Filter Fördermittelsuche
Call Navigation
Call-Eckdaten
Einsatz modernster multimodaler KI-basierter Lösungen in der medizinischen Bildgebung
Förderprogramm
Digitales Europa
Call Nummer
DIGITAL-2026-AI-09-SOLUTIONS-CANCER-STEP
Termine
Öffnung
04.11.2025
Deadline
03.03.2026 17:00
Förderquote
50% (SME:75%)
Budget des Calls
€ 14.400.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 14.400.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Durch den Aufbau, die Erweiterung und die Nutzung der Plattform Cancer Image Europe soll diese Maßnahme die Einführung von KI-gestützten Lösungen der EU im Bereich der medizinischen Bildgebung (einschließlich maschinelles Lernen und generative KI) und deren Einsatz im klinischen Umfeld erleichtern. Sie sollte auch die Weiterbildung von Fachkräften des Gesundheitswesens und die Generierung von Erkenntnissen umfassen, um die Leistung der eingesetzten KI-gesteuerten Lösungen zu bewerten und Patient*innen einzubeziehen.
Call-Ziele
Die medizinische Bildgebung ist einer der fortschrittlichsten und vielversprechendsten Bereiche des Gesundheitswesens, in dem Anwendungen der Künstlichen Intelligenz (KI) die Gesundheit und die Pflege zum Nutzen der Patient*innen und der Leistungserbringer*innen im Gesundheitswesen wirklich verändern können. KI-gestützte Werkzeuge in der medizinischen Bildgebung können eine frühere und genauere Diagnose, eine bessere Vorhersage der Patient*innenergebnisse und die Identifizierung neuer Krankheitsmerkmale unterstützen. Sie können Daten unterschiedlicher Art (z. B. Bildgebung, Omics, Laborergebnisse usw.) und aus verschiedenen Quellen kombinieren und interpretieren und so eine stärker personalisierte Diagnose, Vorhersage und Behandlung unterstützen.
In der Onkologie wird die Plattform Cancer Image Europe, die durch das EUCAIM-Projekt im Rahmen des Programms "Digitales Europa" umgesetzt wird, Zugang zu medizinischen Bildgebungsdaten und eine Testumgebung bieten, um die Einführung von KI-Lösungen in der klinischen Praxis und der medizinischen Forschung zu maximieren. Die Plattform soll KMU aus der Medizintechnikbranche unterstützen, die ein großes Potenzial für die Innovation der europäischen digitalen Gesundheitssysteme und des biomedizinischen Forschungsumfelds beim Testen und Validieren von KI-Lösungen haben.
Darüber hinaus ist die Integration verschiedener Arten von Gesundheitsdaten von entscheidender Bedeutung für die Förderung von Innovationen und Ergebnissen in der Gesundheitsversorgung. Fortgeschrittene Technologien, Methoden und Werkzeuge, einschließlich KI, werden es ermöglichen, Daten über verschiedene Dateninfrastrukturen hinweg zu entdecken, sie zu verknüpfen und zu integrieren, um eine multimodale Analyse zu ermöglichen und die Patient*innenbehandlung im Hinblick auf stärker personalisierte Ansätze zu informieren. Eine Voraussetzung dafür ist die Gewährleistung eines hohen Maßes an Interoperabilität zwischen den verschiedenen Gesundheitsdateninfrastrukturen und mit der HealthData@EU-Infrastruktur des Europäischen Gesundheitsdatenraums (EHDS) und Simpl-Middleware für Datenräume.
Schließlich wird die Entwicklung und der Einsatz multimodaler KI-gestützter Instrumente immer noch durch Probleme mit der Datenqualität, hohe Kosten, unzureichende klinische Evidenz und begrenzte Kenntnisse und Ausbildung der Angehörigen der Gesundheitsberufe behindert.
Das Ziel dieser Aktion ist daher Folgendes:
- Beschleunigung der Einführung von KI-gestützten Lösungen in der EU, die im Gesundheitswesen für die Patient*innenversorgung und für Forschungszwecke eingesetzt werden können. Dies wird den Paradigmenwechsel bei der digitalen Transformation der Gesundheitsversorgung hin zu personalisierten medizinischen Lösungen erleichtern;
- Erleichterung des Einsatzes modernster KI-gestützter EU-Lösungen in der medizinischen Bildgebung in Verbindung mit anderen Gesundheitsdaten zur Steigerung der Effizienz und zur Verbesserung der Patient*innenergebnisse unter Nutzung der Plattform Cancer Image Europe;
- Weiterentwicklung der Daten-, Test- und Validierungsdienste sowie der Benutzerwerkzeuge der Plattform Cancer Image Europe in Übereinstimmung mit dem rechtlichen und technischen Rahmen des Europäischen Gesundheitsdatenraums, auch zur Unterstützung der Entwicklung und Einführung von EU-Spitzenlösungen der multimodalen KI in der medizinischen Bildgebung (einschließlich Deep Learning und generativer KI-Lösungen) für die Gesundheitsversorgung;
- Sicherstellung der Abstimmung und Interoperabilität der Plattform Cancer Image Europe mit der HealthData@EU-Infrastruktur des EHDS;
- Durchführung multizentrischer Validierungsstudien zu vielversprechenden bildgebungsbasierten und multimodalen KI-Lösungen für Screening, Früherkennung, Diagnose und Versorgung, um Nachweise für den klinischen Nutzen und die Kosteneffizienz der getesteten Lösungen zu erbringen.
Diese Maßnahme bezieht sich auf die potenzielle Schaffung eines europäischen Konsortiums für eine digitale Infrastruktur für Krebsbilddaten (Cancer Image Europe EDIC) und unterstützt die Aktivitäten im Zusammenhang mit dem Betrieb der entsprechenden Dateninfrastruktur, die mit Unterstützung von Digital Europe im Rahmen des Arbeitsprogramms 2021-2022 (EUCAIM-Projekt) eingerichtet wurde.
Die Unterstützung für die Einführung im Rahmen dieses Themas betrifft insbesondere zwei Tätigkeitsbereiche, die mit den Zielen und dem Umfang des künftigen Cancer Image Europe EDIC verbunden sind:
- Bereitstellung multimodaler Lösungen (einschließlich der Erbringung von Nachweisen für den klinischen Nutzen und zur Unterstützung der behördlichen Genehmigung)
- Bereitstellung von Lösungen, die bereits zugelassen sind und/oder deren Zulassung noch aussteht und die in der Gesundheitsversorgung erprobt werden könnten (weitere Evidenz für Kosten-Nutzen oder HTA)
Die KI-Lösungen sollten mit einer oder mehreren Bildgebungsmodalitäten (z. B. Röntgen, CT (Computertomografie), MRT (Magnetresonanztomografie), Ultraschall, Endoskopie usw.) verbunden sein und verschiedene Arten gesundheitsbezogener Daten (z. B. Laborergebnisse, Genomik, andere Omics, klinische Daten, andere reale Daten) in Kombination mit einer oder mehreren Arten der medizinischen Bildgebung nutzen. Im Rahmen der Aktion können beispielsweise folgende Werkzeuge oder Funktionen eingesetzt werden: Annotation, Zusammenfassung, Fehleridentifizierung, Informationsextraktion, Berichterstellung, Dateninterpretation, Konvertierung medizinischer Bildformate, Bildrekonstruktion, Bilderzeugung, Bildklassifizierung, personalisierte Behandlungspläne oder Patientenstratifizierung (für klinische Studien, medizinische Forschung, Datenreferenzierung in der personalisierten Medizin). Die Maßnahme muss die Validierung reproduzierbarer bildbasierter Modelle zur Entscheidungshilfe in der Onkologie umfassen.
Die Maßnahme sollte auch dazu beitragen, die Akzeptanz der Cancer Image Europe-Plattform durch die Bereitstellung von Werkzeugen, Anwendungsprogrammierschnittstellen (APIs) und Schnittstellen, die hochwertige Datendienste für die Nutzer der Cancer Image Europe-Plattform ermöglichen, zu verbessern und zu fördern. Die Lösungen sollten zumindest die Bewertung der Datenqualität, einschließlich der Sicherheit, des Datenzugriffs und der Datenanalyse, sowie Dienste für KI-Entwickler umfassen, die deren Weg zur Einhaltung von Vorschriften, einschließlich der EHDS-Verordnung, unterstützen, sofern anwendbar. Darüber hinaus werden die Datendienste eine umfassende Bewertung der Datenqualität abdecken, einschließlich Sicherheit, Datenzugang und Analyse. Insbesondere werden Werkzeuge eingesetzt, um sicherzustellen, dass die in Cancer Image Europe zusammengefassten Datensätze vollständig mit dem EHDS konform sind, wobei Health DCAT-AP für Metadatenbeschreibungen verwendet wird und die in der EHDS-Verordnung festgelegten Standards für Datenqualität und Nutzenkennzeichnung eingehalten werden.
Darüber hinaus sollte die Maßnahme Synergien und die gegenseitige Befruchtung von Instrumenten mit anderen einschlägigen Gesundheitsdateninfrastrukturen berücksichtigen: HealthData@EU, 1+Million Genomes (1+MG), Dateninfrastruktur für Intensivstationen, die Europäische Initiative für virtuelle menschliche Zwillinge und die Plattform UNCAN.eu, um die Integration und Verarbeitung verschiedener Arten von Gesundheitsdaten weiter zu erleichtern. Auch die Ergebnisse von EU-finanzierten Projekten, die sich mit anderen Bildgebungsmodalitäten befassen, wie z. B. der digitalen Pathologie (z. B. das BigPicture-Projekt), sollten berücksichtigt werden. Schließlich sollten Synergien mit den laufenden KI-bezogenen Aktivitäten der Gremien für den Zugang zu Gesundheitsdaten (HDAB) im Rahmen des EHDS, des SHAIPED-Projekts und des TEF-Health-Projekts genutzt werden.
Mit dieser Maßnahme soll sichergestellt werden, dass geeignete Instrumente zur Unterstützung der Datenkuration an der Quelle, des Qualitätsbenchmarkings, der Annotation, der Datensatzbeschreibung und -verbesserung auf Seiten der Datenanbieter und der Dateninfrastruktur eingesetzt werden. Dies umfasst den gesamten Prozess der Datenaufnahme, -integration und -zugangsbereitstellung sowie die Bewertung der Einhaltung der Vorschriften, das Risikomanagement und die Gewährleistung der Datensicherheit auf Seiten von Cancer Image Europe. Alle Funktionen und Dienste sollten so konzipiert sein, dass sie den Bedürfnissen und Anforderungen der drei Hauptanwendungsszenarien von Cancer Image Europe entsprechen, d. h. dem Einsatz von KI-Lösungen im Gesundheitswesen, der biomedizinischen Forschung und der KMU-Innovation für die digitale Gesundheitsversorgung. Sie sollten die in der Europäischen Krebsbildgebungsinitiative vereinbarten Standards und Verfahren befolgen, umsetzen und weiterentwickeln und einen mit dem KI-Gesetz konformen Rahmen für die Risikobeherrschung einführen, der die Datensicherheit und die Sicherheit von KI-Lösungen, die für die Anwendung am Menschen konzipiert sind, gewährleistet. Die der neuen Technologie innewohnenden Risiken müssen wirksam eingedämmt und gesteuert werden.
Diese Maßnahme unterstützt auch die Anpassung der Cancer Image Europe-Plattform an die Anforderungen, technischen Spezifikationen und Prozesse, die in der EHDS-Verordnung festgelegt sind, um ein reibungsloses Funktionieren innerhalb der HealthData@EU-Infrastruktur zu gewährleisten. Durch die Nutzung der fortschrittlichen Werkzeuge und Dienste der Plattform wird die Aktion die sekundäre Nutzung medizinischer Bildgebungsdaten in verschiedenen medizinischen Fachbereichen, in denen die medizinische Bildgebung eine entscheidende Rolle spielt, und für verschiedene Zwecke wie Forschung, Innovation, Gesundheitsversorgung und Regulierungszwecke unterstützen und fördern. Dies soll die Integration, Verarbeitung und Kombination verschiedener Arten von Gesundheitsdaten unterstützen und eine ganzheitliche Analyse von Gesundheitsdaten fördern.
KMU und Gesundheitsdienstleister*innen müssen in angemessener Weise an der Weiterentwicklung der Plattform beteiligt werden, damit diese ihre Bedürfnisse und Anforderungen optimal unterstützt, um innovative Lösungen in die klinische Praxis zu bringen, insbesondere im Hinblick auf die Anforderungen der EHDS-Verordnung, des KI-Gesetzes und der Medizinprodukteverordnung (MDR) (Interoperabilität und Einhaltung von Vorschriften).
Im Rahmen dieses Themas wird ein Projekt gefördert. Das Projekt sollte ein angemessenes Budget vorsehen und Maßnahmen zur Zusammenarbeit mit Gesundheitsdienstleistern, Medizintechnikunternehmen und KMU in Betracht ziehen, um die klinische Validierung und den Einsatz von KI-gesteuerten Lösungen im Bereich der medizinischen Bildgebung zu unterstützen.
Der Vorschlag sollte detaillierte Maßnahmen zur Förderung effektiver und konkreter Kooperationen zwischen Einrichtungen des Gesundheitswesens und KI-Entwickler*innen/KMU vorsehen, die zur Bereitstellung multimodaler Lösungen, zur Validierung spezifischer Lösungen anhand lokaler Daten und/oder zur Erprobung dieser Lösungen im Gesundheitswesen führen werden.
Die betreffenden medizinischen Zentren müssen mit dem Netzwerk fortschrittlicher Screening-Zentren für bildgebende und multimodale KI-basierte medizinische Untersuchungen zusammenarbeiten, das unter dem Thema "2.3.3.3 KI anwenden: Pilotierung KI-basierter Bilduntersuchungen in medizinischen Zentren" eingerichtet werden soll. Die Aktion sollte Mittel für die Teilnahme an diesen Aktivitäten vorsehen.
weiterlesen
Erwartete Effekte und Auswirkungen
KPIs zur Messung von Ergebnissen und Leistungen
- Anzahl der in der Cancer Image Europe-Plattform entwickelten, getesteten und eingesetzten Tools, APIs und Schnittstellen, die die gut dokumentierten Bedürfnisse von Nutzern aus Forschung, Gesundheitswesen, Medizintechnikunternehmen und KMU abdecken
- Anzahl der Organisationen, die die Cancer Image Europe-Plattform für die Arbeit mit Bildgebungsdaten nutzen: mindestens 60 Organisationen aus mindestens 15 EU-Mitgliedstaaten
- Anzahl der Medtech-Unternehmen und KMU, die die Cancer Image Europe-Plattform für die Entwicklung, Erprobung oder Validierung von KI-Lösungen genutzt haben: mindestens 30 bis zum Projektende
- Anzahl der multimodalen KI-Modelle, die in Forschungsumgebungen eingesetzt werden und deren klinischer Nutzen in multizentrischen Studien bewertet wurde
- Anzahl der Software-als-Medizinprodukt-Lösungen (SaMD), für die der Prozess der behördlichen Zulassung eingeleitet wurde und bei denen die Cancer Image Europe-Plattform die klinische Validierung/Beweisführung unterstützt hat
- Anzahl der KI-Lösungen, die in Gesundheitseinrichtungen/Gesundheitsorganisationen eingesetzt/erprobt wurden
Zusätzliche KPIs sollten von den Antragstellenden gegebenenfalls im Projektvorschlag vorgeschlagen werden.
Angesprochene Interessengruppen
Krankenhäuser und Ambulanzen (sowohl öffentliche als auch private Einrichtungen sind förderfähig), Forschungseinrichtungen des Gesundheitswesens (z. B. Universitätsabteilungen, die Patienten versorgen und klinische Studien durchführen), relevante Behörden der Mitgliedstaaten (z. B. Gesundheitsministerien, regionale Gesundheitsbehörden, Stellen für den Zugang zu Gesundheitsdaten, ...), KI-Entwickler*innen, z. B. MedTech-Unternehmen (insbesondere KMU), die sich gemeinsam mit Gesundheitsdienstleistern (Krankenhäusern/Ambulanzen) bewerben, europäische Konsortien für digitale Infrastruktur (EDIC).
weiterlesen
Erwartete Ergebnisse
- Neue Datendienste und Nutzertools für die Plattform Cancer Image Europe, die die Kuratierung/Einbindung von Daten durch Datenanbieter, die Qualitätssicherung von Daten und die Überprüfung der Einhaltung von Vorschriften sowie das Risiko-/Sicherheitsmanagement in Übereinstimmung mit vereinbarten Standards, Verfahren und Anforderungen, einschließlich des Rahmens des Europäischen Gesundheitsdatenraums, umfassen.
- Multizentrische Validierung von KI-gesteuerten Lösungen im Bereich der medizinischen Bildgebung, einschließlich der Generierung von Nachweisen für klinischen Nutzen und Kosteneffizienz.
- Einsatz multimodaler, hochmoderner KI-gestützter Lösungen im Bereich der medizinischen Bildgebung im Gesundheitswesen und in der Forschung, unter Nutzung verschiedener Datentypen (mindestens eine Bildgebungsmodalität und ein weiterer Datentyp, z. B. Genomik, andere Omics, Laborergebnisse, reale Daten usw.) und aufbauend auf den Errungenschaften der Plattform Cancer Image Europe.
- Schulung und Weiterbildung des Personals im Bereich der medizinischen Bildgebung und/oder der Angehörigen der Gesundheitsberufe im Hinblick auf die eingesetzte Technologie und ihre weitere Nutzung.
weiterlesen
Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Island (Ísland), Liechtenstein, Norwegen (Norge), Schweiz (Schweiz/Suisse/Svizzera)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Die Vorschläge müssen von mindestens 7 unabhängigen Antragstellenden (Begünstigte; nicht verbundene Einrichtungen) aus 7 verschiedenen förderfähigen Ländern eingereicht werden.
Um förderfähig zu sein, müssen die Antragsteller (Begünstigte und verbundene Einrichtungen):
- juristische Personen sein (öffentliche oder private Einrichtungen)
- ihren Sitz in einem der förderfähigen Länder haben, d. h.:
- EU-Mitgliedstaaten (einschließlich der überseeischen Länder und Gebiete (ÜLG))
- Nicht-EU-Länder (mit Ausnahme von Themen mit Einschränkungen; siehe unten):
- aufgelistete EWR-Länder und mit dem Programm Digitales Europa assoziierte Länder(Liste der teilnehmenden Länder)
Bitte beachten Sie jedoch, dass einige Themen aus Sicherheitsgründen Einschränkungen unterliegen. Für dieses Thema sind nur die folgenden Länder förderfähig: EU-Mitgliedstaaten, EWR-Länder und die Schweiz. Die Unternehmen dürfen weder direkt noch indirekt von einem Land aus kontrolliert werden, das nicht zu den förderfähigen Ländern gehört, es sei denn, die Bewilligungsbehörde stimmt einer außerordentlichen Beteiligung auf der Grundlage einer Garantie zu (Beschränkung der Eigentumskontrolle).
Finanzielle Unterstützung für Dritte ist nicht zulässig.
Aufgrund von Sicherheitseinschränkungen müssen sich die Vorschläge zu diesem Thema auf Aktivitäten beziehen, die in den förderfähigen Ländern stattfinden.
weitere Förderkriterien
Sonderfälle
Natürliche Personen sind NICHT förderfähig (mit Ausnahme von Selbstständigen, d. h. Einzelunternehmern*innen, bei denen das Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit besitzt).
Internationale Organisationen sind NICHT förderfähig, es sei denn, es handelt sich um internationale Organisationen von europäischem Interesse im Sinne von Artikel 2 der Verordnung über das digitale Europa (d. h. internationale Organisationen, deren Mitglieder mehrheitlich Mitgliedstaaten sind oder deren Hauptsitz sich in einem Mitgliedstaat befindet).
Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien für den Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
EU-Einrichtungen (mit Ausnahme der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission) können NICHT Teil des Konsortiums sein.
Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen, können als "Alleinbegünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Bitte beachten Sie, dass, wenn die Maßnahme von den Mitgliedern durchgeführt wird, diese ebenfalls teilnehmen sollten (entweder als Begünstigte oder als angeschlossene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
Begünstigte aus Ländern, mit denen Verhandlungen über eine Teilnahme am Programm laufen (siehe Liste der teilnehmenden Länder oben), können an der Aufforderung teilnehmen und Zuschüsse unterzeichnen, wenn die Verhandlungen vor der Unterzeichnung des Zuschusses abgeschlossen sind und wenn die Assoziierung die Aufforderung abdeckt (d. h. rückwirkend ist und sowohl den Teil des Programms als auch das Jahr, in dem die Aufforderung veröffentlicht wurde, abdeckt).
Für Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen der EU gemäß Artikel 29 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) und Artikel 215 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU (AEUV) unterliegen, gelten besondere Regeln. Solche Einrichtungen sind in keiner Weise teilnahmeberechtigt, auch nicht als Begünstigte, verbundene Einrichtungen, assoziierte Partner, Unterauftragnehmer*innen oder Empfänger*innen von finanzieller Unterstützung für Dritte (falls vorhanden).
Für Einrichtungen, die Maßnahmen unterliegen, die auf der Grundlage der EU-Verordnung 2020/2092 angenommen wurden, gelten besondere Regeln. Diese Einrichtungen sind nicht berechtigt, eine geförderte Rolle zu übernehmen (Begünstigte, verbundene Einrichtungen, Unterauftragnehmer*innen, Empfänger*innen finanzieller Unterstützung für Dritte usw.). Derzeit gelten solche Maßnahmen für ungarische Stiftungen von öffentlichem Interesse, die gemäß dem ungarischen Gesetz IX von 2021 gegründet wurden, oder für alle Einrichtungen, die sie unterhalten (siehe Durchführungsbeschluss (EU) 2022/2506 des Rates, Stand 16. Dezember 2022).
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Projektlaufzeit
48 Monate
Zusätzliche Informationen
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle geforderten Informationen sowie alle erforderlichen Anhänge und Nachweise enthalten:
- Antragsformular Teil A - enthält verwaltungstechnische Angaben zu den Teilnehmern (künftiger Koordinator, Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen) und das zusammengefasste Budget für das Projekt (direkt online auszufüllen)
- Antragsformular Teil B - enthält die technische Beschreibung des Projekts (Vorlage, die vom Portal Submission System heruntergeladen, ausgefüllt, zusammengestellt und wieder hochgeladen werden muss)
- obligatorische Anhänge und unterstützende Dokumente (Vorlagen, die vom Portal Submission System heruntergeladen, ausgefüllt, zusammengestellt und wieder hochgeladen werden müssen):
- Erklärungen zur Eigentumskontrolle (auch für assoziierte Partner und Unterauftragnehmer)
Die Vorschläge sind auf maximal 70 Seiten (Teil B) begrenzt.
Call-Dokumente
Call Document DIGITAL-2026-AI-09Call Document DIGITAL-2026-AI-09(666kB)
Kontakt
Um mehr Informationen zu diesem Call zu sehen, können Sie sich hier kostenlos registrieren
oder mit einem bestehenden Account anmelden.
Anmelden
Jetzt Registrieren

