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Call-Eckdaten
Unterstützung bei der Einführung des mobilen EU-Führerscheins
Förderprogramm
Digitales Europa
Call Nummer
DIGITAL-2025-BESTUSE-TECH-09-MDL
Termine
Öffnung
09.10.2025
Deadline
09.12.2025 17:00
Förderquote
50%
Budget des Calls
€ 5.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 5.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Das Thema zielt darauf ab, die Ausstellung und Akzeptanz mobiler Führerscheine für digitale Identitätsportale der EU zu unterstützen. Dazu gehört die Unterstützung der Mitgliedstaaten bei der Schaffung der notwendigen organisatorischen und technischen Rahmenbedingungen für die Ausstellung mobiler Führerscheine (mDL) für digitale Identitätsbörsen der EU und die Akzeptanz mobiler Führerscheine (mDL) durch den öffentlichen und privaten Sektor.
Call-Ziele
Im Rahmen dieses Themas werden Mittel bereitgestellt für:
- Entwicklung produktionsreifer Dienste für die Ausstellung mobiler Führerscheine für EU-Geldbörsen für digitale Identitäten durch die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten. Als Ergebnis dieser Entwicklung sollte ein/e Wallet-Nutzer*in in der Lage sein, einen gültigen mobilen Führerschein in diesem Mitgliedstaat anzufordern und zu erhalten. Die ausgestellten mDL müssen den Spezifikationen der Norm ISO/IEC 18013-5 und allen für EU-mDL festgelegten Anforderungen entsprechen.
- Entwicklung von produktionsnahen Diensten für die Beantragung mobiler Führerscheine aus EU-Geldbörsen für digitale Identitäten und Überprüfung dieser mDLs durch die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten und private Vertrauenspersonen. Als Ergebnis dieser Entwicklung sollten die zuständigen Behörden und teilnehmenden privaten Stellen in den Mitgliedstaaten nachweisen, dass sie in der Lage sind, zu überprüfen, ob der mDL einer/eines Brieftaschennutzer*in authentisch und in diesem Mitgliedstaat gültig ist. Die Mechanismen zur Abfrage von mDLs müssen den Spezifikationen in ISO/IEC 18013-5 und ISO/IEC 18013-7 sowie den neuesten Anforderungen des mDL-Rechtsrahmens entsprechen.
Die Projekte müssen alle rechtlichen Anforderungen des europäischen Rechtsrahmens für die digitale Identität erfüllen, z. B. in Bezug auf die Registrierung der auf die Brieftasche angewiesenen Parteien und andere geltende Anforderungen, wie die der NIS2-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2022/2555) oder der GDPR (Verordnung (EU) 2016/679).
Die Projekte werden ermutigt, die von der Europäischen Kommission zur Verfügung gestellte Referenzimplementierung für die Umsetzung der Vorschläge zu nutzen, z. B. die verfügbaren Emittenten- und Prüferkomponenten, und ihre Konformität mit den technischen Spezifikationen und Standards nachzuweisen, die für die mDL- und EUDI-Rahmenwerke der EU gelten.
Die Projekte müssen nachweisen, dass sie in der Lage sind, die Ausstellung und Überprüfung von mDL zumindest mit anderen im Rahmen dieser Aufforderung finanzierten Projekten zu testen.
Gegebenenfalls sollten die Vorschläge auf bereits bestehenden Arbeiten aufbauen und bestehende Infrastrukturen nutzen. Die Antragsteller sollten auch für eine Abstimmung mit anderen laufenden grenzüberschreitenden Initiativen sorgen und Synergien nutzen, die sich mit Aktivitäten ergeben könnten, die durch andere Finanzhilfen im selben Bereich finanziert werden.
Der Antragsteller sollte eine Liste der Interessengruppen erstellen, die während der Durchführung des vorgeschlagenen Projekts konsultiert werden sollen.
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Erwartete Effekte und Auswirkungen
In den Vorschlägen sind Ziele für mindestens die folgenden KPIs festzulegen, zu messen und darüber zu berichten:
- Anteil der Führerscheinaussteller in jedem teilnehmenden Mitgliedstaat;
- Anzahl der ausgestellten mobilen Führerscheine;
- Anzahl der EU Digital Wallet-Lösungen, für die mobile Führerscheine ausgestellt wurden;
- Anzahl der verifizierten mobilen Führerscheine;
- Anteil der für die Durchsetzung der Straßenverkehrssicherheit zuständigen Behörden in den einzelnen teilnehmenden Mitgliedstaaten;
- Anzahl der privaten vertrauenden Parteien, die mobile Führerscheine (mDL) verifizieren.
An den im Rahmen dieses Themas finanzierten Projekten sollten die folgenden Akteure beteiligt sein:
- Behörden, die nach nationalem Recht für die Ausstellung von Führerscheinen zuständig sind und an dem Projekt beteiligt sind,
- Behörden, die durch nationale Gesetze mit der Durchsetzung des Straßenverkehrsrechts beauftragt sind,
- private Einrichtungen, die häufig Führerscheine überprüfen, z. B. Vermietungsunternehmen.
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Erwartete Ergebnisse
Dieses Thema wird die Mitgliedstaaten bei der Einführung des mobilen Führerscheins durch digitale EU-Identitätsbrieftaschen unterstützen. Bis zum Abschluss der Projekte sollten sie die drei folgenden Ziele erreichen:
- Alle Nutzer*innen europäischer digitaler Identitäts-Wallets, die zum Führen eines Fahrzeugs berechtigt sind und einen ordentlichen Wohnsitz in einem teilnehmenden Mitgliedstaat haben, können einen mobilen Führerschein in diesem Mitgliedstaat beantragen und von einer Führerschein ausstellenden Behörde erhalten.
- Mindestens eine zuständige Behörde in jedem teilnehmenden Mitgliedstaat kann den mDL einer/eines Brieftaschennutzer*in anfordern, erhalten und überprüfen.
- Private vertrauende Parteien, die sich an dem Vorschlag beteiligen, sollten in der Lage sein, den mDL einer/eines Brieftaschennutzer*in anzufordern, zu empfangen und zu überprüfen,
- die Ausgabe und Überprüfung von mDL mit anderen im Rahmen dieser Aufforderung finanzierten Projekten zu testen.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Island (Ísland), Liechtenstein, Norwegen (Norge)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um förderfähig zu sein, müssen die Antragstellenden (Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen):
- juristische Personen sein (öffentliche oder private Einrichtungen)
- ihren Sitz in einem der förderfähigen Länder haben, d. h:
- EU-Mitgliedstaaten (einschließlich der überseeischen Länder und Gebiete (ÜLG))
- aufgelistete EWR-Länder und mit dem Programm "Digitales Europa" assoziierte Länder(Liste der teilnehmenden Länder)
Besondere Fälle
Natürliche Personen sind NICHT förderfähig (mit Ausnahme von Selbstständigen, d. h. Einzelunternehmern, bei denen das Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit besitzt).
Internationale Organisationen sind NICHT förderfähig, es sei denn, es handelt sich um internationale Organisationen von europäischem Interesse im Sinne von Artikel 2 der Verordnung "Digitales Europa" (d. h. internationale Organisationen, deren Mitglieder mehrheitlich Mitgliedstaaten sind oder deren Sitz sich in einem Mitgliedstaat befindet).
Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Rechtkeine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien für den Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
EU-Einrichtungen (mit Ausnahme der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission) können NICHT Teil des Konsortiums sein.
Einrichtungen, die aus Mitgliedern bestehen , können als "Alleinbegünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Bitte beachten Sie, dass, wenn die Maßnahme von den Mitgliedern durchgeführt wird, diese auch teilnehmen sollten (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
Restriktive Maßnahmen der EU - Für Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen der EU gemäß Artikel 29 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) und Artikel 215 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU (AEUV) unterliegen, gelten besondere Regeln. Solche Einrichtungen sind in keiner Weise teilnahmeberechtigt, auch nicht als Begünstigte, verbundene Einrichtungen, assoziierte Partner, Unterauftragnehmer oder Empfänger von finanzieller Unterstützung für Dritte (falls vorhanden).
EU-Konditionalitätsmaßnahmen - Besondere Regeln gelten für Einrichtungen, die Maßnahmen unterliegen, die auf der Grundlage der EU-Verordnung 2020/209211 angenommen wurden. Diese Einrichtungen dürfen keine geförderten Funktionen übernehmen (Begünstigte, verbundene Einrichtungen, Unterauftragnehmer, Empfänger finanzieller Unterstützung für Dritte usw.). Derzeit gelten solche Maßnahmen für ungarische Stiftungen von öffentlichem Interesse, die gemäß dem ungarischen Gesetz IX von 2021 gegründet wurden, oder für alle Einrichtungen, die sie unterhalten (siehe Durchführungsbeschluss (EU) 2022/2506 des Rates, Stand 16. Dezember 2022).
weitere Förderkriterien
Die Vorschläge müssen von mindestens 3 unabhängigen Antragstellenden (Begünstigte; nicht verbundene Einrichtungen) aus 3 verschiedenen förderfähigen Ländern eingereicht werden.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Projektlaufzeit
24 Monate
Zusätzliche Informationen
Die Vorschläge sind elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals für Finanzierungen und Ausschreibungen einzureichen (zugänglich über die Themenseite im Abschnitt Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen ).
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle geforderten Informationen sowie alle erforderlichen Anhänge und Nachweise enthalten:
- Antragsformular Teil A - enthält verwaltungstechnische Angaben zu den Teilnehmenden (künftige*r Koordinator*in, Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen) und den zusammengefassten Finanzplan für das Projekt (direkt online auszufüllen)
- Antragsformular Teil B - enthält die technische Beschreibung des Projekts (Vorlage, die vom Portal Submission System heruntergeladen, ausgefüllt, zusammengestellt und wieder hochgeladen werden muss)
Der Umfang der Vorschläge ist auf maximal 70 Seiten begrenzt (Teil B).
Call-Dokumente
Call Document DIGITAL-2025-BESTUSE-TECH-09Call Document DIGITAL-2025-BESTUSE-TECH-09(433kB)
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