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Call-Eckdaten
Pluralismus
Förderprogramm
Kreatives Europa - Sektorübergreifender Aktionsbereich
Call Nummer
CREA-CROSS-2026-JOURPART-PLURALISM
Termine
Öffnung
23.10.2025
Deadline
04.02.2026 17:00
Förderquote
80%
Budget des Calls
€ 6.900.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
max. € 2.500.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Die europäischen Nachrichtenmedien spielen eine entscheidende und wertvolle Rolle in Europa. Dennoch stehen sie vor zahlreichen Herausforderungen. Die wirtschaftliche Nachhaltigkeit des professionellen Journalismus ist unter Druck geraten, was zum Teil auf den digitalen Wandel zurückzuführen ist, bei dem sich die Leser*innen auf Online-Quellen verlagern und die traditionellen Nachrichtenkanäle Werbeeinnahmen verlieren. Viele Medien auf lokaler Ebene und solche, die ihr öffentliches Interesse über den Profit stellen, mussten schließen, was den Medienpluralismus schwächt und das gute Funktionieren der Demokratie gefährdet.
Call-Ziele
Im Rahmen des sektorübergreifenden Aktionsbereichs werden bereichsübergreifende Maßnahmen zur Unterstützung des Nachrichtenmediensektors unterstützt, die folgende Ziele verfolgen
- Bewältigung des strukturellen und technologischen Wandels, mit dem der Mediensektor konfrontiert ist, durch Förderung eines unabhängigen und pluralistischen Medienumfelds, u. a. durch Unterstützung einer unabhängigen Überwachung zur Bewertung der Risiken und Herausforderungen für den Medienpluralismus und die Medienfreiheit, sowie durch Unterstützung von Sensibilisierungsmaßnahmen;
- Unterstützung qualitativ hochwertiger Medienproduktionsstandards durch Förderung der Zusammenarbeit, digitaler Fertigkeiten, des grenzüberschreitenden kooperativen Journalismus und qualitativ hochwertiger Inhalte, wodurch ein Beitrag zur Berufsethik im Journalismus geleistet wird.
Im Rahmen des Einzelziels der Förderung der politischen Zusammenarbeit und innovativer Maßnahmen zur Unterstützung aller Aktionsbereiche des Programms und zur Förderung eines vielfältigen, unabhängigen und pluralistischen Medienumfelds und der Medienkompetenz, wodurch die Freiheit des künstlerischen Ausdrucks, der interkulturelle Dialog und die soziale Eingliederung gefördert werden, sollen die Prioritäten des sektorübergreifenden Aktionsbereichs sektorübergreifende Aktivitäten fördern, die auf die Anpassung an die strukturellen und technologischen Veränderungen abzielen, mit denen die Medien konfrontiert sind, einschließlich der Verbesserung eines freien, vielfältigen und pluralistischen Medienumfelds, des Qualitätsjournalismus und der Medienkompetenz, auch im digitalen Umfeld.
Diese Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen befasst sich mit grenzüberschreitenden Herausforderungen und Möglichkeiten für die Medien, indem sie Projekte unterstützt, die sich mit dem Thema "Journalistische Partnerschaften - Pluralismus" befassen. Neben einem rein wirtschaftlichen Aspekt tragen unabhängige Medien zur Wahrung der wesentlichen Grundsätze der Medienfreiheit und des Pluralismus bei. Mit diesem Thema sollen Medienbereiche geschützt werden, die für die Demokratie und die Bürger*innenbeteiligung von besonderer Bedeutung sind, wie etwa lokale und regionale Medien, Bürger*innenmedien, investigativer Journalismus und Organisationen, die Nachrichten von öffentlichem Interesse liefern. Die Unterstützung richtet sich an Organisationen mit Erfahrung im Medienbereich, die kaskadierende Zuschüsse (d. h. Weitervergabe/Unterstützung an Dritte) gewähren.
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Erwartete Effekte und Auswirkungen
- Verstärkte Innovation und Kreativität bei Geschäftsmodellen, journalistischen Produktions- und Vertriebsverfahren;
- Verbesserte Rentabilität professionell produzierter journalistischer Inhalte;
- Steigendes Interesse an professionell produzierten journalistischen Inhalten bei verschiedenen sozialen Gruppen, Sprachgruppen und Altersgruppen;
- Stärkung der Widerstandsfähigkeit, des Pluralismus und der redaktionellen Unabhängigkeit von Sektoren wie lokalen, regionalen und kommunalen Medien, investigativen Medien oder Medien, die auf Themen von öffentlichem Interesse spezialisiert sind, auf EU-Ebene;
- Stärkere Widerstandsfähigkeit von Organisationen, die in den Zielsektoren der Nachrichtenmedien tätig sind, und Schutz der Nachrichtenmedienlandschaft;
- Verbesserte Übernahme neuer Technologien in den Zielmediensektoren, soweit dies zu Medienpluralismus und einer vielfältigen Medienlandschaft beiträgt;
- Förderung von Wissensbeständen über Mediensektoren, die Nachrichten von öffentlichem Interesse liefern (z. B. durch die Ermittlung von Gebieten, in denen nur wenig hochwertige Inhalte bereitgestellt werden und/oder in denen der Medienpluralismus eingeschränkt ist).
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Erwartete Ergebnisse
Das Thema "Journalistische Partnerschaften - Pluralismus " umfasst Medienbereiche, die für die Demokratie besonders wichtig sind. Bestimmten Sektoren, die eine wichtige Rolle für die demokratische Debatte spielen, fehlen die Mittel, um sich an das digitale Umfeld anzupassen, und Phänomene wie schrumpfende Redaktionen oder Medienwüsten können zu einer Verschlechterung des Pluralismus führen. Sie müssen daher unterstützt werden, um ihre Position zu verbessern, ihre Methoden anzupassen, den Bürger*innen weiterhin eine originelle Berichterstattung aus erster Hand zu bieten, die Entscheidungsträger*innen zur Rechenschaft zu ziehen und letztlich zu einem vielfältigeren und unabhängigeren Sektor beizutragen.
Die Vorschläge müssen Finanzierungsregelungen für Nachrichtenmedien und unabhängigen Journalismus vorsehen und mindestens 60 % des Gesamtbetrags der Finanzhilfe dafür aufwenden. Es können auch flankierende Maßnahmen vorgeschlagen werden. Die antragstellenden Organisationen sollten in der Lage sein, Finanzierungsprogramme (Unterstützung für Dritte) einzurichten, die auf Nachrichtenmedien, Organisationen und gegebenenfalls Fachleute abzielen, wie z. B. lokale und regionale Medien, Bürger*innenmedien, investigativen Journalismus und Organisationen, die Nachrichten von öffentlichem Interesse liefern, und zwar in einer Weise, die eine pluralistische Medienlandschaft in der gesamten Europäischen Union fördert. Gemeinnützige Organisationen und Organisationen der Zivilgesellschaft werden besonders ermutigt, sich zu bewerben.
Die vorgeschlagenen Aktivitäten müssen sich auf die Bereiche der Nachrichtenmedien konzentrieren, die für die Demokratie und die Bürger*innenbeteiligung von besonderer Bedeutung sind, d. h. auf die Rolle, die sie bei der Stärkung der Demokratie, der Gestaltung der öffentlichen Debatte und dem Nutzen für ihr Publikum und ihre Gemeinschaften spielen, und nicht nur auf den Profit. Für die Zwecke dieses Aufrufs sind dies insbesondere folgende Sektoren:
- Lokale und regionale Medien
- Unabhängiger und investigativer Journalismus
- Organisationen, die Nachrichten von öffentlichem Interesse / Journalismus für den öffentlichen Dienst liefern (z. B. Gemeinschafts-, Rechts- und Bürger*innenjournalismus und Medien, Nachrichten, die die Transparenz der Medien erhöhen)
Die Antragstellenden müssen ein Finanzierungssystem für kaskadierende Zuschüsse (d. h. Weitervergabe/Unterstützung an Dritte) für unabhängige Medien und Organisationen, die hauptsächlich in einem oder mehreren dieser Bereiche tätig sind, vorstellen, entwickeln und umsetzen. Sie werden so viele geografische Gebiete und Nachrichtenmedienorganisationen wie möglich abdecken.
Sie konzentrieren sich auf Aktivitäten, die dazu beitragen, die Arbeit der Zielgruppen zu unterstützen, zu verbessern oder umzugestalten. Die Aktivitäten können unter anderem Folgendes umfassen:
- Innovationen in der redaktionellen Produktion (z. B. Formate, Inhalte), Berichterstattung und Erlösmodelle
- die Verbesserung der Verteilung und Verbreitung von Nachrichten
- Entwicklung und Einbeziehung des Publikums und Strategien zum Aufbau einer Gemeinschaft
- die Entwicklung von technischen Instrumenten für die oben genannten Themen
- Schulungen zu den oben genannten Themen
Die Einführung eines Finanzierungssystems ist obligatorisch. Die Finanzierung sollte mit einer aktiven Kommunikation mit möglichst vielen potenziellen Interessengruppen in den vom Vorschlag abgedeckten geografischen Gebieten einhergehen. Es ist möglich, das Finanzierungsprogramm durch begleitende Aktivitäten zu ergänzen, sofern dies relevant ist und auf einer Bedarfsanalyse des/der gewählten Teilsektors/Teilsektoren beruht. Solche begleitenden Maßnahmen können z. B. die Entwicklung von Deontologie- und Governance-Standards, die Bereitstellung von Haushaltsmitteln, die Entwicklung von Kriterien und Indikatoren für deren Unterstützung, Wissenssammlungen, Rechtsberatung oder Schulungen umfassen. In dem Vorschlag muss erläutert werden, wie die vorgeschlagenen Aktivitäten zur Bewältigung der ermittelten Herausforderungen beitragen werden.
Die Vorschläge sollten sich auf die Europäische Union und insbesondere auf Gebiete konzentrieren, in denen das Angebot an den oben beschriebenen Nachrichten gering ist oder in Medienmärkten, in denen der Medienpluralismus eingeschränkt ist. Die Bedürfnisse kleinerer Nachrichtenredaktionen können ebenfalls berücksichtigt werden.
Die Aktivitäten müssen konkrete Ergebnisse beinhalten und klare, objektiv überprüfbare und quantifizierbare Leistungsindikatoren für die Halbzeit und das Ende des Projekts festlegen. Die geschätzten Auswirkungen müssen präziser sein als die Summe der verfügbaren Verbreitungskanäle und sollten durch einen detaillierten Plan für die Öffentlichkeitsarbeit sowie durch den Nachweis des Interesses der Zielgruppen untermauert werden.
Bei allen Projekten müssen allgemein anerkannte professionelle Medienstandards eingehalten werden. Die gewählten Standards und die entsprechenden Mechanismen zur Gewährleistung dieser Standards sollten im Vorschlag angegeben und durch eine unterzeichnete Erklärung zu Standards und Unabhängigkeit (im Anhang zum Antragsformular) bestätigt werden. Wenn redaktionelle Arbeit unterstützt wird, müssen Dritte mit voller redaktioneller Unabhängigkeit arbeiten.
Alle Partnerschaften sollten den ökologischen Fußabdruck der von ihnen vorgeschlagenen Aktivitäten berücksichtigen und gegebenenfalls die Strategien zur Gewährleistung eines nachhaltigeren und umweltverträglicheren Mediensektors beschreiben.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Island (Ísland), Liechtenstein, Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Ukraine (Україна)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Nein
Projektpartnerschaft
Um förderfähig zu sein, müssen die Antragstellenden (Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen):
- juristische Personen sein (öffentliche oder private Einrichtungen)
- ihren Sitz in einem der förderfähigen Länder haben, d. h:
- Kreatives Europa Teilnehmende Länder:
- EU-Mitgliedstaaten (einschließlich überseeischer Länder und Gebiete (ÜLG))
- aufgelistete EWR-Länder und mit dem Programm Kreatives Europa assoziierte Länder (Liste der teilnehmenden Länder)
- Kreatives Europa Teilnehmende Länder:
- Sie müssen ihren Sitz in einem der Länder haben, die in vollem Umfang am Aktionsbereich MEDIA des Programms Kreatives Europa teilnehmen, und sich direkt oder indirekt, ganz oder mehrheitlich, im Besitz von Staatsangehörigen dieser Länder befinden. Wenn ein Unternehmen börsennotiert ist, bestimmt grundsätzlich der Sitz der Börse seine Staatsangehörigkeit.
Besondere Fälle
Natürliche Personen sind NICHT förderfähig (mit Ausnahme von Selbstständigen, d. h. Einzelunternehmern, bei denen das Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit besitzt).
Internationale Organisationen sind förderfähig. Die Regeln für förderfähige Länder gelten nicht für sie.
Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht eine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter*innen in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien für den Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
EU-Einrichtungen (mit Ausnahme der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission) können NICHT Teil des Konsortiums sein.
Einrichtungen, die aus Mitgliedern bestehen , können als "Alleinbegünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Bitte beachten Sie, dass, wenn die Aktion von den Mitgliedern durchgeführt wird, diese auch teilnehmen sollten (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
Restriktive Maßnahmen der EU - Besondere Regeln gelten für Unternehmen, die restriktiven Maßnahmen der EU gemäß Artikel 29 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) und Artikel 215 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU (AEUV) unterliegen. Solche Einrichtungen sind in keiner Weise teilnahmeberechtigt, auch nicht als Begünstigte, verbundene Einrichtungen, assoziierte Partner, Unterauftragnehmer*innen oder Empfänger*innen von finanzieller Unterstützung für Dritte (falls vorhanden).
EU-Konditionalitätsmaßnahmen - Besondere Regeln gelten für Einrichtungen, die Maßnahmen unterliegen, die auf der Grundlage der EU-Verordnung 2020/209211 angenommen wurden. Diese Einrichtungen dürfen keine geförderten Funktionen übernehmen (Begünstigte, verbundene Einrichtungen, Unterauftragnehmer*innen, Empfänger*innen finanzieller Unterstützung für Dritte usw.). Derzeit gelten solche Maßnahmen für ungarische Stiftungen von öffentlichem Interesse, die gemäß dem ungarischen Gesetz IX von 2021 gegründet wurden, oder für alle Einrichtungen, die sie unterhalten (siehe Durchführungsbeschluss (EU) 2022/2506 des Rates, Stand 16. Dezember 2022).
Creative Europe Desks (CEDs) - Die Trägerorganisationen von Creative Europe Desks sind bei offenen Aufforderungen als Koordinator oder Begünstigter förderfähig, wenn sie über Verfahren zur Trennung der Funktionen Projektmanagement und Informationsbereitstellung verfügen und eine Kostentrennung nachweisen können (d. h., dass ihre Projektzuschüsse keine Kosten abdecken, die durch ihren anderen Zuschuss abgedeckt sind). Dies erfordert Folgendes:
- Verwendung einer analytischen Buchführung, die ein Kostenrechnungsmanagement mit Kostenverteilungsschlüsseln und Kostenrechnungscodes ermöglicht UND Anwendung dieser Schlüssel und Codes, um die Kosten zu identifizieren und zu trennen (d.h. um sie einer der beiden Finanzhilfen zuzuordnen)
- Erfassung aller tatsächlichen Kosten, die für die von den beiden Finanzhilfen abgedeckten Aktivitäten anfallen (einschließlich der indirekten Kosten)
- Zuweisung der Kosten auf eine Weise, die zu einem fairen, objektiven und realistischen Ergebnis führt.
weitere Förderkriterien
Die Vorschläge müssen entweder von einem einzelnen Antragstellenden oder von einem Konsortium von mindestens zwei Antragstellenden (Begünstigte; nicht verbundene Einrichtungen) aus förderfähigen Ländern eingereicht werden.
Die Aktion steht Organisationen offen, die im Bereich der Nachrichtenmedien tätig sind (u. a. Medienverbände, NRO, gemeinnützige Organisationen, Organisationen der Zivilgesellschaft, Behörden, internationale Organisationen, Universitäten, Forschungszentren, Journalistenfonds und Ausbildungseinrichtungen für Medienschaffende, gewinnorientierte Einrichtungen, Stiftungen usw.).
Die Aktivitäten müssen in den förderfähigen Ländern und in mindestens vier EU-Mitgliedstaaten stattfinden.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
Projektlaufzeit
24 Monate
Zusätzliche Informationen
Die Vorschläge sind elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals für Finanzierungen und Ausschreibungen einzureichen (zugänglich über die Themenseite im Abschnitt Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen ).
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle geforderten Informationen sowie alle erforderlichen Anhänge und Nachweise enthalten:
- Antragsformular Teil A - enthält verwaltungstechnische Angaben zu den Teilnehmenden (künftige*r Koordinator*in, Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen) und den zusammengefassten Finanzplan für das Projekt (direkt online auszufüllen)
- Antragsformular Teil B - enthält die technische Beschreibung des Projekts (Vorlage, die vom Portal Submission System heruntergeladen, ausgefüllt, zusammengestellt und wieder hochgeladen werden muss)
- Teil C - enthält zusätzliche Projektdaten und den Beitrag des Projekts zu den wichtigsten Leistungsindikatoren des EU-Programms (direkt online auszufüllen)
- Obligatorische Anhänge und unterstützende Dokumente (Vorlagen, die vom Portal Submission System heruntergeladen, ausgefüllt, zusammengesetzt und wieder hochgeladen werden müssen):
- Erklärung zur Unabhängigkeit und zu den Eigentumsverhältnissen (obligatorische Vorlage im Einreichungssystem verfügbar).
Der Umfang der Vorschläge ist auf maximal 50 Seiten begrenzt (Teil B).
Call-Dokumente
Call Document CREA-CROSS-2026-JOURPARTCall Document CREA-CROSS-2026-JOURPART(743kB)
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