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Call-Eckdaten
In der EU auftreten
Förderprogramm
Kreatives Europa - Aktionsbereich Kultur
Call Nummer
CREA-CULT-2026-PERFORM-EU
Termine
Öffnung
30.10.2025
Deadline
15.01.2026 17:00
Förderquote
90%
Budget des Calls
€ 2.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
max. € 2.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Das spezifische Ziel dieser Aktion ist die Erprobung und Umsetzung innovativer Modelle durch Changemaker-Projekte, um das Touring im Bereich der darstellenden Künste auf eine nachhaltigere, integrativere, vielfältigere und ausgewogenere Weise zu überdenken. Diese Aktion richtet sich an Antragstellende, die im Bereich der darstellenden Künste tätig sind und eine hohe Repräsentativität in Bezug auf den Sektor, Teilsektoren und die geografische Abdeckung aufweisen.
Call-Ziele
Im Einklang mit den aktuellen kulturpolitischen Prioritäten sollten die Antragsteller ein Projekt vorschlagen, das zu Folgendem beiträgt
1. Übergreifende EU-Prioritäten
Die Antragstellenden müssen in ihrem Antrag darlegen, wie sie bei der Konzeption und Durchführung ihres Projekts einen Beitrag zu den Bemühungen der EU in Bezug auf die Ökologisierung und den digitalen Wandel leisten und den Prioritäten der Eingliederung und der Gleichstellung der Geschlechter sowie der internationalen Dimension gerecht werden wollen; im Falle dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen zur Unterstützung des Sektors der darstellenden Künste müssen die entsprechenden Teilsektoren durch Projekte unterstützt werden, an denen ukrainische Künstler*innen, Kulturschaffende und im Sektor der darstellenden Künste tätige Organisationen beteiligt sind.
2. Die folgenden spezifischen Prioritäten
- Beitrag zur Weiterentwicklung und Umsetzung der Grundsätze guter Arbeitsbedingungen und gerechter Entlohnung für Künstler*innen und Kulturschaffende auf der Grundlage der Empfehlungen des Berichts der OMK-Gruppe, um dem Sektor zu helfen, in einem sozialen, menschenzentrierten, künstlerischen, wirtschaftlichen und ökologischen Sinne mit einer langfristigen Perspektive zu "wachsen".
- Einbeziehung von Aktivitäten, die proaktiv Menschen - sowohl Fachleute der darstellenden Künste als auch das Publikum - mit unterschiedlichem geografischem und sozioökonomischem Hintergrund, einschließlich der jüngeren Generation, ansprechen, um deren gleichberechtigten Zugang zu Vertriebsmöglichkeiten und einem vielfältigen künstlerischen Angebot zu gewährleisten.
Diese Aktion ergänzt die anderen Initiativen oder Aktionen im Rahmen von Kreatives Europa zur Unterstützung des Sektors der darstellenden Künste innerhalb der EU-Politik und des Sektors der darstellenden Künste: die erste Auflage von Perform Europe im Zeitraum 2023-2026 und die Europäische Theaterinitiative. Die Antragstellenden werden ermutigt, nach Synergien zwischen diesen Initiativen zu suchen.
Die Projekte sollten auf den Grundsätzen guter Arbeitsbedingungen und einer gerechten Entlohnung von Künstlern und Kulturschaffenden beruhen, nationale Standards einhalten und bewährte Verfahren anwenden, die sich auf den Bericht der Sachverständigengruppe der EU-Mitgliedstaaten im Rahmen der offenen Koordinierungsmethode (OMK) "Status und Arbeitsbedingungen von Künstler*innen und Kultur- und Kreativschaffenden" und den Bericht "Mutual learning workshop on Access to social protection for artists" beziehen und diesen nutzen. Weitere nützliche Informationen zu diesem Thema finden Sie auf der Website von Creatives Unite. Künstler*innen und Kulturschaffenden sollte Anerkennung und Sichtbarkeit zuteil werden, insbesondere durch Nennung in allen gedruckten und online verfügbaren Kommunikations- und Verbreitungsmaterialien.
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Erwartete Effekte und Auswirkungen
Im Rahmen dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen wird ein einziges Projekt ausgewählt, für das mindestens 25 Projekte aus allen Teilbereichen und Disziplinen der darstellenden Künste bewilligt werden.
Das ausgewählte Projekt sollte die Ergebnisse der für die Gewährung von Zuschüssen ausgewählten Projekte beobachten und analysieren und Analyseberichte veröffentlichen, die Themen wie die Arbeitsbedingungen von Künstler*innen und faire Entlohnung, nachhaltige Tourneewege, Integration, Kompetenzen, Beschäftigung, Berufe, künstlerisches Schaffen, Jugend usw. umfassen sollten.
Erwartete Ergebnisse
Die Anträge müssen ein Programm mit Aktivitäten zur Entwicklung, Umsetzung und Aufrechterhaltung nachhaltiger Modelle für grenzüberschreitende Tourneen und den digitalen Vertrieb im Bereich der darstellenden Künste enthalten.
Sie müssen mindestens die 6 folgenden Arten von Aktivitäten umfassen:
- Das Management und die Koordination des Gesamtprojekts;
- Konzeption, Durchführung und Verwaltung einer oder mehrerer offener Ausschreibungen zur Auswahl und Vergabe von mindestens 25 Projekten zur Unterstützung grenzüberschreitender Tourneen und des digitalen Vertriebs von Werken der darstellenden Künste. Diese Projekte werden im Rahmen der Bestimmungen zur "finanziellen Unterstützung Dritter" (siehe Abschnitt 6 der Aufforderung - Förderfähige Aktivitäten) verwaltet und in den am Programm Kreatives Europa teilnehmenden Ländern durchgeführt (siehe Abschnitt 6 der Aufforderung);
- Die Entwicklung eines Programms zur Unterstützung und Hilfe für die Empfänger*innen von Zuschüssen, einschließlich Schulungen, Mentoring und Kapazitätsaufbau;
- die Pflege und Weiterentwicklung der digitalen Plattform Perform Europe, die im Rahmen der ersten Iteration der Aktion entwickelt wurde, um:
- Daten zu sammeln, zu erforschen, zu kartieren und zu analysieren, wie Werke der darstellenden Künste grenzüberschreitend präsentiert werden;
- die Vernetzung und das Matchmaking zu fördern und die Aufführungs- und Vertriebsmöglichkeiten sichtbar zu machen;
- Die Entwicklung und Umsetzung einer Kommunikations-, Verbreitungs- und Markenstrategie sowohl für das Projekt als auch für die Künstler*innen und Kulturschaffenden;
- Analyse, Sammlung und Verbreitung von Daten: Berichte darüber, wie gute Arbeitsbedingungen und gerechte Entlohnung in der Praxis gewährleistet werden können; Daten über die Projekte und ihre Ergebnisse usw.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Liechtenstein, Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Ukraine (Україна)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Nein
Projektpartnerschaft
Die Vorschläge müssen von einem einzigen Antragstellenden oder von einem Konsortium von mindestens 3 Antragstellenden (Begünstigte; nicht verbundene Einrichtungen) eingereicht werden.
Um förderfähig zu sein, müssen die Antragstellenden (Begünstigte und verbundene Einrichtungen):
- juristische Personen sein (öffentliche oder private Einrichtungen)
- ihren Sitz in einem der förderfähigen Länder haben, d. h:
- Kreatives Europa Teilnehmende Länder:
- EU-Mitgliedstaaten (einschließlich überseeischer Länder und Gebiete)
- Nicht-EU-Länder (aufgelistete EWR-Länder und mit dem Programm Kreatives Europa assoziierte Länder(Liste der teilnehmenden Länder)
- Kreatives Europa Teilnehmende Länder:
Sonderfälle
Natürliche Personen sind NICHT förderfähig (mit Ausnahme von Selbstständigen, d. h. Einzelunternehmern, bei denen das Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit besitzt).
Internationale Organisationen - Internationale Organisationen sind förderfähig. Die Regeln für förderfähige Länder gelten nicht für sie.
Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien für den Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
EU-Einrichtungen - EU-Einrichtungen (mit Ausnahme der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission) können NICHT Teil des Konsortiums sein.
Einrichtungen, die aus Mitgliedern bestehen, können als "Alleinbegünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Bitte beachten Sie, dass, wenn die Maßnahme von den Mitgliedern durchgeführt wird, diese ebenfalls teilnehmen sollten (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
Begünstigte aus Ländern, mit denen derzeit Verhandlungen geführt werden (siehe Liste oben), können an der Aufforderung teilnehmen und Finanzhilfen unterzeichnen, wenn die Verhandlungen vor der Unterzeichnung der Finanzhilfe abgeschlossen werden (mit rückwirkender Wirkung, falls in der Vereinbarung vorgesehen).
Für Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen der EU gemäß Artikel 29 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) und Artikel 215 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU (AEUV) unterliegen, gelten besondere Regeln. Solche Einrichtungen sind in keiner Weise teilnahmeberechtigt, auch nicht als Begünstigte, verbundene Einrichtungen, assoziierte Partner, Unterauftragnehmer oder Empfänger von finanzieller Unterstützung für Dritte (falls vorhanden).
Besondere Regeln gelten für Einrichtungen, die Maßnahmen unterliegen, die auf der Grundlage der EU-Verordnung 2020/2092 angenommen wurden. Diese Einrichtungen können keine geförderte Rolle übernehmen (Begünstigte, verbundene Einrichtungen, Unterauftragnehmer, Empfänger von finanzieller Unterstützung für Dritte usw.). Derzeit gelten solche Maßnahmen für ungarische Stiftungen von öffentlichem Interesse, die gemäß dem ungarischen Gesetz IX von 2021 gegründet wurden, oder für alle Einrichtungen, die sie unterhalten (siehe Durchführungsbeschluss (EU) 2022/2506 des Rates, Stand 16. Dezember 2022).
weitere Förderkriterien
Im Rahmen dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen ist die finanzielle Unterstützung Dritter für die Art der Tätigkeit 2 (siehe oben) von wesentlicher Bedeutung.
Finanzielle Unterstützung für Dritte ist unter den folgenden Bedingungen für Finanzhilfen oder ähnliche Formen der Unterstützung und Preise zulässig:
- Die Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen müssen offen sein, auf breiter Basis veröffentlicht werden und den EU-Standards für Transparenz, Gleichbehandlung, Interessenkonflikte und Vertraulichkeit entsprechen.
- Die Ergebnisse der Aufforderung müssen auf den Websites der Teilnehmer veröffentlicht werden, einschließlich einer Beschreibung der ausgewählten Projekte, der Termine für die Gewährung der Zuschüsse, der Projektlaufzeiten und der Namen und Länder der Endempfänger.
- die Aufforderungen müssen eine klare europäische Dimension haben.
Aus dem Projektantrag muss klar hervorgehen, warum eine finanzielle Unterstützung für Dritte erforderlich ist, wie sie verwaltet wird und welche Arten von Aktivitäten für eine finanzielle Unterstützung in Frage kommen. Der Vorschlag muss auch eine klare Beschreibung der zu erzielenden Ergebnisse enthalten (siehe Abschnitt 2 - Förderfähige Aktivitäten (Umfang)).
Darüber hinaus wird finanzielle Unterstützung für Dritte (FSTP) in Projekten akzeptiert, wenn sie die folgenden Bedingungen erfüllen:
- Die Verwendung von mindestens 70 % des für die FSTP verfügbaren Zuschusses (siehe Abschnitt 3 - Verfügbare Mittel);
- Der Höchstbetrag der finanziellen Unterstützung, der an einen Dritten gezahlt werden kann, darf 60 000 EUR nicht überschreiten;
- Die Ergebnisse der Aufforderung(en) müssen auf dem EU-Finanzierungs- und Ausschreibungsportal veröffentlicht werden:
- Für die veröffentlichten Teilaufforderungen müssen Sie folgende Angaben machen können: Aufforderungskennnummer, Aufforderungsbudget, bewilligtes Budget, Datum der Veröffentlichung der Aufforderung, Datum des Abschlusses der Aufforderung, URL zum F&T-Portal, Status der Aufforderung, Anzahl der eingegangenen Vorschläge, Anzahl der bewilligten Vorschläge;
- Für die ausgewählten Begünstigten müssen Sie folgende Angaben machen können: Aufforderungskennzeichen, PIC (falls verfügbar), rechtlicher Name, Art der Organisation, Land, bewilligte Finanzmittel, ausgezahlte Finanzmittel, Kommentar (Informationen zu jedem Projekt: Name des Projekts; Mitglieder der Projektpartnerschaft für Touring mit PIC (falls verfügbar), rechtlicher Name, Art der Organisation, Land; Start- und Enddatum jedes ausgewählten Projekts; eine kurze Beschreibung jedes ausgewählten Projekts und ein Link zu der/den Projektwebsite(s) und sozialen Medien).
- Die von Dritten durchgeführten Aktivitäten müssen während des Zeitraums, für den die Finanzhilfevereinbarung gilt, abgeschlossen werden. Nur die während dieses Zeitraums angefallenen Kosten können als förderfähig betrachtet werden.
- Aus den von Dritten eingereichten Vorschlägen sollte hervorgehen, dass der Antragsteller ein solides Verwaltungs- und Kontrollsystem einrichten wird, um sicherzustellen, dass die Grundsätze der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Wirksamkeit eingehalten werden.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
Projektlaufzeit
24 Monate
Zusätzliche Informationen
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle geforderten Informationen sowie alle erforderlichen Anhänge und Nachweise enthalten:
- Antragsformular Teil A - enthält verwaltungstechnische Angaben zu den Teilnehmern (künftiger Koordinator, Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen) und den zusammengefassten Finanzplan für das Projekt (direkt online auszufüllen)
- Antragsformular Teil B - enthält die technische Beschreibung des Projekts (vom Portal Submission System herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzustellen und hochzuladen)
- Teil C - enthält zusätzliche Projektdaten und den Beitrag des Projekts zu den wichtigsten Leistungsindikatoren des EU-Programms (direkt online auszufüllen)
- obligatorische Anhänge und unterstützende Dokumente (Vorlagen, die vom Portal Submission System heruntergeladen, ausgefüllt, zusammengestellt und wieder hochgeladen werden können):
- Detaillierte Budgettabelle/Kalkulator
- Lebensläufe (Standard) des Kernprojektteams
- Liste früherer Projekte (Schlüsselprojekte der letzten 4 Jahre) (Vorlage verfügbar in Teil B)
Die Vorschläge sind auf maximal 70 Seiten begrenzt (Teil B).
Call-Dokumente
Kontakt
Website
Creative Europe Desks
Website
Creative Europe Desk Austria - Culture
+43 1 71606 -851115
elisabeth.pacher@bmkoes.gv.at
Website
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