Filter Fördermittelsuche
Call Navigation
Call-Eckdaten
Regionale Kabelknotenpunkte
Förderprogramm
Digitales Europa
Call Nummer
DIGITAL-ECCC-2025-DEPLOY-CYBER-09-CABLEHUBS
Termine
Öffnung
28.10.2025
Deadline
31.03.2026 17:00
Förderquote
70%
Budget des Calls
€ 10.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 3.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Ziel ist es, die schrittweise Einrichtung regionaler Kabelknotenpunkte zu unterstützen, einen pro Seebecken der EU, deren Aufgabe es sein wird, die Erkennung von Bedrohungen und die operative Sicherheit im Bereich dieser strategischen Infrastrukturen konkret zu verbessern.
Call-Ziele
Im Rahmen des EU-Aktionsplans für Kabelsicherheit wurde angekündigt, dass die Kommission zusammen mit den freiwilligen Mitgliedstaaten an integrierten Kabelüberwachungsmechanismen pro Meeresbecken ("Regional Cable Hubs") arbeiten wird, um die Aufdeckungskapazität für Bedrohungen von Unterseekabeln zu verbessern, da diese eine kritische Infrastruktur darstellen.
Da diese Kabel in den Anwendungsbereich der NIS2-Richtlinie fallen, die einen All-Gefahren-Ansatz verfolgt, ist es von entscheidender Bedeutung, ihre physische Umgebung vor Ereignissen wie böswilligen Handlungen zu schützen, einschließlich Durchtrennungen als integraler Bestandteil der Maßnahmen zur Cybersicherheit der Kabel.
Diese Maßnahme zielt darauf ab, die Einrichtung von Prozessen, Werkzeugen und Diensten zur Erkennung und Analyse neu auftretender Bedrohungen zu unterstützen, um ein Situationsbewusstsein in nahezu Echtzeit zum Schutz der Unterseekabel zu schaffen. Dazu gehört die Fähigkeit, Daten und Sicherheitsinformationen aus allen verfügbaren Quellen (einschließlich etablierter Systeme wie dem Integrierten Maritimen System, CISE oder nationalen Cyber-Hubs) zusammenzuführen und automatisch zu analysieren. Die Maßnahme wird auch die Einrichtung einer Funktion zur Meldung von Vorfällen und eines Verfahrens für den Informationsaustausch zwischen den zuständigen nationalen Behörden unterstützen.
Darüber hinaus könnten im Rahmen der Aktion strukturierte Partnerschaften mit dem Privatsektor zur Verbesserung des freiwilligen Informationsaustauschs für die Kabelsicherheit sowie die potenzielle und schrittweise Integration der einschlägigen Kapazitäten der Verteidigungsdimension - im Rahmen eines Dual-Use-Ansatzes - in Betracht gezogen werden.
Sollten die teilnehmenden Mitgliedstaaten dies beschließen, könnten die regionalen Kabelknotenpunkte den Einsatz und die Aktivierung von modularen Reparaturgeräten in einem Meeresbecken koordinieren; schließlich könnte sich der Geltungsbereich auch auf den Erwerb zusätzlicher Kapazitäten, Ausrüstungen, Werkzeuge, Instrumente oder Dienstleistungen erstrecken, die für die Verbesserung der Widerstandsfähigkeit und Sicherheit von Unterseekabeln nützlich sind.
weiterlesen
Erwartete Effekte und Auswirkungen
KPIs zur Messung der Ergebnisse und Leistungen
- Anzahl der Verfahren, Werkzeuge und Dienste zum Schutz der Unterseekabel.
- Anzahl der Lösungen für die Überwachung und den Schutz von Unterseekabeln und die Erkennung von bösartigen Aktivitäten.
- Anzahl der aktiven Kooperationen zur Verbesserung des Zugangs zu Informationen über Cyber-Bedrohungen und zur freiwilligen Meldung von Vorfällen.
- Entwicklung von Diensten zur Aufklärung über Cyberbedrohungen und zur Situationserkennung.
- Anzahl der Tools für die automatische Erkennung von Bedrohungen und die Reaktion auf Vorfälle.
Angesprochene Interessengruppen
Alle Behörden, Agenturen oder Einrichtungen, die in den Mitgliedstaaten für die Sicherheit des Seeverkehrs, die Widerstandsfähigkeit oder den Schutz kritischer Infrastrukturen zuständig sind, sowie andere einschlägige Akteure, die auf Technologien zur Überwachung des Seeverkehrs, Cybersicherheit und Erkennung von Bedrohungen, Datenaggregation und KI-gesteuerte Analysen sowie die Widerstandsfähigkeit kritischer Infrastrukturen spezialisiert sind.
Die Beteiligung einer möglichst großen Zahl von förderfähigen Einrichtungen, die für das Meeresbecken relevant sind, wird nachdrücklich empfohlen.
weiterlesen
Erwartete Ergebnisse
Die regionalen Kabelknotenpunkte werden zur Verbesserung und Konsolidierung des kollektiven Situationsbewusstseins und der Detektionsfähigkeiten beitragen und die Entwicklung operativer Kapazitäten zur Gewährleistung der Sicherheit und Widerstandsfähigkeit von Seekabeln unterstützen.
Die Knotenpunkte sollten als zentraler Punkt fungieren, der eine breitere Zusammenführung von Daten und Informationen ermöglicht, die für das Sicherheitsumfeld der Kabel relevant sind, und die Verbreitung von Informationen über Bedrohungen und die Erkennung von Zwischenfällen auf regionaler Ebene und zwischen verschiedenen nationalen Akteuren ermöglichen, die von den einzelnen Mitgliedstaaten benannt werden (z. B. nationale Knotenpunkte, CSIRTs).
Die Zentren sollten einen raschen, wenn auch geheimen Informationsaustausch zwischen den teilnehmenden Behörden in einem bestimmten Zentrum ermöglichen. Zu diesem Zweck legen die teilnehmenden Behörden verfahrenstechnische Regelungen für die Zusammenarbeit und den Informationsaustausch fest.
Darüber hinaus könnten regionale Kabelknotenpunkte auch von zusätzlichen Lösungen für die Überwachung und den Schutz von Unterseekabeln sowie für die Aufdeckung bösartiger Aktivitäten profitieren. So könnte beispielsweise ein Situationsbewusstsein durch die Sammlung und Analyse von In-situ-Sensordaten auf See sowie von relevanten Satellitenbildern oder Unterwasserdrohnenkapazitäten erreicht werden.
Die Knotenpunkte könnten auf bestehende Systeme zurückgreifen, die nicht unbedingt für die Kabelsicherheit entwickelt wurden, wie die Integrierten Maritimen Systeme, das Common Information Sharing Environment (CISE), das EU-Programm Copernicus Space und das Maritime Surveillance System. (MARSUR).
Die Drehkreuze sollten auch die direkte Zusammenarbeit mit privaten Einrichtungen, insbesondere Kabelbetreibern, einbeziehen, um den Zugang zu Informationen über aktuelle und künftige Bedrohungen und die freiwillige Meldung von Vorfällen in einem hochgesicherten Rahmen zu verbessern.
Die Knotenpunkte sollten schrittweise auch die Verteidigungsdimension einbeziehen, da jegliche Verteidigungskapazitäten das Situationsbewusstsein sowie die Fähigkeit zur schnellen Reaktion im Falle eines Vorfalls gegen diese strategischen kritischen Infrastrukturen verbessern dürften. Zu diesem Zweck können die Mitgliedstaaten ihre Verteidigungskapazitäten (z. B. Marine oder Überwachungssysteme) und ihre operative Führung in die Arbeit der Drehkreuze einbeziehen und dabei auf internationalen Partnerschaften aufbauen.
Zur Unterstützung der oben genannten Aktivitäten eines Regionalen Kabelknotenpunkts wird ein Zuschuss zur Verfügung stehen, der unter anderem die vorbereitenden Aktivitäten für die Einrichtung des Regionalen Kabelknotenpunkts, die Interaktion und Zusammenarbeit zwischen seinen Mitgliedern und mit anderen Akteuren sowie die Betriebskosten abdeckt, um den effektiven Betrieb des Regionalen Kabelknotenpunkts zu ermöglichen. Der Zuschuss könnte auch für die Anschaffung von Infrastrukturen, Werkzeugen und Dienstleistungen verwendet werden, die für den Aufbau des Regionalen Kabelverteilers erforderlich sind, aber auch für die Ausstattung mit den notwendigen Kapazitäten zur Verbesserung der Sicherheit und Widerstandsfähigkeit von Unterseekabeln, z. B. Detektionskapazitäten.
Diese Maßnahmen zielen darauf ab, Regionale Kabelknotenpunkte zu schaffen oder zu stärken, die eine zentrale Rolle bei der Gewährleistung der Sicherheit und Widerstandsfähigkeit strategischer und kritischer Infrastrukturen spielen, die wesentliche Dienste wie globale Konnektivität und Stromversorgung bereitstellen. Wie bereits erwähnt, werden die Regionalen Kabelknotenpunkte eine entscheidende operative Rolle bei der Gewährleistung der Sicherheit der Seekabel in der Union spielen und sensible Informationen verarbeiten.
Gemäß Artikel 12 der Verordnung (EU) 2021/694 unterliegt die Teilnahme an Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen, die im Rahmen dieses Themas finanziert werden, daher den Beschränkungen von Artikel 12 Absatz 5, wie in Anlage 3 dieses Arbeitsprogramms erläutert.
weiterlesen
Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Island (Ísland), Liechtenstein, Norwegen (Norge)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um förderfähig zu sein, müssen die Antragstellenden (Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen):
- juristische Personen sein (öffentliche oder private Einrichtungen)
- ihren Sitz in einem der förderfähigen Länder haben, d. h:
- EU-Mitgliedstaaten (einschließlich der überseeischen Länder und Gebiete (ÜLG))
- EWR-Länder (Norwegen, Island, Liechtenstein)
Andere Einrichtungen können in anderen Funktionen am Konsortium teilnehmen, z. B. als assoziierte Partner, Unterauftragnehmer, Dritte, die Sachleistungen erbringen, usw. Bitte beachten Sie jedoch, dass alle Themen dieser Aufforderung aus Sicherheitsgründen Einschränkungen unterliegen. Daher dürfen Einrichtungen nicht direkt oder indirekt von einem Land aus kontrolliert werden, das nicht zu den förderfähigen Ländern gehört. Alle Einrichtungen müssen eine Erklärung über Eigentumsverhältnisse und Kontrolle ausfüllen und einreichen.
Darüber hinaus:
- Die Teilnahme in jeglicher Eigenschaft (als Begünstigter, verbundenes Unternehmen, assoziierter Partner, Unterauftragnehmer oder Empfänger finanzieller Unterstützung für Dritte) ist auf Unternehmen beschränkt, die in förderfähigen Ländern ansässig sind und von diesen kontrolliert werden.
- die Projektaktivitäten (einschließlich der Arbeiten im Rahmen von Unteraufträgen) müssen in förderfähigen Ländern durchgeführt werden
- Finanzielle Unterstützung für Dritte ist bei keinem Thema dieser Aufforderung zulässig.
Die Vorschläge müssen von mindestens 2 unabhängigen Antragstellenden (Begünstigte; nicht verbundene Einrichtungen) aus 2 verschiedenen förderfähigen Ländern eingereicht werden.
weitere Förderkriterien
Besondere Fälle
Natürliche Personen sind NICHT förderfähig (mit Ausnahme von Selbstständigen, d. h. Einzelunternehmern, bei denen das Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit besitzt).
Internationale Organisationen sind NICHT förderfähig, es sei denn, es handelt sich um internationale Organisationen von europäischem Interesse im Sinne von Artikel 2 der Verordnung "Digitales Europa" (d. h. internationale Organisationen, deren Mitglieder mehrheitlich Mitgliedstaaten sind oder deren Sitz sich in einem Mitgliedstaat befindet).
Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien für den Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
EU-Einrichtungen (mit Ausnahme der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission) können NICHT Teil des Konsortiums sein.
Einrichtungen, die aus Mitgliedern bestehen, können als "Alleinbegünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Bitte beachten Sie, dass, wenn die Maßnahme von den Mitgliedern durchgeführt wird, diese auch teilnehmen sollten (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
Begünstigte aus Ländern, über deren Teilnahme am Programm derzeit verhandelt wird (siehe Liste der teilnehmenden Länder oben), können sich an der Aufforderung beteiligen und Finanzhilfen unterzeichnen, wenn die Verhandlungen vor der Unterzeichnung der Finanzhilfe abgeschlossen sind und wenn die Assoziation die Aufforderung abdeckt (d. h. rückwirkend ist und sowohl den Teil des Programms als auch das Jahr abdeckt, in dem die Aufforderung veröffentlicht wurde).
Für Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen der EU gemäß Artikel 29 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) und Artikel 215 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU (AEUV) unterliegen, gelten besondere Regeln. Solche Einrichtungen sind in keiner Weise teilnahmeberechtigt, auch nicht als Begünstigte, verbundene Einrichtungen, assoziierte Partner, Unterauftragnehmer oder Empfänger von finanzieller Unterstützung für Dritte (falls vorhanden).
Besondere Regeln gelten für Einrichtungen, die Maßnahmen unterliegen, die auf der Grundlage der EU-Verordnung 2020/2092 angenommen wurden. Diese Einrichtungen können keine geförderte Rolle übernehmen (Begünstigte, verbundene Einrichtungen, Unterauftragnehmer, Empfänger von finanzieller Unterstützung für Dritte usw.). Derzeit gelten solche Maßnahmen für ungarische Stiftungen von öffentlichem Interesse, die gemäß dem ungarischen Gesetz IX von 2021 gegründet wurden, oder für alle Einrichtungen, die sie unterhalten (siehe Durchführungsbeschluss (EU) 2022/2506 des Rates, Stand 16. Dezember 2022).
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Projektlaufzeit
36 Monate
Zusätzliche Informationen
Die Anträge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Funders & Tenders Portal eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich Search Funding & Tenders ). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle geforderten Informationen sowie alle erforderlichen Anhänge und Nachweise enthalten:
- Antragsformular Teil A - enthält verwaltungstechnische Angaben zu den Teilnehmern (künftiger Koordinator, Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen) und den zusammengefassten Finanzplan für das Projekt (direkt online auszufüllen)
- Antragsformular Teil B - enthält die technische Beschreibung des Projekts (Vorlage, die vom Portal Submission System heruntergeladen, ausgefüllt, zusammengestellt und wieder hochgeladen werden muss)
- obligatorische Anhänge und unterstützende Dokumente (Vorlagen, die vom Portal Submission System heruntergeladen, ausgefüllt, zusammengestellt und wieder hochgeladen werden müssen):
- Erklärungen zur Eigentumskontrolle (auch für assoziierte Partner und Unterauftragnehmer)
Die Vorschläge sind auf maximal 70 Seiten begrenzt (Teil B).
Call-Dokumente
DIGITAL-ECCC-2025-DEPLOY-CYBER-09DIGITAL-ECCC-2025-DEPLOY-CYBER-09(808kB)
Kontakt
Website
European Cybersecurity Competence Centre and Network (ECCC) - National Coordination Centres
applicants@eccc.europa.eu
Website
Um mehr Informationen zu diesem Call zu sehen, können Sie sich hier kostenlos registrieren
oder mit einem bestehenden Account anmelden.
Anmelden
Jetzt Registrieren

