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Call-Eckdaten
Unterstützung des Netzes der nationalen Kontaktstellen (NKS) des Programms Digitales Europa
Förderprogramm
Digitales Europa
Call Nummer
DIGITAL-2026-SUPPORT-09-NCP-NETWORK
Termine
Öffnung
04.11.2025
Deadline
03.03.2026 17:00
Förderquote
100%
Budget des Calls
€ 1.800.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
max. € 1.800.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Unterstützung der Koordinierung und des Kapazitätsaufbaus der Nationalen Kontaktstellen (NKS) für das Programm "Digitales Europa", der Vorbereitung und Durchführung von Maßnahmen zur Maximierung des Bekanntheitsgrads von Finanzierungsmöglichkeiten, die die Umsetzung der digitalen Politik der EU fördern können, der Sichtbarkeit und Wirkung des Programms sowie der langfristigen Verbreitung und Nutzung der Ergebnisse.
Call-Ziele
Die Aktion soll die Fähigkeit aller NKS zur Erfüllung ihres Mandats stärken, das Peer-Learning und den Wissensaustausch verbessern und die Entwicklung einer interaktiven und kohärenten Praxisgemeinschaft fördern. Besonderer Wert wird darauf gelegt, dass die Mitglieder des Netzes umfassend einbezogen werden und eine umfassende geografische Abdeckung gewährleistet ist. Die Aktion wird somit den transnationalen Charakter der Netzaktivitäten stärken, um die Zusammenarbeit zwischen den nationalen Kontaktstellen und potenziellen Bewerber*innen weiter zu fördern. Schließlich wird die Aktion die NKS dabei unterstützen, das Bewusstsein für das Programm "Digitales Europa" und die digitale Politik der EU in ihren jeweiligen Zuständigkeitsbereichen zu verstärken.
Das ausgewählte Projekt wird alle spezifischen Ziele des Programms "Digitales Europa" unterstützen.
Die Vorschläge sollen einen Beitrag zum Netzwerk der NKS für das Programm "Digitales Europa" leisten.
Die Vorschläge sollten die transnationale Zusammenarbeit zwischen den NKS erleichtern, grenzüberschreitende Aktivitäten fördern, bewährte Verfahren austauschen und den allgemeinen Standard der Unterstützung für Programmbewerber anheben.
Das Konsortium sollte einen Rahmen bieten, der die Teilnahme am Programm unterstützt und die allgemeine Bekanntheit des Programms maximiert und auch die Teilnahme neuer Antragsteller erleichtert. Es wird maßgeschneiderte Aktivitäten zur Unterstützung der Kommunikation des Programms "Digitales Europa" (einschließlich der Organisation von Informationstagen für Interessenvertreter), Verbreitungs- und Nutzungsaktivitäten sowie damit zusammenhängendes Material anbieten.
Besonderes Augenmerk sollte auf die Stärkung der Kompetenz der NKS gelegt werden, einschließlich der Unterstützung weniger erfahrener NKS bei der raschen Aneignung des in anderen Ländern aufgebauten Know-hows. Gegebenenfalls sollten Synergien mit bestehenden Netzen angestrebt werden.
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Erwartete Effekte und Auswirkungen
KPIs zur Messung der Ergebnisse und Leistungen
- Anzahl der NKS-Unterstützungsdienste, die den Stakeholdern in jedem Teilnehmerland und jedem spezifischen Ziel zur Verfügung gestellt wurden;
- Prozentsatz der NKS-Beteiligung an der transnationalen Zusammenarbeit oder an Netzwerkaktivitäten;
- Veränderung der Gesamtzahl der Antragstellenden in den nach Ländern und Einzelzielen aufgeschlüsselten Vorschlägen seit Beginn des Programms;
- Die Anzahl der speziellen Werbeveranstaltungen insgesamt und die Verteilung auf die einzelnen Teilnehmerländer;
- Die Anzahl der potenziellen Antragstellenden , die an speziellen Werbeveranstaltungen insgesamt und für jedes teilnehmende Land teilnehmen.
Angesprochene Akteure
Die Zielakteure sind die offiziell benannten nationalen Kontaktstellen für das Programm Digitales Europa. Das Konsortium sollte ein gutes Verständnis für die Aufgaben der NKS sowie die Fähigkeit zu deren Umsetzung nachweisen. Aus thematischer Sicht sollten die Begünstigten über die notwendige technische Kompetenz verfügen, um alle spezifischen Ziele des Programms abzudecken.
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Erwartete Ergebnisse
Die Aktion soll zu den folgenden Ergebnissen beitragen:
- Verbesserte und professionalisierte NKS-Dienste in ganz Europa, die zu folgenden Ergebnissen führen:
- Effektiver und effizienter Zugang zu Aufrufen des Programms "Digitales Europa".
- Angepasste Dienstleistungen für die verschiedenen spezifischen Ziele des Programms, einschließlich Matchmaking-Aktivitäten, Online- und Vor-Ort-Sitzungen sowie die Verbreitung von Informationen über Sicherheits- und Eigentumskontrollregeln im Programm "Digitales Europa".
- Bessere Beteiligung neuer Antragsteller an dem Programm.
- Anhebung der durchschnittlichen Qualität der eingereichten Vorschläge. Verbreitung und Nutzung der Ergebnisse, Förderung der Nutzung der digitalen Kapazitäten und Dienste, die aus dem Programm hervorgehen, und Schaffung von Synergien mit ergänzenden Verbreitungs- und Kommunikationsinitiativen (auch aus anderen Programmen).
- Optimale transnationale Zusammenarbeit und Austausch von Best Practices zwischen den NKS des Programms.
- Möglichkeit für die NKS DEP (eine pro teilnehmendem Land), an jährlichen Treffen innerhalb des Netzwerks und mit der Europäischen Kommission teilzunehmen, die als gemischte Veranstaltungen organisiert werden, wobei der physischen Präsenz Bedeutung beigemessen wird, und die durch ein spezielles Budget für Reisen und Organisation unterstützt werden.
- Verstärkte Öffentlichkeitsarbeit durch verbesserte Instrumente, Plattformen oder Kommunikationskanäle, um die Sichtbarkeit des Programms und die Einbindung von Stakeholdern zu fördern.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Island (Ísland), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Liechtenstein, Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Schweiz (Schweiz/Suisse/Svizzera), Serbien (Srbija/Сpбија), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Die Vorschläge müssen eingereicht werden von:
- mindestens einem unabhängigen Antragstellenden (Begünstigter; nicht verbundene Einrichtung) mit Sitz in einem Mitgliedstaat, der einen Antrag stellt, und
- mindestens zwei weiteren unabhängigen Antragstellenden (Begünstigte; nicht verbundene Einrichtungen), die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind
Um förderfähig zu sein, müssen die Antragstellenden (Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen):
- juristische Personen sein (öffentliche oder private Einrichtungen)
- ihren Sitz in einem der förderfähigen Länder haben, d. h:
- EU-Mitgliedstaaten (einschließlich der überseeischen Länder und Gebiete (ÜLG))
- Nicht-EU-Länder (mit Ausnahme von Themen mit Einschränkungen; siehe unten):
- aufgelistete EWR-Länder und mit dem Programm Digitales Europa assoziierte Länder(Liste der teilnehmenden Länder)
Finanzielle Unterstützung für Dritte ist nicht erlaubt.
weitere Förderkriterien
Sonderfälle und Definitionen
Natürliche Personen sind NICHT förderfähig (mit Ausnahme von Selbstständigen, d. h. Einzelunternehmern, bei denen das Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit besitzt).
Internationale Organisationen sind NICHT förderfähig, es sei denn, es handelt sich um internationale Organisationen von europäischem Interesse im Sinne von Artikel 2 der Verordnung "Digitales Europa" (d. h. internationale Organisationen, deren Mitglieder mehrheitlich Mitgliedstaaten sind oder deren Sitz sich in einem Mitgliedstaat befindet).
Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien für den Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
EU-Einrichtungen (mit Ausnahme der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission) können NICHT Teil des Konsortiums sein.
Einrichtungen, die aus Mitgliedern bestehen, können als "Alleinbegünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Bitte beachten Sie, dass, wenn die Maßnahme von den Mitgliedern durchgeführt wird, diese ebenfalls teilnehmen sollten (entweder als Begünstigte oder als angeschlossene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
Begünstigte aus Ländern, über deren Teilnahme am Programm derzeit verhandelt wird (siehe Liste der teilnehmenden Länder oben), können sich an der Aufforderung beteiligen und Finanzhilfen unterzeichnen, wenn die Verhandlungen vor der Unterzeichnung der Finanzhilfe abgeschlossen sind und wenn die Assoziation die Aufforderung abdeckt (d. h. rückwirkend ist und sowohl den Teil des Programms als auch das Jahr abdeckt, in dem die Aufforderung veröffentlicht wurde).
Für Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen der EU gemäß Artikel 29 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) und Artikel 215 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU (AEUV) unterliegen, gelten besondere Regeln. Solche Einrichtungen sind in keiner Weise teilnahmeberechtigt, auch nicht als Begünstigte, verbundene Einrichtungen, assoziierte Partner, Unterauftragnehmer oder Empfänger von finanzieller Unterstützung für Dritte (falls vorhanden).
Besondere Regeln gelten für Einrichtungen, die Maßnahmen unterliegen, die auf der Grundlage der EU-Verordnung 2020/2092 angenommen wurden. Diese Einrichtungen können keine geförderte Rolle übernehmen (Begünstigte, verbundene Einrichtungen, Unterauftragnehmer, Empfänger von finanzieller Unterstützung für Dritte usw.). Derzeit gelten solche Maßnahmen für ungarische Stiftungen von öffentlichem Interesse, die gemäß dem ungarischen Gesetz IX von 2021 gegründet wurden, oder für alle Einrichtungen, die sie unterhalten (siehe Durchführungsbeschluss (EU) 2022/2506 des Rates, Stand 16. Dezember 2022).
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Projektlaufzeit
zwischen 24 und 36 Monate
Zusätzliche Informationen
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle geforderten Informationen sowie alle erforderlichen Anhänge und Nachweise enthalten:
- Antragsformular Teil A - enthält verwaltungstechnische Angaben zu den Teilnehmern (künftiger Koordinator, Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen) und den zusammengefassten Finanzplan für das Projekt (direkt online auszufüllen)
- Antragsformular Teil B - enthält die technische Beschreibung des Projekts (Vorlage, die vom Portal Submission System heruntergeladen, ausgefüllt, zusammengestellt und wieder hochgeladen werden muss)
Die Vorschläge sind auf maximal 50 Seiten begrenzt (Teil B).
Call-Dokumente
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