragsteller (Kategorie 1) 200.000 EUR und für Konsortien (Kategorie 2) 300.000 EUR.
Die Höchstbeträge richten sich nach dem Umfang des Projekts:
- kleiner Umfang: Projekte, die Übersetzungen von mindestens 5 förderfähigen Werken vorschlagen, können bis zu 100 000 EUR erhalten.
- Mittlerer Umfang: Projekte, die Übersetzungen von mindestens 11 förderfähigen Werken vorschlagen, können bis zu 200 000 EUR erhalten.
- Großer Umfang: Projekte, die Übersetzungen von mindestens 21 förderfähigen Werken vorschlagen, können bis zu 300 000 EUR erhalten (nur Konsortien).
Der Zuschuss wird in Form eines Pauschalbetrags gewährt.
Call-Dokumente
Call Document CREA-CULT-2026-LITCall Document CREA-CULT-2026-LIT(751kB)
Kontakt
+43 1 71606 -851115
elisabeth.pacher@bmkoes.gv.at
Website
Creative Europe Desks
Website
European Education and Culture Executive Agency
Website
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