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Call-Eckdaten
KI anwenden: GenAI für die öffentlichen Verwaltungen
Förderprogramm
Digitales Europa
Call Nummer
DIGITAL-2026-AI-09-GENAI-PA
Termine
Öffnung
04.11.2025
Deadline
03.03.2026 17:00
Förderquote
100%
Budget des Calls
€ 1.800.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 1.800.000,00
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Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Im Großen und Ganzen besteht das Ziel dieser Aktion darin, die Pilotprojekte zu koordinieren und zu unterstützen, die Lösungen für generative künstliche Intelligenz (GenAI) liefern, die vollständig in die operativen Arbeitsabläufe und IT-Systeme der teilnehmenden öffentlichen Verwaltungen integriert sind.
Call-Ziele
Erstens sollte diese Maßnahme vorrangig darauf abzielen, die Skalierbarkeit und Replizierbarkeit erfolgreicher GenAI-Pilotlösungen zu verbessern. Dazu gehört die Fähigkeit der Projekte, von anderen öffentlichen Verwaltungen kopiert zu werden und sich effizient an eine wachsende Zahl von Nutzer*innen, öffentlichen Verwaltungen oder Anwendungsbereichen anzupassen.
Zweitens wird es den gemeinsamen Bedarf der öffentlichen Verwaltungen an GenAI-Lösungen "Made in Europe" ermitteln und so die Bündelung der Nachfrage auf EU-Ebene für europäische Start-ups erleichtern.
Als Ergebnis dieser Bemühungen wird die Aktion die Zusammenarbeit zwischen öffentlichen Verwaltungen in allen Mitgliedstaaten vertiefen und den Grundstein für eine nachhaltige GenAI-Community legen. Durch die Verbreitung von Wissen, Werkzeugen und gegenseitigen Lernerfahrungen wird diese Gemeinschaft dazu beitragen, die Einführung zu beschleunigen und das Vertrauen in europäische GenAI-Lösungen zu stärken.
Das ausgewählte Konsortium wird dafür verantwortlich sein, die Skalierbarkeit und Replikation erfolgreicher europäischer GenAI-Pilotlösungen durch Aktivitäten zu verbessern, die den Wissensaustausch, den Aufbau einer Gemeinschaft und die Entwicklung von Kapazitäten fördern. Solche Aktivitäten könnten zum Beispiel darin bestehen, bewährte Verfahren der Softwaredokumentation zu implementieren, den Wissens- und Erfahrungsaustausch unter Gleichgesinnten zu erleichtern, gezielte Schulungs- und Unterstützungsprogramme einzuführen und eine Community of Practice aufzubauen. Ein Helpdesk kann eingerichtet werden, um Pilotprojekte und andere interessierte öffentliche Verwaltungen in technischen, organisatorischen und rechtlichen Fragen - etwa bei der Auftragsvergabe - zu unterstützen.
Zur Unterstützung der Replikation und Skalierbarkeit kann die CSA beispielsweise praktische Hilfsmittel wie Starterkits entwickeln, um neue Anwender bei den Implementierungsschritten und -voraussetzungen (Daten, Infrastruktur, Fähigkeiten usw.) anzuleiten, und/oder ein öffentlich zugängliches Repository mit Bewertungen der Replizierbarkeit (in verschiedenen Sprachen, Verwaltungsebenen, IT-Umgebungen) der angenommenen Lösungen hosten und pflegen. Diese Tools können, wenn möglich, auf der AI-on-Demand-Plattform als zentralem Speicher für das europäische KI-Ökosystem zur Verfügung gestellt werden.
Durch diese Maßnahmen wird sichergestellt, dass die Umsetzungsstrategien erfolgreicher Pilotprojekte leicht nachgeahmt und skaliert werden können, was eine nahtlose Übernahme in verschiedenen öffentlichen Verwaltungen und Mitgliedstaaten, EWR-EFTA-Ländern und mit dem Programm "Digitales Europa" assoziierten Ländern ermöglicht.
Wichtig ist, dass die CSA versuchen wird, gemeinsame Bedürfnisse zu ermitteln, um die Nachfrage der öffentlichen Verwaltungen nach GenAI-Lösungen "Made in Europe" zu bündeln. Zu diesem Zweck wird der CSA Benchmarks und Mindestanforderungen auf technischer Ebene definieren. Sie wird eng mit der Initiative "Innovation Procurement Hubs" zusammenarbeiten und einen Beitrag dazu leisten, insbesondere zu den Arbeitsbereichen "Öffentliche Beschaffung von Innovationen" (PPI) und "Vorkommerzielle öffentliche Beschaffung". Darüber hinaus wird die CSA die europäischen Start-ups für ihre Nachfragebündelung sensibilisieren, indem sie auf die Start-up-Gemeinschaften in Europa zugeht und gegebenenfalls Matchmaking-Maßnahmen zwischen öffentlichen Verwaltungen und europäischen Start-ups durchführt.
Durch diese kombinierten Bemühungen wird diese CSA zur Schaffung einer GenAI4EU-Gemeinschaft von öffentlichen Verwaltungen in Europa und ihrer Integration in das große europäische KI-Ökosystem beitragen.
Die Teilnehmer*innen an dieser Aktion sollten insbesondere eng mit den europäischen digitalen Innovationszentren und der KI-auf-Demand-Plattform zusammenarbeiten, ihr Fachwissen nutzen und auf ihren auf die öffentlichen Verwaltungen ausgerichteten Bemühungen aufbauen.
Die CSA wird eine wichtige Rolle dabei spielen, sicherzustellen, dass die Pilotprojekte eine europäische Dimension haben. Dies wird durch die Unterstützung der Pilotprojekte im Hinblick auf ihre Skalierbarkeit und Replizierbarkeit geschehen. Sie werden ihre geplanten Aktionen durch zusätzliche Maßnahmen ergänzen, um ihre Reichweite und Wirkung zu maximieren. Darüber hinaus wird die europäische Dimension auch durch die Berichterstattung über die Aktivitäten der Pilotprojekte, die Zusammenstellung ihrer KPIs und relevanten Zahlen gewährleistet, um einen Überblick über die Nutzung von GenAI durch öffentliche Verwaltungen in Europa zu geben.
Die CSA sollte mit allen Ebenen der öffentlichen Verwaltungen (lokal, regional, national) zusammenarbeiten, ohne sich auf eine bestimmte Ebene zu konzentrieren. Die CSA wird eng mit den Konsortien zusammenarbeiten, die die Pilotprojekte durchführen, aber auch ergänzendes Fachwissen einbringen, um die Wirkung der geplanten Maßnahmen zu maximieren.
Die Aktion sollte Verbindungen und Synergien mit verwandten Initiativen herstellen, wie der GenAI4EU-Initiative und insbesondere dem GenAI4EU Central Hub, der Allianz für Sprachtechnologien, der Aktion zur Feinabstimmung des europäischen Open-Source-Grundlagenmodells, den sektoralen KI- und Robotik-Test- und -Experimentiereinrichtungen, Datenräumen und einschlägigen EuroHPC-Initiativen, insbesondere den KI-Fabriken. Darüber hinaus sollte sie mit Maßnahmen zur Umsetzung des KI-Gesetzes zusammenarbeiten, z. B. den regulatorischen Sandkästen. Es sollten auch enge Verbindungen zu dem künftigen Mehrländerprojekt für innovative und vernetzte öffentliche Verwaltungen hergestellt werden.
Die CSA sollte sich auch um eine Abstimmung mit bestehenden, von der Kommission geleiteten Initiativen bemühen, die die Einführung von KI im öffentlichen Sektor unterstützen. Dazu gehören beispielsweise die Beobachtungsstelle Public Sector Tech Watch, die Anwendungsfälle und bewährte Verfahren für KI in öffentlichen Diensten in ganz Europa sammelt, der GovTech Incubator, der die Zusammenarbeit zwischen öffentlichen Verwaltungen und europäischen Start-ups fördert, und die Interoperable Europe Academy, die Schulungsprogramme für Fachleute des öffentlichen Sektors zu digitalen und KI-Themen anbietet.
Die CSA sollte mit dem GenAI4EU Central Hub zusammenarbeiten. Im Rahmen dieser Zusammenarbeit würde sich die CSA auf GenAI für die öffentliche Verwaltung konzentrieren, während der Central Hub für allgemeinere GenAI-Themen zuständig wäre. Der Central Hub wird sich nicht in Angelegenheiten von GenAI für die öffentliche Verwaltung einmischen und daran arbeiten, es sei denn, es liegt eine ausdrückliche Zustimmung zu dieser Aktion vor. Es muss klar sein, dass es keine Überschneidungen zwischen den Aktivitäten der beiden Aktionen gibt, aber Synergien sollten entwickelt werden, wenn ein zusätzlicher Nutzen nachgewiesen wird.
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Erwartete Effekte und Auswirkungen
KPIs zur Messung der Ergebnisse und Leistungen
- Anzahl der praktischen Instrumente für die Replizierbarkeit und Skalierbarkeit und Initiativen für den Wissensaustausch wie Starter-Kits, Replikationsbewertungen und Fragen und Antworten
- Anzahl der Fälle, in denen die CSA-Assets (Instrumente und Initiativen) von öffentlichen Verwaltungen genutzt werden, was dazu führt, dass Pilotprojekte repliziert und/oder skaliert werden
- Anzahl der technischen Benchmarks für europäische KI-Lösungen, die von öffentlichen Verwaltungen benötigt werden
- Anzahl der durch CSA-Aktivitäten initiierten Matchmaking-Interaktionen zwischen europäischen Start-ups und öffentlichen Verwaltungen
- Prozentsatz dieser Interaktionen, die zu konkreten Folgemaßnahmen oder zur Zusammenarbeit führen
- Anzahl der Teilnehmer*innen an Veranstaltungen, die organisiert wurden, um die Ergebnisse von Pilotprojekten zum Zwecke der Replizierbarkeit und Skalierbarkeit zu fördern
- davon ein bestimmter Prozentsatz für andere Länder als das Land, in dem das Pilotprojekt stattfand (grenzüberschreitende Replizierbarkeit und Skalierbarkeit)
- von denen ein bestimmter Prozentsatz in anderen Ländern als den Ländern stattfand, in denen alle Pilotprojekte durchgeführt wurden
- davon ein bestimmter Prozentsatz für andere Länder als das Land, in dem das Pilotprojekt stattfand (grenzüberschreitende Replizierbarkeit und Skalierbarkeit)
- Erhebung der Zufriedenheitswerte aus der Umfrage unter den Teilnehmer*innen der Pilotprojekte
Angesprochene Interessengruppen
Hochschuleinrichtungen, Forschungs- und Technologieorganisationen, zivilgesellschaftliche Organisationen, Nichtregierungsorganisationen und andere interessierte Stakeholder.
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Erwartete Ergebnisse
- Beitrag zur Replizierbarkeit und Skalierbarkeit der erprobten GenAI-Lösungen in öffentlichen Verwaltungen und Mitgliedstaaten, nachgewiesen durch die Fähigkeit, sie an neue Nutzer*innen, Verwaltungsebenen oder Dienstleistungsbereiche anzupassen. Dieser Beitrag wird durch konkrete Instrumente wie Starterkits, eine Sammlung von Bewertungen der Replizierbarkeit sowie maßgeschneiderte Leitlinien, Dokumentation und Öffentlichkeitsarbeit unterstützt.
- Gezielte Unterstützung für nationale Beschaffungsprozesse, gegebenenfalls durch einen Helpdesk.
- Bündelung der Nachfrage nach europäischen GenAI-Lösungen durch öffentliche Verwaltungen, unter anderem in Form von technischen Benchmarks.
- Zusammenführung von öffentlichen Verwaltungen und Start-ups auf der Grundlage gemeinsamer Bedürfnisse und Fähigkeiten, wie sie in technischen Benchmarks usw. definiert sind.
- Zur Ergänzung der Outreach-Strategie der Pilotprojekte: Unterstützung von Outreach- und Sensibilisierungsaktivitäten der öffentlichen Verwaltungen, einschließlich Kommunikationsmaterialien.
- Stärkere Einbindung der öffentlichen Verwaltungen in das breitere europäische KI-Ökosystem durch Synergien mit der KI-on-Demand-Plattform, den EDIHs, den KI-Fabriken und anderen einschlägigen Initiativen sowie Gewährleistung von Synergien mit von der Kommission geleiteten Initiativen, die die Einführung von KI im öffentlichen Sektor unterstützen.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Island (Ísland), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Liechtenstein, Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Schweiz (Schweiz/Suisse/Svizzera), Serbien (Srbija/Сpбија), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Die Vorschläge müssen von mindestens 3 unabhängigen Antragstellern (Begünstigte; nicht verbundene Einrichtungen) aus 3 verschiedenen förderfähigen Ländern eingereicht werden.
Um förderfähig zu sein, müssen die Antragsteller (Begünstigte und verbundene Einrichtungen):
- juristische Personen sein (öffentliche oder private Einrichtungen)
- ihren Sitz in einem der förderfähigen Länder haben, d. h.:
- EU-Mitgliedstaaten (einschließlich der überseeischen Länder und Gebiete (ÜLG))
- Nicht-EU-Länder (mit Ausnahme von Themen mit Einschränkungen; siehe unten):
- aufgelistete EWR-Länder und mit dem Programm Digitales Europa assoziierte Länder(Liste der teilnehmenden Länder)
Finanzielle Unterstützung für Dritte ist nicht erlaubt.
weitere Förderkriterien
Sonderfälle
Natürliche Personen sind NICHT förderfähig (mit Ausnahme von Selbstständigen, d. h. Einzelunternehmern*innen, bei denen das Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit besitzt).
Internationale Organisationen sind NICHT förderfähig, es sei denn, es handelt sich um internationale Organisationen von europäischem Interesse im Sinne von Artikel 2 der Verordnung über das digitale Europa (d. h. internationale Organisationen, deren Mitglieder mehrheitlich Mitgliedstaaten sind oder deren Hauptsitz sich in einem Mitgliedstaat befindet).
Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien für den Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
EU-Einrichtungen (mit Ausnahme der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission) können NICHT Teil des Konsortiums sein.
Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen, können als "Alleinbegünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Bitte beachten Sie, dass, wenn die Maßnahme von den Mitgliedern durchgeführt wird, diese ebenfalls teilnehmen sollten (entweder als Begünstigte oder als angeschlossene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
Begünstigte aus Ländern, mit denen Verhandlungen über eine Teilnahme am Programm laufen (siehe Liste der teilnehmenden Länder oben), können an der Aufforderung teilnehmen und Zuschüsse unterzeichnen, wenn die Verhandlungen vor der Unterzeichnung des Zuschusses abgeschlossen sind und wenn die Assoziierung die Aufforderung abdeckt (d. h. rückwirkend ist und sowohl den Teil des Programms als auch das Jahr, in dem die Aufforderung veröffentlicht wurde, abdeckt).
Für Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen der EU gemäß Artikel 29 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) und Artikel 215 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU (AEUV) unterliegen, gelten besondere Regeln. Solche Einrichtungen sind in keiner Weise teilnahmeberechtigt, auch nicht als Begünstigte, verbundene Einrichtungen, assoziierte Partner, Unterauftragnehmer*innen oder Empfänger*innen von finanzieller Unterstützung für Dritte (falls vorhanden).
Für Einrichtungen, die Maßnahmen unterliegen, die auf der Grundlage der EU-Verordnung 2020/2092 angenommen wurden, gelten besondere Regeln. Diese Einrichtungen sind nicht berechtigt, eine geförderte Rolle zu übernehmen (Begünstigte, verbundene Einrichtungen, Unterauftragnehmer*innen, Empfänger*innen finanzieller Unterstützung für Dritte usw.). Derzeit gelten solche Maßnahmen für ungarische Stiftungen von öffentlichem Interesse, die gemäß dem ungarischen Gesetz IX von 2021 gegründet wurden, oder für alle Einrichtungen, die sie unterhalten (siehe Durchführungsbeschluss (EU) 2022/2506 des Rates, Stand 16. Dezember 2022).
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSDR - EU Strategie für den Donauraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Projektlaufzeit
36 Monate
Zusätzliche Informationen
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle geforderten Informationen sowie alle erforderlichen Anhänge und Nachweise enthalten:
- Antragsformular Teil A - enthält verwaltungstechnische Angaben zu den Teilnehmern (künftiger Koordinator, Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen) und den zusammengefassten Finanzplan für das Projekt (direkt online auszufüllen)
- Antragsformular Teil B - enthält die technische Beschreibung des Projekts (Vorlage, die vom Portal Submission System heruntergeladen, ausgefüllt, zusammengestellt und wieder hochgeladen werden muss)
Die Vorschläge sind auf maximal 50 Seiten begrenzt (Teil B).
Call-Dokumente
Call Document DIGITAL-2026-AI-09Call Document DIGITAL-2026-AI-09(666kB)
Kontakt
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