Filter Fördermittelsuche
Call Navigation
Call-Eckdaten
KAPAZITÄTSAUFBAU CAP2B
Förderprogramm
Interregionale Innovationsinvestitionen
Call Nummer
I3-2026-CAP2B
Termine
Öffnung
23.10.2025
Deadline
19.03.2026 17:00
Förderquote
100%
Budget des Calls
€ 9.800.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
zwischen € 500.000,00 und € 1.500.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Das übergeordnete Ziel des Aktionsbereichs 2b von I3 ist der Aufbau von Kapazitäten in weniger entwickelten Regionen zur Entwicklung und Stärkung ihrer regionalen Innovationsökosysteme und Wertschöpfungsketten durch koordinierte und miteinander verknüpfte Investitionen in mehreren Regionen. Diese Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen zielt darauf ab, die Kapazitäten von Behörden und Innovationsmittlern (z. B. Clustern) zur Unterstützung von Unternehmen bei der Ermittlung von Investitionsportfolios auf interregionaler Ebene zu verbessern.
Call-Ziele
Ziel dieser Aktivität ist der Aufbau von Kapazitäten für eine erfolgreiche Teilnahme an Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen für die Ausrichtungen 1 oder 2a, die Verbesserung der interregionalen Zusammenarbeit im Hinblick auf die Ermittlung und den Austausch bewährter Verfahren, die Ableitung umsetzbarer politischer Empfehlungen, die Stärkung institutioneller Kapazitäten und die Erprobung neuer Ansätze. Dies wird auch Behörden und Agenturen dabei helfen, langfristig faktengestützte und zielgerichtete politische Maßnahmen zu konzipieren, einschließlich Aktualisierungen regionaler Strategien für intelligente Spezialisierung und damit zusammenhängender innovationspolitischer Rahmenwerke.
Projekte können einen Mehrwert bieten, wenn es darum geht, die Beteiligung von EU-Regionen in äußerster Randlage zu fördern und auf deren spezifische Bedürfnisse einzugehen. Dieser Mehrwert wird bei der Bewertung der I3-Projektvorschläge gebührend berücksichtigt. Projekte können auch einen Mehrwert bieten, wenn es darum geht, Regionen mit besonderen Herausforderungen zu unterstützen, z. B. Schwierigkeiten, Talente zu halten und anzuziehen. Das I3-Instrument, insbesondere der Aktionsbereich 2b, ist integraler Bestandteil der Unterstützung, die die Europäische Kommission Städten, Regionen und Mitgliedstaaten vor Ort im Rahmen des Talentförderungsmechanismus anbietet, bei dem das I3-Instrument mit seiner Komponente des Kapazitätsaufbaus eine der Säulen darstellt.
Die im Rahmen dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen eingereichten Vorschläge sollen:
zur Schaffung vernetzter und leistungsfähiger regionaler Innovationsökosysteme beitragen und die richtigen Rahmenbedingungen für die interregionale Zusammenarbeit schaffen. Diese verbesserte Konnektivität sollte die Regionen dabei unterstützen, ihre Innovationskapazitäten und Governance-Modelle aufeinander abzustimmen, um gemeinsame interregionale Innovationsaktivitäten zu ermöglichen.
Beitrag zur Vorbereitung von interregionalen Innovationsprojekten in gemeinsamen intelligenten Spezialisierungsbereichen. Die Vorschläge sollten den Grundstein für eine künftige Zusammenarbeit legen, insbesondere im Rahmen des Aktionsbereichs 2a, indem sie sich auf Bereiche von gemeinsamem Interesse und komplementäre Stärken konzentrieren.
Erleichterung des Validierungsprozesses von Investitionsideen durch verbesserte Kenntnisse und praktische Fähigkeiten in der Unternehmens- und Investitionsplanung. Dazu sollte der Aufbau konkreter Kapazitäten durch die Zusammenarbeit mit Unternehmen, insbesondere KMU, in einer bestimmten Wertschöpfungskette und die Festlegung eines klaren Weges zur Entwicklung von I3-Anwendungen gehören.
Lücken und Geschäftsmöglichkeiten identifizieren und angehen, die die Stärkung bestehender oder die Schaffung neuer Wertschöpfungsketten behindern oder ermöglichen können. Es wird eine klare Verbindung zu den Prioritäten der intelligenten Spezialisierung und der Positionierung der Wertschöpfungskette erwartet.
Experimentieren mit "Out-of-the-Box"-Ansätzen, um validierte Lösungen und getestete Modelle zu liefern, die die Fähigkeit regionaler Akteure erhöhen können, sich effektiv an interregionalen Innovationsprozessen zu beteiligen.
Sicherstellen, dass die im Rahmen des Projektserworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten repliziert, angepasst und in das regionale Ökosystem eingebettet werden können. Dies sollte zu langfristigem institutionellem Lernen beitragen, Aktualisierungen der Strategien für intelligente Spezialisierung informieren und die Entwicklung von Politik und Ökosystem über die Projektlaufzeit hinaus unterstützen.
Die aktive Beteiligung von Unternehmen und der Zivilgesellschaft sowie von öffentlichen Verwaltungen, Hochschulen und anderen Quadruple-Helix-Akteuren ist sicherzustellen.
Um die Bemühungen der EU zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und der Widerstandsfähigkeit zu unterstützen, konzentriert sich diese Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen auf praktische Möglichkeiten zur Verbesserung der Zusammenarbeit von Regionen im Bereich der Innovation. Der Schwerpunkt dieser Aufforderung liegt auf der Schaffung der richtigen Bedingungen für technologischen Fortschritt und stärkere Innovationsökosysteme, die für den Aufbau interregionaler Innovationsinvestitionskapazitäten unerlässlich sind.
Abgestimmt auf die Prioritäten des Kompasses für Wettbewerbsfähigkeit - Schließung der Innovationslücke, Dekarbonisierung der Wirtschaft und Verringerung strategischer Abhängigkeiten - zielt die Aufforderung darauf ab, Projekte zu unterstützen, die Innovationshindernisse beseitigen, wie z. B. fragmentierte Ökosysteme, begrenzte Investitionsbereitschaft und schwache Verbindungen zu europäischen Wertschöpfungsketten.
Erfolgreiche Projekte verbessern die Innovations- und Koordinierungskapazitäten aller Beteiligten, stärken die Wettbewerbsfähigkeit und Widerstandsfähigkeit regionaler Innovationsökosysteme, fördern die regionale Wettbewerbsfähigkeit und unterstützen KMU. Der Schwerpunkt liegt auf dem Aufbau von Kapazitäten und der Investitionsbereitschaft in gemeinsamen intelligenten Spezialisierungsbereichen, um die interregionale Zusammenarbeit und eine bessere Integration in EU-Wertschöpfungsketten zu ermöglichen.
Thematische Schwerpunktbereiche (nicht erschöpfende Liste):
Stärkung regionaler Innovationsökosysteme durch Einbindung der Akteure, Verbesserung der Governance und Stärkung interregionaler Verbindungen, insbesondere für weniger entwickelte Regionen, um eine bessere Anbindung an EU-Wertschöpfungsketten zu erreichen. Dies kann auch den Einsatz technischer Hilfe aus den EFRE-Hauptprogrammen beinhalten, um öffentliche Einrichtungen bei der Strukturierung und Stärkung lokaler Ökosysteme, der Verbesserung der Rahmenbedingungen und der Bewältigung von Governance- oder Koordinierungsproblemen zu unterstützen.
Erhöhung der Investitionsbereitschaft durch verbesserte Unternehmens- und Investitionsplanung, Aufbau konkreter Kapazitäten in KMU und anderen Akteuren und Ermöglichung der Teilnahme an interregionalen Partnerschaften.
Erleichterung der Mobilisierung von Wissen und Talenten, Anerkennung des Humankapitals als Schlüsselfaktor für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation und Förderung von Maßnahmen zur Bindung, Gewinnung und Entwicklung von Fähigkeiten.
Verbesserung der Integration der Wertschöpfungskette durch den Aufbau von Ökosystemen und S3-Partnerschaften, um die Fragmentierung zu überwinden und die Innovationskluft zu verringern.
weiterlesen
Erwartete Effekte und Auswirkungen
Langfristige Auswirkungen (nicht erschöpfende Liste)
- Engagierte Innovationsvermittler*innen (z. B. regionale Entwicklungsagenturen, Industrieverbände) zur Unterstützung von Unternehmen, die an Innovationen und interregionalen Wertschöpfungsketten beteiligt sind.
- Gesteigerte Fähigkeit regionaler Ökosysteme, durch die Teilnahme an interregionalen Investitionsprojekten zur Innovationswettbewerbsfähigkeit Europas beizutragen.
- Verbesserte Unterstützungsmaßnahmen für die Verbreitung von Innovationen, die Ermittlung von Investitionen, die interregionale Zusammenarbeit und die Beteiligung an Wertschöpfungsketten.
- Verbesserte Zusammenarbeit mit interregionalen Ökosystemen, um das Risiko von Investitionen zu verringern und das europäische Innovations- und Marktpotenzial zu nutzen
- Verbessertes Geschäftsklima für wettbewerbsfähige Ökosysteme, einschließlich der Unterstützung von Industrien mit Unternehmensstrategien in thematischen Schlüsselbereichen (wie z. B. Innovationsinvestitionen, Internationalisierung, Kunden*innenorientierung auf EU- und globalen Märkten und Personalausbildung durch Höherqualifizierung und Umschulung).
- Verstärkte Kooperationsfähigkeit der Quadruple-Helix-Ökosysteme in den teilnehmenden Regionen.
- Verstärkte Fähigkeit zur Zusammenarbeit mit lokalen KMU und mit anderen Ökosystemen (z. B. um interregionale Investitionen in gemeinsame S3-Prioritäten anzugehen) und verbesserte Verbindungen zwischen Innovationsakteuren innerhalb interregionaler Quadruple-Helix-Ökosysteme.
- Erhöhte Bereitschaft von I3-Konsortien zur Zusammenarbeit in global wettbewerbsfähigen EU-Wertschöpfungsketten.
In den Vorschlägen sind relevante KPIs und die von den Konsortien angestrebten Ziele anzugeben. Alle KPIs beziehen sich auf die Situation am Ende des jeweiligen Projekts.
DieOutput-KPIs müssen zu Beginn und am Ende des Projekts gemessen werden. Es wurden die folgenden 4 KPI-Dimensionen ermittelt:
- Interregionale Dimension
- Anzahl der Regionen mit unterschiedlichem Entwicklungsstand.
- Politische Dimension
- Anzahl der S3-Partnerschaften (oder anderer relevanter interregionaler Arbeitsgruppen in Netzwerken und Plattformen), an denen die Regionen aktiv beteiligt sind;
- Anzahl der politischen Maßnahmen, die konzipiert wurden, um die Ökosysteme nach außen zu tragen.
- Sozioökonomische Dimension
- Anzahl der Wertschöpfungskettenanalysen auf der Grundlage von Kartierungs- und Benchmarking-Aktivitäten;
- Anzahl der im Rahmen der jeweiligen Wertschöpfungskette ermittelten Geschäftsfälle, die entwickelt wurden;
- Anzahl der Unternehmen, die an den Geschäftsfällen beteiligt sind;
- Anzahl der Vermittler*innen, die an interregionalen Aktivitäten beteiligt sind;
- Anzahl der gegründeten oder in Vorbereitung befindlichen interregionalen Allianzen.
- Geschlechterdimension in Innovationsökosystemen (Erhöhung der Frauenbeteiligung und Gender Mainstreaming), z. B:
- Feste Zielvorgaben für die Beteiligung von Frauen (z. B. beteiligte Innovatorinnen);
- Anzahl der Gleichstellungsmaßnahmen in den teilnehmenden Organisationen;
- Geschlechtsspezifische Innovationen (Valorisierung von Wissen auf der Grundlage von Gender- und Intersektionalitätsanalysen).
Die Konsortien werden aufgefordert und ermutigt, zusätzlich zu den aufgelisteten Indikatoren maßgeschneiderte (quantitative und qualitative) KPIs zu ermitteln und zu messen.
Dazu können Aktionspläne, Indikatoren für spezifische Geschäftsfälle, Indikatoren für die Einbeziehung von Quadruple-Helix-Stakeholdern und Regelungen für das Ökosystem gehören.
weiterlesen
Erwartete Ergebnisse
Zu den förderfähigen Aktivitäten gehören Koordinierungs- und Unterstützungsmaßnahmen, die sich an regionale Akteure richten - wie kleine und mittlere Unternehmen, Forschungsinfrastrukturen, Cluster, Innovationsagenturen, EFRE-Verwaltungsbehörden und andere Organisationen, die in den Bereichen Unternehmensentwicklung, territoriale Zusammenarbeit oder Innovation tätig sind. Diese Aktivitäten zielen darauf ab, regionale Innovationsökosysteme zu stärken und die Fähigkeit zu verbessern, relevante Investitionsportfolios für künftige Anträge im Rahmen des I3-Instruments (Ausrichtungen 1 und 2a) oder anderer EU-Förderprogramme zu ermitteln.
Um einen ausgewogenen Ansatz zu fördern und eine breitere Wirkung zu erzielen, müssen die Vorschläge mindestens eine Kernmaßnahme umfassen und können durch unterstützende Maßnahmen ergänzt werden. Es besteht keine Verpflichtung, alle nachstehend aufgeführten Maßnahmen abzudecken, da es sich um indikative Gruppierungen handelt, die bei der Strukturierung des Umfangs der Aktivitäten helfen sollen.
A-Kernmaßnahmen
1 - Aufbau von Ökosystemen und Verbindungen
- Aktivierung von Innovationsvermittler*innen - Mobilisierung von regionalen Entwicklungsagenturen, Clustern und Organisationen des Privatsektors zur Einbindung lokaler Akteure in interregionale Kooperations- und Investitionsprozesse.
- Schaffung und Stärkung widerstandsfähiger interregionaler Innovationsökosysteme - Maßnahmen, die den Regionen helfen, ihre Innovationsökosysteme intern zu stärken, indem sie die Zusammenarbeit zwischen den wichtigsten Akteuren aufbauen und die Fragmentierung bekämpfen.
- Zusammenarbeit mit Industrieverbänden, Technologietransferstellen und anderen wichtigen Akteuren auf lokaler/regionaler Ebene - Erleichterung der Zusammenarbeit mit Unternehmensnetzwerken, Clustern, Forschungseinrichtungen und Innovationsvermittler*innen zur Verbesserung der Quadruple-Helix-Verbindungen.
- Entwicklung von Instrumenten und Know-how für die Teilnahme an Allianzen und Netzwerken - Entwicklung von Instrumenten, die es den Akteuren des Ökosystems ermöglichen, europäischen und globalen Netzwerken beizutreten und die Zusammenarbeit in gemeinsamen S3-Bereichen zu verbessern.
- Gestaltung des Policy-Mix für Innovation und Internationalisierung in KMU - Entwicklung von Rahmenbedingungen, die KMU beim Zugang zu EU- und globalen Wertschöpfungsketten unterstützen, einschließlich politischer Maßnahmen für die Übernahme von Innovationen.
- Gestaltung von Wissenstransferaktivitäten - Förderung des gegenseitigen Lernens innerhalb und außerhalb des Konsortiums durch strukturierten Wissensaustausch mit regionalen und nationalen Akteuren.
- Erprobung und Pilotierung von Ökosysteminitiativen - Erprobung neuer Unterstützungssysteme oder Kooperationsmechanismen zur Verbesserung der Koordination des Innovationsökosystems und zur Vorbereitung künftiger interregionaler Projekte.
- Entwicklung und Erprobung von Initiativen zur Gewinnung und Bindung von Talenten - Entwicklung und Erprobung von Maßnahmen zur Stärkung der regionalen Erwerbsbevölkerung und zur Abstimmung der Qualifikationen auf die Prioritäten der intelligenten Spezialisierung.
2-Identifizierung von Investitionsprojekten
- Entwicklung von industriegetriebenen Wertschöpfungsketteninitiativen - Identifizierung und Gestaltung von interregionalen Wertschöpfungsketten, die auf die S3-Prioritäten abgestimmt sind und auf regionalen Stärken und Komplementarität aufbauen.
- Bewertung der Durchführbarkeit innovativer Projekte - Unterstützung der Frühphasenarbeit zur Bewertung der Markt-, Technologie- und Geschäftsdurchführbarkeit potenzieller Investitionsprojekte.
- Ermittlung des Finanzierungsmixes - Vorbereitung optimaler Finanzierungsstrukturen, Bewertung der Investitionsbereitschaft und Aufzeigen möglicher Kofinanzierungsquellen für verschiedene Programme.
- Rechtliche und technische Unterstützung - Behandlung von regulatorischen, rechtlichen oder technischen Aspekten der vorgeschlagenen Projektideen.
B-Unterstützungsmaßnahmen
1-Mapping, Benchmarking und Matchmaking
- Kartierung und Benchmarking der regionalen Innovationsleistung - Verwendung von Instrumenten wie dem Regionalen Innovationsanzeiger (RIS), dem Europäischen Innovationsanzeiger (EIS) und der Innovationserhebung der Gemeinschaft (CIS), um die Leistung lokaler Innovationsakteure zu bewerten und zu vergleichen.
- Analyse von interregionalen Wertschöpfungsketten und Nischen in Sub-Wertschöpfungsketten - Identifizierung von Herausforderungen, Lücken und Möglichkeiten für regionale Ökosysteme, sich in neu entstehenden oder strategischen Wertschöpfungsketten zu engagieren.
- Abgleich von Kompetenzen auf der Angebotsseite mit Geschäftsmöglichkeiten - Kartierung regionaler Stärken und deren Verknüpfung mit nachfrageorientierten Investitionsmöglichkeiten in anderen Regionen.
- Erfassung von Qualifikationsdefiziten und Talentpipelines - Identifizierung regionaler Qualifikationsdefizite und Arbeitsmarktbedürfnisse, die für die angestrebten Wertschöpfungsketten relevant sind, und Erfassung potenzieller Talentpipelines zur Unterstützung der Ökosystementwicklung.
2-Vernetzung und Personalaustausch
- Stärkung der Teilnahme an EU-Netzwerken und -Plattformen - Unterstützung der Integration in thematische S3-Plattformen, europäische Technologieplattformen, die EU-Plattform für Clusterkooperation und andere relevante Netzwerke.
- Förderung des Personalaustauschs und der Talententwicklung
- Identifizierung von Qualifikationslücken und Talentbedarf sowie Durchführung von Personalaustausch und Peer-Learning zur Stärkung des Humankapitals und zum Transfer von Know-how über Ökosysteme hinweg.
- Ermöglichung von Cluster- und Unternehmensbesuchen in anderen Regionen - Organisation von Unternehmens- oder Clusterbesuchen in anderen Regionen oder Mitgliedstaaten, einschließlich Besuchen von Demonstrationsinfrastrukturen.
- Verbindung regionaler Ökosysteme durch Partnerschaftsaktivitäten - Erleichterung der direkten Zusammenarbeit zwischen Innovationsökosystemen, einschließlich Unternehmen und Forschungsakteuren.
- Aufbau von Kapazitäten bei Innovationsmanager*innen und Unternehmensentwickler*innen - Ausstattung der wichtigsten Innovationsakteure mit den Fähigkeiten und Instrumenten, um sich an interregionalen Investitionsprozessen zu beteiligen.
In den Projektvorschlägen muss die Rolle des Koordinators genau beschrieben werden, und es muss sichergestellt werden, dass sich alle Projektmitglieder über die Aufgaben und Zuständigkeiten des Projekts einig sind. Zu diesem Zweck können die Konsortialkoordinatoren bei Bedarf bestimmte Aufgaben und Zuständigkeiten an Projektpartner delegieren und deren Fachwissen und Ressourcen nutzen, um eine erfolgreiche Umsetzung zu gewährleisten.
Die Konsortien werden ermutigt, einen Nutzungsplan auszuarbeiten, in dem dargelegt wird, wie das Projekt weitere Finanzierungsmöglichkeiten im Rahmen des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) erschließen wird und wie es Synergien mit dem EFRE und anderen EU-Förderprogrammen und -instrumenten (insbesondere mit den Interreg Europe-Programmen ) erkunden wird. Darüber hinaus müssen die Konsortien erläutern, wie sie die Nachhaltigkeit und eine dauerhafte Wirkung auf die regionalen Innovationsökosysteme sicherstellen.
In den Projektvorschlägen ist detailliert darzulegen, wie das Projekt die Zusammenarbeit mit dem Enterprise Europe Network (z. B. den sektoralen und thematischen Gruppen des EEN), den Akteuren des europäischen Innovationsökosystems, den Partnerschaften im Rahmen von Horizont Europa , der S3-Praxisgemeinschaft (S3 COP) und anderen relevanten Netzwerken oder Partnerschaften sicherstellen wird. Alle vorgeschlagenen Maßnahmen müssen sich auf bereits verfügbare Informationen stützen und sollten sich nicht darauf beschränken, bereits Bestehendes zu duplizieren.
Die Konsortien werden ermutigt, Verbreitungsstrategien zu entwickeln, die über die traditionellen Kanäle hinausgehen, z. B. durch die Nutzung von Plattformen in den sozialen Medien und von Veranstaltungen, um EU-finanzierte Aktivitäten in der Öffentlichkeit bekannt zu machen und eine breitere Gemeinschaft durch gegenseitiges Lernen einzubinden.
Im Einklang mit den spezifischen Zielen dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen müssen sich die erwarteten Ergebnisse auf die folgenden Punkte beziehen:
- Konkrete Ergebnisse bei Abschluss des Projekts (nicht erschöpfende Liste):
- Maßgeschneiderte politische Maßnahmen (vorhanden oder zur Verabschiedung bereit) zur Steigerung der Innovationskapazität von Ökosystemen und ihrer Fähigkeit zur Teilnahme an interregionalen Innovationsprojekten.
- Kooperationsvereinbarungen mit Industrieverbänden und anderen wichtigen Akteuren, um die Teilnahme an internationalen Experten*innennetzwerken und regionalen Allianzen zu ermöglichen.
- Vereinbarungen mit geeigneten Partnern für die Zusammenarbeit mit weniger entwickelten Regionen zu spezifischen Innovationsthemen.
- Mitgliedschaft in einschlägigen Netzwerken und thematischen Innovationsplattformen , die 1) die Innovationsverbreitung oder 2) die Entwicklung politischer Maßnahmen zur Förderung von Investitionen, zur Erschließung neuer Märkte und zur Förderung der Beteiligung an der Wertschöpfungskette unterstützen.
- Erprobtes Instrumentarium für die Kartierung nachfrageorientierter Geschäftsmöglichkeiten für interregionale Investitionen und deren Abgleich mit angebotsseitigen Kompetenzen.
- Identifizierung einer Pipeline für I3-Investitionsprojekte auf der Grundlage von Wertschöpfungsketten-Mapping und Benchmarking-Aktivitäten.
- Identifizierung innovativer und wettbewerbsfähiger Produkte und Dienstleistungen, die für interregionale und europäische Wertschöpfungsketten relevant sind.
- Konkrete Business Cases für die Bewerbung bei I3-Investitionsaufrufen vorbereitet.
- Erhöhte Innovationsreife der Geschäftsfälle (Technologie-, Geschäfts- und Marktreife).
- Verbreitungsplan für den Austausch von Best-Practice-Beispielen, die Präsentation von Ergebnissen und die Förderung der Übernahme und Nachahmung von I3-Projektergebnissen.
- Verwertungsplan für die Ausweitung der Projektergebnisse und die Mobilisierung weiterer EFRE-Mainstream-Programmmittel.
Darüber hinaus wird von Ihnen erwartet, dass Sie einen Fortschrittsbericht, der nicht mit Zahlungen verbunden ist, und einen Bericht über die jährlichen kumulierten Ausgaben vorlegen.
Als Ergebnis der Projekte der Ausrichtung 2b wird erwartet, dass die Kapazitäten der weniger entwickelten Regionen gestärkt werden. Es wird erwartet, dass regionale Innovationsökosysteme ihre Fähigkeit stärken, konkrete interregionale Innovationsinvestitionen innerhalb von EU-Wertschöpfungsketten zu tätigen, und dass sie in der Lage sind, andere Finanzierungsinstrumente zu nutzen, um (falls erforderlich) zusätzlichen Finanzierungsbedarf zu decken. Nach Abschluss des Projekts werden die beteiligten KMU besser in der Lage sein, in interregionalen Wertschöpfungsketten zusammenzuarbeiten und private Investitionen anzuziehen oder öffentlich-private Partnerschaften zu bilden.
weiterlesen
Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um förderfähig zu sein, müssen die Antragstellenden (Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen):
- juristische Personen sein (öffentliche oder private Einrichtungen)
- ihren Sitz in einem der förderfähigen Länder haben, d. h:
- EU-Mitgliedstaaten (einschließlich der überseeischen Länder und Gebiete (ÜLG))
- aufgelistete EWR-Länder und mit dem I3-Instrument assoziierte Länder oder Länder, mit denen derzeit über ein Assoziierungsabkommen verhandelt wird und in denen das Abkommen vor der Unterzeichnung der Finanzhilfe in Kraft tritt(Liste der teilnehmenden Länder)
Besondere Fälle
Einrichtungen aus anderen (oben nicht aufgeführten) Ländern sind ausnahmsweise förderfähig, wenn die Bewilligungsbehörde ihre Teilnahme als wesentlich für die Durchführung der Maßnahme erachtet.
Natürliche Personen sind NICHT förderfähig (mit Ausnahme von Selbstständigen, d. h. Einzelunternehmern, bei denen das Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit besitzt).
Internationale Organisationen sind förderfähig. Die Regeln für förderfähige Länder gelten nicht für sie.
Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Rechtkeine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien für den Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
EU-Einrichtungen (mit Ausnahme der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission) können NICHT Teil des Konsortiums sein.
Einrichtungen, die aus Mitgliedern bestehen , können als "Alleinbegünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Bitte beachten Sie, dass, wenn die Maßnahme von den Mitgliedern durchgeführt wird, diese auch teilnehmen sollten (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
Restriktive Maßnahmen der EU - Für Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen der EU gemäß Artikel 29 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) und Artikel 215 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU (AEUV) unterliegen, gelten besondere Regeln. Solche Einrichtungen sind in keiner Weise teilnahmeberechtigt, auch nicht als Begünstigte, verbundene Einrichtungen, assoziierte Partner, Unterauftragnehmer oder Empfänger von finanzieller Unterstützung für Dritte (falls vorhanden).
EU-Konditionalitätsmaßnahmen - Besondere Regeln gelten für Einrichtungen, die Maßnahmen unterliegen, die auf der Grundlage der EU-Verordnung 2020/209211 angenommen wurden. Diese Einrichtungen sind nicht berechtigt, eine geförderte Rolle zu übernehmen (Begünstigte, verbundene Einrichtungen, Unterauftragnehmer, Empfänger finanzieller Unterstützung für Dritte usw.). Derzeit gelten solche Maßnahmen für ungarische Stiftungen von öffentlichem Interesse, die gemäß dem ungarischen Gesetz IX von 2021 gegründet wurden, oder für alle Einrichtungen, die sie unterhalten (siehe Durchführungsbeschluss (EU) 2022/2506 des Rates, Stand 16. Dezember 2022).
weitere Förderkriterien
Die Vorschläge müssen von einem Konsortium von Antragstellenden (Begünstigte; nicht verbundene Einrichtungen) eingereicht werden, das alle folgenden Bedingungen erfüllt:
- mindestens zwei unabhängige Rechtspersonen, die zwei regionale Ökosysteme aus zwei verschiedenen förderfähigen Ländern vertreten,
- mindestens eine "weniger entwickelte Region" und eine "stärker entwickelte Region" eines EU-Mitgliedstaates vertreten,
- sie müssen Akteure der Vierfachhelix-Innovation umfassen, wie öffentliche Verwaltungen, Forschung und Hochschulen, Industrie und Endnutzer*innen,
- Innovationsvermittler mit einer Dachfunktion einbeziehen (z. B. Cluster, die Unternehmen, Universitäten, RTOs vertreten), um die Vertretung von Quadrupelhelix-Akteuren aus weniger entwickelten Regionen zu maximieren,
- der Koordinator muss in einem EU-Mitgliedstaat aus einer "weniger entwickelten Region" oder einer "Region in äußerster Randlage" ansässig sein und entweder
- eine öffentliche Einrichtung oder eine
- Organisationohne Erwerbszweck oder eine
- Einrichtung , die von einer nationalen oder regionalen Regierung mit der Entwicklung oder Umsetzung von Innovations- und Investitionsmaßnahmen für KMU betraut ist (d. h. Clusterorganisationen, öffentlich-private Partnerschaften, Entwicklungsagenturen, Innovationsagenturen usw.), oder eine
- Organisation eines Mitgliedstaates, die unter indirekter Verwaltung handelt, oder
- Europäischer Verband oder internationale Organisation.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Projektlaufzeit
zwischen 18 und 24 Monate
Zusätzliche Informationen
Die Vorschläge sind elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals für Finanzierungen und Ausschreibungen einzureichen (zugänglich über die Themenseite im Abschnitt Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen ).
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle geforderten Informationen sowie alle erforderlichen Anhänge und Nachweise enthalten:
- Antragsformular Teil A - enthält verwaltungstechnische Angaben zu den Teilnehmern (künftiger Koordinator, Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen) und den zusammengefassten Finanzplan für das Projekt (direkt online auszufüllen)
- Antragsformular Teil B - enthält die technische Beschreibung des Projekts (Vorlage muss vom Portal Submission System heruntergeladen, ausgefüllt, zusammengesetzt und wieder hochgeladen werden)
- Obligatorische Anhänge und Belege (Vorlagen, die vom Portal Submission System heruntergeladen, ausgefüllt, zusammengestellt und wieder hochgeladen werden müssen):
- detaillierte Budgettabelle (Vorlage im Submission System verfügbar)
- Bestätigungsschreiben (obligatorisches Schreiben der für die Strategie der intelligenten Spezialisierung (S3) zuständigen Stelle des Mitgliedstaats oder der Region; Vorlage im Einreichungssystem verfügbar). Das Anerkennungsschreiben ist auf der entsprechenden NUTS-Ebene14 (NUTS-Ebene I, II oder III) erforderlich, je nach dem Kontext des jeweiligen Mitgliedstaates und/oder der Region. Dies ist für alle Konsortiumsmitglieder erforderlich, um die Übereinstimmung mit den nationalen oder regionalen S3-Politiken15, Strategien und Prioritäten aller Mitgliedstaaten und Regionen zu bestätigen, die durch die an diesem Antrag beteiligten Organisationen vertreten werden.
Die Vorschläge sind auf maximal 70 Seiten begrenzt (Teil B).
Finanzielle Unterstützung für Dritte ist NICHT erlaubt.
Call-Dokumente
Call Document I3-2026-CAP2bCall Document I3-2026-CAP2b(344kB)
Kontakt
Um mehr Informationen zu diesem Call zu sehen, können Sie sich hier kostenlos registrieren
oder mit einem bestehenden Account anmelden.
Anmelden
Jetzt Registrieren

