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Call-Eckdaten
Europäische Beobachtungsstelle für digitale Medien Hubs
Förderprogramm
Digitales Europa
Call Nummer
DIGITAL-2026-BESTUSE-TECH-EDMO-09-HUBS
Termine
Öffnung
04.11.2025
Deadline
03.03.2026 17:00
Förderquote
50% (SME:75%)
Budget des Calls
€ 6.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
max. € 750.000,00
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Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Ziel dieses Themas ist es, die Arbeit unabhängiger nationaler oder regionaler Zentren zu finanzieren, um die Abdeckung der geografischen Gebiete zu gewährleisten, die von den EDMO-Zentren abgedeckt werden, deren Finanzierung im Jahr 2026 ausläuft.
Call-Ziele
Die Europäische Beobachtungsstelle für digitale Medien (European Digital Media Observatory, EDMO) ist eine unabhängige, multidisziplinäre Gemeinschaft, die als gemeinsame Plattform für Faktenprüfer, Forscher und Experten für Medienkompetenz dient. Sie führt Aktivitäten zur Bekämpfung von Desinformation und zur Stärkung der gesellschaftlichen Resilienz in Europa durch. EDMO besteht aus nationalen oder regionalen Knotenpunkten und einer zentralen Plattform und Leitungsstruktur, die diese unterstützt und koordiniert.
Ziel dieses Themas ist es, die Arbeit unabhängiger nationaler oder regionaler Knotenpunkte zu finanzieren, um die Abdeckung der geografischen Gebiete zu gewährleisten, die von den EDMO-Knotenpunkten abgedeckt werden, deren Finanzierung im Jahr 2026 ausläuft. In diesem Zusammenhang kann ein Hub mehr als ein förderfähiges Land mit ähnlichen Online-Informationsökosystemen innerhalb einer EU-Region abdecken. Ein förderfähiges Land wird jedoch nur von einem Hub abgedeckt, es sei denn, dies kann durch das Online-Informations-Ökosystem hinreichend begründet werden.
An einem Knotenpunkt sind Organisationen beteiligt, die in einem oder mehreren förderfähigen Ländern tätig sind und spezifische Kenntnisse über die lokale(n) Informationsumgebung(en) zur Verfügung stellen:
- die Überwachung und Analyse des Online-Informationsumfelds zu verstärken, Desinformationskampagnen aufzuspüren und zu entlarven, um zu einem EU-weiten Situationsbewusstsein beizutragen.
- Unterstützung der Integrität von Wahlen durch Überwachung und Analyse von wahlbezogenen Desinformationskampagnen und Manipulationen.
- sich auf den Aufbau gesellschaftlicher Widerstandsfähigkeit und die Ausweitung der Öffentlichkeitsarbeit und Kommunikation zu konzentrieren, um ein breites Publikum anzusprechen und wirksame, für die nationalen Zielgruppen relevante Maßnahmen zu entwickeln.
Die Aktivitäten der Zentren werden in völliger Unabhängigkeit von Dritten, einschließlich öffentlicher Stellen, durchgeführt.
Angesichts des sich rasch verändernden medialen, technologischen, geopolitischen, rechtlichen und politischen Umfelds, das sich auf die Desinformationslandschaft auswirkt, müssen die EDMO-Drehkreuze bereit sein, zu reagieren und ihre Aktivitäten an neu entstehende Bedürfnisse und Krisensituationen anzupassen. Dies gilt für alle Tätigkeitsbereiche der Zentren.
Die EDMO-Drehscheiben sollten zumindest die folgenden Aktivitäten abdecken:
- Verstärkung des EDMO-Netzes
- Überwachung und Analyse des Online-Informations-Ökosystems, um ein Situationsbewusstsein zu schaffen, u.a. durch Aufdeckung, Überprüfung der Fakten und Aufdeckung von Desinformationskampagnen und Techniken der Informationsmanipulation:
- Analytische Fähigkeiten
- (Gemeinsame) Ermittlungen
- Überwachung von Wahlen und Krisen
- Faktenüberprüfung
- Entwicklung praktischer Maßnahmen zur Stärkung der gesellschaftlichen Widerstandsfähigkeit und der Medienkompetenz, um die Öffentlichkeit in die Lage zu versetzen, fundiertere Entscheidungen zu treffen, sich sicherer in der Online-Umgebung zu bewegen und Informationen kritisch zu bewerten. Diese Maßnahmen sollten sich auf das/die betreffende(n) Land/Länder oder Sprachgebiet(e) beziehen und in Zusammenarbeit mit dem EDMO-Netzwerk konzipiert werden.
- Förderung des Aufbaus einer starken nationalen und regionalen multidisziplinären Gemeinschaft und Entwicklung zu einem Bezugspunkt in dem betreffenden geografischen Gebiet durch den Aufbau einer Zusammenarbeit mit einem breiten Netzwerk relevanter Interessengruppen, insbesondere unabhängigen Faktenprüfer*innen, Medienschaffenden, Autor*innen von Inhalten, Meinungsführer*innen, Organisationen der Zivilgesellschaft, Expert*innen für Medienkompetenz und anderen Desinformationsspezialist*innen, die über die an dem Vorschlag beteiligten Organisationen hinausgehen.
- Kommunikation und Ansprache eines breiten Publikums über verschiedene Kanäle (z. B. über traditionelle und Online-Medien, Podcasts, soziale Medien usw.) und Durchführung entsprechender Kommunikationskampagnen über ihre Aktivitäten.
- Die Zentren sollten auch gezielte und relevante Schulungsmaßnahmen für ihre Interessengruppen anbieten.
Weitere Einzelheiten finden Sie im Aufforderungsdokument auf den Seiten 7-11.
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Erwartete Effekte und Auswirkungen
KPIs zur Messung von Ergebnissen und Leistungen
Jeder Hub sollte mindestens die folgenden KPIs beinhalten:
- Mindestens 100 Faktenchecks erstellen oder dazu beitragen.
- Durchführung von oder Mitwirkung an praxisorientierten, agilen Forschungsaktivitäten zur Erstellung von mindestens 10 Berichten, Studien und/oder Untersuchungen zu spezifischen Desinformationskampagnen oder relevanten Desinformationsphänomenen. Die Berichte, Studien und/oder Untersuchungen können auf eigene Initiative des Hubs oder gemeinsam mit dem EDMO-Netzwerk und/oder anderen Hubs erstellt werden. Dieser KPI sollte mindestens einen Beitrag zu einer gemeinsamen Untersuchung des EDMO-Netzwerks beinhalten.
- Durchführung von mindestens 5 Medienkompetenzkampagnen und/oder Veranstaltungen auf nationaler/regionaler Ebene.
- Vorlage von Jahresberichten über die Aktivitäten der Drehscheibe.
- Nachweis einer großen Reichweite der Kommunikations-, Outreach- und Schulungsaktivitäten der Drehscheibe, einschließlich des Erreichens von Fachleuten und der breiten Öffentlichkeit, auf der Grundlage relevanter KPIs (einschließlich der Anzahl veröffentlichter Medienartikel, Podcasts und Beiträge in sozialen Medien sowie der Reichweite und des Engagements für diese Beiträge) auf der Grundlage eines starken Kommunikations- und Outreach-Plans.
- Definieren Sie die Anzahl der neuen oder aktualisierten Online-Ressourcen, die von den Hubs zur Verfügung gestellt werden (z. B. Online-Posts oder Artikel, Schulungen usw.).
Gezielte Interessengruppen
Zielgruppen sind europäische Faktenprüfer*innen, die vorzugsweise von seriösen Faktenprüfungsnetzen wie EFCNS oder IFCN anerkannt sind. Medienschaffende, Spezialist*innen für Medienkompetenz, Expert*innen und Forscher*innen, die sich mit Desinformation befassen, Ersteller*innen von Online-Inhalten sowie andere Akteure, die relevante Aktivitäten im Zusammenhang mit Desinformation durchführen, einschließlich Open-Source-Intelligence. Eine Drehscheibe sollte einen Datenwissenschaftler sowie einen Kommunikationsspezialisten mit Erfahrung in der Zusammenarbeit mit professionellen Medien und in Kommunikationsaktivitäten über soziale Medien umfassen.
Für die Zwecke dieses Aufrufs ist eine Organisation, die Fakten prüft, eine Organisation, die:
- regelmäßig unparteiische Berichte über die Richtigkeit weit verbreiteter Behauptungen, die für die Gesellschaft von Interesse sind, sowie über Aussagen von wichtigen Institutionen, Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens und/oder anderen veröffentlicht. Dazu gehört auch die Überprüfung von Multimedia-Inhalten, die ein breites Publikum erreichen. Bereitstellung von Online-Links: i) Nachweis des rechtlichen oder organisatorischen Status; ii) Faktenchecks, die in den letzten drei Monaten veröffentlicht wurden.
- Überprüft Behauptungen bei jedem Faktencheck nach demselben Standard; hält sich an den höchsten Qualitätsstandard im Journalismus, bei der Überprüfung von Inhalten und/oder bei der Recherche; konzentriert sich bei der Überprüfung von Fakten nicht auf eine Seite; folgt bei jedem Faktencheck demselben Prozess und lässt sich die Schlussfolgerungen von den Beweisen diktieren; vertritt bei den Themen, die sie überprüft, keine politischen Positionen.
- ist transparent in Bezug auf ihre Finanzierungsquellen und gibt klar an, woher ihre Mittel stammen. Wenn sie Finanzmittel von anderen Organisationen annimmt, stellt sie sicher, dass die Geldgeber keinen Einfluss auf die Schlussfolgerungen in ihren Berichten haben.
- Sie macht Angaben zum beruflichen Hintergrund aller wichtigen Mitarbeiter der Organisation und erläutert die Organisationsstruktur und den rechtlichen Status. Es wird klar angegeben, wie die Leser*innen mit der Organisation kommunizieren können.
- Sie veröffentlicht ihre Korrekturpolitik und befolgt sie gewissenhaft. Sie korrigiert klar und transparent im Einklang mit der Korrekturpolitik und versucht so weit wie möglich sicherzustellen, dass die Leser*innen die korrigierte Fassung sehen.
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Erwartete Ergebnisse
- Erstellung von Analysen, Berichten und gegebenenfalls Warnmeldungen auf der Grundlage einer kontinuierlichen Überwachung des Online-Informationsumfelds mit dem Ziel, Desinformationskampagnen aufzudecken und zu entlarven und so zur Situationswahrnehmung in dem/den von der Drehscheibe abgedeckten geografischen und sprachlichen Gebiet(en) beizutragen.
- Teilnahme an der dynamischen Überwachung von Wahlen und Krisensituationen in dem von der Drehscheibe abgedeckten geografischen Gebiet und Erstellung zeitnaher relevanter Erkenntnisse, auch im Rahmen des Schnellreaktionssystems (RRS) des Verhaltenskodex für Desinformation.
- Erstellung eines kontinuierlichen Stroms von Faktenchecks, die auch in den Repositories von EDMO und, sobald verfügbar, in dem vom ENFC-Projekt einzurichtenden Repository für Faktenchecks gespeichert werden.
- Erstellung von (Beiträgen zu) eingehenden Untersuchungen oder Analysen zu den wichtigsten Trends, Mustern, Stakeholdern und Methoden im Zusammenhang mit spezifischen Desinformationskampagnen und Techniken der Informationsmanipulation, zu den Auswirkungen der Politik von Online-Plattformen auf die Informationsintegrität sowie zu den Auswirkungen von Desinformationskampagnen auf Gesellschaft und Demokratie. Erstellung von praxisorientierten Berichten und Studien zu spezifischen Desinformationskampagnen und/oder relevanten Desinformationsphänomenen.
- Durchführung von Medienkompetenzkampagnen, Veranstaltungen und/oder Schulungen auf nationaler/regionaler Ebene, um das Bewusstsein der Bürger*innen und die gesellschaftliche Widerstandsfähigkeit zu stärken.
- Umsetzung einer Kommunikationsstrategie, die auf der gezielten Nutzung verschiedener Kanäle (z. B. traditionelle und Online-Medien, Podcasts, soziale Medien usw.) aufbaut und darauf abzielt, ein breites Publikum (sowohl Fachpublikum als auch die breite Öffentlichkeit) im Einklang mit der allgemeinen Kommunikationsstrategie des EDMO-Netzwerks zu erreichen. Organisation relevanter Outreach- und Schulungsaktivitäten.
- Erstellung eines Jahresberichts über die Aktivitäten der Drehscheibe. Er soll Informationen enthalten über i) die wichtigsten Erfolge in jedem der Haupttätigkeitsbereiche der Drehscheibe, einschließlich Situationsbewusstsein, Wahl- und Krisenbeobachtung, Faktenüberprüfung, Medienkompetenz und gesellschaftliche Widerstandsfähigkeit; ii) die Zusammenarbeit mit anderen Drehscheiben; iii) die Beteiligung am EDMO-Leitungsgremium und an gemeinsamen Projekten; iv) zusätzliche Mittel, die die Drehscheiben erhalten haben; und v) das Verfahren und die Sicherheitsvorkehrungen, die zur Wahrung der Unabhängigkeit der Drehscheibe getroffen wurden; vi) Bemühungen zur Förderung des Wachstums einer regionalen multidisziplinären unabhängigen Gemeinschaft.
- Jeder Hub sollte über eine bereits eingerichtete Website verfügen, auf der alle Informationen in den von dem nationalen/regionalen Hub abgedeckten Sprachen veröffentlicht werden. Das Hauptmenü sollte auch auf Englisch verfügbar sein.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Island (Ísland), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Liechtenstein, Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Schweiz (Schweiz/Suisse/Svizzera), Serbien (Srbija/Сpбија), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Die Vorschläge müssen eingereicht werden von:
- mindestens 2 unabhängige Antragstellenden (Begünstigte; keine verbundenen Einrichtungen)
- der Koordinator des Konsortiums muss seinen Sitz in einem EU-Mitgliedstaat haben, der von der Drehscheibe abgedeckt werden soll
Um förderfähig zu sein, müssen die Antragsteller (Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen):
- juristische Personen sein (öffentliche oder private Einrichtungen)
- ihren Sitz in einem der förderfähigen Länder haben, d. h.:
- EU-Mitgliedstaaten (einschließlich der überseeischen Länder und Gebiete (ÜLG))
- Nicht-EU-Länder (mit Ausnahme von Themen mit Einschränkungen; siehe unten):
- aufgelistete EWR-Länder und mit dem Programm Digitales Europa assoziierte Länder(Liste der teilnehmenden Länder)
Finanzielle Unterstützung für Dritte ist nicht zulässig.
Antragstellende, die bereits im Rahmen früherer Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen für das Programm "Digitales Europa" Finanzmittel für EDMO-Drehkreuze erhalten haben und sich im Rahmen dieser Aufforderung erneut bewerben möchten, müssen in dem entsprechenden Abschnitt ihres Vorschlags (insbesondere im Abschnitt "Relevanz") deutlich erläutern, wie die vorgeschlagene Aktion auf der im Rahmen der früheren Aufforderung(en) finanzierten Aktion aufbaut und/oder sich von ihr unterscheidet. Die Antragstellenden müssen deutlich erläutern, wie ihre vorgeschlagene Aktion auf dem zuvor geförderten Hub aufbauen wird.
weitere Förderkriterien
Sonderfälle und Definitionen
Natürliche Personen sind NICHT förderfähig (mit Ausnahme von Selbstständigen, d. h. Einzelunternehmern, bei denen das Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit besitzt).
Internationale Organisationen sind NICHT förderfähig, es sei denn, es handelt sich um internationale Organisationen von europäischem Interesse im Sinne von Artikel 2 der Verordnung "Digitales Europa" (d. h. internationale Organisationen, deren Mitglieder mehrheitlich Mitgliedstaaten sind oder deren Sitz sich in einem Mitgliedstaat befindet).
Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien für den Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
EU-Einrichtungen (mit Ausnahme der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission) können NICHT Teil des Konsortiums sein.
Einrichtungen, die aus Mitgliedern bestehen, können als "Alleinbegünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Bitte beachten Sie, dass, wenn die Maßnahme von den Mitgliedern durchgeführt wird, diese ebenfalls teilnehmen sollten (entweder als Begünstigte oder als angeschlossene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
Begünstigte aus Ländern, über deren Teilnahme am Programm derzeit verhandelt wird (siehe Liste der teilnehmenden Länder oben), können sich an der Aufforderung beteiligen und Finanzhilfen unterzeichnen, wenn die Verhandlungen vor der Unterzeichnung der Finanzhilfe abgeschlossen sind und wenn die Assoziation die Aufforderung abdeckt (d. h. rückwirkend ist und sowohl den Teil des Programms als auch das Jahr abdeckt, in dem die Aufforderung veröffentlicht wurde).
Für Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen der EU gemäß Artikel 29 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) und Artikel 215 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU (AEUV) unterliegen, gelten besondere Regeln. Solche Einrichtungen sind in keiner Weise teilnahmeberechtigt, auch nicht als Begünstigte, verbundene Einrichtungen, assoziierte Partner, Unterauftragnehmer oder Empfänger von finanzieller Unterstützung für Dritte (falls vorhanden).
Besondere Regeln gelten für Einrichtungen, die Maßnahmen unterliegen, die auf der Grundlage der EU-Verordnung 2020/2092 angenommen wurden. Diese Einrichtungen können keine geförderte Rolle übernehmen (Begünstigte, verbundene Einrichtungen, Unterauftragnehmer, Empfänger von finanzieller Unterstützung für Dritte usw.). Derzeit gelten solche Maßnahmen für ungarische Stiftungen von öffentlichem Interesse, die gemäß dem ungarischen Gesetz IX von 2021 gegründet wurden, oder für alle Einrichtungen, die sie unterhalten (siehe Durchführungsbeschluss (EU) 2022/2506 des Rates, Stand 16. Dezember 2022).
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSDR - EU Strategie für den Donauraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Projektlaufzeit
18 Monate
Zusätzliche Informationen
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle geforderten Informationen sowie alle erforderlichen Anhänge und Nachweise enthalten:
- Antragsformular Teil A - enthält verwaltungstechnische Angaben zu den Teilnehmern (künftiger Koordinator, Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen) und das zusammengefasste Budget für das Projekt (direkt online auszufüllen)
- Antragsformular Teil B - enthält die technische Beschreibung des Projekts (Vorlage, die vom Portal Submission System heruntergeladen, ausgefüllt, zusammengestellt und wieder hochgeladen werden muss)
- obligatorische Anhänge und unterstützende Dokumente (Vorlagen, die vom Portal Submission System heruntergeladen, ausgefüllt, zusammengestellt und wieder hochgeladen werden müssen):
- Das Konsortium muss eine Selbsterklärung vorlegen, die die Unabhängigkeit aller Konsortiumsmitglieder von öffentlichen Stellen belegt. In der Selbsterklärung sollte daher klar dargelegt werden:
- wie jedes Mitglied des Konsortiums die Unabhängigkeit von öffentlichen Stellen sicherstellt. Sollte ein Mitglied des Konsortiums den Status einer öffentlichen Einrichtung haben oder unter der Aufsicht einer anderen öffentlichen Behörde tätig sein, sollte das Schreiben eine ausführliche Begründung für die Trennung der Aufgaben enthalten.
- Falls die Mitglieder des Konsortiums Finanzmittel aus externen Quellen erhalten, sollten sie ausführliche Angaben dazu machen, wie das Konsortium gewährleistet, dass die Drehscheibe und alle ihre Tätigkeiten völlig unabhängig und frei von jeglichem externen Einfluss bleiben, um die Unparteilichkeit und die Integrität ihrer Tätigkeiten zu gewährleisten.
- Das Konsortium muss eine Selbsterklärung vorlegen, die die Unabhängigkeit aller Konsortiumsmitglieder von öffentlichen Stellen belegt. In der Selbsterklärung sollte daher klar dargelegt werden:
Die Vorschläge sind auf maximal 70 Seiten (Teil B) begrenzt.
Call-Dokumente
Digital-2026-BESTUSE-TECH-EDMO-09Digital-2026-BESTUSE-TECH-EDMO-09(537kB)
Kontakt
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