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Call-Eckdaten
Kollaborationen
Förderprogramm
Kreatives Europa - Sektorübergreifender Aktionsbereich
Call Nummer
CREA-CROSS-2026-JOURPART-COLLABORATIONS
Termine
Öffnung
23.10.2025
Deadline
04.02.2026 17:00
Förderquote
80%
Budget des Calls
€ 6.900.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
max. € 2.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Die europäischen Nachrichtenmedien spielen eine entscheidende und wertvolle Rolle in Europa. Dennoch stehen sie vor zahlreichen Herausforderungen. Die wirtschaftliche Nachhaltigkeit des professionellen Journalismus ist unter Druck geraten, was zum Teil auf den digitalen Wandel zurückzuführen ist, bei dem sich die Leser*innen auf Online-Quellen verlagern und die traditionellen Nachrichtenkanäle Werbeeinnahmen verlieren. Viele Medien auf lokaler Ebene und solche, die ihr öffentliches Interesse über den Profit stellen, mussten schließen, was den Medienpluralismus schwächt und das gute Funktionieren der Demokratie gefährdet.
Call-Ziele
Im Rahmen des sektorübergreifenden Aktionsbereichs werden bereichsübergreifende Maßnahmen zur Unterstützung des Nachrichtenmediensektors unterstützt, die folgende Ziele verfolgen
- Bewältigung des strukturellen und technologischen Wandels, mit dem der Mediensektor konfrontiert ist, durch Förderung eines unabhängigen und pluralistischen Medienumfelds, u. a. durch Unterstützung einer unabhängigen Überwachung zur Bewertung der Risiken und Herausforderungen für den Medienpluralismus und die Medienfreiheit, sowie durch Unterstützung von Sensibilisierungsmaßnahmen;
- Unterstützung qualitativ hochwertiger Medienproduktionsstandards durch Förderung der Zusammenarbeit, digitaler Fertigkeiten, des grenzüberschreitenden kooperativen Journalismus und qualitativ hochwertiger Inhalte, wodurch ein Beitrag zur Berufsethik im Journalismus geleistet wird.
Im Rahmen des Einzelziels der Förderung der politischen Zusammenarbeit und innovativer Maßnahmen zur Unterstützung aller Aktionsbereiche des Programms und zur Förderung eines vielfältigen, unabhängigen und pluralistischen Medienumfelds und der Medienkompetenz, wodurch die Freiheit des künstlerischen Ausdrucks, der interkulturelle Dialog und die soziale Eingliederung gefördert werden, sollen die Prioritäten des sektorübergreifenden Aktionsbereichs sektorübergreifende Aktivitäten fördern, die auf die Anpassung an die strukturellen und technologischen Veränderungen abzielen, mit denen die Medien konfrontiert sind, einschließlich der Verbesserung eines freien, vielfältigen und pluralistischen Medienumfelds, des Qualitätsjournalismus und der Medienkompetenz, auch im digitalen Umfeld.
Diese Aufforderung befasst sich mit den Herausforderungen und Möglichkeiten der Medien auf grenzüberschreitender Ebene, indem sie Projekte unterstützt, die sich mit dem Thema "Journalistische Partnerschaften - Kooperationen" befassen und darauf abzielen, die wirtschaftliche Nachhaltigkeit von Nachrichtenmedien zu fördern. Sie unterstützt grenzüberschreitende Medienkooperationen, die sich unter anderem auf die Widerstandsfähigkeit von Nachrichtenmedienorganisationen konzentrieren. Diese Unterstützung soll die Umgestaltung der Medien, eine vertrauenswürdige Berichterstattung und die Qualifizierung von Medienschaffenden fördern, beispielsweise durch die Entwicklung neuer Geschäftsmodelle und Medienproduktionsstandards.
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Erwartete Effekte und Auswirkungen
- Verstärkte Innovation und Kreativität bei Geschäftsmodellen, journalistischen Produktions- und Vertriebsverfahren;
- Verbesserte Rentabilität professionell produzierter journalistischer Inhalte;
- Steigendes Interesse an professionell produzierten journalistischen Inhalten bei verschiedenen sozialen Gruppen, Sprachgruppen und Altersgruppen;
- Verstärkte Zusammenarbeit mit den Medien;
- Branchenweite Netze für den Austausch bewährter Verfahren zwischen Nachrichtenmedienorganisationen und Fachleuten;
- Wissenszentren für Teilsektoren rund um technische Formate (Print-/Onlinepresse, Radio/Podcasts, Fernsehen usw.) und/oder journalistische Genres (Datenjournalismus, allgemeine Themen, Fachjournalismus usw.);
- Erwerb und Verbesserung der beruflichen Fähigkeiten von Journalist*innen und Medienfachleuten.
Erwartete Ergebnisse
Das Thema "Journalistische Partnerschaften - Zusammenarbeit" soll dazu beitragen, dass der gesamte europäische Nachrichtenmediensektor, einschließlich kleiner Medien, nachhaltiger und widerstandsfähiger wird. Gefördert werden sollen Kooperationsprojekte in und zwischen Nachrichtenmedien(teil)sektoren und/oder -gattungen, die darauf abzielen, die Zusammenarbeit zu verbessern, die Medien bei der Anpassung an neue wirtschaftliche und konsumtechnische Gegebenheiten zu unterstützen und systemische Veränderungen in diesem (Teil)sektor zu bewirken.
Die Projekte müssen sich auf Möglichkeiten zur Entwicklung einer kollaborativen Umgestaltung unter geschäftlichen, technologischen und/oder produktionstechnischen Gesichtspunkten konzentrieren.
Die Projekte können u. a. darauf abzielen, bessere Einnahme- und Monetarisierungsmodelle, neue Ansätze für die Publikumsentwicklung, den Aufbau von Gemeinschaften und das Marketing, die Entwicklung gemeinsamer fachlicher/technischer Standards, neue Arten von Nachrichtenredaktionen, Syndikatsnetzwerke oder andere Modelle für den Austausch von Inhalten/Daten zwischen Nachrichtenmedien in der gesamten EU zu entwickeln oder kleinen Medienorganisationen Unterstützung zu bieten. Sie können darauf abzielen, die Effizienz und die Qualität der Berichterstattung durch innovative journalistische Kooperationen zu steigern. Die Projekte können innovative Produktionsmethoden und -formate erproben oder auf andere Art und Weise zur Verbesserung der Qualität der Medienproduktion beitragen. Die Projekte können darauf abzielen, den Austausch bewährter Praktiken unter Journalist*innen zu fördern und die Arbeitsabläufe für jene journalistischen Genres zu optimieren, die mehr Zeit und Ressourcen erfordern.
Die Vorschläge können sich mit einer oder mehreren der oben genannten Prioritäten befassen, sofern sie relevant sind und auf der Bedarfsanalyse des gewählten (Teil-)Sektors beruhen. Der Vorschlag sollte diese Bedarfsanalyse enthalten und erläutern, wie die vorgeschlagenen Aktivitäten zur Bewältigung der ermittelten Herausforderungen beitragen werden
Zu den Aktivitäten können Veranstaltungen, Online-Schulungen und -Workshops für Medienschaffende, Austauschprogramme, Mentoring-Programme, die Kartierung bewährter Verfahren, die sektorweite Entwicklung technischer Standards, die Entwicklung von Leitlinien und redaktionellen Standards, die Erstellung praktischer Leitfäden, die Entwicklung und Erprobung von Plattformen und technischen Lösungen für den Austausch von Ideen und bewährten Verfahren, Werbemaßnahmen oder andere Aktivitäten zur Förderung der Lebensfähigkeit des Sektors gehören. Der Austausch bewährter Verfahren zwischen Betreibern in Medienmärkten/Ländern/Regionen mit unterschiedlichen und vielfältigen Merkmalen (in Bezug auf Sprachen, Produktionsvolumen, Größe, Digitalisierungsgrad usw.) wird gefördert, um das gegenseitige Lernen zu unterstützen. Die Antragsteller werden ermutigt, Maßnahmen zur Unterstützung von Mediensektoren in Betracht zu ziehen, die nicht über die Mittel zur Anpassung an das digitale Umfeld verfügen.
Finanzielle Unterstützung für Dritte wird bei Projekten akzeptiert, die Austauschprogramme für Journalist*innen und andere Medienschaffende, Unterstützung für die Teilnahme an Schulungen oder Veranstaltungen, Unterstützung für Journalist*innen und Medienunternehmen für gemeinsame journalistische Projekte, Unterstützung für Rechtsberatung, Unterstützung für den Erwerb, die Entwicklung oder die Wartung von technischen Hilfsmitteln für den kooperativen Journalismus, Unterstützung für Veranstaltungen in diesen Bereichen und/oder Preise für Zusammenarbeit oder Innovation vorsehen. In diesen Fällen müssen die Antragstellenden die Bedingungen für die finanzielle Unterstützung Dritter festlegen und ein faires und transparentes Verfahren gewährleisten.
In allen Fällen sollte die Auswahl der Aktivitäten auf ihrem Potenzial beruhen, einen systemischen Wandel in dem gewählten Teilsektor zu bewirken.
Die Projekte müssen konkrete Ergebnisse beinhalten und klare, objektiv überprüfbare und quantifizierbare Leistungsindikatoren für die Halbzeit und das Ende des Projekts festlegen. Die geschätzten Auswirkungen müssen präziser sein als die Summe der verfügbaren Vertriebskanäle und sollten durch einen detaillierten Plan für die Öffentlichkeitsarbeit sowie den Nachweis des Interesses der Zielgruppen untermauert werden.
Alle Projekte müssen allgemein anerkannte professionelle Medienstandards einhalten. Die gewählten Standards und die entsprechenden Mechanismen zur Gewährleistung dieser Standards sollten im Vorschlag angegeben und durch eine unterzeichnete Erklärung zu Standards und Unabhängigkeit (im Anhang zum Antragsformular) bestätigt werden. Partnerschaften, die redaktionelle Arbeit beinhalten, müssen mit voller redaktioneller Unabhängigkeit arbeiten.
Alle Partnerschaften sollten den ökologischen Fußabdruck der von ihnen vorgeschlagenen Aktivitäten berücksichtigen und gegebenenfalls die Strategien zur Gewährleistung eines nachhaltigeren und umweltverträglicheren Mediensektors beschreiben.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Island (Ísland), Liechtenstein, Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Ukraine (Україна)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um förderfähig zu sein, müssen die Antragstellenden (Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen):
- juristische Personen sein (öffentliche oder private Einrichtungen)
- ihren Sitz in einem der förderfähigen Länder haben, d. h:
- Kreatives Europa Teilnehmende Länder:
- EU-Mitgliedstaaten (einschließlich überseeischer Länder und Gebiete (ÜLG))
- aufgelistete EWR-Länder und mit dem Programm Kreatives Europa assoziierte Länder (Liste der teilnehmenden Länder)
- Kreatives Europa Teilnehmende Länder:
- Sie müssen ihren Sitz in einem der Länder haben, die in vollem Umfang am Aktionsbereich MEDIA des Programms Kreatives Europa teilnehmen, und sich direkt oder indirekt, ganz oder mehrheitlich, im Besitz von Staatsangehörigen dieser Länder befinden. Wenn ein Unternehmen börsennotiert ist, bestimmt grundsätzlich der Sitz der Börse seine Staatsangehörigkeit.
Besondere Fälle
Natürliche Personen sind NICHT förderfähig (mit Ausnahme von Selbstständigen, d. h. Einzelunternehmern, bei denen das Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit besitzt).
Internationale Organisationen sind förderfähig. Die Regeln für förderfähige Länder gelten nicht für sie.
Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht eine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter*innen in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien für den Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
EU-Einrichtungen (mit Ausnahme der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission) können NICHT Teil des Konsortiums sein.
Einrichtungen, die aus Mitgliedern bestehen , können als "Alleinbegünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Bitte beachten Sie, dass, wenn die Aktion von den Mitgliedern durchgeführt wird, diese auch teilnehmen sollten (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
Restriktive Maßnahmen der EU - Besondere Regeln gelten für Unternehmen, die restriktiven Maßnahmen der EU gemäß Artikel 29 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) und Artikel 215 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU (AEUV) unterliegen. Solche Einrichtungen sind in keiner Weise teilnahmeberechtigt, auch nicht als Begünstigte, verbundene Einrichtungen, assoziierte Partner, Unterauftragnehmer*innen oder Empfänger*innen von finanzieller Unterstützung für Dritte (falls vorhanden).
EU-Konditionalitätsmaßnahmen - Besondere Regeln gelten für Einrichtungen, die Maßnahmen unterliegen, die auf der Grundlage der EU-Verordnung 2020/209211 angenommen wurden. Diese Einrichtungen dürfen keine geförderten Funktionen übernehmen (Begünstigte, verbundene Einrichtungen, Unterauftragnehmer*innen, Empfänger*innen finanzieller Unterstützung für Dritte usw.). Derzeit gelten solche Maßnahmen für ungarische Stiftungen von öffentlichem Interesse, die gemäß dem ungarischen Gesetz IX von 2021 gegründet wurden, oder für alle Einrichtungen, die sie unterhalten (siehe Durchführungsbeschluss (EU) 2022/2506 des Rates, Stand 16. Dezember 2022).
Creative Europe Desks (CEDs) - Die Trägerorganisationen von Creative Europe Desks sind bei offenen Aufforderungen als Koordinator oder Begünstigter förderfähig, wenn sie über Verfahren zur Trennung der Funktionen Projektmanagement und Informationsbereitstellung verfügen und eine Kostentrennung nachweisen können (d. h., dass ihre Projektzuschüsse keine Kosten abdecken, die durch ihren anderen Zuschuss abgedeckt sind). Dies erfordert Folgendes:
- Verwendung einer analytischen Buchführung, die ein Kostenrechnungsmanagement mit Kostenverteilungsschlüsseln und Kostenrechnungscodes ermöglicht UND Anwendung dieser Schlüssel und Codes, um die Kosten zu identifizieren und zu trennen (d.h. um sie einer der beiden Finanzhilfen zuzuordnen)
- Erfassung aller tatsächlichen Kosten, die für die von den beiden Finanzhilfen abgedeckten Aktivitäten anfallen (einschließlich der indirekten Kosten)
- Zuweisung der Kosten auf eine Weise, die zu einem fairen, objektiven und realistischen Ergebnis führt.
weitere Förderkriterien
Die Vorschläge müssen von einem Konsortium aus mindestens drei Antragstellenden (Begünstigte; nicht verbundene Einrichtungen) eingereicht werden, das die folgenden Bedingungen erfüllt: mindestens drei unabhängige Einrichtungen aus mindestens drei verschiedenen förderfähigen Ländern.
Konsortien können gemeinnützige, öffentliche und private Medien (einschließlich Print-/Online-Presse, Radio/Podcasts, Fernsehen usw.) sowie andere Organisationen mit Schwerpunkt auf Nachrichtenmedien (einschließlich Medienverbänden, NRO, journalistischen Fonds und Ausbildungseinrichtungen für Medienschaffende usw.) umfassen.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
Projektlaufzeit
24 Monate
Zusätzliche Informationen
Die Vorschläge sind elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals für Finanzierungen und Ausschreibungen einzureichen (zugänglich über die Themenseite im Abschnitt Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen ).
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle geforderten Informationen sowie alle erforderlichen Anhänge und Nachweise enthalten:
- Antragsformular Teil A - enthält verwaltungstechnische Angaben zu den Teilnehmenden (künftige*r Koordinator*in, Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen) und den zusammengefassten Finanzplan für das Projekt (direkt online auszufüllen)
- Antragsformular Teil B - enthält die technische Beschreibung des Projekts (Vorlage, die vom Portal Submission System heruntergeladen, ausgefüllt, zusammengestellt und wieder hochgeladen werden muss)
- Teil C - enthält zusätzliche Projektdaten und den Beitrag des Projekts zu den wichtigsten Leistungsindikatoren des EU-Programms (direkt online auszufüllen)
- Obligatorische Anhänge und unterstützende Dokumente (Vorlagen, die vom Portal Submission System heruntergeladen, ausgefüllt, zusammengesetzt und wieder hochgeladen werden müssen):
- Erklärung zur Unabhängigkeit und zu den Eigentumsverhältnissen (obligatorische Vorlage im Einreichungssystem verfügbar).
Der Umfang der Vorschläge ist auf maximal 50 Seiten begrenzt (Teil B).
Call-Dokumente
Call Document CREA-CROSS-2026-JOURPARTCall Document CREA-CROSS-2026-JOURPART(743kB)
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