Filter Fördermittelsuche
Call Navigation
Call-Eckdaten
Prüfstände für virtuelle Welten
Förderprogramm
Digitales Europa
Call Nummer
DIGITAL-2026-AI-09-VIRTUAL-TESTBEDS-STEP
Termine
Öffnung
04.11.2025
Deadline
03.03.2026 17:00
Förderquote
50%
Budget des Calls
€ 17.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
zwischen € 8.000.000,00 und € 9.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Das Hauptziel ist die Steigerung der Produktivität und der Innovationskapazität durch modernste Technologien für virtuelle Welten. Die Prüfstände für virtuelle Welten werden die Erprobung, Experimentierung und Integration von Technologien für virtuelle Welten, immersive und erweiterte Realität in bestimmten Sektoren unterstützen, die sowohl auf industrielle als auch auf gesellschaftliche Anwendungen ausgerichtet sind.
Call-Ziele
Die Prüfstände für virtuelle Welten werden sich auf die Erprobung und Integration ausgereifter Technologien und Lösungen konzentrieren, die bereits in den Labors getestet wurden, mit dem Ziel, sie in realen Umgebungen zu validieren. Sie werden auch die Aspekte der Interoperabilität und Übertragbarkeit zwischen virtuellen Welten abdecken.
Die Prüfstände für virtuelle Welten werden darauf abzielen, die Akzeptanz von Lösungen für virtuelle Welten in industriellen und gesellschaftlichen Anwendungen zu maximieren und die Wettbewerbsfähigkeit der Sektoren, in denen sie eingesetzt werden, zu steigern.
Im Rahmen dieser Aktion ist die Unterstützung von zwei sektoralen Testumgebungen von Weltrang durch zwei Projekte vorgesehen: eine für industrielle Anwendungen (z. B. Fertigung, Bauwesen oder Industriedesign) und eine für gesellschaftliche Anwendungen (z. B. Bildung und Ausbildung, kulturelles Erbe und andere kulturelle Erfahrungen, öffentliche Verwaltung oder Gesundheitswesen). Jeder Prüfstand sollte ein Netz von Einrichtungen mit einer kritischen Masse in mindestens drei verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern bilden.
Es wird erwartet, dass sich die Vorschläge entweder auf industrielle oder gesellschaftliche Anwendungen konzentrieren. Der Bereich sollte im Vorschlag klar angegeben werden.
Die Prüfstände werden das gesamte erforderliche Fachwissen und die Infrastruktur für die Entwicklung und Umsetzung der Prüfmethoden bereitstellen, wobei Einrichtungen der physischen und der virtuellen Welt kombiniert werden.
Diese Kombination aus physischen und virtuellen Einrichtungen soll von Technologieanbietern und wichtigen Interessengruppen unter realen Bedingungen genutzt werden. Je nach ausgewähltem Sektor können dies z. B. Produktionsstätten, Krankenhäuser oder Baustellen sein.
Die im Rahmen dieser Aktion geförderten Aktivitäten umfassen die Demonstration, Erprobung und Validierung in einer realen Anwendungsumgebung, die Lösung von Problemen und die Bereitstellung von Verbesserungen. Bei jedem Prüfstand wird besonders darauf geachtet, dass die Endnutzer eng in die Aktivitäten einbezogen werden, um die Technologien an die Arbeitsumgebung anzupassen und menschenzentrierte Ergebnisse zu gewährleisten.
Die Testumgebungen werden die vollständige Integration der relevanten Technologien, die den virtuellen Welten zugrunde liegen, erleichtern (erweiterte Realität und immersive Technologien in Verbindung mit z. B. KI, IoT, Edge- und Cloud-Computing, digitalen Zwillingen, Sensoren, Mikroelektronik, Photonik und Optik). Darüber hinaus werden die Testumgebungen zusätzliche Dienste anbieten, die für den Zugang zu den Einrichtungen erforderlich sind, z. B. den Zugang zu Hardware (z. B. Helme und Brillen, XR-Geräte, haptische Geräte), Rechenleistung, Betriebssystemen, Software und SDK, die Erprobung neuer Dienste und Geräte, die Einbeziehung potenzieller Endnutzer*innen sowie technische Beratung und Fachwissen auf Abruf.
Die Prüfstände werden Anwendungsfälle und Demonstratoren entwickeln und sich auch auf rechtliche und ethische Fragen wie Ethik, Datenschutz, Cybersicherheit, Schutz der Privatsphäre, Aspekte des geistigen Eigentums und Zertifizierung konzentrieren und besonderes Augenmerk auf Normung und Interoperabilität legen. Die Testumgebungen sollen dabei Unterstützung bieten.
Im Rahmen ihres Zuständigkeitsbereichs werden die Prüfstände für virtuelle Welten auch die Möglichkeit prüfen, die Einrichtung regulatorischer Sandkästen in der Umgebung ihrer Einrichtungen zu unterstützen. Diese regulatorischen Sandkästen sollen innovative Lösungen fördern, die Einhaltung des Rechtsrahmens erleichtern und das regulatorische Lernen verbessern. Regulierungssandkästen sollten von den zuständigen Behörden beaufsichtigt werden und die Erprobung und Erprobung innovativer Lösungen für virtuelle Welten in kontrollierten Umgebungen ermöglichen.
Die im Rahmen dieser Tätigkeit geschaffene Infrastruktur für Testumgebungen wird physische und digitale Ressourcen einrichten oder darauf aufbauen. Diese Ressourcen werden den Nutzer*innen der Einrichtungen zum Testen und Experimentieren ihrer Hardware und Software im Zusammenhang mit virtuellen Welten zur Verfügung stehen.
Die Einrichtungen werden mit einschlägigen Projekten des Programms "Digitales Europa" wie Test- und Experimentiereinrichtungen, EDIHs und Datenräumen verknüpft. Die Einrichtungen werden auch ermutigt, Verbindungen zu relevanten Projekten herzustellen, die von Horizont 2020 oder Horizont Europa finanziert werden, wann immer dies möglich und sinnvoll ist. Von den beiden Prüfständen wird außerdem erwartet, dass sie enge Verbindungen herstellen, bewährte Verfahren austauschen und Synergien nutzen. Von den ausgewählten Projekten wird außerdem erwartet, dass sie enge Verbindungen zueinander herstellen, bewährte Verfahren austauschen und Synergien nutzen.
weiterlesen
Erwartete Effekte und Auswirkungen
KPIs zur Messung von Ergebnissen und Leistungen
Der Fortschritt sollte durch qualitative und quantitative KPIs, Demonstratoren, Benchmarking und Fortschrittsüberwachung nachgewiesen werden. Die Vorschläge sollten eine Reihe von Methoden und Kits spezifischer quantitativer und qualitativer KPIs definieren, um eine angemessene Kontrolle des Umsetzungsfortschritts des Pilotprojekts zu ermöglichen.
Die Konsortien sollten auch einschlägige Indikatoren (einschließlich branchen- und dienstleistungsspezifischer KPI) vorschlagen, um die endgültige Nutzung und Wirkung der Prüfstände zu messen. Diese Indikatoren sollten mit Zielwerten versehen werden. Die folgenden KPIs sind zu berücksichtigen:
- Absolute Anzahl der physischen und digitalen (virtuellen) Einrichtungen, Ressourcen und professionellen Dienstleistungen im Projektkatalog.
- Anzahl der Demonstratoren.
- Zufriedenheit der Nutzer*innen mit den Einrichtungen und Diensten des Testbeds.
- Anzahl der gemeinsam genutzten bewährten Verfahren.
- Anzahl der beteiligten Endnutzer*innen .
- Effizienzgewinne, Kostensenkungen und andere Vorteile durch den Einsatz innovativer Technologien, die durch das Projekt unterstützt werden.
- Anzahl der Testbeds-Benutzer während der gesamten Projektlaufzeit, einschließlich des prozentualen Anteils der KMU und der grenzüberschreitenden Beteiligung.
- Anzahl der Lösungen für virtuelle Welten, die zur Marktreife (TRL 8) gebracht wurden, einschließlich der Anzahl der zertifizierten Lösungen und der angemeldeten Patente von Nutzer*innen .
- Marktakzeptanz von Technologien und Lösungen für virtuelle Welten nach ihrer Teilnahme an den Testbeds, einschließlich der Anzahl der KMU, die die Lösungen übernehmen.
- Anzahl der neu gegründeten Unternehmen.
- Entwicklung des Anteils der europäischen Industrie am Weltmarkt für virtuelle Welten.
- Anzahl der Technologien und Lösungen, die von den regulatorischen Sandkästen Gebrauch machen.
Gezielte Interessengruppen
Die Vorschläge sollten Partner umfassen, die nachweislich Erfahrung mit der Umsetzung der oben genannten Bereiche haben und eine breite Vertretung der für virtuelle Welten relevanten Interessengruppen bieten. Die Partner sollten glaubwürdig die in den Vorschlägen genannten sektoralen Bereiche abdecken und nachweisen, dass sie in der Lage sind, die relevanten sektoralen Interessengruppen in ganz Europa (d. h. Anbieter*innen , Nutzer*innen , Regierungen, Finanzwelt, lokale Gemeinschaft) zu erreichen und effektiv mit ihnen in Kontakt zu treten. In den Vorschlägen sollte erläutert werden, wie das Netzwerk die Endnutzer von Technologien für virtuelle Welten und die notwendigen Interessengruppen einbeziehen wird, um eine gemeinsame Entwicklung zu gewährleisten (d. h. um Testszenarien, Protokolle und Messgrößen für die ausgewählten Sektoren zu definieren).
Zu den Konsortien können Partner gehören, darunter öffentliche oder private Einrichtungen, Technologieanbieter und -nutzer, NREN, Industrieverbände usw.
Die Begünstigten sollten zur Stärkung der europäischen digitalen Souveränität beitragen und eine angemessene EU-Abdeckung für die anfängliche Rolle des Pilotprojekts gewährleisten. Die Begünstigten sollten gegebenenfalls für Verbindungen zu anderen Initiativen wie der Virtual Worlds Partnership und der VRAR-Industriekoalition sorgen.
weiterlesen
Erwartete Ergebnisse
Die Prüfstände für virtuelle Welten werden den Prozess unterstützen, innovative Technologien aus dem Labor auf den Markt zu bringen. Zu diesem Zweck werden im Rahmen der Projekte alle erforderlichen Akteure - von den Entwicklern bis zu den Nutzern - einbezogen. Nach Abschluss der Projekte werden zwei Testumgebungen entwickelt und in Betrieb genommen: eine für industrielle Anwendungen (z. B. Fertigung, Bauwesen oder Industriedesign) und eine für gesellschaftliche Anwendungen (z. B. allgemeine und berufliche Bildung, kulturelles Erbe und andere kulturelle Erfahrungen, öffentliche Verwaltung oder Gesundheitswesen). Aus den Vorschlägen muss klar hervorgehen, auf welchen Anwendungsbereich(en) der Schwerpunkt liegt.
Erwartete Ergebnisse, die zur Innovation in virtuellen Welten beitragen:
- Beitrag zur europäischen digitalen Souveränität und offenen strategischen Autonomie im Bereich der virtuellen Welten;
- Beitrag zur Entwicklung von innovativen und interoperablen Lösungen für virtuelle Welten;
- Beitrag zur Schaffung und Förderung von EU-Regelungssandkästen für virtuelle Welten.
Die Prüfstände werden eine verstärkte und schnellere Integration von Lösungen für virtuelle Welten in den ausgewählten Bereichen unter Berücksichtigung von Aspekten der ökologischen Nachhaltigkeit erleichtern. In der Praxis werden die Testbeds die technologische Validierung in realen Umgebungen und unter realen Bedingungen, die Unterstützung von Tests und Experimenten und das Erreichen eines höheren technologischen Bereitschaftsniveaus beinhalten, was zu einer gesteigerten Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Entwickler und Anbieter von Lösungen für virtuelle Welten, insbesondere der KMU, führt.
Ergebnisse
Die Testumgebungen werden Anwendungsfalldemonstratoren und einen Katalog relevanter Probleme und entsprechender angebotener Dienstleistungen umfassen. Die ausgewählten Projekte werden einen langfristigen Plan (über 48 Monate) entwickeln und gegebenenfalls anpassen, um 1) Einrichtungen mit Ressourcen und Diensten aufzubauen oder zu modernisieren, 2) vielversprechenden Anbietern virtueller Welten die Nutzung der Einrichtungen anzubieten und zu erweitern und 3) nach Auslaufen der EU-Finanzierung langfristige finanzielle Nachhaltigkeit zu erreichen.
Beitrag zur Innovation in virtuellen Welten:
- Validierung von Technologien für virtuelle Welten unter realen Bedingungen und in realen Umgebungen im Zusammenhang mit den ausgewählten sektoralen Bereichen.
- Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie, einschließlich der KMU im Bereich der Technologien für virtuelle Welten.
- Beitrag zur Förderung des europäischen geistigen Eigentums und von Produkten, die auf innovativen Technologien für virtuelle Welten basieren.
- Testeinrichtungen von Weltklasse in Europa, die umfassende Unterstützung bieten und den Bedürfnissen der europäischen Innovatoren entsprechen.
- Beitrag zur europäischen Technologiesouveränität und offenen strategischen Autonomie in virtuellen Welten.
- Erleichterung der Einhaltung der rechtlichen Rahmenbedingungen und Verbesserung des regulatorischen Lernens.
weiterlesen
Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Island (Ísland), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Liechtenstein, Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Schweiz (Schweiz/Suisse/Svizzera), Serbien (Srbija/Сpбија), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Die Vorschläge müssen von mindestens 4 unabhängigen Antragstellenden (Begünstigte; nicht verbundene Einrichtungen) aus 3 verschiedenen förderfähigen Ländern eingereicht werden, darunter:
- mindestens 1 Forschungseinrichtung (z. B. Universität, RTO)
- mindestens 1 Antragsteller aus der Privatwirtschaft pro Sektor, der im Vorschlag als Zielbereich angegeben ist
Um förderfähig zu sein, müssen die Antragsteller (Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen):
- juristische Personen sein (öffentliche oder private Einrichtungen)
- ihren Sitz in einem der förderfähigen Länder haben, d. h:
- EU-Mitgliedstaaten (einschließlich der überseeischen Länder und Gebiete (ÜLG))
- Nicht-EU-Länder (mit Ausnahme von Themen mit Einschränkungen; siehe unten):
- aufgelistete EWR-Länder und mit dem Programm Digitales Europa assoziierte Länder(Liste der teilnehmenden Länder)
Finanzielle Unterstützung für Dritte ist nicht erlaubt.
weitere Förderkriterien
Sonderfälle
Natürliche Personen sind NICHT förderfähig (mit Ausnahme von Selbstständigen, d. h. Einzelunternehmern*innen, bei denen das Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit besitzt).
Internationale Organisationen sind NICHT förderfähig, es sei denn, es handelt sich um internationale Organisationen von europäischem Interesse im Sinne von Artikel 2 der Verordnung über das digitale Europa (d. h. internationale Organisationen, deren Mitglieder mehrheitlich Mitgliedstaaten sind oder deren Hauptsitz sich in einem Mitgliedstaat befindet).
Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien für den Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
EU-Einrichtungen (mit Ausnahme der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission) können NICHT Teil des Konsortiums sein.
Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen, können als "Alleinbegünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Bitte beachten Sie, dass, wenn die Maßnahme von den Mitgliedern durchgeführt wird, diese ebenfalls teilnehmen sollten (entweder als Begünstigte oder als angeschlossene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
Begünstigte aus Ländern, mit denen Verhandlungen über eine Teilnahme am Programm laufen (siehe Liste der teilnehmenden Länder oben), können an der Aufforderung teilnehmen und Zuschüsse unterzeichnen, wenn die Verhandlungen vor der Unterzeichnung des Zuschusses abgeschlossen sind und wenn die Assoziierung die Aufforderung abdeckt (d. h. rückwirkend ist und sowohl den Teil des Programms als auch das Jahr, in dem die Aufforderung veröffentlicht wurde, abdeckt).
Für Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen der EU gemäß Artikel 29 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) und Artikel 215 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU (AEUV) unterliegen, gelten besondere Regeln. Solche Einrichtungen sind in keiner Weise teilnahmeberechtigt, auch nicht als Begünstigte, verbundene Einrichtungen, assoziierte Partner, Unterauftragnehmer*innen oder Empfänger*innen von finanzieller Unterstützung für Dritte (falls vorhanden).
Für Einrichtungen, die Maßnahmen unterliegen, die auf der Grundlage der EU-Verordnung 2020/2092 angenommen wurden, gelten besondere Regeln. Diese Einrichtungen sind nicht berechtigt, eine geförderte Rolle zu übernehmen (Begünstigte, verbundene Einrichtungen, Unterauftragnehmer*innen, Empfänger*innen finanzieller Unterstützung für Dritte usw.). Derzeit gelten solche Maßnahmen für ungarische Stiftungen von öffentlichem Interesse, die gemäß dem ungarischen Gesetz IX von 2021 gegründet wurden, oder für alle Einrichtungen, die sie unterhalten (siehe Durchführungsbeschluss (EU) 2022/2506 des Rates, Stand 16. Dezember 2022).
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Projektlaufzeit
zwischen 48 und 60 Monate
Zusätzliche Informationen
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle geforderten Informationen sowie alle erforderlichen Anhänge und Nachweise enthalten:
- Antragsformular Teil A - enthält verwaltungstechnische Angaben zu den Teilnehmern (künftiger Koordinator, Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen) und das zusammengefasste Budget für das Projekt (direkt online auszufüllen)
- Antragsformular Teil B - enthält die technische Beschreibung des Projekts (Vorlage, die vom Portal Submission System heruntergeladen, ausgefüllt, zusammengestellt und wieder hochgeladen werden muss)
Die Vorschläge sind auf maximal 70 Seiten begrenzt (Teil B).
Call-Dokumente
Call Document DIGITAL-2026-AI-09Call Document DIGITAL-2026-AI-09(666kB)
Kontakt
Um mehr Informationen zu diesem Call zu sehen, können Sie sich hier kostenlos registrieren
oder mit einem bestehenden Account anmelden.
Anmelden
Jetzt Registrieren
