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Call-Eckdaten
Gesundheit: Dateneingabekapazitäten und Datendienste für die Europäische Genomdateninfrastruktur im Europäischen Gesundheitsdatenraum: Dateninstrumente
Förderprogramm
Digitales Europa
Call Nummer
DIGITAL-2026-AI-09-DS-HEALTH-TOOL
Termine
Öffnung
04.11.2025
Deadline
03.03.2026 17:00
Förderquote
50%
Budget des Calls
€ 5.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 5.000.000,00
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Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Diese Aktion zielt darauf ab, die europäische Genomdateninfrastruktur zu verbessern, indem sie den Einsatz fortgeschrittener Instrumente für die Datenkuration und -nutzung und ihre Anpassung an den Europäischen Gesundheitsdatenraum (EHDS) unterstützt.
Call-Ziele
Datenqualität und -volumen sind entscheidende Erfolgsfaktoren für Gesundheitsdateninfrastrukturen, die im Rahmen des Programms "Digitales Europa" gefördert werden, wie z. B. die im Rahmen des Projekts "Genomic Data Infrastructure" (GDI) zur Umsetzung der Initiative "1+ Million Genomes" (1+MG) der Mitgliedstaaten entwickelte. Die Verfügbarkeit gründlich kuratierter Genomdaten und damit verbundener klinischer und phänotypischer Informationen ist eine Voraussetzung für die Beschleunigung des Übergangs zur nächsten Stufe der multimodalen Datenmodellierung und -verwendung sowie der Innovation im Gesundheitssektor in Europa. 1+MG und die Projekte, die die Initiative umsetzen, haben sich auf gemeinsame Datenstandards und Ontologien, Datenqualitätskriterien und Schwellenwerte, Richtlinien für die Aufnahme von Daten und die erforderlichen Standardbetriebsverfahren geeinigt. Auf dieser Grundlage müssen die Dateninhaber die Datensätze, die sie der 1+MG und dem EHDS (HealthData@EU) zur Verfügung stellen, einer Qualitätsprüfung unterziehen und kuratieren, um ihre Interoperabilität und ihren hohen Nutzen für die Nutzer*innen zu gewährleisten. Die breite Zugänglichkeit der Daten und die Benutzerfreundlichkeit der Werkzeuge und Dienste, die den Zugang zu den Daten erleichtern, sind entscheidende Erfolgsfaktoren der 1+MG-Dateninfrastruktur. Während solche Funktionalitäten für Forschungszwecke bereits weitgehend im Einführungsprojekt GDI abgedeckt wurden, erfordert die Anwendung in anderen Nutzungsszenarien, insbesondere im Gesundheitswesen und in der Gesundheitspolitik, zusätzliche Werkzeuge, Anwendungsprogrammierschnittstellen (APIs) und Schnittstellen, um die entsprechenden spezifischen Nutzer*innenbedürfnisse und -anforderungen zu erfüllen. Auch die Bürger*innenperspektive muss berücksichtigt werden, um mit Hilfe geeigneter IT-Werkzeuge die vollständige Einhaltung der Bestimmungen der Allgemeinen Datenschutzverordnung (DSGVO) in Bezug auf die Rechte der Bürger*innen beim Schutz personenbezogener Daten sicherzustellen. Diese Maßnahme bezieht sich auf die potenzielle Schaffung eines europäischen Konsortiums für eine digitale Infrastruktur für Genomdaten (Genome EDIC) und unterstützt die Aktivitäten im Zusammenhang mit dem Betrieb der 1+MG-Dateninfrastruktur, die mit Unterstützung von Digital Europe im Rahmen des Arbeitsprogramms 2021-2022 (GDI-Projekt) eingerichtet wurde, einschließlich ihrer Anpassung an die Anforderungen, technischen Spezifikationen und Prozesse, die durch die EHDS-Verordnung festgelegt wurden, um ein reibungsloses Funktionieren innerhalb der HealthData@EU-Infrastruktur sicherzustellen.
Die Datenwerkzeuge für die 1+MG-Dateninfrastruktur sollten auf gemeinsamen Standards beruhen und so weit wie möglich automatisiert sein, und sie sollten die Prüfung der Datenqualität an der Quelle, das Benchmarking, die Kommentierung und die Verbesserung auf Seiten des Datenanbieters und gegebenenfalls durch den Betreiber der Dateninfrastruktur ermöglichen. Dies umfasst den gesamten Prozess der Datenaufnahme, -integration und -zugangsbereitstellung sowie die Bewertung der Einhaltung der Vorschriften, das Risikomanagement und die Gewährleistung der Datensicherheit auf Seiten der Dateninfrastruktur. Alle Schritte und Funktionen sollten so konzipiert sein, dass sie den Bedürfnissen und Anforderungen der drei Hauptanwendungsszenarien entsprechen, d. h. der Forschung (die größtenteils bereits durch das GDI-Projekt abgedeckt ist), der klinischen Versorgung und der Politikgestaltung im Gesundheitswesen. Sie sollten die im Rahmen der 1+ Million Genomes-Initiative (1+MG Framework) vereinbarten Standards und Verfahren befolgen und umsetzen und mit der EHDS-Verordnung konform sein. Beispielsweise sollten Datenkuratierungswerkzeuge die Beschreibung von Datensätzen unter Verwendung eines Metadatenstandards erleichtern, der mit dem für den EU-Datensatzkatalog des EHDS (Health DCAT-AP) erforderlichen Standard kompatibel ist, einschließlich der Kennzeichnung der Datenqualität und des Nutzens, wie sie im Projekt QUANTUM definiert wurde. Die Metadaten sollten auch Informationen über die rechtlichen Bedingungen und die Voraussetzungen für die gemeinsame Nutzung des jeweiligen Datensatzes enthalten. Darüber hinaus sollte die Maßnahme bewährte Verfahren und Strategien für die Verknüpfung klinischer und genomischer Daten auf individueller Ebene nutzen, gegebenenfalls im Rahmen des EHDS, um den Zugang zu Daten zu maximieren und gleichzeitig die Sicherheit und den Schutz der Privatsphäre der betroffenen Personen zu wahren (z. B. Stichprobenziehung, Anonymisierungs- und Pseudonymisierungstechniken, Schließen von Datenlücken). Die Instrumente zur Datenminimierung sollten die Einhaltung der jeweiligen Vorschriften der Datenschutz-Grundverordnung unterstützen. Darüber hinaus umfasst diese Maßnahme die Erprobung und den Einsatz von Werkzeugen, APIs und Schnittstellen, um den Nutzer*innen der 1+MG-Dateninfrastruktur hochwertige Datendienste für die Gesundheitsfürsorge und die öffentliche Gesundheitspolitik zur Verfügung zu stellen und den verbleibenden Nutzer*innenbedarf in der Forschung zu decken, der noch nicht durch andere Projekte abgedeckt ist. Beispielsweise werden APIs und Schnittstellen für die Datenermittlung und die föderierte Analyse und Modellierung in einer sicheren Verarbeitungsumgebung es den Nutzer*innen ermöglichen, die Daten zu finden, darauf zuzugreifen und sie auf dem erforderlichen Datenschutzniveau zu integrieren, um ihre Projekte, klinischen Fragen oder die Entwicklung von Strategien zu unterstützen. Angemessene Methoden zur De-Identifizierung/Synthetisierung von Daten und die Unterstützung der multimodalen Datenermittlung und -analyse über die Dateninfrastrukturen hinweg (z. B. durch Verknüpfung mit den Infrastrukturen Cancer Image Europe und HealthData@EU) sollten ebenfalls berücksichtigt und umgesetzt werden. Die bereitgestellten und eingesetzten Instrumente sollten benutzerfreundlich sein und eine hohe Akzeptanz der Dateninfrastrukturen und ihrer Dienste fördern. Darüber hinaus wird erwartet, dass im Rahmen der Aktion ein Bürgerportal für 1+MG eingerichtet wird, das es den Bürger*innen ermöglicht, ihre Rechte im Rahmen der Datenschutzgrundverordnung wahrzunehmen, z. B. Informationen über die Einbeziehung/Verarbeitung ihrer Daten und deren Rechtsgrundlage zu erhalten, die Zustimmung zu verwalten, Datenzugang, Berichtigung oder Löschung zu beantragen. Alle im Rahmen des Projekts eingesetzten Lösungen sollten gegebenenfalls mit der Middleware-Plattform Simpl kompatibel sein und die Interoperabilität mit der HealthData@EU-Infrastruktur gewährleisten. Die Werkzeuge für die Authentifizierung sollten eIDAS-konform sein. Unter voller Wahrung des Vorrechts der Teilnehmer*innen an der 1+MG-Dateninfrastruktur zu bestimmen, wer unter welchen Bedingungen auf welche Daten zugreifen kann, sollten geeignete Verbindungen zu den KI-Fabriken vorgesehen werden. Das Projekt sollte eine Beschreibung der Regelungen für den Datenzugang und die Datennutzung enthalten.
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Erwartete Effekte und Auswirkungen
KPIs zur Messung der Ergebnisse und Leistungen
- Anzahl der in der GDI entwickelten, getesteten und eingesetzten Werkzeuge, APIs und Schnittstellen, die den gut dokumentierten Bedarf der Nutzer*innen aus der Forschung abdecken
- Anzahl der in der GDI entwickelten, getesteten und eingesetzten Werkzeuge, APIs und Schnittstellen, die den gut dokumentierten Bedarf von Nutzer*innen aus dem Gesundheitswesen abdecken
- Anzahl der in der GDI entwickelten, getesteten und eingesetzten Werkzeuge, APIs und Schnittstellen, die den gut dokumentierten Bedarf von Nutzer*innen aus der Politik abdecken.
- Bürger*innen portal (Der KPI für das Bürger*innen portal sollte alle 12 Monate nach der Inbetriebnahme gemessen werden):
- Anzahl der Seitenaufrufe;
- durchschnittlich monatlich aktive Nutzer*innen ;
- Anzahl der registrierten Nutzer*innen ;
- Anzahl der Bürge*innen r, die sich an interaktiven Funktionen beteiligen (Kontaktformulare, Anfragen, Umfragen);
- Anzahl der gemeldeten Sicherheitsverstöße und technischen Vorfälle;
- Anzahl der gelösten Sicherheitsvorfälle;
- durchschnittliche Wartezeit für Vorfälle.
Zusätzliche KPIs sollten von den Antragstellenden gegebenenfalls im Projektvorschlag vorgeschlagen werden.
Angesprochene Interessengruppen
Öffentliche und private Einrichtungen wie (aber nicht beschränkt auf): öffentliche Verwaltungen (auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene), Stellen für den Zugang zu Gesundheitsdaten, Krankenhäuser, Forschungsinstitute, Biobanken, Forschungsagenturen, Forschungsinfrastrukturen, europäische Konsortien für digitale Infrastrukturen (EDIC).
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Erwartete Ergebnisse
- Werkzeuge zur automatischen Kuratierung / Aufnahme / Minimierung von Daten und Metadaten durch Datenanbieter, zur Förderung der Datenqualitätssicherung und zur Ermöglichung von Konformitätsprüfungen und Risiko-/Sicherheitsmanagement, die in der 1+MG-Dateninfrastruktur entwickelt, getestet und eingesetzt werden, und zwar in Übereinstimmung mit den vereinbarten 1+MG-Anforderungen und den damit verbundenen Normen und Verfahren sowie mit dem rechtlichen und technischen Rahmen des Europäischen Gesundheitsdatenraums und des Europäischen Rahmens für digitale Identität.
- Werkzeuge, APIs und Schnittstellen, die in der GDI entwickelt, getestet und eingesetzt werden und die gut dokumentierten Bedürfnisse der Nutzer*innen aus Forschung, Gesundheitswesen und Gesundheitspolitik abdecken, in Übereinstimmung mit dem Europäischen Gesundheitsdatenraum.
- Ein Bürger*innenportal, das zumindest die Verwaltung der Rechte der Bürger*innen nach der Datenschutz-Grundverordnung und die Beteiligung der Bürger*innen ermöglicht, soll spätestens im Monat 12 eingerichtet und in Betrieb genommen werden.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Island (Ísland), Liechtenstein, Norwegen (Norge), Schweiz (Schweiz/Suisse/Svizzera)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Die Vorschläge müssen von mindestens 5 unabhängigen Antragstellern (Begünstigte; nicht verbundene Einrichtungen) aus 5 verschiedenen förderfähigen Ländern eingereicht werden.
Um förderfähig zu sein, müssen die Antragsteller (Begünstigte und verbundene Einrichtungen):
- juristische Personen sein (öffentliche oder private Einrichtungen)
- ihren Sitz in einem der förderfähigen Länder haben, d. h.:
- EU-Mitgliedstaaten (einschließlich der überseeischen Länder und Gebiete (ÜLG))
- Nicht-EU-Länder (mit Ausnahme von Themen mit Einschränkungen; siehe unten):
- aufgelistete EWR-Länder und mit dem Programm Digitales Europa assoziierte Länder(Liste der teilnehmenden Länder)
Bitte beachten Sie jedoch, dass einige Themen aus Sicherheitsgründen Einschränkungen unterliegen. Für dieses Thema sind nur die folgenden Länder förderfähig: EU-Mitgliedstaaten, EWR-Länder und die Schweiz. Die Unternehmen dürfen weder direkt noch indirekt von einem Land aus kontrolliert werden, das nicht zu den förderfähigen Ländern gehört, es sei denn, die Bewilligungsbehörde stimmt einer außerordentlichen Beteiligung auf der Grundlage einer Garantie zu (Beschränkung der Eigentumskontrolle).
Finanzielle Unterstützung für Dritte ist nicht zulässig.
Aufgrund von Sicherheitseinschränkungen müssen sich die Vorschläge zu diesem Thema auf Aktivitäten beziehen, die in den förderfähigen Ländern stattfinden.
weitere Förderkriterien
Sonderfälle
Natürliche Personen sind NICHT förderfähig (mit Ausnahme von Selbstständigen, d. h. Einzelunternehmern*innen, bei denen das Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit besitzt).
Internationale Organisationen sind NICHT förderfähig, es sei denn, es handelt sich um internationale Organisationen von europäischem Interesse im Sinne von Artikel 2 der Verordnung über das digitale Europa (d. h. internationale Organisationen, deren Mitglieder mehrheitlich Mitgliedstaaten sind oder deren Hauptsitz sich in einem Mitgliedstaat befindet).
Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien für den Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
EU-Einrichtungen (mit Ausnahme der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission) können NICHT Teil des Konsortiums sein.
Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen, können als "Alleinbegünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Bitte beachten Sie, dass, wenn die Maßnahme von den Mitgliedern durchgeführt wird, diese ebenfalls teilnehmen sollten (entweder als Begünstigte oder als angeschlossene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
Begünstigte aus Ländern, mit denen Verhandlungen über eine Teilnahme am Programm laufen (siehe Liste der teilnehmenden Länder oben), können an der Aufforderung teilnehmen und Zuschüsse unterzeichnen, wenn die Verhandlungen vor der Unterzeichnung des Zuschusses abgeschlossen sind und wenn die Assoziierung die Aufforderung abdeckt (d. h. rückwirkend ist und sowohl den Teil des Programms als auch das Jahr, in dem die Aufforderung veröffentlicht wurde, abdeckt).
Für Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen der EU gemäß Artikel 29 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) und Artikel 215 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU (AEUV) unterliegen, gelten besondere Regeln. Solche Einrichtungen sind in keiner Weise teilnahmeberechtigt, auch nicht als Begünstigte, verbundene Einrichtungen, assoziierte Partner, Unterauftragnehmer*innen oder Empfänger*innen von finanzieller Unterstützung für Dritte (falls vorhanden).
Für Einrichtungen, die Maßnahmen unterliegen, die auf der Grundlage der EU-Verordnung 2020/2092 angenommen wurden, gelten besondere Regeln. Diese Einrichtungen sind nicht berechtigt, eine geförderte Rolle zu übernehmen (Begünstigte, verbundene Einrichtungen, Unterauftragnehmer*innen, Empfänger*innen finanzieller Unterstützung für Dritte usw.). Derzeit gelten solche Maßnahmen für ungarische Stiftungen von öffentlichem Interesse, die gemäß dem ungarischen Gesetz IX von 2021 gegründet wurden, oder für alle Einrichtungen, die sie unterhalten (siehe Durchführungsbeschluss (EU) 2022/2506 des Rates, Stand 16. Dezember 2022).
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Projektlaufzeit
48 Monate
Zusätzliche Informationen
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle geforderten Informationen sowie alle erforderlichen Anhänge und Nachweise enthalten:
- Antragsformular Teil A - enthält verwaltungstechnische Angaben zu den Teilnehmern (künftiger Koordinator, Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen) und das zusammengefasste Budget für das Projekt (direkt online auszufüllen)
- Antragsformular Teil B - enthält die technische Beschreibung des Projekts (Vorlage, die vom Portal Submission System heruntergeladen, ausgefüllt, zusammengestellt und wieder hochgeladen werden muss)
- obligatorische Anhänge und unterstützende Dokumente (Vorlagen, die vom Portal Submission System heruntergeladen, ausgefüllt, zusammengestellt und wieder hochgeladen werden müssen):
- Erklärungen zur Eigentumskontrolle (auch für assoziierte Partner und Unterauftragnehmer)
Die Vorschläge sind auf maximal 70 Seiten (Teil B) begrenzt.
Call-Dokumente
Call Document DIGITAL-2026-AI-09Call Document DIGITAL-2026-AI-09(666kB)
Kontakt
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