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Call-Eckdaten
Informationsmaßnahmen für die EU-Kohäsionspolitik bis 2025
Förderprogramm
Kohäsionsfond
Call Nummer
IMREG-2025-INFOME
Termine
Öffnung
15.10.2025
Deadline
15.01.2026 17:00
Förderquote
80%
Budget des Calls
€ 3.500.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 200.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Hauptziel der Aufforderung ist die Unterstützung der Erstellung und Verbreitung von Informationen und Inhalten im Zusammenhang mit der EU-Kohäsionspolitik, u. a. mit dem Fonds für einen gerechten Übergang oder mit einschlägiger Unterstützung durch das Instrument für technische Hilfe.
Call-Ziele
Die Vorschläge sollten kohärente, objektive und umfassende Informationen liefern, um ein genaues Gesamtbild der EU-Kohäsionspolitik zu vermitteln. Die Vorschläge sollten die Rolle der Kohäsionspolitik bei der Verwirklichung der politischen Prioritäten der EU, wie dem Übergang zu einer umweltfreundlicheren und digitaleren Wirtschaft, der Entwicklung strategischer Technologien, dem Wohnungsbau oder dem demografischen Wandel und dem Bleiberecht, sowie bei der Bewältigung aktueller und künftiger Herausforderungen für die EU, ihre Mitgliedstaaten, ihre Regionen und die lokale Ebene veranschaulichen und bewerten. Die Vorschläge können auch die transnationale Dimension der Politik abdecken, gegebenenfalls einschließlich der Einbeziehung von benachbarten Nicht-EU-Mitgliedern über Interreg-Programme.
Die Informationsmaßnahmen sollten eine oder mehrere Aktivitäten umfassen, wie z.B.:
- Erstellung und Verteilung von gedrucktem, multimedialem oder audiovisuellem Material
- Öffentlichkeitsarbeit im Internet und in den sozialen Medien
- Medienveranstaltungen
- Konferenzen, Seminare, Workshops.
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Erwartete Effekte und Auswirkungen
Zielpublikum für die Informationsmaßnahmen ist die breite Öffentlichkeit und/oder damit verbundene Interessengruppen.
Die erwarteten Ergebnisse und Outputs sind die folgenden
- Steigerung der Medienberichterstattung über die Kohäsionspolitik, insbesondere auf regionaler und lokaler Ebene;
- Stärkung des Bewusstseins der Menschen für die Ergebnisse der Kohäsionspolitik und deren Auswirkungen auf ihr Leben;
- Erzielung konkreter Ergebnisse und Leistungen, die während der Laufzeit der Maßnahme auf eine große Reichweite abzielen - z. B. Fernseh- und Radiosendungen, Online- oder Print-Berichterstattung, andere Arten von Informationsmaßnahmen und -verbreitung - unter Berücksichtigung der Mehrsprachigkeit.
Für die breite Öffentlichkeit: Ziel ist es, die Ergebnisse der Kohäsionspolitik und ihre Auswirkungen auf das Leben der Bürger*innen denjenigen Europäer*innen näher zu bringen, die die EU und die EU-Maßnahmen in ihrer Region nicht kennen. Die Informationen sollten sich darauf konzentrieren, ein besseres Verständnis für den Beitrag der Kohäsionspolitik zur Förderung von Beschäftigung und Wachstum in Europa und zum Abbau der Ungleichheiten zwischen den Mitgliedstaaten und Regionen zu entwickeln.
Für die Akteure: Ziel ist es, mit den Akteuren (einschließlich nationaler, regionaler und lokaler Behörden, Begünstigten, Unternehmen und Wissenschaftler*innen) in Kontakt zu treten, um die Auswirkungen der Kohäsionspolitik auf ihre Regionen besser zu vermitteln und in die Diskussion über die Zukunft der Kohäsionspolitik und im weiteren Sinne über die Zukunft Europas einzubringen.
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Erwartete Ergebnisse
Die erwarteten Ergebnisse und Outputs sind die folgenden
- Steigerung der Medienberichterstattung über die Kohäsionspolitik, insbesondere auf regionaler und lokaler Ebene;
- Stärkung des Bewusstseins der Menschen für die Ergebnisse der Kohäsionspolitik und deren Auswirkungen auf ihr Leben;
- Erzielung konkreter Ergebnisse und Leistungen, die während der Laufzeit der Maßnahme auf eine große Reichweite abzielen - z. B. Fernseh- und Radiosendungen, Online- oder Print-Berichterstattung, andere Arten von Informationsmaßnahmen und -verbreitung - unter Berücksichtigung der Mehrsprachigkeit.
Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Nein
Projektpartnerschaft
Um förderfähig zu sein, müssen die Antragstellenden (Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen):
- juristische Personen sein (öffentliche oder private Einrichtungen)
- ihren Sitz in einem der förderfähigen Länder haben, d. h:
- EU-Mitgliedstaaten (einschließlich der überseeischen Länder und Gebiete (ÜLG))
- keine für die Durchführung der Kohäsionspolitik zuständigen Behörden im Sinne von Artikel 71 der Verordnung (EG) Nr. 2021/1060 sein.
Besondere Fälle
Natürliche Personen sind NICHT förderfähig (mit Ausnahme von Selbstständigen, d. h. Einzelunternehmern, bei denen das Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit besitzt).
Internationale Organisationen sind förderfähig. Die Regeln für förderfähige Länder gelten nicht für sie.
Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Rechtkeine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien für den Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
EU-Einrichtungen (mit Ausnahme der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission) können NICHT Teil des Konsortiums sein.
Einrichtungen, die aus Mitgliedern bestehen , können als "Alleinbegünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Bitte beachten Sie, dass, wenn die Maßnahme von den Mitgliedern durchgeführt wird, diese auch teilnehmen sollten (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
Restriktive Maßnahmen der EU - Für Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen der EU gemäß Artikel 29 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) und Artikel 215 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU (AEUV) unterliegen, gelten besondere Regeln. Solche Einrichtungen sind in keiner Weise teilnahmeberechtigt, auch nicht als Begünstigte, verbundene Einrichtungen, assoziierte Partner, Unterauftragnehmer oder Empfänger von finanzieller Unterstützung für Dritte (falls vorhanden).
EU-Konditionalitätsmaßnahmen - Besondere Regeln gelten für Einrichtungen, die Maßnahmen unterliegen, die auf der Grundlage der EU-Verordnung 2020/209211 angenommen wurden. Diese Einrichtungen sind nicht berechtigt, eine geförderte Rolle zu übernehmen (Begünstigte, verbundene Einrichtungen, Unterauftragnehmer*in, Empfänger*in finanzieller Unterstützung für Dritte usw.). Derzeit gelten solche Maßnahmen für ungarische Stiftungen von öffentlichem Interesse, die gemäß dem ungarischen Gesetz IX von 2021 gegründet wurden, oder für alle Einrichtungen, die sie unterhalten (siehe Durchführungsbeschluss (EU) 2022/2506 des Rates, Stand 16. Dezember 2022).
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Projektlaufzeit
12 Monate
Zusätzliche Informationen
Die Vorschläge sind elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals für Finanzierungen und Ausschreibungen einzureichen (zugänglich über die Themenseite im Abschnitt Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen ).
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle geforderten Informationen sowie alle erforderlichen Anhänge und Nachweise enthalten:
- Antragsformular Teil A - enthält verwaltungstechnische Angaben zu den Teilnehmern (künftiger Koordinator, Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen) und den zusammengefassten Finanzplan für das Projekt (direkt online auszufüllen)
- Antragsformular Teil B - enthält die technische Beschreibung des Projekts (Vorlage muss vom Portal Submission System heruntergeladen, ausgefüllt, zusammengesetzt und wieder hochgeladen werden)
- Obligatorische Anhänge und unterstützende Dokumente (Vorlagen, die vom Portal Submission System heruntergeladen, ausgefüllt, zusammengestellt und wieder hochgeladen werden müssen):
- Lebensläufe (Standard) des Kernprojektteams
- Tätigkeitsberichte des letzten Jahres
- Liste früherer Projekte (Schlüsselprojekte der letzten 4 Jahre) (Vorlage in Teil B verfügbar)
- Erklärung zu Standards und Unabhängigkeit
Die Vorschläge sind auf maximal 50 Seiten begrenzt (Teil B).
Finanzielle Unterstützung für Dritte ist nicht zulässig.
Call-Dokumente
Call Document IMREG-2025-INFOMECall Document IMREG-2025-INFOME(254kB)
Kontakt
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