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Call-Eckdaten
NEWS - Medienkompetenz
Förderprogramm
Kreatives Europa - Sektorübergreifender Aktionsbereich
Call Nummer
CREA-CROSS-2026-MEDIALITERACY
Termine
Öffnung
23.10.2025
Deadline
11.03.2026 17:00
Förderquote
70%
Budget des Calls
€ 3.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 500.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Ziel der Aufforderung ist die Förderung innovativer grenzüberschreitender Medienkompetenzprojekte und -praktiken in ganz Europa für verschiedene Bevölkerungsgruppen, die sich den Herausforderungen einer sich ständig verändernden digitalen Medienlandschaft stellen.
Call-Ziele
Im Rahmen des sektorübergreifenden Aktionsbereichs werden bereichsübergreifende Maßnahmen zur Unterstützung des Nachrichtenmediensektors unterstützt, die die Medienkompetenz fördern, um die Bürger*innen in die Lage zu versetzen, die Medien zu nutzen und ein kritisches Verständnis für sie zu entwickeln, und die Weitergabe von Wissen und den Austausch über Strategien und Verfahren zur Förderung der Medienkompetenz unterstützen.
Im Rahmen des spezifischen Ziels der Förderung der politischen Zusammenarbeit und innovativer Maßnahmen zur Unterstützung aller Aktionsbereiche des Programms und zur Förderung eines vielfältigen, unabhängigen und pluralistischen Medienumfelds und der Medienkompetenz, wodurch die Freiheit des künstlerischen Ausdrucks, der interkulturelle Dialog und die soziale Eingliederung gefördert werden, besteht eine der Prioritäten des sektorübergreifenden Aktionsbereichs in der Förderung sektorübergreifender Aktivitäten, die auf die Anpassung an den strukturellen und technologischen Wandel der Medien abzielen.
technologischen Veränderungen, mit denen die Medien konfrontiert sind, anzupassen, einschließlich der Förderung eines freien, vielfältigen und pluralistischen Medienumfelds, Qualitätsjournalismus und Medienkompetenz, auch im digitalen Umfeld.
Vorgesehen ist die Unterstützung von Kooperationsprojekten mit klar definierten Zielen zur Förderung der Medienkompetenz, wobei folgende Schwerpunkte gesetzt werden:
- Bereitstellung von Lösungen, die die Bürgerinnen und Bürger in die Lage versetzen, einen kritischen Umgang mit den Medien zu entwickeln und Desinformationen, Techniken der Informationsmanipulation und andere Herausforderungen im Online-Medienumfeld zu erkennen und angemessen darauf zu reagieren.
- Aufbau auf und Ausbau von bewährten Verfahren aus innovativen Medienkompetenzprojekten, die ein sich veränderndes Medienökosystem berücksichtigen, kulturelle, nationale oder sprachliche Grenzen überschreiten und die Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Regionen Europas stärken. Zu den innovativen Ansätzen können neuartige oder originelle Ideen, Methoden, Instrumente oder Umsetzungsformen gehören, unabhängig davon, ob sie online oder offline durchgeführt werden.
- Berücksichtigen Sie die Rolle der Medienkompetenz für die Einbeziehung der Bürger*innen, das bürger*innenschaftliche Engagement und die Widerstandsfähigkeit der Gesellschaft, einschließlich der Widerstandsfähigkeit gegen Versuche, die freie Wahl der Bürger*innen und ihre Beteiligung an demokratischen Prozessen zu beeinträchtigen.
Die Vorschläge sollten auf einer Bedarfsanalyse für die Zielländer und die Zielgruppe(n) beruhen. Die Bedarfsanalyse sollte Folgendes enthalten: a) eine klare Beschreibung der ermittelten Bedürfnisse, einschließlich der spezifischen Herausforderungen, mit denen die betroffenen Zielländer und Zielgruppen konfrontiert sind, b) eine Bestandsaufnahme bereits bestehender Initiativen, die sich mit diesen Bedürfnissen befassen, und c) eine Erklärung, wie die vorgeschlagenen Aktivitäten zur Bewältigung der ermittelten Herausforderungen beitragen werden. Die Antragsteller können Länder und Regionen in Betracht ziehen, die mit Herausforderungen im Zusammenhang mit der Medienkompetenz konfrontiert sind, wie z. B. ein niedriges Niveau der Medienkompetenz oder eine starke Bedrohung der Medienfreiheit und des Medienpluralismus.
Die Antragstellenden können aktiv mit den regionalen Zentren der Europäischen Beobachtungsstelle für digitale Medien (EDMO) zusammenarbeiten, um bewährte Verfahren auszutauschen und Überschneidungen mit bestehenden Medienkompetenzinitiativen zu vermeiden.
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Erwartete Effekte und Auswirkungen
- Schaffung oder Ausweitung grenzüberschreitender Kooperationen zur Durchführung von Projekten, die bewährte Verfahren über nationale, kulturelle und sprachliche Grenzen hinweg umsetzen;
- Entwicklung und Einsatz von Medienkompetenzinstrumenten und -initiativen unter Berücksichtigung der Bedürfnisse bestimmter Zielgruppen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Gruppen mit begrenzten Medienkompetenzkenntnissen oder begrenztem Zugang zu den Medien;
- Unterstützung von Fachleuten für Medienkompetenz bei der Anpassung ihrer Praktiken an sich rasch entwickelnde Medienformate und sich verändernde Mediennutzungsmuster.
Erwartete Ergebnisse
Die folgenden Arten von Aktivitäten sind im Rahmen dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen förderfähig:
- Erstellung und/oder Verbreitung von mehrsprachigem und/oder multikulturellem Material, einschließlich interaktiver Inhalte zur Verbesserung der digitalen Fähigkeiten der Bürger*innen, ihres Verständnisses der Medienlandschaft und ihrer Widerstandsfähigkeit gegen Desinformation und Informationsmanipulation.
- Entwicklung von Medienkompetenz-Tools und anderen Materialien für Bürger*innen, Ausbilder*innen, Inhaltsersteller*innen und Medien, die sich an alle oder bestimmte Alters- und Gesellschaftsgruppen richten.
- Entwicklung innovativer Lösungen für die Medienkompetenz, die für die aktuelle und künftige Medienlandschaft geeignet sind (das Projekt kann Prototypen umfassen, sich aber nicht ausschließlich auf die IT-Entwicklung konzentrieren).
- Schulungsmaßnahmen für Bürger*innen, Pädagog*innen und Autor*innen von Inhalten, einschließlich des Austauschs bewährter Verfahren über sprachliche, nationale und kulturelle Grenzen hinweg.
- Organisation von öffentlichen Veranstaltungen und/oder Workshops zur Sensibilisierung und zum Austausch bewährter Praktiken.
- Von der Gemeinschaft gesteuerte Aktivitäten zur Anpassung und Zugänglichmachung von Medienkompetenzinstrumenten und anderen Materialien.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Island (Ísland), Liechtenstein, Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Ukraine (Україна)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um förderfähig zu sein, müssen die Antragstellenden (Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen):
- juristische Personen sein (öffentliche oder private Einrichtungen)
- ihren Sitz in einem der förderfähigen Länder haben, d. h:
- Kreatives Europa Teilnehmende Länder:
- EU-Mitgliedstaaten (einschließlich überseeischer Länder und Gebiete (ÜLG))
- aufgelistete EWR-Länder und mit dem Programm Kreatives Europa assoziierte Länder (Liste der teilnehmenden Länder)
- Kreatives Europa Teilnehmende Länder:
- Sie müssen ihren Sitz in einem der Länder haben, die in vollem Umfang am Aktionsbereich MEDIA des Programms Kreatives Europa teilnehmen, und sich direkt oder indirekt, ganz oder mehrheitlich, im Besitz von Staatsangehörigen dieser Länder befinden. Wenn ein Unternehmen börsennotiert ist, bestimmt grundsätzlich der Sitz der Börse seine Staatsangehörigkeit.
Besondere Fälle
Natürliche Personen sind NICHT förderfähig (mit Ausnahme von Selbstständigen, d. h. Einzelunternehmern, bei denen das Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit besitzt).
Internationale Organisationen sind förderfähig. Die Regeln für förderfähige Länder gelten nicht für sie.
Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht eine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter*innen in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien für den Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
EU-Einrichtungen (mit Ausnahme der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission) können NICHT Teil des Konsortiums sein.
Einrichtungen, die aus Mitgliedern bestehen , können als "Alleinbegünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Bitte beachten Sie, dass, wenn die Aktion von den Mitgliedern durchgeführt wird, diese auch teilnehmen sollten (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
Restriktive Maßnahmen der EU - Besondere Regeln gelten für Unternehmen, die restriktiven Maßnahmen der EU gemäß Artikel 29 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) und Artikel 215 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU (AEUV) unterliegen. Solche Einrichtungen sind in keiner Weise teilnahmeberechtigt, auch nicht als Begünstigte, verbundene Einrichtungen, assoziierte Partner, Unterauftragnehmer*innen oder Empfänger*innen von finanzieller Unterstützung für Dritte (falls vorhanden).
EU-Konditionalitätsmaßnahmen - Besondere Regeln gelten für Einrichtungen, die Maßnahmen unterliegen, die auf der Grundlage der EU-Verordnung 2020/209211 angenommen wurden. Diese Einrichtungen dürfen keine geförderten Funktionen übernehmen (Begünstigte, verbundene Einrichtungen, Unterauftragnehmer*innen, Empfänger*innen finanzieller Unterstützung für Dritte usw.). Derzeit gelten solche Maßnahmen für ungarische Stiftungen von öffentlichem Interesse, die gemäß dem ungarischen Gesetz IX von 2021 gegründet wurden, oder für alle Einrichtungen, die sie unterhalten (siehe Durchführungsbeschluss (EU) 2022/2506 des Rates, Stand 16. Dezember 2022).
Creative Europe Desks (CEDs) - Die Trägerorganisationen von Creative Europe Desks sind bei offenen Aufforderungen als Koordinator oder Begünstigter förderfähig, wenn sie über Verfahren zur Trennung der Funktionen Projektmanagement und Informationsbereitstellung verfügen und eine Kostentrennung nachweisen können (d. h., dass ihre Projektzuschüsse keine Kosten abdecken, die durch ihren anderen Zuschuss abgedeckt sind). Dies erfordert Folgendes:
- Verwendung einer analytischen Buchführung, die ein Kostenrechnungsmanagement mit Kostenverteilungsschlüsseln und Kostenrechnungscodes ermöglicht UND Anwendung dieser Schlüssel und Codes, um die Kosten zu identifizieren und zu trennen (d.h. um sie einer der beiden Finanzhilfen zuzuordnen)
- Erfassung aller tatsächlichen Kosten, die für die von den beiden Finanzhilfen abgedeckten Aktivitäten anfallen (einschließlich der indirekten Kosten)
- Zuweisung der Kosten auf eine Weise, die zu einem fairen, objektiven und realistischen Ergebnis führt.
weitere Förderkriterien
Die Vorschläge müssen von einem Konsortium von mindestens 3 Antragstellenden (Begünstigte; nicht verbundene Einrichtungen) eingereicht werden, das die folgenden Bedingungen erfüllt:
- mindestens 3 unabhängige Einrichtungen aus 3 verschiedenen förderfähigen Ländern
- Zu den Konsortien können private oder öffentliche Organisationen mit und/oder ohne Erwerbszweck gehören, z. B. Behörden (auf nationaler, regionaler oder lokaler Ebene), internationale Organisationen, Universitäten und Bildungseinrichtungen, Medienorganisationen, Forschungs- und Technologieeinrichtungen, Technologieanbieter usw.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
Projektlaufzeit
24 Monate
Zusätzliche Informationen
Die Vorschläge sind elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals für Finanzierungen und Ausschreibungen einzureichen (zugänglich über die Themenseite im Abschnitt Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen ).
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle geforderten Informationen sowie alle erforderlichen Anhänge und Nachweise enthalten:
- Antragsformular Teil A - enthält verwaltungstechnische Angaben zu den Teilnehmenden (künftige*r Koordinator*in, Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen) und den zusammengefassten Finanzplan für das Projekt (direkt online auszufüllen)
- Antragsformular Teil B - enthält die technische Beschreibung des Projekts (Vorlage, die vom Portal Submission System heruntergeladen, ausgefüllt, zusammengestellt und wieder hochgeladen werden muss)
- Teil C - enthält zusätzliche Projektdaten und den Beitrag des Projekts zu den wichtigsten Leistungsindikatoren des EU-Programms (direkt online auszufüllen)
Der Umfang der Vorschläge ist auf maximal 50 Seiten begrenzt (Teil B).
Call-Dokumente
Call Document CREA-CROSS-2026-MEDIALITERACYCall Document CREA-CROSS-2026-MEDIALITERACY(285kB)
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