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Call-Eckdaten
Sekretariat der Europäischen Allianz für vernetzte und autonome Fahrzeuge
Förderprogramm
Digitales Europa
Call Nummer
DIGITAL-2026-AI-09-ECAVA
Termine
Öffnung
04.11.2025
Deadline
03.03.2026 17:00
Förderquote
100%
Budget des Calls
€ 1.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 1.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Die Maßnahme wird dazu beitragen, die Wettbewerbsfähigkeit und Innovationsführerschaft des europäischen Automobilsektors zu stärken und seine digitale Transformation zu beschleunigen.
Call-Ziele
Das Sekretariat unterstützt den effektiven Aufbau, das Funktionieren und die tägliche Arbeit des ECAVA. Es sollte agil und effizient arbeiten, mit klaren Abläufen und Rollen und der Fähigkeit, sich an sich verändernde Umstände anzupassen. Es wird mit den Mitgliedern und Teilnehmer*innen der Allianz sowie mit der Europäischen Kommission zusammenarbeiten. Zu den Aufgaben des Sekretariats gehören vor allem
- Unterstützung der Organisation und Arbeit der Generalversammlung, der Arbeitsgruppen, des Lenkungsausschusses, des Allianzforums und anderer Sitzungen, einschließlich der Redaktion der erstellten Dokumente.
- Unterstützung der Verwaltungsabläufe des ECAVA, insbesondere durch Unterstützung der Europäischen Kommission bei der Verwaltung von Anträgen.
- Verbreitung der Ergebnisse der Allianz, insbesondere durch die Einrichtung und Pflege einer Website, und Aufbau eines dynamischen Ökosystems.
- Unterstützung der Mitglieder des Bündnisses bei der Entwicklung und Aktualisierung des jährlichen Fahrplans des ECAVA.
- Bereitstellung des erforderlichen Fachwissens, z. B. juristisches Fachwissen über Wettbewerbsregeln.
Das Sekretariat wird eng mit der Aktion "Collaboration Platform for the European connected and automated vehicle of the future" zusammenarbeiten (siehe Abschnitt 2.2.2.9 des Arbeitsprogramms "Digitales Europa"). Während sich das Sekretariat auf die Erleichterung der Organisation und der Prozesse des Bündnisses konzentrieren wird, wird sich die Kooperationsplattform auf die Koordinierung gemeinsamer Entwicklungen in diesem Bereich konzentrieren, die Angleichung an gemeinsame Technologieplattformen vorantreiben und die Inkubation, Integration und Pflege gemeinsamer Entwicklungen unterstützen. Das Sekretariat vereinbart Arbeitsvereinbarungen mit der Kollaborationsplattform.
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Erwartete Effekte und Auswirkungen
KPIs zur Messung der Ergebnisse und Leistungen
- Anzahl, Größe und Repräsentativität der aktiv an der ECAVA beteiligten Organisationen.
- Zufriedenheit der an der ECAVA beteiligten Organisationen mit der Funktionsweise der Allianz.
- Reichweite und Wirkung der Verbreitungs- und Kommunikationsaktivitäten.
Es wird dazu ermutigt, zusätzliche KPIs oder alternative Ansätze zur Leistungsbewertung (qualitativ oder quantitativ) vorzuschlagen.
Angesprochene Interessengruppen
Vertreter der Automobil- und Kraftfahrzeugindustrie (OEMs und Zulieferer). Verbände, die in der Lage sind, als neutrale Vermittler im Namen ihrer Wähler*innenschaft zu agieren, werden nachdrücklich zur Bewerbung aufgefordert. Organisation(en) mit ergänzendem Fachwissen und ausgeprägter Kommunikationskompetenz.
Erwartete Ergebnisse
Das Sekretariat der ECAVA wird die erfolgreiche Arbeit der ECAVA unterstützen und die Europäische Kommission und die ECAVA-Mitglieder dabei unterstützen, die Allianz zu einer nachhaltigen Stakeholder-Plattform zu machen. Das Sekretariat wird die folgenden Ziele erreichen:
- Entwicklung und Förderung des strategischen Fahrplans der ECAVA.
- Organisation der jährlichen ECAVA-Generalversammlung und des Forums sowie der Sitzungen der Arbeitsgruppe und des Lenkungsausschusses in enger Zusammenarbeit mit der Europäischen Kommission.
- Förderung der Ergebnisse der Allianz, u. a. durch den Betrieb einer Website und durch die Erstellung und Veröffentlichung relevanter Kommunikationsinhalte.
Als Teil des industriellen Aktionsplans für den europäischen Automobilsektor wird die Aktion die Ziele und Aktivitäten der angekündigten European Connected and Autonomous Vehicle Alliance (ECAVA) unterstützen, indem sie als deren Sekretariat fungiert. Ziel der ECAVA ist es, ein Diskussions- und Beratungsforum zu schaffen, um technologische Entwicklungen und Investitionen in softwaredefinierte, KI-gestützte, vernetzte und autonome Fahrzeugtechnologien zu koordinieren und zu beschleunigen. Es wird eine kritische Masse von Erstausrüstern, Automobilzulieferern, Technologie- und Werkzeuganbietern, Start-ups, Hochschulen, Forschungs- und Technologieorganisationen sowie relevanten Industrieverbänden, die in diesem Sektor tätig sind, zusammenbringen. Das Sekretariat wird zum Erfolg des ECAVA beitragen, indem es ein reibungsloses und effizientes Funktionieren des Gremiums ermöglicht.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Island (Ísland), Liechtenstein, Norwegen (Norge), Schweiz (Schweiz/Suisse/Svizzera)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Die Vorschläge müssen von mindestens 3 unabhängigen Antragstellern (Begünstigte; nicht verbundene Einrichtungen) eingereicht werden.
Um förderfähig zu sein, müssen die Antragsteller (Begünstigte und verbundene Einrichtungen):
- juristische Personen sein (öffentliche oder private Einrichtungen)
- ihren Sitz in einem der förderfähigen Länder haben, d. h.:
- EU-Mitgliedstaaten (einschließlich der überseeischen Länder und Gebiete (ÜLG))
- Nicht-EU-Länder (mit Ausnahme von Themen mit Einschränkungen; siehe unten):
- aufgelistete EWR-Länder und mit dem Programm Digitales Europa assoziierte Länder(Liste der teilnehmenden Länder)
Bitte beachten Sie jedoch, dass einige Themen aus Sicherheitsgründen Einschränkungen unterliegen. Für dieses Thema sind nur die folgenden Länder förderfähig: EU-Mitgliedstaaten, EWR-Länder und die Schweiz. Die Unternehmen dürfen weder direkt noch indirekt von einem Land aus kontrolliert werden, das nicht zu den förderfähigen Ländern gehört, es sei denn, die Bewilligungsbehörde stimmt einer außerordentlichen Beteiligung auf der Grundlage einer Garantie zu (Beschränkung der Eigentumskontrolle).
Finanzielle Unterstützung für Dritte ist nicht zulässig.
Aufgrund von Sicherheitseinschränkungen müssen sich die Vorschläge zu diesem Thema auf Aktivitäten beziehen, die in den förderfähigen Ländern stattfinden.
weitere Förderkriterien
Sonderfälle
Natürliche Personen sind NICHT förderfähig (mit Ausnahme von Selbstständigen, d. h. Einzelunternehmern*innen, bei denen das Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit besitzt).
Internationale Organisationen sind NICHT förderfähig, es sei denn, es handelt sich um internationale Organisationen von europäischem Interesse im Sinne von Artikel 2 der Verordnung über das digitale Europa (d. h. internationale Organisationen, deren Mitglieder mehrheitlich Mitgliedstaaten sind oder deren Hauptsitz sich in einem Mitgliedstaat befindet).
Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien für den Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
EU-Einrichtungen (mit Ausnahme der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission) können NICHT Teil des Konsortiums sein.
Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen, können als "Alleinbegünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Bitte beachten Sie, dass, wenn die Maßnahme von den Mitgliedern durchgeführt wird, diese ebenfalls teilnehmen sollten (entweder als Begünstigte oder als angeschlossene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
Begünstigte aus Ländern, mit denen Verhandlungen über eine Teilnahme am Programm laufen (siehe Liste der teilnehmenden Länder oben), können an der Aufforderung teilnehmen und Zuschüsse unterzeichnen, wenn die Verhandlungen vor der Unterzeichnung des Zuschusses abgeschlossen sind und wenn die Assoziierung die Aufforderung abdeckt (d. h. rückwirkend ist und sowohl den Teil des Programms als auch das Jahr, in dem die Aufforderung veröffentlicht wurde, abdeckt).
Für Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen der EU gemäß Artikel 29 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) und Artikel 215 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU (AEUV) unterliegen, gelten besondere Regeln. Solche Einrichtungen sind in keiner Weise teilnahmeberechtigt, auch nicht als Begünstigte, verbundene Einrichtungen, assoziierte Partner, Unterauftragnehmer*innen oder Empfänger*innen von finanzieller Unterstützung für Dritte (falls vorhanden).
Für Einrichtungen, die Maßnahmen unterliegen, die auf der Grundlage der EU-Verordnung 2020/2092 angenommen wurden, gelten besondere Regeln. Diese Einrichtungen sind nicht berechtigt, eine geförderte Rolle zu übernehmen (Begünstigte, verbundene Einrichtungen, Unterauftragnehmer*innen, Empfänger*innen finanzieller Unterstützung für Dritte usw.). Derzeit gelten solche Maßnahmen für ungarische Stiftungen von öffentlichem Interesse, die gemäß dem ungarischen Gesetz IX von 2021 gegründet wurden, oder für alle Einrichtungen, die sie unterhalten (siehe Durchführungsbeschluss (EU) 2022/2506 des Rates, Stand 16. Dezember 2022).
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Projektlaufzeit
36 Monate
Zusätzliche Informationen
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle geforderten Informationen sowie alle erforderlichen Anhänge und Nachweise enthalten:
- Antragsformular Teil A - enthält verwaltungstechnische Angaben zu den Teilnehmern (künftiger Koordinator, Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen) und den zusammengefassten Finanzplan für das Projekt (direkt online auszufüllen)
- Antragsformular Teil B - enthält die technische Beschreibung des Projekts (Vorlage, die vom Portal Submission System heruntergeladen, ausgefüllt, zusammengestellt und wieder hochgeladen werden muss)
- obligatorische Anhänge und unterstützende Dokumente (Vorlagen, die vom Portal Submission System heruntergeladen, ausgefüllt, zusammengestellt und wieder hochgeladen werden müssen):
- Erklärungen zur Eigentumskontrolle (auch für assoziierte Partner und Unterauftragnehmer)
Die Vorschläge sind auf maximal 50 Seiten (Teil B) begrenzt.
Call-Dokumente
Call Document DIGITAL-2026-AI-09Call Document DIGITAL-2026-AI-09(666kB)
Kontakt
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